Wertminderung

Hallo,

ich war leider ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall.

Ganze Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung habe ich meinen Händler machen lassen, dieser
hat ebenfalls einen Rechtsanwalt dazu genommen.

Nach der Reparatur an meinem Fahrzeug heißt es nun, dass ich ca. 450€ Wertminderung bekäme.
Das scheint mir jedoch etwas zu wenig.
Schaden war laut Gutachter bei knapp 10000€. Fahrzeug ist 1 Jahr und 6 Monate alt. Neupreis 24000€.

Was sagt ihr dazu?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2019 um 00:47:04 Uhr:

Dann weißt Du also, nach welcher Methode berechnet wurde, ob technische oder merkantile Wertminderung?

Komisch, dass Ruhkopf/Sahm häufig sogar vom BGH genutzt wird, auch wenn die Richter dort technische Amateure sind. Insgesamt sind alle Verfahren nur zur Vereinfachung, Vergleichbarkeit.

Du musst natürlich hier wieder einen auf Oberschlau machen....

War aber mal wieder ein Satz mit "X"

"Häufig" wird Ruhkopf/Sahm vom BGH ganz sicher nicht genutzt, schreib hier also nicht wieder so einen Unfug.

Die Methode Ruhkopf/Sahm wurde am 01.06.1962 publik und hatte unter anderem den Zeitwert als Bezugspunkt. Es ist eine Primitiv- Formel.

Sie stammt aus einer Zeit, da war ein PKW nach 5 Jahren duchgerostet, der Motor war nach 100.000 Kilometern ausgelutscht.

Diese Methode stützt sich auf die frühe Rechtsprechung und das Marktgeschehen am Gebrauchtfahrzeugmarkt in den 60er Jahren, die damalige Kontruktion und den Stand der damaligen Reparaturtechnik.

Diese Methode hatte schon damals erkannte und zu kritisiertende Grundfehler, die aber in der Regel so geringe finazielle Auswirkungen hatten, dass diese Fehler toleriert wurden.

Die PKW Neupreise lagen damals bei über 95% zwischen 3.000 DM und 12.000 DM.

Der damals zum Beispiel sehr gut am Markt liegende VW Käfer mit einem Neupreis von 4.000 DM hatte nach nach Ablauf eines Jahres mindestens noch einen Zeitwert von 3.000 DM. Eine Rohbaukarosserie für einen Käfer kostete damals 750 DM, so daß für eine Reparatur mit Ersatz der Karosserie etwas 2.500 DM aufgerufen wurden.

Nach Ruhkopf/Sahm ergibt sich hier ein Minderwert von 7% aus 5.500 DM also 385 DM.

Wählt man dem gegenüber einen in der damailgen zeit nur schwer verkäuflichen PKW mit einem Neupreis von 12.000 DM so hatte ein solches Fahrzeug nach einem Jahr Betriebszeit nur noch einen Zeitwert von etwa 8.000 DM, den "schwere PKW" sanken sanken im Verkaufswert nicht unerheblich ab, sobald diese die Verkaufsräume verlassen hatten und auch nur wenige Kilometer zurückgelegt hatten.

Bei erforderlichen Reparaturkosten von 4.000 DM ergibt sich ein Minderwert von 750 DM.

Diese Beispiele sollen zeigen, daß sich bei den damaligen Verhältnissen, bei der Anwendung der Methode die Beträge in Grenzen hielten und auch -zumindest in etwa- dem tatschächlichen Marktgeschehen enstprachen.

Heute liegen die Fahrzeugneupreise und auch die Marktwerte in Größenordnungen welche die damals tolerierbaren Fehler so potenzieren, daß heute Minderwerte "errechnet" werden, die mit dem Markt überhaupt nicht in Einklang stehen.

Abschießend ist nocht anzumerken, dass der bei dieser Methode der "Zeitwert" und nicht der Wiederbeschaffungswert Berücksichtigung findet.

Deutlich muss darauf hingewiesen werden, dass allein dieser Umstand zu unbilligen Ergebnissen führt.

Der merkantile Mindertwert kann nicht "errechnet" werden. Mit keine Methode und mit diesem Oldtimer hier schon gar nicht.

Der Gebrauchtfahrzeugmarkt rekrutiert sich nämlich nicht aus KFZ- Experten sondern aus Laien und die haben gänzlich andere Vorstellungen und benutzen auch keine Rechenmethoden.


Im übrigen sagt die Rechtsprechnung aller Instandsgerichte überwiegend und auch der BGH, dass die Ermittlung (und nicht die Berechnung) dem KFZ- Sachverständigen obliegt.

zum Thema technische Wertminderung

Aufgrund des hohen Standes der Reparaturtechniken ist eine technische Wertminderung in der Regel auszuschließen. Sie kommt in Ausnahmefällen dann in Betracht, wenn sich ein gleichwertiger, technischer Zustand wie vor dem Unfall nicht wieder herstellen lässt oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine derartige Wiederherstellung nicht vertretbar ist.

Isofern muss das hier ganz sicher nicht weiter erörtert, oder ins Spiel gebrscht werden......

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Hallo,
jetzt habe ich dazu selber mal eine Frage...
Angenommen:
Ein Kleintransporter hat bei offener Hecktür mehrere Stahlschienen geladen. Nach einem Überholvorgang mit anschl. Beschleunigung - auf der BAB, rutscht eine Schiene von ca. 0,5m Länge auf die Strasse. Ein nachfolgender PKW überfährt mittig die noch in Bewegung befindliche Schiene. Am PKW entstehen äußerlich (auch am Unterboden) keine Schäden. Die Schiene schlägt aber gegen die Getriebeglocke (Kupplungsgehäuse) ,wobei ein kleiner Teil des Gussteiles ausbricht, bzw. reißt.
Folglich müsste mind. ein neuer Motorblock, evtl. auch ein neues Getriebegehäuse verbaut werden. Da bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug mit angen. 30.000 km ein gebrauchter adäquater Austauschmotor schwierig in Zeitnähe zu bekommen ist, müssen Neuteile verbaut werden.
Der Wagen muss als Unfallfahrzeug deklariert werden, ein Abschlag " neu für alt" wird hier zu verneinen sein.
Mein Kollege meint, dass hier keinerlei Wertminderung in Ansatz gebracht werden darf, da techn. die Reparatur vollumfänglich den gesamten Schaden umfasst hat. Andererseits aber ein Gebrauchtwagen mit neuem Motor(block)- also faktisch:generalüberholt - und neuem Getriebe(gehäuse) sich - auch wenn als Unfallwagen ausgewiesen, besser verkauft, als der Wagen vor dem Unfall zu verkaufen gewesen wäre
.
Eigentlich eine Besserstellung nach dem Unfall, welche es ja - wieder- eigentlich- nicht geben darf.
Mein Kollege: " Ist halt so..."
Stimmt das?
Sorry, solch " Blödsinn" fällt mir immer unterwegs auf der BAB ein....

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 13. September 2019 um 19:31:04 Uhr:

Hallo,
jetzt habe ich dazu selber mal eine Frage...
Angenommen:
Ein Kleintransporter hat bei offener Hecktür mehrere Stahlschienen geladen. Nach einem Überholvorgang mit anschl. Beschleunigung - auf der BAB, rutscht eine Schiene von ca. 0,5m Länge auf die Strasse. Ein nachfolgender PKW überfährt mittig die noch in Bewegung befindliche Schiene. Am PKW entstehen äußerlich (auch am Unterboden) keine Schäden. Die Schiene schlägt aber gegen die Getriebeglocke (Kupplungsgehäuse) ,wobei ein kleiner Teil des Gussteiles ausbricht, bzw. reißt.
Folglich müsste mind. ein neuer Motorblock, evtl. auch ein neues Getriebegehäuse verbaut werden. Da bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug mit angen. 30.000 km ein gebrauchter adäquater Austauschmotor schwierig in Zeitnähe zu bekommen ist, müssen Neuteile verbaut werden.
Der Wagen muss als Unfallfahrzeug deklariert werden, ein Abschlag " neu für alt" wird hier zu verneinen sein.
Mein Kollege meint, dass hier keinerlei Wertminderung in Ansatz gebracht werden darf, da techn. die Reparatur vollumfänglich den gesamten Schaden umfasst hat. Andererseits aber ein Gebrauchtwagen mit neuem Motor(block)- also faktisch:generalüberholt - und neuem Getriebe(gehäuse) sich - auch wenn als Unfallwagen ausgewiesen, besser verkauft, als der Wagen vor dem Unfall zu verkaufen gewesen wäre
.
Eigentlich eine Besserstellung nach dem Unfall, welche es ja - wieder- eigentlich- nicht geben darf.
Mein Kollege: " Ist halt so..."
Stimmt das?
Sorry, solch " Blödsinn" fällt mir immer unterwegs auf der BAB ein....

Gruss vom Asphalthoppler

Ich gehe jetzt zum Abendessen. Danach schreib ich dir gerne meine Meinung dazu ok?

*hüstel* Was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun? Nennt man das nicht Kapern?

Wie wäre es mit einem separatenThread?

ok, der asphalthoppler kann ja mal mal nachfragen, ob das verschoben werden kann?

Ich habe aber kein Problem damit auch hier etwas zu schreiben.

Aber im Grunde hast du wohl Recht.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 19:12:56 Uhr:


@beachi
na dann leg los. bitte auch gleich hier deine berechnung offenlegen. ich bin gespannt, auf welche wertminderung du kommst, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, was genau beschädigt ist.

zeit läuft... fakten bitte!
[/quote

Sag mal, verstehst du auch Beiträge von anderen hier oder was?

Finde den Fehler.....

Mensch beachi, lass es doch einfach bleiben.

Versuche doch nicht immer anderen Ihren Beruf zu erklären.

Du kannst es einfach nicht.

Mach doch das, wofür du dein Gehalt bekommst, nämlich Schäden regulieren und nicht hier immer so einen Blödsinn schreiben...........🙁

Mal ehrlich: wem möchtest du hier etwas erzählen?

wem bitte ?

wo bleiben denn nun die fakten für deine behauptung, die wertminderung wäre "lächerlich"?

du hast keine daten zum schadenumfang. keine angaben, was für ein fahrzeug hier betroffen ist. keine angaben zum erhaltungszustand des fahrzeuges.

also bitte noch mal - welche wertminderung wäre denn anhand der nicht vorhandenen angaben für dich nicht lächerlich? danke!

@beachi
wo bleiben denn nun die fakten für deine behauptung, die wertminderung wäre "lächerlich"?

du hast keine daten zum schadenumfang. keine angaben, was für ein fahrzeug hier betroffen ist. keine angaben zum erhaltungszustand des fahrzeuges.

also bitte noch mal - welche wertminderung wäre denn anhand der nicht vorhandenen angaben für dich nicht lächerlich? danke!

aber sehr gern lieber beachi,

bekannt sind:

-das Fahrzeugalter
-der Neupreis
-die Reparaturkosten

Diese Größen reichen -für einem Fachmann- aus, um festzustellen, dass der hier in Ansatz gebrachte merkantile Minderwert lächerlich ist.

Sicherlich ist das nur eine grobe Einschätzung, zur Bestimmung eines realen Minderwertes bedarf es sicherlich weiterer profunder Informationen.

Das steht hier außer Frage und wurde auch nicht Abrede gestellt, lieber beachi.

Aus den vorstehend genannten Gründen, dürfte die von hier vorgenommene Einschätzung zur Wertminderung -entegen deiner Unterstellungen- ganz bestimmt nicht der der von dir zitierten Lächerlichkeit preisgegeben sein.

Ganz im Gegenteil.

Bitte doch.

meine konkrete frage lässt du mal wieder gänzlich unbeantwortet... 😕

ich habe um fakten und nicht um behauptungen gebeten!

es ging doch darum, dass der anfängliche Wert, der wohl nur fernmündlich übermittelt wurde, als zu gering angesehen wurde. Dem TE lag das Gutachten nicht vor. Mehrere Fachleute zweifelten diese geringe höhe des Schadenbildes an. Der Dellenzähler hat es doch gut erklärt, dass der genannte Wert zu gering ist, aber ein ausführliches Gutachten notwendig ist.

Mach mal nicht immer Trouble...

Na ,das will er doch!Steht doch in seinem Avatar!

Nee ... er hätte gerne eine glücklichmachende mathematische Formel zur Berechnung einer empirisch basierten Schätzung. Das Paradoxe seines Verlangens erschließt sich ihm nicht. Er könnte genausogut fragen, wieviel Doppelzentner Kartoffeln für einen Hektoliter Bordeaux gekelltert werden müssen. 🙂

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 10:57:47 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 10:57:47 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2019 um 10:52:54 Uhr:


Nur gut, dass es hier noch Oberschlauere gibt, die nur ihre Meinung als maßgeblich ansehen.
Übrigens, zu meiner Aussage zum BGH und seiner Nutzung liegen mir Vergleichszahlen vor.
Einige haben wohl ne Glaskugel mit Ferndiagnose.

Ja klar, wie so oft von dir, heiße Luft......

Einige haben Fachwissen und einige halt nicht mein Lieber.

Und nun geh weiter muckeln............

Dann hätte ich gerrne vom Fachmann eine Auskunft:
Wie hoch ist die merkantile Wertminderung?
Wie hoch muss sie mindestens sein, um nicht lächerlich zu sein? Wie hoch kann sie max. sein?
Folgende Eckdaten sind da:
Unbekannte Marke, unbekannter Typ.
Alter: 3 Jahre, 2 Monate
Laufleistung: unbekannt
Anzahl der Vorbesitzer: unbekannt
Kaufpreis (nicht Listenpreis): 22.900
Schadenshöhe lt. Gutachter: 7.004 brutto
Restwert: unbekannt
Wiederbeschaffungswert: unbekannt.

https://www.motor-talk.de/.../wertminderung-t6699927.html?...

@NDLimit

man muss hier nicht auf jeden noch so dummen Beitrag antworten...😉

@Dellenzähler

Die vielen merkwürdigen Ausdrucksweisen gegenüber anderen sprechen für sich und den Verfasser. Fachwissen und Sachlichkeit sind das Eine, Benehmen das Andere!

Zitat:

Du musst natürlich hier wieder einen auf Oberschlau machen....

Zitat:

dummen Beitrag

Zitat:

heiße Luft

Zitat:

geh weiter muckeln

Zitat:

Blödsinn

das schreibt hier gerade der richtige.....

Wenn es hier mal um die Wahl eines Forenpastes geht, meine Stimme hast du.

Selber andere User dumm anmachen, aber Schulmeistern und anderen schlechtes Benehmen vorwerfen.

Und nun geh meintewegen in den Keller zum Lachen.....🙄

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