Wertminderung
Hallo,
ich war leider ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall.
Ganze Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung habe ich meinen Händler machen lassen, dieser
hat ebenfalls einen Rechtsanwalt dazu genommen.
Nach der Reparatur an meinem Fahrzeug heißt es nun, dass ich ca. 450€ Wertminderung bekäme.
Das scheint mir jedoch etwas zu wenig.
Schaden war laut Gutachter bei knapp 10000€. Fahrzeug ist 1 Jahr und 6 Monate alt. Neupreis 24000€.
Was sagt ihr dazu?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. September 2019 um 00:47:04 Uhr:
Dann weißt Du also, nach welcher Methode berechnet wurde, ob technische oder merkantile Wertminderung?Komisch, dass Ruhkopf/Sahm häufig sogar vom BGH genutzt wird, auch wenn die Richter dort technische Amateure sind. Insgesamt sind alle Verfahren nur zur Vereinfachung, Vergleichbarkeit.
Du musst natürlich hier wieder einen auf Oberschlau machen....
War aber mal wieder ein Satz mit "X"
"Häufig" wird Ruhkopf/Sahm vom BGH ganz sicher nicht genutzt, schreib hier also nicht wieder so einen Unfug.
Die Methode Ruhkopf/Sahm wurde am 01.06.1962 publik und hatte unter anderem den Zeitwert als Bezugspunkt. Es ist eine Primitiv- Formel.
Sie stammt aus einer Zeit, da war ein PKW nach 5 Jahren duchgerostet, der Motor war nach 100.000 Kilometern ausgelutscht.
Diese Methode stützt sich auf die frühe Rechtsprechung und das Marktgeschehen am Gebrauchtfahrzeugmarkt in den 60er Jahren, die damalige Kontruktion und den Stand der damaligen Reparaturtechnik.
Diese Methode hatte schon damals erkannte und zu kritisiertende Grundfehler, die aber in der Regel so geringe finazielle Auswirkungen hatten, dass diese Fehler toleriert wurden.
Die PKW Neupreise lagen damals bei über 95% zwischen 3.000 DM und 12.000 DM.
Der damals zum Beispiel sehr gut am Markt liegende VW Käfer mit einem Neupreis von 4.000 DM hatte nach nach Ablauf eines Jahres mindestens noch einen Zeitwert von 3.000 DM. Eine Rohbaukarosserie für einen Käfer kostete damals 750 DM, so daß für eine Reparatur mit Ersatz der Karosserie etwas 2.500 DM aufgerufen wurden.
Nach Ruhkopf/Sahm ergibt sich hier ein Minderwert von 7% aus 5.500 DM also 385 DM.
Wählt man dem gegenüber einen in der damailgen zeit nur schwer verkäuflichen PKW mit einem Neupreis von 12.000 DM so hatte ein solches Fahrzeug nach einem Jahr Betriebszeit nur noch einen Zeitwert von etwa 8.000 DM, den "schwere PKW" sanken sanken im Verkaufswert nicht unerheblich ab, sobald diese die Verkaufsräume verlassen hatten und auch nur wenige Kilometer zurückgelegt hatten.
Bei erforderlichen Reparaturkosten von 4.000 DM ergibt sich ein Minderwert von 750 DM.
Diese Beispiele sollen zeigen, daß sich bei den damaligen Verhältnissen, bei der Anwendung der Methode die Beträge in Grenzen hielten und auch -zumindest in etwa- dem tatschächlichen Marktgeschehen enstprachen.
Heute liegen die Fahrzeugneupreise und auch die Marktwerte in Größenordnungen welche die damals tolerierbaren Fehler so potenzieren, daß heute Minderwerte "errechnet" werden, die mit dem Markt überhaupt nicht in Einklang stehen.
Abschießend ist nocht anzumerken, dass der bei dieser Methode der "Zeitwert" und nicht der Wiederbeschaffungswert Berücksichtigung findet.
Deutlich muss darauf hingewiesen werden, dass allein dieser Umstand zu unbilligen Ergebnissen führt.
Der merkantile Mindertwert kann nicht "errechnet" werden. Mit keine Methode und mit diesem Oldtimer hier schon gar nicht.
Der Gebrauchtfahrzeugmarkt rekrutiert sich nämlich nicht aus KFZ- Experten sondern aus Laien und die haben gänzlich andere Vorstellungen und benutzen auch keine Rechenmethoden.
Im übrigen sagt die Rechtsprechnung aller Instandsgerichte überwiegend und auch der BGH, dass die Ermittlung (und nicht die Berechnung) dem KFZ- Sachverständigen obliegt.
zum Thema technische Wertminderung
Aufgrund des hohen Standes der Reparaturtechniken ist eine technische Wertminderung in der Regel auszuschließen. Sie kommt in Ausnahmefällen dann in Betracht, wenn sich ein gleichwertiger, technischer Zustand wie vor dem Unfall nicht wieder herstellen lässt oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine derartige Wiederherstellung nicht vertretbar ist.
Isofern muss das hier ganz sicher nicht weiter erörtert, oder ins Spiel gebrscht werden......
46 Antworten
Hallo,
Leute streitet nicht, denn davon bekommt der TE auch nicht mehr Geld.
Als Urheber des Streitobjektes (Ruhkopf/Sahm) möchte ich nur anmerken, dass ich dies gerade wegen der Übersichtlichkeit und- für Laien leichtes Nachvollziehen, angeführt habe, ohne dabei aussagen zu wollen, dass dies die non+ultra- Methode der Berechnung sei. Dazu wäre ich in der fachlich Beurteilung weder befugt noch fähig!
Es ist ja schön, wenn echte Fachleute aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus, pi x Daumen Schätzungen vornehmen können. Super, und Hut ab, wer das (fachlich fundiert) kann.
Andere sind auf Fakten, wie z.B. aus Gutachten, bisherigem Schriftverkehr etc. zu entnehmen, angewiesen.
Ohne dies- und dann noch als techn. Laie, in meinem Falle) kann man den TE nur um weitere Fakten bitten.
Ein Neupreis von 24.000.- Euro von vor 1,5 Jahren sagt nichts über den derzeitigen onkreten Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert aus. Ich weiß nicht, ob es Vorschäden gab, ob irgendwie etwas gegeneinander aufgerechnet wurde und die 4xx.- Euro nur eine Art Restzahlung sind. All dies kann man nur durch Einsichtnahme in das Gutachten nachvollziehen.
Gruss und ein frohes Schaffen, wünscht der
Asphalthoppler
Nur gut, dass es hier noch Oberschlauere gibt, die nur ihre Meinung als maßgeblich ansehen.
Übrigens, zu meiner Aussage zum BGH und seiner Nutzung liegen mir Vergleichszahlen vor.
Einige haben wohl ne Glaskugel mit Ferndiagnose.
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. September 2019 um 10:52:54 Uhr:
Nur gut, dass es hier noch Oberschlauere gibt, die nur ihre Meinung als maßgeblich ansehen.Übrigens, zu meiner Aussage zum BGH und seiner Nutzung liegen mir Vergleichszahlen vor.
Einige haben wohl ne Glaskugel mit Ferndiagnose.
Ja klar, wie so oft von dir, heiße Luft......
Einige haben Fachwissen und einige halt nicht mein Lieber.
Und nun geh weiter muckeln............
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 13. September 2019 um 10:52:36 Uhr:
Hallo,
Leute streitet nicht, denn davon bekommt der TE auch nicht mehr Geld.
Als Urheber des Streitobjektes (Ruhkopf/Sahm) möchte ich nur anmerken, dass ich dies gerade wegen der Übersichtlichkeit und- für Laien leichtes Nachvollziehen, angeführt habe, ohne dabei aussagen zu wollen, dass dies die non+ultra- Methode der Berechnung sei. Dazu wäre ich in der fachlich Beurteilung weder befugt noch fähig!Es ist ja schön, wenn echte Fachleute aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus, pi x Daumen Schätzungen vornehmen können. Super, und Hut ab, wer das (fachlich fundiert) kann.
Andere sind auf Fakten, wie z.B. aus Gutachten, bisherigem Schriftverkehr etc. zu entnehmen, angewiesen.
Ohne dies- und dann noch als techn. Laie, in meinem Falle) kann man den TE nur um weitere Fakten bitten.
Ein Neupreis von 24.000.- Euro von vor 1,5 Jahren sagt nichts über den derzeitigen onkreten Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert aus. Ich weiß nicht, ob es Vorschäden gab, ob irgendwie etwas gegeneinander aufgerechnet wurde und die 4xx.- Euro nur eine Art Restzahlung sind. All dies kann man nur durch Einsichtnahme in das Gutachten nachvollziehen.Gruss und ein frohes Schaffen, wünscht der
Asphalthoppler
Güße zurück 🙂
Ähnliche Themen
Dellenzaehler
passt schön hier rein.........…
Na der Richter hatte aber ordentlichen rheinischen Humor, wäre in Bayern und Preußen
wohl nicht entstanden, so ein Urteil, wenn es denn echt ist und kein Fake.
Aber mal eine andere Sicht:
Wie ist denn die Praxis beim Verkauf eines Unfall-Fahrzeuges generell und bei so einem
Schadensumfang sowieso?
Spätestens in Standard-Auto-Kaufverträgen taucht die Frage auf, ob das Fahrzeug
unfallfrei ist oder eben nicht.
Wenn nicht, will der potenzielle Käufer wissen, was da war und dann will er von dem
Fahrzeug oft nichts mehr wissen, also kauft nicht oder will einen ordentlichen
Preisnachlass, ob gerechtfertigt oder nicht.
Und das sind dann eben nicht so ein paar hundert Euro-Scheine.
Es bestimmt da ja meist nicht die Objektivität die Größen-Ordnung, sondern
der Markt bzw. die Unsicherheit, die sich beim potenziellen Käufer einstellt.
@GerhHue
Na der Richter hatte aber ordentlichen rheinischen Humor, wäre in Bayern und Preußen
wohl nicht entstanden, so ein Urteil, wenn es denn echt ist und kein Fake.
Aber mal eine andere Sicht:
Wie ist denn die Praxis beim Verkauf eines Unfall-Fahrzeuges generell und bei so einem
Schadensumfang sowieso?
Spätestens in Standard-Auto-Kaufverträgen taucht die Frage auf, ob das Fahrzeug
unfallfrei ist oder eben nicht.
Wenn nicht, will der potenzielle Käufer wissen, was da war und dann will er von dem
Fahrzeug oft nichts mehr wissen, also kauft nicht oder will einen ordentlichen
Preisnachlass, ob gerechtfertigt oder nicht.
Und das sind dann eben nicht so ein paar hundert Euro-Scheine.
Es bestimmt da ja meist nicht die Objektivität die Größen-Ordnung, sondern
der Markt bzw. die Unsicherheit, die sich beim potenziellen Käufer einstellt.
Jepp......
du hast das genau richtig erkannt.
Der merkantile Minderwert wird ist eine Größe, die vom Käufermarkt bestimmt ist. Da kannst du mit Methoden rechnen wie du willst. Deb Käufer juckt das nicht. Der will Wissen was Kaput war und was die Reparatur gekostet hat.
Und danach werden die Preisnachlässe bestimmt.
Es gibt aber leider auch immer noch genügend Sachverständife, die dass nicht verstanden haben und fleißig Rechnen.........
Aber Rechnen kann auch die Bürofachkraft, dazu braucht es keinen Sachverstand
also nix für ungut leute, aber wer ohne kenntnis des genau entstandenen schadens die wertminderung von 450 euro als lächerlich abtut, macht sich m.e. selbst lächerlich.
nur ein bsp... wenn jetzt 4 felgen beschädigt wurden und die neu müssen, was ist dann? ist das dann auch lächerlich?
ich frage mich, warum hier immer das forum mit solchen fragen belästigt wird, wo doch der 1. ansprechpartner der beauftragte gutachter wäre.
btw.. wieso beauftragt die werkstatt den gutachter und nicht der te? klüngelwirtschaft?
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:13:55 Uhr:
nur ein bsp... wenn jetzt 4 felgen beschädigt wurden und die neu müssen, was ist dann? ist das dann auch lächerlich?
10K Schaden in diesem Fall, gelesen?
Was sollen das für Felgen sein, selbst mit meinen geschmiedeten BBS käme ich nicht auf die Summe 😉
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:13:55 Uhr:
btw.. wieso beauftragt die werkstatt den gutachter und nicht der te? klüngelwirtschaft?
Bei vielen Werkstätten lungern die Heinis mit dem grün/weißen Logo auf dem Kittel rum und wenn ich als Anspruchsteller keine Ahnung habe, dann lass ich die Werkstatt einfach machen!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 13. September 2019 um 13:23:17 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:13:55 Uhr:
nur ein bsp... wenn jetzt 4 felgen beschädigt wurden und die neu müssen, was ist dann? ist das dann auch lächerlich?10K Schaden in diesem Fall, gelesen?
Was sollen das für Felgen sein, selbst mit meinen geschmiedeten BBS käme ich nicht auf die Summe 😉
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 13. September 2019 um 13:23:17 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:13:55 Uhr:
btw.. wieso beauftragt die werkstatt den gutachter und nicht der te? klüngelwirtschaft?Bei vielen Werkstätten lungern die Heinis mit dem grün/weißen Logo auf dem Kittel rum und wenn ich als Anspruchsteller keine Ahnung habe, dann lass ich die Werkstatt einfach machen!
schau bspw. mal bei porsche. und es gibt ja noch weitaus exclusivere hersteller..
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 13:13:55 Uhr:
also nix für ungut leute, aber wer ohne kenntnis des genau entstandenen schadens die wertminderung von 450 euro als lächerlich abtut, macht sich m.e. selbst lächerlich.nur ein bsp... wenn jetzt 4 felgen beschädigt wurden und die neu müssen, was ist dann? ist das dann auch lächerlich?
ich frage mich, warum hier immer das forum mit solchen fragen belästigt wird, wo doch der 1. ansprechpartner der beauftragte gutachter wäre.
btw.. wieso beauftragt die werkstatt den gutachter und nicht der te? klüngelwirtschaft?
Sprechen wir bei 4 neuen Felgen (Originalersatz vorausgesetzt) überhaupt über eine merkantile Wertminderung?
wohl eher nicht. es soll ja nur verdeutlichen, dass man hier nur anhand der schadenhöhe keinerlei rückschlüsse auf eine mögliche wertminderung treffen kann.
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 16:54:05 Uhr:
wohl eher nicht. es soll ja nur verdeutlichen, dass man hier nur anhand der schadenhöhe keinerlei rückschlüsse auf eine mögliche wertminderung treffen kann.
aber sicher kann man das....
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 16:55:31 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 16:54:05 Uhr:
wohl eher nicht. es soll ja nur verdeutlichen, dass man hier nur anhand der schadenhöhe keinerlei rückschlüsse auf eine mögliche wertminderung treffen kann.aber sicher kann man das....
Mit dem "Experten" beachi brauchst Du nicht zu diskutieren. Der weiß doch gar nicht, was ein merkantiler Minderwert ist...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. September 2019 um 16:55:31 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 13. September 2019 um 16:54:05 Uhr:
wohl eher nicht. es soll ja nur verdeutlichen, dass man hier nur anhand der schadenhöhe keinerlei rückschlüsse auf eine mögliche wertminderung treffen kann.aber sicher kann man das....
na dann leg los. bitte auch gleich hier deine berechnung offenlegen. ich bin gespannt, auf welche wertminderung du kommst, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, was genau beschädigt ist.
zeit läuft... fakten bitte!
@beachi
na dann leg los. bitte auch gleich hier deine berechnung offenlegen. ich bin gespannt, auf welche wertminderung du kommst, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, was genau beschädigt ist.
zeit läuft... fakten bitte!
Sag mal, verstehst du auch Beiträge von anderen hier oder was?
Finde den Fehler.....
Mensch beachi, lass es doch einfach bleiben.
Versuche doch nicht immer anderen Ihren Beruf zu erklären.
Du kannst es einfach nicht.
Mach doch das, wofür du dein Gehalt bekommst, nämlich Schäden regulieren und nicht hier immer so einen Blödsinn schreiben...........🙁
Mal ehrlich: wem möchtest du hier etwas erzählen?
wem bitte ?