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Wertminderung beim Unfall

Themenstarteram 4. Mai 2006 um 7:13

Hallöchen,

ich hatte letztens einen Unfall mit meinem Fahrzeug. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren. Es wurde die komplette Tür ausgetauscht und der Kotflügel und die hintere Tür wurde mit einlackiert. Zählt das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen, und hab ich Anrecht auf auf einen Wertausgleich?

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?

Hab ich Gott Sei Dank nicht nötig, da ich ausreichend mit Arbeit eingedeckt bin. Aber wenn es mir gelingt, dem ein oder anderen zu erklären, wie er aus dem Schadensmanagement -System der Versicherer rauskommt, bin ich schon zufrieden. Nichts anderes habe ich hier im Sinn. Die Herren Versicherungsangestellten, die hier schreiben, wollen ja auch keine Verträge verkaufen, sondern nur "helfen" ....

Wenn Du Werbeflyer von mir brauchst, mail mich einfach an :::----))))

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am 29. März 2007 um 16:14

Hatte auch einen Unfall und die Versicherung sagte mir telefonisch, dass die Berechnung einer Wertminderung automatisch erfolgt und ich mich um nix kümmern muss. Dem schenke ich jedoch keinen Glauben, was muss ich alles tun oder beantragen....

Vielen Dank für alle Infos.

am 29. März 2007 um 16:19

Hi,

siehe FAQ und www.unfallweb.de.

Lass bei einem Haftpflichtschaden und Schuld des Gegners ein Gutachtern (oder Kurzgutachten je nach Schadenshöhe) erstellen - dort ist eine evtl. Wertminderung ausgewiesen.

Grüße

Schreddi

Melde mich jetzt leider erneut in diesem Fred:

Bei meinem Schaden im Frühjahr habe ich eine Wertminderung erhalten. Jetzt ist mir gestern erneut einer ins Auto gekachelt. Der Schaden wird wohl wesentlich höher ausfallen, da die Achse, der Kotflügel, die Beifahrertür und eine Felge beschädigt wurden.

Ich könnte k.......! Entschuldigung!!!

Habe ich erneut Anspruch auf Wertminderung ? Oder bekomme ich jetzt nichts, da es ja schon ein "Unfallwagen" seit dem ersten Schaden im Frühjahr ist?!?

Kennt sich da wer aus? Alle anderen Bedingungen erfüllt er ja noch: z.B. noch nicht älter als 5 Jahre und nicht mehr als 100000 km auf dem Tacho.

Soll ich einen erneuten Antrag auf Wertminderung stellen ? Wer hat da vll schon Erfahrungen oder berufsbedingt mit zu tun?

Ich danke euch und schönen Abend!

am 12. Oktober 2007 um 5:29

Am besten schaltest Du einen freien und unabhängigen Fachgutachter ein, der Deinen Schaden begutachtet. Dieser Gutachter wird dann auch festlegen, ob hier eine erneute Wertminderung gegeben ist. Ich bin zwar Anwalt und kein Gutachter, meine aber trotzdem, dass hier eine "neue" Wertminderung herauskommen müßte, weil Du ja jetzt für zwei Schäden offenbarungspflichtig bist und somit ein Käufer weniger zahlen wird alsbei einem unfallfreien Fahrzeug oder einem Fahrzeug mit nur einem Unfall. Eine Wertminderung muß auch nicht "beantragt" werden, sondern steht im Gutachten und führt dazu, dass die Versicherung verpflichtet ist, diese auch zu bezahlen. Und nicht vergessen: Die gegnerische Versicherung hat nicht das Recht, den Gutachter zu bestimmen, den kannst Du selbst und ohne vorherige Rücksprache auswählen. Zudem empfehle ich Unfallabwicklung über einen versierten Anawalt für Verkehrsrecht. Aber da brauche ich Dir ja nix sagen, du hast ja schon "Unfalltraining" ... :)

am 12. Oktober 2007 um 6:04

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

Am besten schaltest Du einen freien und unabhängigen Fachgutachter ein, der Deinen Schaden begutachtet. Dieser Gutachter wird dann auch festlegen, ob hier eine erneute Wertminderung gegeben ist. Ich bin zwar Anwalt und kein Gutachter, meine aber trotzdem, dass hier eine "neue" Wertminderung herauskommen müßte, weil Du ja jetzt für zwei Schäden offenbarungspflichtig bist und somit ein Käufer weniger zahlen wird alsbei einem unfallfreien Fahrzeug oder einem Fahrzeug mit nur einem Unfall. Eine Wertminderung muß auch nicht "beantragt" werden, sondern steht im Gutachten und führt dazu, dass die Versicherung verpflichtet ist, diese auch zu bezahlen. Und nicht vergessen: Die gegnerische Versicherung hat nicht das Recht, den Gutachter zu bestimmen, den kannst Du selbst und ohne vorherige Rücksprache auswählen. Zudem empfehle ich Unfallabwicklung über einen versierten Anawalt für Verkehrsrecht. Aber da brauche ich Dir ja nix sagen, du hast ja schon "Unfalltraining" ... :)

Danke dir für deine Antwort am frühen Morgen.

Falls ich noch weitere Fragen haben sollte, würde ich mich gerne erneut in diesem Fred an dich wenden.

Der Wagen steht schon in einer Werkstatt. Diese wartet jetzt nur auf die Freigabe der gegnerischen Versicherung.

Du bist nicht zufällig als Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg tätig? Aber das letzte Mal hat sich die Werkstatt auch um alles gekümmert und es wurde eine Wertminderung gezahlt. Denke ich brauche jetzt von meiner Seite aus nichts zu tun. Nur die offentsichtliche Schuldfrage muss erst geklärt werden. Zum Glück hatte ich eine unabh. Zeugin, die hinter mir fuhr.

Danke und schönes WE!

Wenn die Schuldfrage nicht zu 100 % geklärt ist solltest Du auf jeden Fall direkt einen guten Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Für die Kostenerstattung ist dabei eine Verkehrsrechtschutzversicherung sehr beruhigend, hast du diese?

Aber auch wenn Du keine V-Rechtschutz hast solltest Du zum Anwalt gehen, wenn Du nicht schuld bist muß ihn auch der Verursacher (desen Versicherung) zahlen.

Gerade in diesem Fall ist es wichtig für ein evtuelles Gerichtsverfahren (wegen der möglicherweise ungeklärten Schuldfrage) ein unabhängiges Gutachten zur Beweissicherung zu haben.

Zitat: "Diese wartet jetzt nur auf die Freigabe der gegnerischen Versicherung"

Du bist der Auftraggeber, nicht die Versicherung! Eine Freigabe ist nicht erforderlich, da Du allein entscheidest was mit Deinem Auto geschieht.

Denk dran um eine weitere Wertminderung zu erhalten benötigst Du ein Gutachten, dieses zu beauftrgen ist nicht Sache der Werkstatt, da mußt Du oder Dein Anwalt sich drum kümmern.

am 12. Oktober 2007 um 8:11

KSV hat recht: es ist eine weit verbreitete Unsitte, dass eine Werkstatt auf die Reparaturfreigabe der Versicherung wartet. Di bist der Auftraggeber, nicht die Versicherung. Einen Auftrag kannst also nur du erteilen, die Versicherung ist hierzu nicht befugt.

Als Anwalt bin ich nicht in Hamburg tätig, zumindest nicht mit meinem Kanzleisitz. Im Zeitalter von email und Fax sind Entfernungen aber kein Problem, ich mache mittlerweile bundesweite Unfallabwicklungen. Mehr sag ich jetzt aber nicht, nicht dass ich wegen Werbung Ärger bekomme. Bei Infos einfach eine PN schicken.

am 20. Oktober 2007 um 8:09

So, melde mich nochmal...

Zuvor erstmal ein Dankeschön an euch für die Tipps und "Verhaltensregeln" nach einem Unfall! Bin auf dieser Ebene wirklich Laie und nehme dieses Forum dafür gerne in Anspruch.

Jetzt zu meinem Fall:

Habe wie empfohlen einen unabhg. Gutachter beauftragt. Die gegn. Versicherung hat mir ebenfalls ein Gutachten zugesandt, welches jedoch 500 Euro weniger Schaden aufweisst und auch 100 Euro weniger Wertverlust zugesteht. Den Reparaturauftrag habe ich der Werkstatt erteilt.

Konkret heisst dies:

Mein Gutachter ermittelt Reparaturkosten von 4200 € netto o. Mwst und eine Wertminderung trotz Vorschaden von 300 Euro. Die gegn. Versicherung ermittelt nur 200 € Wertminderung.

Welchen Betrag werde ich bekommen oder muss ich mich noch um irgendwas kümmern damit ich nicht einen finanziellen Nachteil habe?

Werde am Mo morgen nochmal meinen Gutachter diesbzgl. anrufen.

Aufgrund der Tatsache, dass die gegn. Versicherung mir eine Wertminderung einräumt, kann ich davon ausgehen, dass die Schuldfrage geklärt ist, oder?

Habe bis jetzt noch keinen Anwalt beauftragt!

Hallo,

ich häng mich einfach mal hintendran um keinen neuen Thread aufmachen zu müssen:

Anfang Oktober ist mir jemand in mein (vorschriftsmäßig) geparktes Auto (VW Passat Variant 1.8T, Bj. 99, 168.000km), in die Seite gefahren.

Von der Polizei wurde alles dokumentiert. Schaden wurde bei der gegenerischen Versicherung gemeldet.

Habe den Wagen dann in eine VW-Werkstatt meines Vertrauens gebracht und dort wurden die vordere Tür instandgesetzt, die hintere Tür ausgetauscht und ins hintere Seitenteil reinlackiert. ca. 1700 €.

Jetzt habe ich hier gelesen das man evtl. Wertminderungs-Ersatz oder so ähnlich von der Versicherung des Unfallverursachers beantragen kann. Ist das jetzt noch möglich, oder hätte da auf jeden Fall vor der Reparatur ein Gutachter drüber schauen müssen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Gruß

Zitat:

 

Habe bis jetzt noch keinen Anwalt beauftragt!

Dann wirds aber langsam Zeit ! Nachdem Du ja mittlerweile zwei Gutachten hast, kannst Du davon ausgehen, dass es hier zum Streit kommen wird, wer recht hat. Du solltest das ganze keinesfalls ohne Anwalt probieren, sonst zieht Dich die Versicherung über den Tisch. Wenn Du hilfe brauchst, PN genügt und ich schau mir das ganze mal an ...

Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?

Kann mir einer sagen wie es in meinem Fall aussieht?

Ist es möglich noch nach der Reparatur ein Gutachten erstellen zu lassen, was eine Wertminderung ausweist?

(z.B. anhand der Fotos, Reparaturrechnung) Muß die Versicherung die Kosten für das Gutachten in jedem Fall übernehmen?

Oder sollte ich erstmal anfragen ob sie mir "freiwillig" ein Angebot machen würden?

Werde auf jeden Fall auch die Unkostenpauschale geltend machen, darf ich diese mit dem Höchstbetrag ansetzen? (25€)

Vielen Dank im Vorraus

Zitat:

Original geschrieben von zoolim

Kann mir einer sagen wie es in meinem Fall aussieht?

Ist es möglich noch nach der Reparatur ein Gutachten erstellen zu lassen, was eine Wertminderung ausweist?

(z.B. anhand der Fotos, Reparaturrechnung) Muß die Versicherung die Kosten für das Gutachten in jedem Fall übernehmen?

Oder sollte ich erstmal anfragen ob sie mir "freiwillig" ein Angebot machen würden?

Werde auf jeden Fall auch die Unkostenpauschale geltend machen, darf ich diese mit dem Höchstbetrag ansetzen? (25€)

Vielen Dank im Vorraus

Ich versuchs mal:

Du hast nur Anspruch auf Wertminderung, wenn dein Auto jünger als 5 Jahre ist, wenn dein Auto weniger als 100.000 km auf dem Tacho hat und es sich nicht um einen "Klein-Schaden" handelt. Die Grenze liegt hier bei ca. 700 €.

am 21. Oktober 2007 um 7:10

Ok, alles klar!

Wieder was gelernt, danke!! :)

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?

Hab ich Gott Sei Dank nicht nötig, da ich ausreichend mit Arbeit eingedeckt bin. Aber wenn es mir gelingt, dem ein oder anderen zu erklären, wie er aus dem Schadensmanagement -System der Versicherer rauskommt, bin ich schon zufrieden. Nichts anderes habe ich hier im Sinn. Die Herren Versicherungsangestellten, die hier schreiben, wollen ja auch keine Verträge verkaufen, sondern nur "helfen" ....

Wenn Du Werbeflyer von mir brauchst, mail mich einfach an :::----))))

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