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Wertminderung und Ausfallentschädigung

Themenstarteram 20. April 2015 um 5:06

Hallo zusammen,

Ich hatte einen njcht selbst verschuldeten Unfall. Sachlage ist polizeilich geklärt.

Es war ein Auffahrunfall. Kofferraum, Radaufhängung etc alles eingedrückt.

Das Auto ist gebraucht vor einem halben Jahr für 8500 gekauft.

Nun bekam ich einen Brief der gegnerischen Versicherung. Sie begleichen den Schaden in Höhe von 5500 Euro. Eine Wertminderung gäbe es aufgrund eines Hagelschadens auf dem Dach (das vom Unfall nicht betroffen wwr) nicht.

Der Hagelschaden ist minimalst und nur bei genauem hinschauen erkennbar (3 Einschläge).

Ist das so von der gegnerischen Versicherung richtig? Oder versuchen sie nur Geld zu schinden?

 

Zudem habe ich keinen Leihwagen genommen, weil das autohaus meinte, sofern ich ein Zweitwagen habe, habe ich Anspruch auf eine Ausfallentschädigung.

Die gab's bei der gegnerischen Versicherung auch nicht. Wurde nichtmal erwähnt.

Das Gutachten zu dem Unfall wurde übrigens per telegutachten gemacht.

Ist das alles so rechtens? Wie würdet ihr weiter vorgehen? Oder soll ich es dabei belassen?

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2015 um 16:05

Zu dem vermutlich über die Werkstatt in Auftrag gegebenen Gutachten:

Inzwischen findet der Großteil unserer Kommunikation ONLINE statt. Eine physische Anwesenheit ist sogar schon an manchen Arbeitsplätzen nicht mehr gegeben. Z.B. das Großraumbüro hat sich zum Homeoffice gewandelt. Der Fortschritt macht nirgendwo mehr halt.

Unser xxxxxx-System ermöglicht den Sachverständigen in ihrem Office ein präzises Schadengutachten oder nur den Kostenvoranschlag online sofort live zu erstellen, ohne das Büro zu verlassen. Nein, unser xxxxxx-System liefert kein Telegutachten !

Unser xxxxxx-System wird in den Karosseriewerkstätten, Autohäusern, Mietwagenunternehmen, Leasinggesellschaften, Taxiunternehmen, Speditionen usw…… platziert.

Bei Ankunft eines Schadenfalls ist das xxxxxx-System augenblicklich einsatzbereit ! Ein Fachmann vor Ort führt auf Anweisung eines in einem Rechenzentrum sitzenden, ausgebildeten Sachverständigen das xxxxxx-System. Es ist nun das „dritte Auge“ des Sachverständigen. Es sieht mehr als bei einer manuellen Aufnahme eines Schadens. Der Sachverständig löst die notwendigen Bilder für die Kalkulation vom Rechenzentrum aus. Schon während dieses Vorganges beginnen die Rechner mit der Kalkulation.

Nach Beendigung der visuellen Aufnahmen liegt dem Auftraggeber die fertige Kalkulation mit den Bildern vor.

Einen zeitlichen Verzug vom Eintreffen des Schadenfalles bis zum Beginn der Reparatur - z.B. warten auf den Gutachter, dann warten auf die Fertigstellung des Gutachtens - gibt es beim Einsatz des xxxxxx-Systems nicht mehr. Kostenersparnis beim Gutachten zzgl. Kostenersparnis beim Verbringen des Schadenfalles (Verschieben, Lagern, Arbeitskräfte, Versicherungskosten…)

Ist in der Tat nur ein Haufen Altpapier und dient dem Geschädigten nicht als Grundlage eines Nachweises. Hier sind sich die Gerichte mal einig: zur Schadenbewertung bedarf es immer noch eines Sachverständigen, der das Fahrzeug vor Ort auch tatsächlich begutachtet.

Der Rechtsanwald wird sich freuen.

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Hört sich nach Geldschinden an. Versuchen kann man es ja mal.

Ganz ehrlich, bei der Summe würde ich das einem Anwalt geben, so blöd es auch klingen mag.

Du hast es erst ohne probiert und wurdest eiskalt abserviert.

Da du nicht Schuld bist, wird der Anwalt auch durch die gegnerische Versicherung getragen.

Nutzungsausfall steht dir übrigens tatsächlich zu, wie hoch hängt vom Alter und der Fahrzeugklasse deines Autos ab.

Da hättest du besser von deinem Recht gebrauch gemacht und dein Auto direkt nach dem Unfall von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen lassen. In diesem Gutachten stände auch ein Abschnitt zur Wertminderung.

Ein ganz leichter Hagelschaden alleine ist kein Grund eine Wertminderung nicht zuzusprechen.

Ein Telegutachten ist absolut ungeeignet, wie bist du auf diese verrückte Idee gekommen? Sowas ist noch nicht mal als Gutachten zu bezeichnen.

am 20. April 2015 um 10:57

Nicht lange fackeln und einen RA Verkehrsrecht fragen ob er den Fall noch zu Lasten der gegnerischen Versicherung "weiterführen" kann. Wenn ja dann ja, ansonsten ist es wie so oft eine Rechnung die man vorher durch kalkulieren sollte.

Sind typische Fehler die man macht, wenn man seine Versicherungen selber handeln will.

Wenn mir wer hinten drauf rennt, rufe ich meinen Vertreter an.

Der erzählt mir dann, dass ich das Recht habe, selber einen Gutachter zu nehmen.

Ab zum Anwalt und zwar Pronto so wie es einige hier schon gesagt haben! Was aber bitte ist ein Telegutachten? Welche Vs möchte denn wieder nicht zahlen?

Ein Gutachten, bei dem kein Gutachter vor Ort das Fahrzeug anschaut, sondern Anhand von Fotos und Listen.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 20. April 2015 um 13:12:30 Uhr:

Ein Gutachten, bei dem kein Gutachter vor Ort das Fahrzeug anschaut, sondern Anhand von Fotos und Listen.

Also kein Gutachten sondern ein Haufen Altpapier. Welcher seriöse Gutachter erstellt ein Gutachten ohne das Auto selber gesehen zu haben? :eek:

Da finde ich es schon gut dass die Versicherung überhaupt was zahlt ohne auf einen anständigen Gutachter wert zu legen oder einen eigenen zu schicken.

Telegutachten, Sachen gibt's ... :rolleyes:

Themenstarteram 20. April 2015 um 14:30

Die Werkstatt hat das Auto Gutachten veranlasst. Ich habe das nicht getan. Sie meinten, ich solle das Auto abstellen und sie erledigen den Rest.

Gibt es in solchen Dingen verstreichungsfristen?

Themenstarteram 20. April 2015 um 14:32

Und wie funktioniert das mit dem 'zu Lasten der anderen Versicherung Rechtsstreit' führen?

Trete ich in Vorkasse?

Bei einem Gutachten bekommt der Geschädigte immer eine Kopie für seine Unterlagen.

(selbst ein "Telegutachten" sollte man ausdrucken können)

Frag mal bei der Werkstatt nach wo die Kopie bleibt.

Was steht im Gutachten zur Wertminderung ?

(entweder steht dort eine Summe, oder dass keine Wertminderung anfällt)

am 20. April 2015 um 16:05

Zu dem vermutlich über die Werkstatt in Auftrag gegebenen Gutachten:

Inzwischen findet der Großteil unserer Kommunikation ONLINE statt. Eine physische Anwesenheit ist sogar schon an manchen Arbeitsplätzen nicht mehr gegeben. Z.B. das Großraumbüro hat sich zum Homeoffice gewandelt. Der Fortschritt macht nirgendwo mehr halt.

Unser xxxxxx-System ermöglicht den Sachverständigen in ihrem Office ein präzises Schadengutachten oder nur den Kostenvoranschlag online sofort live zu erstellen, ohne das Büro zu verlassen. Nein, unser xxxxxx-System liefert kein Telegutachten !

Unser xxxxxx-System wird in den Karosseriewerkstätten, Autohäusern, Mietwagenunternehmen, Leasinggesellschaften, Taxiunternehmen, Speditionen usw…… platziert.

Bei Ankunft eines Schadenfalls ist das xxxxxx-System augenblicklich einsatzbereit ! Ein Fachmann vor Ort führt auf Anweisung eines in einem Rechenzentrum sitzenden, ausgebildeten Sachverständigen das xxxxxx-System. Es ist nun das „dritte Auge“ des Sachverständigen. Es sieht mehr als bei einer manuellen Aufnahme eines Schadens. Der Sachverständig löst die notwendigen Bilder für die Kalkulation vom Rechenzentrum aus. Schon während dieses Vorganges beginnen die Rechner mit der Kalkulation.

Nach Beendigung der visuellen Aufnahmen liegt dem Auftraggeber die fertige Kalkulation mit den Bildern vor.

Einen zeitlichen Verzug vom Eintreffen des Schadenfalles bis zum Beginn der Reparatur - z.B. warten auf den Gutachter, dann warten auf die Fertigstellung des Gutachtens - gibt es beim Einsatz des xxxxxx-Systems nicht mehr. Kostenersparnis beim Gutachten zzgl. Kostenersparnis beim Verbringen des Schadenfalles (Verschieben, Lagern, Arbeitskräfte, Versicherungskosten…)

Ist in der Tat nur ein Haufen Altpapier und dient dem Geschädigten nicht als Grundlage eines Nachweises. Hier sind sich die Gerichte mal einig: zur Schadenbewertung bedarf es immer noch eines Sachverständigen, der das Fahrzeug vor Ort auch tatsächlich begutachtet.

Der Rechtsanwald wird sich freuen.

Themenstarteram 20. April 2015 um 20:28

Aber das Auto wurde ja schon begutachtet. Und im Nachhinein etwas begutachten wenn es repariert ist geht nicht. Oder?

am 20. April 2015 um 21:27

im wessen namen / in welchem Interesse hat die WS das Gutachten veranlasst?

Zitat:

@Sonnenzombie schrieb am 20. April 2015 um 22:28:26 Uhr:

Aber das Auto wurde ja schon begutachtet. Und im Nachhinein etwas begutachten wenn es repariert ist geht nicht. Oder?

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist das Auto nicht nur "begutachtet" worden, sondern bereits repariert. Die Abrechnung ist wahrscheinlich per Abtretung direkt mit der Versicherung erfolgt...

...fragt sich, wie weit Deine Abtretung reicht...

Jetzt kannst Du Dich danach fragen, ob Du wegen des Nutzungsausfalls nochmal bei der Versicherung resp. Werkstatt nachhakst oder einen Rechtsanwalt damit beauftragst, zusätzlich eine noch zu beziffernde Wertminderung einzufordern.

Da würde ich mich vorher aber schlau machen, was Du bei der Werkstatt alles unterschrieben hast.

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