ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wertminderung nach Unfall (Vorschaden) ???

Wertminderung nach Unfall (Vorschaden) ???

Themenstarteram 9. November 2013 um 9:21

Hallo zusammen,

das ist hier sicherlich nicht der erste Beitrag zum Thema Wertminderung, aber speziell zu meiner Frage habe ich nicht so recht etwas gefunden, daher lieber mal die Frage an die "Spezies" hier.

Die Story:

Ich hatte meinen ersten Unfall, mit wurde ins Heck gefahren. Die Schuldfrage ist geklärt, die gegnerische Versicherung zahlt. Der Wagen war noch fahrbereit. Nach Bekanntgabe einer Schadensnummer bestellte ich einen Dekra Sachverständigen zu meinem :), bei dem auch die Reparatur erfolgen soll. Dort sass ich also mit dem Sachverständigen und dem Mitarbeiter meines :) am Tisch.

Da das Gutachten nicht so schnell zu erstellen war, viele Teile des Fahrzeuges hätten demontiert werden müssen und nicht sicher war, ob diese so wieder montiert werden könnten, dass der Wagen wieder fahrbereit ist, einigte man sich darauf, dass der Dekra Sachverständige die Reparatur beim :) "begleitet" (der Dekra Herr ist fast die ganze Woche bei meinem :)). Mein Wagen konnte sofort dableiben, ich bekam einen Leihwagen und von der gegnerischen Versicherung wurde auch noch "grünes Licht" dazu eingeholt.

Mein Wagen ist übrigens eine Mercedes E-Klasse Typ S211 (Bj. 2009, T-Modell, Kilometerstand etwa 90.000km, Neupreis etwa 57.000,- EUR).

Ich rechne nun damit, bzw. so hat es mir mein :) auch erklärt, dass ich irgendwann in den nächsten Tagen völlig stressfrei den Leihwagen zurückbringe, mein Wagen repariert ist, die Schadenssumme des Sachverständigen sich mit den Reparaturkosten des :) 100%ig deckt , ich mich in meinen Wagen setze und ohne einen Euro gezahlt oder gesehen zu haben nach Hause fahre.

Nun zur Wertminderung:

Nach zwischenzeitlicher Nachfrage beim :) wird sich der Schaden wohl auf grob geschätzt etwa 6.000,- EUR belaufen (neue Heckklappe, neue Stossstange, diverse Elektronik (PDC), abgeklappte AHK betroffen, ggf. noch etwas dahinter). Tendenz also eher steigend.

Den Wagen habe ich 2010 gekauft (also 1 Jahr alt), Vorbesitzer war die Daimler AG. Laut Kaufvertrag war dieser bereits 2010 nicht unfallfrei. Alles was ich dazu weiss, ist ... Zitat: "lt. Vorbesitzer Stoßfänger hinten instandgesetzt 1.003,- EUR". Mehr nicht.

Meine Frage(n) wäre(n) nun:

Bekomme ich noch etwas wegen Wertminderung meines Wagens? Und wie? Muss oder sollte das der Dekra Sachverständige mit ausweisen und es wird bei der gegnerischen Versicherung angemeldet? Und wie würde man die Wertminderung berechnen, wenn es bereits einen behobenen Vorschaden gab? Also es gab einen eher geringen behobenen Vorschaden und nun einen deutlichen Heckschaden.

Wann muss ich eigentlich wo und muss ich überhaupt den Vorschaden angeben? Den :) habe ich darauf mal angesprochen (sicher nicht der richtige Ansprechpartner) und er meinte, "egal, gibt eh alles neu".

Muss ich das dem Dekra Sachverständigen melden? Der gegnerischen Versicherung? Gar nicht?

Und kann ich überhaupt mit einer Summe wegen Wertminderung rechnen, wenn es schon einen behobenen Vorschaden gab, der sicherlich bereits zu einer Wertminderung beigetragen hat?

Ja, ich weiss, viele Fragen ;) Kann mich jemand von Euch auf den richtigen Weg bringen?

Danke im voraus!

Gruss DiSchu

Beste Antwort im Thema

Wen bei einer aktuellen E Klasse die Stoßstange für 1000 € hinten getauscht wurde, dann ist das für mich kein Unfall.

Die Rechnung der Reparatur kann man sicher noch bei MB einsehen ob nicht noch weitere Schäden dabei waren, bei der Summe aber eher nicht.

Wenn von der Versicherung ein Schadenformular kommt, musst du dies angeben wenn nach behobenen Beschädigungen gefragt wird.

Wertminderung setzt der Gutachter an. Macht er seine Arbeit anständig kommt er auch auf den Vorschaden (dürfte ja bei MB gelistet sein) (meine Meinung). Wertminderung sind ca. 10-15% in deinem Fall also 600 - 900 €. Warte mal das Gutachten ab was drin steht.

Würde ich jetzt annehmen, dass die Wertminderung des Vorschadens (100-150 € wenn dem denn überhaupt so ist...) abgezogen wird, naja gut... das geht dann irgendwo zwischen den 600 und 900 Euro "unter". Ich würde mich jetzt nicht beschweren wenn 800 € Wertminderung im Gutachten stehen. Unter 600€ sollte es aber nicht sein...

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Vorsicht dein :) stiftet dich zum Versicherungsbetrug an, mal Suchmaschine benutzen dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung, z.B. des BGH. Verschweigen = eindeutiger Verstoß gegen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

Themenstarteram 9. November 2013 um 10:45

Ich würde den Vorschaden ja gerne angeben, habe nur keine Ahnung, wann und wo. Dem Dekra Sachverständigen melden? Ich hätte auch gedacht, ich bekäme noch irgendein "Schriftstück" der gegnerischen Versicherung, auf dem ich u. a. dieses angeben müsste. Oder bekomme ich das noch?

Ich habe echt keinen Plan, da dies mein erster Unfall ist. Aber bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Falsch machen oder gar betrügen möchte ich nicht ... eigentlich nur wissen, ob ich a) noch etwas wegen Wertminderung erwarten kann und falls ja, wie und b) ob und wann ich wo den Vorschaden melden muss.

Gruss DiSchu

Ich würde es dem Sachverständigen sagen, dass es einen Vorschaden gab. Der Vorschaden sollte vom aktuellen Schaden abgezogen werden. Zur Wertminderung kann dir dein Sachverständiger ebenfalls Auskunft geben. Die Schadensmeldung macht der Schädiger und nicht der Geschädigte. Vor der Beauftragung des Gutachters abklären, ob kein Bagatellschaden (bis 700 €) vorliegt. Ansonsten zahlst du deinen Gutachter selbst, Urteil BGH.

Warum sollte man den Vorschaden,

wenn er fachgerecht instand gesetzt wurde,

abziehen?

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Warum sollte man den Vorschaden,

wenn er fachgerecht instand gesetzt wurde,

abziehen?

Weil der Zeitwert der ersetzt wird durch den Vorschaden gemindert wird.

Für die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Schadenumfangs bedeutet dies zwar zugunsten des Anspruchstellers, dass er die materiellen Fahrzeugschäden durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens belegen kann. Allerdings enthebt § 287 ZPO den Geschädigten nicht von seiner Verpflichtung, darzulegen und nachzuweisen, dass der Schaden nach Art und Umfang insgesamt auf das behauptete Unfallereignis zurückzuführen ist (so ausdrücklich OLG Düsseldorf ZfS 1989, 40).

Das habe ich auch nicht ganz verstanden.

Wenn ein Vorschaden vorhanden war, und der wie der TE schreibt fachgerecht und vollständig instand gesetzt wurde, was soll denn da noch abgezogen werden.

Bei der vom TE benannten Größenordnung hört sich das nach Neulackieren an.

Klar solltest Du den Vorschaden angeben, allerdings mit dem Hinweis, dass er seinerzeit instand gesetzt wurde. Ganz unabhängig davon sollte der Sachverständige das in seiner Funktion als Sachverständiger vermutlich auch erkennen können ?! und entsprechend in seinem Gutachten vermerken. Sicher werden dir hier aber nicht 1000 EUR von der Schadensumme abgezogen, selbst bei Vorbeschädigung liegt der Abzug für Altschäden aus der täglichen Erfahrung irgendwo in Größenordnungen von 10 % der Bauteile.

 

Den Hinweis der Bagatellgrenze, der hier gegeben wurde, passt an dieser Stelle auch nicht, Wir wissen ja schon, das der Schaden >=6000 EUR ist.

Auch ist der angegebene Hinweis nicht korrekt, dass ein Haftpflichtschaden nur vom Schädiger gemeldet werden muss. Selbstverständlich muss er von beiden Beteiligten gemeldet werden, sonst hat die Versicherung ja gar keine Möglichkeit, die Verschuldensfrage zu klären, oder geht hier tatsächlich jemand davon aus, dass die subjektive Wahrnehmung eines jeden immer den objektiv entstandenen Hergang widerspiegelt??

Grundsätzlich stellst der TE hier Fragen, die ihm entweder der DEKRA-SV beantworten kann (dafür gehen immerhin sicherlich 600-800 EUR über den Tisch bei der Schadenhöhe) oder sich hier mal einer der SV en äußert, die sich hier gerne mal äußern.

Soviel vorab wenn es reicht: Ja, dein beauftragter Sachverständiger kann (wenn erforderlich unter Berücksichtigung des Altschadens) eine Wertminderung ermitteln.

Grundsätzlich sprechen die Eckdaten deines Fahrzeugs (2009er, unter 100000 km) auch dafür, dass eine merkantile Wertminderung eingetreten sein kann.

MfG

Da RelaXolator

Themenstarteram 9. November 2013 um 12:21

Erst mal Danke für Eure Antworten !!

Zitat:

Original geschrieben von techexpert

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Warum sollte man den Vorschaden,

wenn er fachgerecht instand gesetzt wurde,

abziehen?

Weil der Zeitwert der ersetzt wird durch den Vorschaden gemindert wird.

Ja, so sehe ich das auch.

Einfach weil die "Differenz" Wagen mit aktuellem reparierten Schaden zu Fahrzeug mit repariertem Vorschaden eine andere sein wird als Wagen mit aktuellem reparierten Schaden zu Fahrzeug ohne Vorschaden.

Das ganze Paragraphen-Wälzen ist für mich jedoch zu hoch ;)

Bisher haben wir noch gar nicht über das Thema "Wertminderung" gesprochen. Ich habe auch null Ahnung, um welche Summen es da überhaupt geht. Bei Abholung des meines Fahrzeuges werde ich noch mal das Gespräch mit dem Dekra-Mann suchen, nach Wertminderung fragen und ihm auf den Vorschaden hinweisen (ich weiss leider nicht mehr dazu, als oben angegeben). Es wird ja auch irgendein offizielles Papier oder ähnlich vom Sachverständigen geben. Ich hoffe, damit bin ich auf der sicheren Seite.

Gruss DiSchu

Wen bei einer aktuellen E Klasse die Stoßstange für 1000 € hinten getauscht wurde, dann ist das für mich kein Unfall.

Die Rechnung der Reparatur kann man sicher noch bei MB einsehen ob nicht noch weitere Schäden dabei waren, bei der Summe aber eher nicht.

Wenn von der Versicherung ein Schadenformular kommt, musst du dies angeben wenn nach behobenen Beschädigungen gefragt wird.

Wertminderung setzt der Gutachter an. Macht er seine Arbeit anständig kommt er auch auf den Vorschaden (dürfte ja bei MB gelistet sein) (meine Meinung). Wertminderung sind ca. 10-15% in deinem Fall also 600 - 900 €. Warte mal das Gutachten ab was drin steht.

Würde ich jetzt annehmen, dass die Wertminderung des Vorschadens (100-150 € wenn dem denn überhaupt so ist...) abgezogen wird, naja gut... das geht dann irgendwo zwischen den 600 und 900 Euro "unter". Ich würde mich jetzt nicht beschweren wenn 800 € Wertminderung im Gutachten stehen. Unter 600€ sollte es aber nicht sein...

Themenstarteram 9. November 2013 um 14:02

Danke auch Dir!

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Wen bei einer aktuellen E Klasse die Stoßstange für 1000 € hinten getauscht wurde, dann ...

Getauscht glaube ich noch nicht mal, da wäre wohl die Summe zu gering (?). Ich habe ausschliesslich die Angabe des Verkäufers aus dem Kaufvertrag, Zitat: "lt. Vorbesitzer Stoßfänger hinten instandgesetzt 1.003,- EUR". Mehr nicht.

Ob bei MB dazu irgendetwas hinterlegt ist, weiss ich nicht sicher, könnte mir das aber auch vorstellen. Selbst das "Wartungsheft" gibt es für meinen nur noch online.

Vorbesitzer war die Daimler AG selbst. Ob und wie der Vorschaden also dokumentiert wurde, weiss ich nicht genau.

Viel weiter möchte ich da auch nicht recherchieren, es nur halt ordnungsgemäß an richtiger Stelle angeben und nicht irgendetwas unterschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Wenn von der Versicherung ein Schadenformular kommt, musst du dies angeben wenn nach behobenen Beschädigungen gefragt wird.

Gibt es ein solches Schadensformular auf jeden Fall? Dann wäre es ja einfach, es dort anzugeben und fertig. Sorry, falls das selbstverständlich ist, aber das war mein erster "Bums" ;)

Gruss DiSchu

Beabsichtigt man die Veräußerung des Fahrzeuges, ist man verpflichtet, die Tatsache eines

Unfallschadens - auch wenn er perfekt instandgesetzt wurde - dem Käufer gegenüber zu

offenbaren.

 

Kommt man dieser Offenbarungspflicht nicht nach und erfährt der Käufer auf

anderem Wege von dem Unfallschaden, dürfte in der Regel eine arglistige Täuschung des

Käufers über die Qualität des Fahrzeuges vorliegen und der Käufer kann vom Kaufvertag

zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen.

 

Es ist hierbei im übrigen völlig unerheblich, ob man selber meint "das ist kein Unfallschaden"

 

Offenbart man jedoch den Unfallschaden pflichtgemäß, erschwert sich die Veräußerung des

Fahrzeuges - gerade in Zeiten, in denen der Gebrauchtwagenmarkt reich bestückt ist.

In diesen Fällen wird sich das Fahrzeug oft nur mit einem nicht unerheblichen Abschlag auf

den üblichen Kaufpreis veräußern lassen.

 

Diese Minderung der Verkaufschancen eines sogenannten Unfallfahrzeuges berücksichtigt

die Rechtsprechung durch die Verpflichtung des Schädigers, dem Geschädigten eine

sogenannte merkantile Wertminderung zu zahlen. Bei der Ermittlung des Wertes der

Verschlechterung der Veräußerungschancen wird aus praktischen Gründen auf den Tag des

Unfalls abgestellt.

 

Die merkantile Wertminderung ist mit der Schadenersatzleistung

auszugleichen und nicht erst im Falle einer späteren Veräußerung.

 

Die Rechtsprechung hat sich mit dem Thema der merkantilen Wertminderung bereits häufig

befasst und heute ist allgemein anerkannt, dass eine merkantile Wertminderung nicht nur bei

neueren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung anfallen kann, sondern auch bei deutlich

älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.

 

Entscheidend ist nur, ob der Unfallschaden offenbarungspflichtig ist und ob ein potenzieller Käufer in Kenntnis des Unfallschadens nur einen geringeren Kaufpreis zahlen würde.

 

Das ist so, dass war so und das wird auch in Zukunft so sein. Und das lässt sich auch nicht "wegreden".

 

Die merkantile Wertminderung macht "der Markt", also der Käufer und nicht Ruhkopf Sahm, Halbgewachs, die MFM Methode, Dr. Schlund oder irgendwelche anderen Berechnungsmethoden.  

 

Ermittelt wird die merkantile Wertminderung in einem Schadengutachten. Der hier involvierte Sachverständige sollte eingentlich aufgrund seiner Berufserfahrung und seiner Kenntnisse über die Martktlage am Gebrauchtfahrzeugmarkt in der Lage sein hier eine verlässliche Aussage zu treffe, da er ja berufsbedingt gezwungender maßen nahezu täglich mit der Beobachtung und Auswertung von Marktwerten zu tun hat.        

 

Diese Umstände gelten im Übrigen in besonderer Weise auch bei Leasingfahrzeugen. Hier steht die

merkantile Wertminderung in der Regel zwar dem Leasinggeber als dem Eigentümer des

Fahrzeuges zu, der Leasingnehmer sollte jedoch stets daran denken, dass bei Rückgabe

des Leasingfahrzeuges die Tatsache des Unfallschadens den vereinbarten Restwert des

Fahrzeuges mindert.

 

Wurde die Wertminderung bereits bei dem Unfallschaden ermittelt und geltend gemacht,

kann der Leasinggeber jetzt nicht nochmals diesen Betrag vom Leasingnehmer fordern

Eine Aussage zur Wertminderung gehört ins Gutachten. Schätze mal aufgrund des Vorschadens sollten bei diesem Fahrzeug 400-500 EUR drin sein.

am 13. November 2013 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von DiSchu

Bei Abholung des meines Fahrzeuges werde ich noch mal das Gespräch mit dem Dekra-Mann suchen, nach Wertminderung fragen und ihm auf den Vorschaden hinweisen (ich weiss leider nicht mehr dazu, als oben angegeben). Es wird ja auch irgendein offizielles Papier oder ähnlich vom Sachverständigen geben. Ich hoffe, damit bin ich auf der sicheren Seite.

Gruss DiSchu

NEIN, informiere in bitte vor Abholung und umgehend.

Denn: er erstellt ein Gutachten und ist dabei auf deine Zuarbeit angewiesen. Wenn er das Ga bereits bei der Abholung des Fzg. fertig hat und du ihm dann erst vom "Vorschaden" berichtest könnte es unter Umständen für ihn einen erhöhten Arbeitsaufwand (Abänderung GA) hinaus laufen und er ist bestimmt nicht gerade davon begeistert.

(ja Delle ich weiß; die "grünnen Männer" haben ein bisschen Mehrarbeit durchaus verdient, nur fair wäre es aus meiner Sicht dem Ga ggü nicht)

Grundsätzlich gehört eine Angabe zur Wertminderung ins Gutachten.

Solltest du damit nicht einverstanden sein, soll der Dekra-GUTACHTER nachbessern.

Ich verzichte grundsätzlich auf Dekra, TÜV und SSH, die sind alle versicherungsnah und daher nie völlig unabhängig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wertminderung nach Unfall (Vorschaden) ???