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Wertminderung beim Unfall

Hallöchen,
ich hatte letztens einen Unfall mit meinem Fahrzeug. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren. Es wurde die komplette Tür ausgetauscht und der Kotflügel und die hintere Tür wurde mit einlackiert. Zählt das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen, und hab ich Anrecht auf auf einen Wertausgleich?
Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?

Hab ich Gott Sei Dank nicht nötig, da ich ausreichend mit Arbeit eingedeckt bin. Aber wenn es mir gelingt, dem ein oder anderen zu erklären, wie er aus dem Schadensmanagement -System der Versicherer rauskommt, bin ich schon zufrieden. Nichts anderes habe ich hier im Sinn. Die Herren Versicherungsangestellten, die hier schreiben, wollen ja auch keine Verträge verkaufen, sondern nur "helfen" ....

Wenn Du Werbeflyer von mir brauchst, mail mich einfach an :::----))))

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Das war doch mal ne nette Antwort - und sooo schön gesagt. Ein jeder Mensch freut sich da und ich auch. ;)

Zitat:

Original geschrieben von tvhh



Zitat:

Original geschrieben von zoolim


 
Kann mir einer sagen wie es in meinem Fall aussieht?
 
Ist es möglich noch nach der Reparatur ein Gutachten erstellen zu lassen, was eine Wertminderung ausweist?
(z.B. anhand der Fotos, Reparaturrechnung) Muß die Versicherung die Kosten für das Gutachten in jedem Fall übernehmen?
Oder sollte ich erstmal anfragen ob sie mir "freiwillig" ein Angebot machen würden?
 
Werde auf jeden Fall auch die Unkostenpauschale geltend machen, darf ich diese mit dem Höchstbetrag ansetzen? (25€)
 
Vielen Dank im Vorraus

 
Ich versuchs mal:
 
Du hast nur Anspruch auf Wertminderung, wenn dein Auto jünger als 5 Jahre ist, wenn dein Auto weniger als 100.000 km auf dem Tacho hat und es sich nicht um einen "Klein-Schaden" handelt. Die Grenze liegt hier bei ca. 700 €.

Beim Versuch hätte es auch bleiben sollen. Diese staren Grenzen sind schon lange überholt bzw. gab und gibt es nicht. Es kommt einzig uns allein auf die Offenbarungspflicht des Unfallschadens sowie den Einzelfall an. Hier kann nur ein qualifizierter Gutachter eine Bewertung treffen. Pauschalaussagen in diesem Bereich sind unangebracht und meist falsch. Wenn eine genauere Erläuterung gewünscht wird, stelle ich die hier ein. Sind dann aber ein paar Seiten mit umfangreicher Rechtssprechung. Schon allein daher sieht man, dass das Thema in einem Dreizeiler nicht abgearbeitet werden kann.

Haule

@haule
bedeutet das jetzt das ich doch noch nachträglich einen Gutachter bestellen könnte der die Wertminderung durch Fotos u. Rechnung auch noch nach der Reparatur feststellen kann?
Muss die Versicherung vom Unfallgegner die Kosten dafür übernehmen?
Bin irgendwie verwirrt.... :confused:
nochma die Daten: VW Passat Variant 1.8T, Bj. 99, 168.000km - Schadenhöhe/Reparaturkosten: knapp 1700 €

Zitat:

Original geschrieben von tvhh
Ich versuchs mal:
 
Du hast nur Anspruch auf Wertminderung, wenn dein Auto jünger als 5 Jahre ist, wenn dein Auto weniger als 100.000 km auf dem Tacho hat und es sich nicht um einen "Klein-Schaden" handelt. Die Grenze liegt hier bei ca. 700 €.

 

Aha.

und Fahrzeuge die älter wie 5 Jahre sind und mehr wie 100.000 Kilometer auf der Uhr haben bekommen nach einem Unfallschaden dann also keinen merkantilen Minderwert mehr zugesprochen ?

Zitat:

Original geschrieben von Haule


 

Zitat:

Original geschrieben von Haule 


 
Beim Versuch hätte es auch bleiben sollen. Diese staren Grenzen sind schon lange überholt bzw. gab und gibt es nicht. Es kommt einzig uns allein auf die Offenbarungspflicht des Unfallschadens sowie den Einzelfall an. Hier kann nur ein qualifizierter Gutachter eine Bewertung treffen. Pauschalaussagen in diesem Bereich sind unangebracht und meist falsch. Wenn eine genauere Erläuterung gewünscht wird, stelle ich die hier ein. Sind dann aber ein paar Seiten mit umfangreicher Rechtssprechung. Schon allein daher sieht man, dass das Thema in einem Dreizeiler nicht abgearbeitet werden kann.
 
Haule

@ Haule

Entschuldigung, hab ich überlesen. War etwas nervös. Ich dachte dass ich jetzt mehrere hundert Anspruchsteller anschreiben muss um diese zu bitten die falsch von mir im Gutachten ausgewiesene Wertminderung an die Versicherung zurück zu überweisen....

:D

OK, vielen Dank für die Belehrung.
Kann mir dann vll ein Wissender/Gutachter eine genau Definition geben, anhand der diese Wertminderungen ermittelt bzw. errechnet werden. Und wie kann etwas überholt sein, was es nie gab?
Bitte klärt mich als Laien in dieser Angelegenheit auf. Würde mich als Betroffener (2x) gerne mit dieser Materie auseinander setzen.
Und verglichen mit meinem Beispiel, über welche Summen reden wir dann erst bei einem ca 8 Jahre alten KFZ, was den Wertausgleichsbetrag angeht?
Vielen Dank!

Zitat:

 
Original geschrieben von tvhh
OK, vielen Dank für die Belehrung.
 
Kann mir dann vll ein Wissender/Gutachter eine genau Definition geben, anhand der diese Wertminderungen ermittelt bzw. errechnet werden. Und wie kann etwas überholt sein, was es nie gab?
 
Bitte klärt mich als Laien in dieser Angelegenheit auf. Würde mich als Betroffener (2x) gerne mit dieser Materie auseinander setzen.
 
Und verglichen mit meinem Beispiel, über welche Summen reden wir dann erst bei einem ca 8 Jahre alten KFZ, was den Wertausgleichsbetrag angeht?
 
Vielen Dank!
 
Bei der Bemessung des Wertminderungsbetrages werden die wesentlichen beeinflussenden Faktoren wie Fahrzeugalter, Zustand, Wert, Marktlage, Schadenumfang, eingeschlagener Reparaturweg und Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Die regionale Marktsituation dieses Fahrzeuges, seine Besonderheiten sowie die aktuelle Rechtssprechung sind zu beachten Die Wertminderung ist der Betrag, der nach einer Instandsetzung des Fahrzeuges bei Veräußerung als Mindererlös gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug durchschnittlich zu erwarten ist.
 
Die Lebensdauer eines modernen Kraftfahrzeugs hat sich gerade in den letzten Jahren erheblich verlängert, so dass auch ältere Fahrzeuge noch zu beachtlichen Preisen weiterveräußert
werden. Und es dürfte außer Zweifel stehen, dass wenn ein potentieller Käufer bei gleichem Alter und gleicher Laufleistung eines Fahrzeugs die Wahl zwischen einem Fahrzeug mit einem wenn auch einwandfrei reparierten Unfallschaden und einem unfallfreien Kfz hat, dieser das unfallfreie Fahrzeug bevorzugen bzw. bei einem Kauf des Unfallfahrzeugs auf einem angemessenen Preisabschlag bestehen wird.
 
Das mit den 5 Jahren und 100.000 Kilometern wurde früher so Propagiert. Da war ein Kraftfahrzeug in der Regel nach 5 Jahren durchgerostet und der Motor war nach 100.000 Kilometern "ausgelutscht"
 
Heute ist ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen ein gesuchtes Fahrzeug, dass im Preis durchaus noch beachtliche Beträge realisieren kann.
 
Hieraus resultiert auch die Definition "überholt" von Haule
 
Grundsätzlich ist jedes unfallbeschädigte Kraftfahtzeug -egal wie alt- nach einem Instand gesetzten Unfallschaden im Wert gemindert. Die Umstände wann und in welcher Höhe ein merkantiler Mindertwert eintritt muss in jedem Einzelfall dezidiert ermittelt werden. 
 
Auch bei deinem 8 jahre "alten" Fahrzeug kann daher duchaus noch ein Wertminderungsanspruch gerechtfertigt sein.
 
Ohne nähere Angaben ist eine Aussage hierzu in deinem Fall nicht möglich.

Vielen Dank für diese sehr konstruktive Antwort.
Das mit dem 8 Jahre altem Fahrzeug bezog sich auf den Teilnehmer zoolim. Vll könnt ihr ihm ja noch helfen?!
Muss ich mich für meinen Fall noch um irgendetwas kümmern?

Zitat:

Original geschrieben von tvhh


Vielen Dank für diese sehr konstruktive Antwort.
 
Das mit dem 8 Jahre altem Fahrzeug bezog sich auf den Teilnehmer zoolim. Vll könnt ihr ihm ja noch helfen?!
 
Muss ich mich für meinen Fall noch um irgendetwas kümmern?

zoolim hat es bedauerlicherweise versäumt vorab einen Sachverständigen zu beauftragen. Das gelangt Ihm jetzt zum Nachteil. Es wird im Nachhinein sicherlich schwierig werden, gegenüber der Versicherung hier einen Minderwert durchzusetzen.

Es ist aber nicht unmöglich.

Das müsste aber auch unter Abwägung des Kostenrisiko abgeschätzt werden. Also nicht so leicht zu beantworten deine Frage......

:(

In deinem Fall  solltest du dich an deinen SV wenden. Der sollte und wird hier für dich (hoffentlich) tätig werden.

Dafür hast du Ihn schließlich beauftragt....

:)

Gibt es noch Probleme, melde dich. Wir werden dann hier versuchen dir zu helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



zoolim hat es bedauerlicherweise versäumt vorab einen Sachverständigen zu beauftragen. Das gelangt Ihm jetzt zum Nachteil. Es wird im Nachhinein sicherlich schwierig werden, gegenüber der Versicherung hier einen Minderwert durchzusetzen.

Es ist aber nicht unmöglich.

Das müsste aber auch unter Abwägung des Kostenrisiko abgeschätzt werden. Also nicht so leicht zu beantworten deine Frage...... :(

Das habe ich mir schon fast gedacht. Hinterher ist man halt immer schlauer

:(

@Dellenzähler: du hast gemeint nicht unmöglich, Welche Möglichkeiten stehen denn noch offen?

Kostenrisiko bedeutet ich könnte evtl. auf den Kosten für den Gutachter sitzenbleiben o. ist da noch mehr? Kann man das irgendwie vorher klären?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Zitat:

Original geschrieben von zoolim



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
 
 
zoolim hat es bedauerlicherweise versäumt vorab einen Sachverständigen zu beauftragen. Das gelangt Ihm jetzt zum Nachteil. Es wird im Nachhinein sicherlich schwierig werden, gegenüber der Versicherung hier einen Minderwert durchzusetzen.
 
Es ist aber nicht unmöglich.
 
Das müsste aber auch unter Abwägung des Kostenrisiko abgeschätzt werden. Also nicht so leicht zu beantworten deine Frage...... :(


 
Das habe ich mir schon fast gedacht. Hinterher ist man halt immer schlauer :(
 
@Dellenzähler: du hast gemeint nicht unmöglich, Welche Möglichkeiten stehen denn noch offen?
 
Kostenrisiko bedeutet ich könnte evtl. auf den Kosten für den Gutachter sitzenbleiben o. ist da noch mehr? Kann man das irgendwie vorher klären?
 
Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Ja genau. Das Kostenrisiko ist das SV Honorar. Aus welcher Ecke kommst du denn? 

ich wohne im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Raum Frankfurt/Main

Kannst du die Unterlagen zur Verfügung stellen? Bilder und Rechnung.

Klar kann ich machen, hier direkt rein oder per pn?
Kann allerdings ein moment dauern, da ich die Rechnung erst bei einem Bekannten einscannen und die Fotos von Polizei oder Werkstatt anfordern muss. Ich melde mich, wenn ich alles beisammen habe.

sende erst mal per PN. Ich schaue dann mal...

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