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Wertminderung nach Unfall?

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:22

Hallo,

folgender Fall:

Audi A4 8K, BJ 08/2011, 41000tkm.

Steht auf Parkplatz, ein anderer parkt aus und fährt mit seinem Heck gegen usnere Front.

Kühlergrill gerissen, Stoßstange muss neu. Ca. 1400-1500 Euro. Haben den Wagen vor 1 Jahr gekauft mit 24000km ca. 26t Euro.

Versicherung des anderen zahlt, Termin für die Werke haben wir noch nicht gemacht.

Wie ist das denn nun mit der Wertminderung? Es ist ja zumidnest auf dem Papier und auch wenn alle beschädigten teile getauscht werden, ein Unfallwagen mit gewissem Midnerwert? Wer ist dafür zuständig? Wer schätzt das ein? An wen muss ich mich wenden? Wird bei Audi gemacht, die kümmern sich wohl auch um alles, aber ich denke von dieser Ausgleichszahlung haben die ja nichts also werden sie da wohl weniger bissig sein als dabei ihre Kosten ersetzt zu bekommen.

Danke im voraus,

Ritter

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13 Antworten

Grundsätzlich bestehen hier 2 Möglichkeiten:

Entweder vor Durchführung der Reparatur einen Sachverständigen beauftragen

oder

der regulierenden Versicherung schriftlich um Ermittlung und Entschädigung der Wertminderung bitten.

Grundsätzlich muss ein Sachverständiger nicht ein Gutachten erstellen, damit eine Wertminderung entschädigt werden kann. Die Reparaturkalkulation wird in ein Programm gespeisst und das prüft dann anhand der Fahrzeugdaten und des Reparaturwegs, ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung zu erstatten ist.

Grundsätzlich würde ich tippen, dass bei Austausch einer Stoßstange und eines Kühlergrills, wenn dahinter nix weiter beschädigt ist, keine Wertminderung gezahlt wird (gebe aber klar zur Kenntnis, dass ich mich hier auch irren kann).

Hierzu sollten sich vielleicht mal die Sachverständigen äußern, die sich hier so tummeln. Die werden dir aus ihrer Erfahrung heraus zumindest sagen können, ob bei dieser Reparatur überhaupt ein Anspruch auf Wertminderung entsteht

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:42

Also die Audi Werkstatt sagte "sie" stellt den Sachverständigen, der ein Gutachten macht (jetzt nciht auf die Wertmidnerung bezogen, sondern allgemein).

Was steht da denn dann drin? Dass der Schaden in Höhe xy vorliegt und die Werke reparieren darf? WIE HOCH der schaden ist, das bestimmt doch letztendlich die Werke und deren Preise, oder nicht?

Ich hab natürlich gegoogelt, bevor ich gefragt habe.

Eine TECHNISCHE Wertmidnerung besteht wohl nicht, weil die kaputten Teile ja getauscht werden/wurden.

Das wird aber einen Käufer nicht inetressieren. Getauscht ist getauscht => Unfallwagen => Wertminderung (so sehe ich das zumindest). Dass das Auto deswegen nicht 1 Euro schlechter ist ist mir natürlich klar.

am 4. November 2013 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von Ritter_Chill

Also die Audi Werkstatt sagte "sie" stellt den Sachverständigen, der ein Gutachten macht

Die Werkstatt will also nicht nur die Kosten für die Reparatur, sondern auch das Honorar eines bei der ausgewiesenen Schadenshöhe vermutlich entbehrlichen Gutachters kassieren (vielleicht gibt es ja auch eine Kooperation zum gegenseitigen Vergnügen).

Wenn das Gutachten seinen Namen verdient, dann steht da auch ein Betrag für die Wertminderung und die Zeit für die Reparatur drin.

Was du sonst noch verlangen kannst (Telefonpauschale etc). erfährst du z. B. bei jedem Autoklub (dort auch die kostenlose rechtsanwaltliche Erstberatung für Mitglieder, wenn du das wünscht).

Und aufpassen, dass du nicht versehentlich unterschreibst, dass du den Gutachter letztendlich bestellst. Dann zahlst nämlich du den Anteil eines ggf. überzogenen Honorars, den die Versicherung nicht anerkennt.

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:54

Also braucht es von der Werke im prinzip gar keinen Gutachter? Hab ich von anfang an nciht verstanden was der da soll...

am 4. November 2013 um 21:56

Das will ich so allgemein nicht schreiben.

Wenn klar ist, was beschädigt ist (Austauschteile), würde ich keinen brauchen. Kostenvoranschlag mit Fotos und GO der Versicherung holen. Den Rest kann ich selber (aber nicht jeder traut sich das zu).

Wichtig ist nur, dass du dir sicher bist, wer was beauftragt (denn der zahlt).

Zitat:

Original geschrieben von Ritter_Chill

Also die Audi Werkstatt sagte "sie" stellt den Sachverständigen, der ein Gutachten macht (jetzt nciht auf die Wertmidnerung bezogen, sondern allgemein).

Was steht da denn dann drin? Dass der Schaden in Höhe xy vorliegt und die Werke reparieren darf? WIE HOCH der schaden ist, das bestimmt doch letztendlich die Werke und deren Preise, oder nicht?

Ich hab natürlich gegoogelt, bevor ich gefragt habe.

Eine TECHNISCHE Wertmidnerung besteht wohl nicht, weil die kaputten Teile ja getauscht werden/wurden.

Das wird aber einen Käufer nicht inetressieren. Getauscht ist getauscht => Unfallwagen => Wertminderung (so sehe ich das zumindest). Dass das Auto deswegen nicht 1 Euro schlechter ist ist mir natürlich klar.

Was du sagst ist richtig, aber ich fürchte dass du dafür nichts bekommst. Ich war schon in ähnlicher Situation nach einem fremdverschuldeten Unfall. Es gibt offenbar die "versicherungstechnische" Wertminderung (die an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist) und die "tatsächliche" Wertminderung (die eintritt, sobald du beim Verkauf des Wagens den Begriff "Unfallschaden" in den Mund nimmst). :(

Moin,

 

eine tatsächliche Wertminderung kann nur der Gutachter feststellen in seinem Gutachten.

 

Meine Meihnung, wenn ein neuer Stoßfänger angebaut wird, dann ist es bestimmt eine Wertsteigerung.

Der kaputte Stoßfänger hat bestimmt schon Steinschläge erhalten.

 

Wertminderung steht im Gutachten. Hausnummer für Wertminderung sind 10-15% der Reparaturkosten.

Ob im Einzelfall keine Wertminderung anzusetzen ist, wann ein Wagen als Unfallwagen zu deklarieren ist, oder ob die Reparatur vielleicht sogar werterhöhend war beantwortet ein Gutachter bzw. Anwalt.

Von einer versicherungstechnischen Wertminderung habe ich noch nichts gehört. Ist mir als Geschädigter auch völlig Latte, da mich "versicherungstechnische" Regelungen nicht interessieren die sich vielleicht Leute in Schadenabteilungen überlegen.

Mir wurde ein Sachschaden zugefügt den ich vom Schädiger oder per Direktanspruch von seinem Versicherer erstattet bekomme. Wie nennt sich das Gesetz das Schadenersatzansprüche regelt? BGB oder?

Das soll jetzt aber nicht bedeuten, dass du für deine mit Steinschlägen zugehagelte und von Lackabplatzern übersäte Stoßstange eine Wertminderung erhältst, in diesem Fall hätte ich dir als Sachbearbeiter noch die Vorschäden abgezogen (Abzug neu für alt sozusagen).

Ist das Auto aber gut in Schuss gewesen, gerade 2 Jahre alt und der Lack nach der manuellen Lackierung nicht mehr so schön gleichmäßig dick wie bei der Werksauslieferung könnte man vielleicht drüber nachdenken. Ist es aber nur eine Stoßstange, wird die Argumentation in der Praxis meist schwer.

Kannst dir ja jetzt überlegen ob die 150 € (fragliche) Wertminderung einen größeren Aufstand lohnen? Ganz frech nachfragen bei der Versicherung könnte man ja mal und kostet auch nichts... Mehr würde ich selbst aber nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

eine tatsächliche Wertminderung kann nur der Gutachter feststellen in seinem Gutachten.

Meine Meihnung, wenn ein neuer Stoßfänger angebaut wird, dann ist es bestimmt eine Wertsteigerung.

Der kaputte Stoßfänger hat bestimmt schon Steinschläge erhalten.

Hallo,

also wenn ein neuer Stoßfänger bei einem erst 2 Jahre alten Fahrzeug mit 42.000 km Laufleistung eine Wertsteigerung ist, dann muss ich mich schon Fragen wo die bitte den her kommen soll!?

Wegen ein paar behobenen Steinschlägen etwa!?

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber mit dieser Argumentation bewegst Du dich auf einen verdammt dünnen Eis.

Sofern das Bauteil vorher im unbeschädigten Zustand gewesen ist ergibt sich sicherlich keine Wertsteigerung. Selbst wenn ein paar Steinschläge im Rahmen der Reparatur mit beseitigt werden.

Das sind Gebrauchsspuren, man sollte schon noch die Kirche im Dorf lassen.

Eine Wertminderung würde dir prinzipiell zustehen. Mehr als wie 100,00 € bis 150,00 € sind da aber nicht vertretbar.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 5. November 2013 um 19:13

Ich will mich ja wirklich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber bei Kommentaren wie "für die entfernten Steinschläge würde ich dir noch 100 Euro abziehen" muss ich mir schon den den Kopf fassen.

Ich möchte euch mal sehen wenn ihr ein Auto mit Frontschaden kauft: "Oh, ein Frontschaden, da leg ich doch gleich 100 Euro drauf, weil die Stoßstange mal neu gekommen ist". Na klar:confused:

Denkt ihr ich hab mir das ausgescuht dass dieser Pfosten an mein Auto fährt? Ich hätte leiber einen unfallfreien mit drei Steinschlägen drin, glaubts mir.

Bei einem seid ihr euch wohl alle einig, mehr als 150 Euro wird das nicht sein und da hatte ich mir mehr gerechnet. Na gut, wir werden den A4 ohnehin noch länger fahren, ich hoffe in ein paar Jahren fällt der Schaden beim Verkauf nicht mehr ins Gewicht.

Dabei ist das für meine Begriffe bei einem Frontschaden und nur einen getauschten Stoßfänger schon ein Unterschied.

 

Bei einem Frontschaden wäre für meine Begriffe etwas hinter dem Stoßfänger kaputt.

 

Bei nur einem getauschten Stoßfänger habe ich ein Teil getauscht (angeschraubt) bekommen, was neuer ist als das ganze Auto. Ohne Steinschläge (ob repariert oder nicht) und ggf vorhandene Schrammen (die bei einem Verkauf auch eine Wertminderung bedeuten).

 

Wenn der Verkäufer mir bei einem möglichen Kauf seines KFZ etwas von einem gewechselten Stoßfänger sagt, dann würde das für mich kein Grund sein, dass KFZ nicht zu kaufen. Im Gegenteil, denn es wurde ein neues Kunststoffteil angebaut, welches nur der Optik dient und weder es mit Technik und Spur und Fahrverhalten des KFZ zu tun hat.

 

Das ist jetzt aber nur meine Meihnung.

 

Als ich meinen R gekauft habe, hatte ich auch einige Fahrzeuge gesehen die bei einer mit dir vergleichbaren Laufleistung im Frontbereich wirklich böse ausgesehen haben.

Ohne die Lackierkosten rauszuhandeln hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft. Und ich hab jetzt kein Problem damit dass Motorhaube und Stoßstange nicht mehr den Originallack haben.

Und da geht es nicht um 3 Steinschläge. Bei dem betreffenden Fahrzeug habe ich bei 50 Steinschlägen das Zählen aufgehört... Also da unterscheiden sich Fahrzeuge schon erheblich... und so sind auch entsprechende Abrechnungen zu rechtfertigen.

Meine Erfahurng sagt auch irgendwas im Bereich von 100-150€ an Wertminderung.

Für den Verkauf würde ich noch die Repartur-Unterlagen aufheben eventuell gibt es noch ein Foto von vor dem Schaden damit sollte man schon recht glaubhaft machen können das nur die Stossstange getauscht wird (die im übrigen ja mal dafür gedacht war Schäden vom restlichen Auto fernzuhalten).

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