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Wertminderung und Ausfallentschädigung

Themenstarteram 20. April 2015 um 5:06

Hallo zusammen,

Ich hatte einen njcht selbst verschuldeten Unfall. Sachlage ist polizeilich geklärt.

Es war ein Auffahrunfall. Kofferraum, Radaufhängung etc alles eingedrückt.

Das Auto ist gebraucht vor einem halben Jahr für 8500 gekauft.

Nun bekam ich einen Brief der gegnerischen Versicherung. Sie begleichen den Schaden in Höhe von 5500 Euro. Eine Wertminderung gäbe es aufgrund eines Hagelschadens auf dem Dach (das vom Unfall nicht betroffen wwr) nicht.

Der Hagelschaden ist minimalst und nur bei genauem hinschauen erkennbar (3 Einschläge).

Ist das so von der gegnerischen Versicherung richtig? Oder versuchen sie nur Geld zu schinden?

 

Zudem habe ich keinen Leihwagen genommen, weil das autohaus meinte, sofern ich ein Zweitwagen habe, habe ich Anspruch auf eine Ausfallentschädigung.

Die gab's bei der gegnerischen Versicherung auch nicht. Wurde nichtmal erwähnt.

Das Gutachten zu dem Unfall wurde übrigens per telegutachten gemacht.

Ist das alles so rechtens? Wie würdet ihr weiter vorgehen? Oder soll ich es dabei belassen?

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2015 um 16:05

Zu dem vermutlich über die Werkstatt in Auftrag gegebenen Gutachten:

Inzwischen findet der Großteil unserer Kommunikation ONLINE statt. Eine physische Anwesenheit ist sogar schon an manchen Arbeitsplätzen nicht mehr gegeben. Z.B. das Großraumbüro hat sich zum Homeoffice gewandelt. Der Fortschritt macht nirgendwo mehr halt.

Unser xxxxxx-System ermöglicht den Sachverständigen in ihrem Office ein präzises Schadengutachten oder nur den Kostenvoranschlag online sofort live zu erstellen, ohne das Büro zu verlassen. Nein, unser xxxxxx-System liefert kein Telegutachten !

Unser xxxxxx-System wird in den Karosseriewerkstätten, Autohäusern, Mietwagenunternehmen, Leasinggesellschaften, Taxiunternehmen, Speditionen usw…… platziert.

Bei Ankunft eines Schadenfalls ist das xxxxxx-System augenblicklich einsatzbereit ! Ein Fachmann vor Ort führt auf Anweisung eines in einem Rechenzentrum sitzenden, ausgebildeten Sachverständigen das xxxxxx-System. Es ist nun das „dritte Auge“ des Sachverständigen. Es sieht mehr als bei einer manuellen Aufnahme eines Schadens. Der Sachverständig löst die notwendigen Bilder für die Kalkulation vom Rechenzentrum aus. Schon während dieses Vorganges beginnen die Rechner mit der Kalkulation.

Nach Beendigung der visuellen Aufnahmen liegt dem Auftraggeber die fertige Kalkulation mit den Bildern vor.

Einen zeitlichen Verzug vom Eintreffen des Schadenfalles bis zum Beginn der Reparatur - z.B. warten auf den Gutachter, dann warten auf die Fertigstellung des Gutachtens - gibt es beim Einsatz des xxxxxx-Systems nicht mehr. Kostenersparnis beim Gutachten zzgl. Kostenersparnis beim Verbringen des Schadenfalles (Verschieben, Lagern, Arbeitskräfte, Versicherungskosten…)

Ist in der Tat nur ein Haufen Altpapier und dient dem Geschädigten nicht als Grundlage eines Nachweises. Hier sind sich die Gerichte mal einig: zur Schadenbewertung bedarf es immer noch eines Sachverständigen, der das Fahrzeug vor Ort auch tatsächlich begutachtet.

Der Rechtsanwald wird sich freuen.

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Wie hoch ist eigentlich der Betrag um den es hier geht?

Themenstarteram 21. April 2015 um 6:56

5.500 Euro hat die Reparatur gekostet.

Auto hat 8500 gekostet.

Kalkulation, die wir von der Versicherung erhalten hatten war bei 4.500 Euro.

Wie haben weder einen Gutachter beauftragt, noch irgendwas quittiert. Das einzige war, dass wir etwas unterzeichnen sollten, damit die Reparatur nach einem höheren Satz abgerechnet wird (die Werkstatt will Ja auch was v der Versicherung rausholen.

Vorgestern kam die endrechnung von der Werkstatt in Kopie, original ging an die Versicherung.

am 21. April 2015 um 14:44

Zitat:

@Sonnenzombie schrieb am 21. April 2015 um 08:56:45 Uhr:

5.500 Euro hat die Reparatur gekostet.

Auto hat 8500 gekostet.

Kalkulation, die wir von der Versicherung erhalten hatten war bei 4.500 Euro.

Wie haben weder einen Gutachter beauftragt, noch irgendwas quittiert. Das einzige war, dass wir etwas unterzeichnen sollten, damit die Reparatur nach einem höheren Satz abgerechnet wird (die Werkstatt will Ja auch was v der Versicherung rausholen.

Vorgestern kam die endrechnung von der Werkstatt in Kopie, original ging an die Versicherung.

Das will ich mal lieber nicht kommentieren, zeigt aber die Grundeinstellung gegenüber Versicherungen. Und wenn der Versicherer dann kürzt, laufen - auch hier - mal wieder alle Sturm

am 21. April 2015 um 15:51

Zitat:

@Sonnenzombie schrieb am 21. April 2015 um 08:56:45 Uhr:

Wie haben weder einen Gutachter beauftragt, noch irgendwas quittiert.

hast du das gutachten gesehen / in Kopie? An wen ist es adressiert?

Der Punkt auf den ich hinaus will, soern das Gutachten nicht von der Versicherung beauftragt wurde, wird es schwierig ein Zweitgutachten zu rechtfertigen. Unabhängig davon, ob die Wertminderung im Erstgutachten falsch berechnet wurde.

Beauftragen kannst Du natürlich alles. Die Zahlung und Anerkennung des / der weiteren Gutachten(s) steht auf einem anderne Blatt.

Letztlich ist auch nicht zu vergessen, dass ein Gutachter ja eben beauftragt wird um den Schadenumfang zu ermitteln, weil man es selbst (als Laie) nicht kann. Dann aber plötzlich das Gutachten als Laie in Frage zu stellen ist widersinnig zu dem eigentlich Zweck warum der Gutachter eben beauftragt wurde. (Wenn man es eh besser weiß, braucht man den Gutachter nicht.)

Die Kosten für weitere Gutachten ("solange bis einem die Zahlen passen") zu fordern wird schwierig. Weiter stellt sich die Frage, welches Gutachten denn richtig wäre, wenn plötzlich ein zweites zu dem ersten widersprüchliches Gutachten erstellt wird. Hier sei erwähnt, dass der, der was will, nach deutschem Recht zum Beweis verpflichtet ist. Es entsteht eine "Patt-Situation" zu Deinen Lasten.

Bevor Du es falsch in den Hals bekommst: Ich unterstelle hier nichts, will aber doch die Sache aus einer objektive Sicht darstellen und hiernach siehts nicht gut aus. Hast Du denn jetzt mal einen zweiten Gutachter schon gefragt, was der dazu meint? (siehe mein Vorpost).

gruß

Themenstarteram 21. April 2015 um 19:43

Ein zweiten Gutachter habe ich natürlich nicht beauftragt, da das Auto tuto kompletto repariert ist. Da kann man nix mehr begutachten.

Zitat:

@Sonnenzombie schrieb am 21. April 2015 um 21:43:43 Uhr:

.... Da kann man nix mehr begutachten.

Natürlich kann man da noch was begutachten. Gerade in Bezug auf die merkantile Wertminderung ist dies noch sehr gut möglich.

Bei der merkantilen Wertminderung geht es darum, wie sich der Wert des Autos nach erfolgter Reparatur gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug verändert hat. Wichtig ist dabei nur, das der Sachverständige von dir sämtliche Unterlagen erhält.

Das Kostenrisiko bezüglich des Gutachten sollte vorher ein Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Themenstarteram 23. April 2015 um 14:14

Muss ich bei dem fachanwalt in Vorkasse treten und danach dem Geld hinterherrennen? Eine Rechtsschutz Versicherung habe ich nicht.

Habe soeben das Gutachten gelesen. Ist sehr kurz, circa 4 bis 7 Sätze basierend auf Fotos die die Kfz Werkstatt gemacht hat.

am 23. April 2015 um 16:12

Zitat:

@Sonnenzombie schrieb am 23. April 2015 um 16:14:18 Uhr:

Muss ich bei dem fachanwalt in Vorkasse treten und danach dem Geld hinterherrennen? Eine Rechtsschutz Versicherung habe ich nicht.

Habe soeben das Gutachten gelesen. Ist sehr kurz, circa 4 bis 7 Sätze basierend auf Fotos die die Kfz Werkstatt gemacht hat.

Vorkasse bei einem Anwalt ist eher unüblich. Aber von einer Partei bezahlt werden wird er müssen.

Beachte bzgl. der RA- & SV- Kosten, dass Du in dem Fall nicht einfach solche beauftragen kannst.

Es muss erst "notwendig" werden. Das heißt Du musst einen Anspruch stellen und dieser muss abgelehnt werden! Erst dann entsteht ein Streitwert. Hierbei beißt sich natürlich ein wenig die Katze in Schwanz, da Du die genaue Anspruchhöhe noch garnicht kennst und nur vermutest, dass es einen gibt.

Du bist aber - wie gesagt - mit Deinen Überlegungen auch schon fünf Schritte voraus.

Suche doch erst mal einen weiteren Gutachter auf und frage den, ob das anders sieht. Der soll ja nur mal ein Blick "drauf" werfen.

Erst dann, wenn Du eine (grobe) harte Zahl hast, kann Du abwegen, ob Zeit, Neven investieren und Dich dem Kostenrisiko aussetzen willst.

gruß

Themenstarteram 23. April 2015 um 16:20

Ich sollte den danke Button mal betätigen.

Wer zahlt mir den Gutachter? Ich?

Nur mal drüber schauen sollte mit ein paar Euros für die Kaffeekasse erledigt sein.

Lässt Du dir ein neues GA anfertigen, gehen die Kosten auf deine Kappe.

Frag doch zuerst mal den "Telegutachter" bzw in der Werkstatt,

warum zur Wertminderung nichts aufgeführt ist.

am 23. April 2015 um 18:29

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 23. April 2015 um 18:43:31 Uhr:

Nur mal drüber schauen sollte mit ein paar Euros für die Kaffeekasse erledigt sein.

genau das meine ich; ersteinmal die Lage sondieren.

wenn der Anspruch abgelehnt wurde, können im Rahmen eines Rechtsstreites die SV-Kosten geltend gemacht werden, sofern Du gewinnst (Stichwort Gutachten gegen Gutachten und Beweispflicht) Selbiges gilt für RA-Kosten.

Geh davon aus, dass es zum Rechtstreit kommt; geh davon aus, dass Richter als erstes auf GRund zweier widersprüchlicher Gutachten ein Gutachter beauftragen wird. Der wird dann das Zünglein an der Wage sein. Wenn Du verlierst zahlst Du dann alles:

Deine RA-Kosten

Deine SV-Kosten

Gerichtskosten

Kosten gerichtlicht gestellten SV

RA-Kosten der Gegenpartei.

Das ist Dein Kostenrisiko bei ggf. 200-300€ WM, die man "rausholen" könnte

Zitat:

@KSV schrieb am 22. April 2015 um 08:39:44 Uhr:

Das Kostenrisiko bezüglich des Gutachten sollte vorher ein Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Der wird diese Gutachtendiskussion ganz schnell beenden und auf den wirklich spannenden Aspekt dieser Sache kommen, nämlich den Versuch der Werkstatt, die Versicherung durch Verwendung zweier Stundensatztableaus zu betrügen und den Mandanten durch seine Unterschrift mit reinzuziehen.

Hat hier ja außer xAKBx wohl niemand lesen wollen, oder?

Doch, nur vielleicht nicht kommentieren wollen.

Dass von Werkstätten so verfahren wird ist bekannt. Dass dies schriftlich dokumentiert wird erstaunt mich schon.

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