Wichtig ! Der erste TÜV nach dem Gasumbau...
nachdem ich neulich bei meiner bevorzugten Dekra-Station eine längere Diskussion mit einem ansonsten sehr freundlichen Prüf-Ingenieur hatte die mich mal locker 15 Min. Zeit gekostet hat, hier nochmal in aller Deutlichkeit:
Eine (erneute) Gasprüfung zum Erlangen der normal fälligen TÜV-Plakette ist NICHT notwendig wenn die Einbau-Abnahme der Gasanlage weniger als 12 Monate zurückliegt !
Die zusätzlichen Gebühren für die Gasprüfung kann man sich in diesem Fall also sparen ! Unbedingt sollte dazu aber die Einbau-Abnahme-Bescheinigung vorgelegt werden.
Denke mal das dies nicht nur für Bayern gilt.
Also vehement bleiben und sich notfalls schriftlich zeigen lassen warum die Gasprüfung schon wieder notwendig ist, mein Prüfer wollte mir das sogar ausdrucken warum er sie machen muss, hat aber nach 5 Minuten Recherche am PC zugeben müssen das ich Recht habe ;-)
Er hat nach der Prüfung dann nur noch drauf hingewiesen das ich dann halt außerplanmäßig nächstes Jahr (2 Jahre nach der Gassprüfung bei Umbauabnahme) eine Gasprüfung machen muss ! ;-) Die Diskussion wiederum hab ich mir dann geschenkt.
Also nicht übers Ohr hauen lassen !
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Sage keiner, das käme nicht vor.
Hallo zinnenberg
Kann ich gar nicht behaupten 😁
Wie mein Gasumbau typiesiert wurde, waren noch weitere 7 Fahrzeuge vor mir drann.
Beim 1. Wagen guckte der Prüfer noch genau.
Verglich die eingebauten Teile mit der Liste, schaute sich die Befestigungen an (auch unterm Fahrzeug), machte nen Abgastest.
Beim 2. guckte er nur noch einmal kurz in den Motorraum,
ab dem 3. Wagen guckte er nur mehr in die Papiere, ob alles richtig eingetragen war! 😰
Der Prüfer hätte alles unterschrieben.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Es kommt aber gar nicht selten vor, das mir eingetragene Gasanlagen unterkommen, die die GWP/GAP wegen Einbaumängeln nicht bestehen (obwohl irgendeiner die GSP gemacht hat).
Eben. Wegen Einbaumängeln. Die wird der Umrüster sich selten selber "bestätigen".
Bei der GWP/GAP geht's aber eigentlich nicht um das Auffinden von Einbaumängeln, sondern von Alterungserscheinungen. Da ist man IMHO schon besser bedient, wenn man vor der HU eine Wartung der Gasanlage machen und den Umrüster nochmals per GSP schriftlich bestätigen lässt, dass er, trotz seiner detaillierten Kennnis der Anlage, keine Mängel feststellen konnte.
Über die Kombination von GSP und Haftung aus Werkvertrag kann man schon "Druck aufbauen".
Den aaSoP/PI kann man für nichts haftbar machen. Der müsste erst einen Vorsatz zu Betrug, Straßenverkehrsgefährdung oder Körperverletzung unter Eid bestätigen.
Natürlich wäre es schön, wenn so eine GSP+AU+HU durch einen "unabhägigen Sachverständigen" eine belastbare Qualitätszusicherung wäre. Den Anspruch haben TÜV und Dekra aber systematisch ausgehöhlt.
Und, wer hat dann Schuld wenn was passiert? Derjenige beim TÜV der den ordnungsgemässen Einbau bescheinigt hat.