Wertminderung bei Leasingfahrzeug nach Unfall in Österreich

Hallo zusammen,

ich suche nach Erfahrungen und Ratschlägen zum Thema Wertminderung bei Leasingfahrzeugen nach einem Unfall, speziell im Ausland.

Hintergrund:

Letzte Woche hatte ich einen Auffahrunfall in Österreich. Kurz hinter der Grenze fuhr mir auf einer Ausfahrt, wo es sich gestaut hat, ein Österreicher auf. Ich bin in diesem Fall der Geschädigte.

Ich konnte das Fahrzeug noch zu einem nahegelegenen Autohaus (Mercedes-Benz, ca. 2 km entfernt) fahren. Aufgrund des Schadens war eine Rückfahrt nach Deutschland jedoch nicht mehr möglich, und ich ließ das Fahrzeug dort stehen.

Aktueller Stand der Abwicklung:

Autohaus: Das Autohaus bot an, sich um alles zu kümmern – Reparatur, Leihwagen und die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Ich erhielt bereits einen Reparaturauftrag und eine Abtretungserklärung zum unterschreiben. Das hab ich noch nicht.
Leasinggeber / Versicherung: Ich meldete den Schaden meinem Leasinggeber (Mercedes-Benz Bank) und meiner eigenen Versicherung.
Gegnerischen Versicherung: Am 23. kam bereits der Gutachter der gegnerischen Versicherung und erstellte ein “Werkstattgutachten”. Das Gutachten konnte mir das Autohaus aus Datenschutzgründen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Bisher konnte ich auch bei der Versicherung niemanden erreichen, um dieses dort zu erhalten.

Generell klingt das ja alles gut. Ich hab einen Leihwagen, die Reparatur könnte direkt starten. ABER, wie gehe ich hier mit dem Thema Wertminderung um?

Bei Leasingfahrzeugen wird bei der Rückgabe ja ein Wertverlust durch Unfälle berücksichtigt, und ich muss diesen ausgleichen. Entsprechend muss ich den Betrag für die Wertminderung ja jetzt schon bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Doch ich stehe hier vor den Herausforderungen:

  1. Kein Gutachten über die Wertminderung: Das Werkstattgutachten der gegnerischen Versicherung soll laut Autohaus keine Angaben zur Wertminderung enthalten. Das Autohaus riet mir, bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, was sie mir als Ausgleich anbieten. Das erscheint mir aber nicht seriös, da ich befürchte, dass der Betrag nicht ausreicht, und ich am Ende auf der Differenz sitzen bleibe.
  2. Leasinggeber kümmert sich nicht darum: Die Mercedes-Benz Bank hat der gegnerischen Versicherung schriftlich mitgeteilt (eine Kopie habe ich erhalten), dass Entschädigungen für die Wertminderung direkt an sie gezahlt werden müssen. In einem Telefonat wurde mir jedoch erklärt, dass sie selbst die Einforderung des Betrags nicht übernehmen.

Meine Fragen daher:

  1. Sollte ich einen eigenen Gutachter beauftragen, um die Wertminderung festzustellen? Falls ja: Muss ich die Kosten dafür vorstrecken, und verzögert das die Reparatur erheblich?
  2. Wäre es sinnvoll, direkt einen Anwalt einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgewickelt wird? Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht? - Ist sowas wirklich notwendig - Ich bin generell jemand der so etwas lieber einfach und direkt klärt. Besteht die Gefahr, dass sich der ganze Prozess dadurch zu lange hinzieht?
  3. Gibt es andere Ansätze, um sicherzustellen, dass ich am Ende nicht auf Kosten sitzen bleibe?

Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen und Tipps! Ich denke, mein Fall ist recht standardisiert, daher hoffe ich auf hilfreiche Hinweise.

48 Antworten

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Dezember 2024 um 12:35:11 Uhr:


Die Werkstattinformation enthält keine Angaben zur Wertminderung, dass ist richtig so, denn die Werke geht das auch überhaupt nichts an.

Das man dir diese aufgrund des "Datenschutzes" nicht übermitteln darf, ist natürlich völliger Blödsinn. Da stehen "deine" Daten drin, die Werkstattparameter und die Versicherung. All das ist bekannt.

Hier mal ein paar grundlegende Infos für dich, da hier leider wieder mit einiger Unwissenheit offensichtlich vom Hörensagen gepostet wird.

Wenn hier das Österreichische Recht gilt, ist folgendes zu beachten:

1.0
Ab Schäden über 1.100 € ist ein Gutachten erforderlich, der Versicherung muss
-generell- das Recht zur Besichtigung eingeräumt werden

2.0
Es gibt in Österreich keine 130% Opfergrenzen- Regelung. Übersteigern
die Reparaturkosten den WBW, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet

3.0
Bei den Mietwagenkosten wird ein Abzug von 10-15% für eine Eigenersparnis abgezogen

4.0
Sachverständigenkosten werden erstattet

5.0
Wertminderung gibt es nur nach der Berechnung mit Österreichischen Formeln, also
abweichend vom deutschen Recht

Ob sich der Leasinggeber mit dem Betrag zufrieden gibt, lassen wir mal dahingestellt. Nach Leasingende wird ein Leasing- Rücknahmegutachten erstellt. In diesem wird auch eine Wertminderung stehen. Diesen Betrag wird die Leasing dann von dir einfordern unabhängig was hier bei der Schadenregulierung herauskommt.

Selbstverständlich hat du als Auftraggeber das Recht auf ein Gutachtenduplikat, auch die Rechnung ist dir zu übermitteln.

Bitte prüfe noch einmal in diesem Zusammenhang, was du alles unterschrieben hast. Liegt dir von allem ein Duplikat vor?

Ps.: ich habe die Überschrift mal überarbeitet.

Ich hab Stand heute noch absolut gar nichts unterschrieben. Weder den Auftrag für ein Gutachten, noch die Reparatur. Ich hab nicht einmal für den Leihwagen unterschrieben. Das Autohaus hatte mir den Schlüssel dafür über einen Schlüssel-Save zur Verfügung gestellt..

So wie ich das aufgrund der ganzen Kommentare sehe, wäre es wohl wirklich am schlausten das einem Anwalt zu übergeben, der sich dann auch um das Gutachen kümmert?

Die Frage ist auch: Macht der Aufwand Sinn, wenn laut ADAC in Österreich eine Wertminderung nur für Fahrzeuge < 36 Monate gezahlt wird. Meiner ist jetzt 38 Monate ..

Off Topic: Eben gesehen, meine KFZ-Versicherung würde ein "Auslands-Schadenpaket" anbieten für 9€ im Jahr. Hätte ich das mal abgeschlossen. Dann hätten die sich um das alles gekümmert.

Macht es Sinn den Unfall bei https://www.verkehrsopferhilfe.de/unfallmeldung/ zu melden? Ich bin mir unsicherwas genau der Unterschied zwischen der Versicherung und dem (deutschen?) Regulierungsbeauftragten ist..

Zitat:

@Oli_brr schrieb am 26. Dezember 2024 um 15:10:26 Uhr:


Macht es Sinn den Unfall bei https://www.verkehrsopferhilfe.de/unfallmeldung/ zu melden? Ich bin mir unsicherwas genau der Unterschied zwischen der Versicherung und dem (deutschen?) Regulierungsbeauftragten ist..

Nein, dass macht keinen Sinn, diese wird hier nicht eintreten, da hierfür die Voraussetzungen nicht vorliegen.

@Oli_brr

Ich hab Stand heute noch absolut gar nichts unterschrieben. Weder den Auftrag für ein Gutachten, noch die Reparatur. Ich hab nicht einmal für den Leihwagen unterschrieben. Das Autohaus hatte mir den Schlüssel dafür über einen Schlüssel-Save zur Verfügung gestellt..

So wie ich das aufgrund der ganzen Kommentare sehe, wäre es wohl wirklich am schlausten das einem Anwalt zu übergeben, der sich dann auch um das Gutachen kümmert?

Die Frage ist auch: Macht der Aufwand Sinn, wenn laut ADAC in Österreich eine Wertminderung nur für Fahrzeuge < 36 Monate gezahlt wird. Meiner ist jetzt 38 Monate ..

Off Topic: Eben gesehen, meine KFZ-Versicherung würde ein "Auslands-Schadenpaket" anbieten für 9€ im Jahr. Hätte ich das mal abgeschlossen. Dann hätten die sich um das alles gekümmert.

Ein Rechtsanwalt macht hier sicher Sinn. Aber du musst bedenken, dass du der Auftraggeber sowohl für das Mandat beim Rechtsanwalt, als auch beim Gutachter als dessen Auftraggeber bist. Somit haftest du auch für die anfallenden Honorare hier, dass muss dir bewusst sein.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Dezember 2024 um 15:16:37 Uhr:


@Oli_brr

Ich hab Stand heute noch absolut gar nichts unterschrieben. Weder den Auftrag für ein Gutachten, noch die Reparatur. Ich hab nicht einmal für den Leihwagen unterschrieben. Das Autohaus hatte mir den Schlüssel dafür über einen Schlüssel-Save zur Verfügung gestellt..

So wie ich das aufgrund der ganzen Kommentare sehe, wäre es wohl wirklich am schlausten das einem Anwalt zu übergeben, der sich dann auch um das Gutachen kümmert?

Die Frage ist auch: Macht der Aufwand Sinn, wenn laut ADAC in Österreich eine Wertminderung nur für Fahrzeuge < 36 Monate gezahlt wird. Meiner ist jetzt 38 Monate ..

Off Topic: Eben gesehen, meine KFZ-Versicherung würde ein "Auslands-Schadenpaket" anbieten für 9€ im Jahr. Hätte ich das mal abgeschlossen. Dann hätten die sich um das alles gekümmert.

Ein Rechtsanwalt macht hier sicher Sinn. Aber du musst bedenken, dass du der Auftraggeber sowohl für das Mandat beim Rechtsanwalt, als auch beim Gutachter als dessen Auftraggeber bist. Somit haftest du auch für die anfallenden Honorare hier, dass muss dir bewusst sein.

Da ich ja der Geschädigte bin, sollte das ja von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Kann ich da nicht einfach eine Abtretung machen, sodass ich eben nichts vorstrecken muss, sondern die entsprechende Parteien das direkt der gegnerischen Versicherung in Rechung stellen?

@Oli_brr
Da ich ja der Geschädigte bin, sollte das ja von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Kann ich da nicht einfach eine Abtretung machen, sodass ich eben nichts vorstrecken muss, sondern die entsprechende Parteien das direkt der gegnerischen Versicherung in Rechung stellen?

Ja, das kannst du natürlich machen. Nach deutschem Recht hättest du beim Sachverständigen ein Zahlungsanweisung unterschreiben können. Mit den Abtretungen arbeitet man heute nicht mehr, das liegt daran, das eine Klage aus abgetretenem Recht problematisch ist und bei Auslandschäden noch viel mehr.
Im übrigen wird sich der Sachverständige nicht mit der Versicherung "herumprügeln". Eine Abtretung oder Zahlungsanweisung ist somit als eine Art Kredit anzusehen, welcher dir vom Sachverständigen oder auch von der Werkstatt gewährt wird. Wenn aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlt wird, klopft man sicherlich bei dir an, das solltest du immer im Hinterkopf haben.

Such dir bitte, wie hier schon vorgeschlagen einen guten Fachanwalt und lass dich ausführlich beraten, das hier driftet jetzt nämlich tatsächlich in den Bereich der Rechtsberatung. Nach dem Gespräch kannst du dann entscheiden wie du weiter vorgehst. Und denke bitte daran, der Leihwagen koste jeden Tag Geld, behalte das im Auge bitte.

Du bist Auftraggeber und trittst Deine Ansprüche gegenüber der Versicherung vorrangig ab.
Wenn die Versicherung nicht zahlt hast Du folglich die Forderung direkt zu begleichen.

Edit: Delle war schneller

Alles klar. Vielen Dank! ich werd mich morgen um einen Anwalt kümmern!

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Dezember 2024 um 17:03:09 Uhr:


Und denke bitte daran, der Leihwagen koste jeden Tag Geld, behalte das im Auge bitte.

Ja ich bin auch schon am überlegen, ob ich den vielleicht echt zurück gebe - für's erste zumindest - bis das mit Repartur etc. geklärt ist.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 26. Dezember 2024 um 13:06:43 Uhr:



Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 26. Dezember 2024 um 12:14:24 Uhr:


Gutachter der gegnerischen Versicherung hätte ich sofort abgelehnt...

Aha, du kennst das östereichische Recht?

Bei meinem Schaden mit einem Österreicher war das so...
Wenn schon ein Gutachten des Sachverständigen der gegnerischen österreichischen Versicherung erstellt wurde ,werden die Kosten für einen zweiten selber beauftragten nicht übernommen
Was ein Werkstattgutachten ist weiss ich allerdings nicht. Bei der möglichen genannten Schadenhöhe reicht ein einfaches Gutachten wohl nicht aus.

Ein "Werkstattgutachten" ist eine Übermittlung der Reparaturkostenkalkulation.

Mehr nicht.

Das Gutachten hat die Werkstatt auch nicht zu Interessieren, besser gesagt es geht die Werkstatt nichts an.

Anbei mal ein Beispiel zur Verdeutlichung

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Dezember 2024 um 19:53:03 Uhr:


Ein "Werkstattgutachten" ist eine Übermittlung der Reparaturkostenkalkulation.

Mehr nicht.

Das Gutachten hat die Werkstatt auch nicht zu Interessieren, besser gesagt es geht die Werkstatt nichts an.

Anbei mal ein Beispiel zur Verdeutlichung

Genau so hab ich das verstanden. Also das es sich bei dem Gutachten um eben so ein "Werkstattgutachten" handelt. Sprich ich habe doch das Anrecht auf ein ordentliches Unfallgutachten eines unabhänngigen Sachverständigen. Die Frage ist, ob sich da das Autohaus direkt darum kümmer kann - immerhin steht ja das Fahrezug bei Ihnen, mehrere hundert km von mir entfernt und Sie haben den Reparaturauftrag in Aussicht...

Zitat:

@Oli_brr schrieb am 26. Dezember 2024 um 22:33:31 Uhr:



Genau so hab ich das verstanden. Also das es sich bei dem Gutachten um eben so ein "Werkstattgutachten" handelt. Sprich ich habe doch das Anrecht auf ein ordentliches Unfallgutachten eines unabhänngigen Sachverständigen. Die Frage ist, ob sich da das Autohaus direkt darum kümmer kann - immerhin steht ja das Fahrezug bei Ihnen, mehrere hundert km von mir entfernt und Sie haben den Reparaturauftrag in Aussicht...

Natürlich kann die Werkstatt einen zugelassenen Sachverständigen beauftragen.
In meiner Nähe ist z.B. eine Werkstatt, die dazu auch noch den entsprechenden Anwalt an der Hand hat.

Ich persönlich war in meinem Fall nicht zufrieden.
Der Gutachter hat in der Teileliste Ersatzteile für ein anderes Fahrzeug berechnet, was den Schaden senkte.
Und als der Anwalt sich auf 50:50 einlassen wollte, habe ich einen anderen meine vollen 100% durchsetzen lassen müssen. Dadurch war die Sache dann über zwei Jahre vor Gericht.

Unfallhergang:
Ein Rechtsüberholer hatte die Leistung seines Wagens überschätzt und rammte mich beim Wiedereinscheren nach links.
Seine Behauptung war: ich hätte ihm mit meinem 2-Tonnen-Oldie durch Gasgeben die Lücke zugefahren.

Benötige ich denn zwingend einn Gutachten oder lässt sich die Wertminderung auch anhand der Reparaturkostenabrechnung berechnnen? Die ist ja streng genommen dann detailierter als ein Gutachten.

Zitat:

@Oli_brr schrieb am 27. Dezember 2024 um 10:13:55 Uhr:


Benötige ich denn zwingend einn Gutachten oder lässt sich die Wertminderung auch anhand der Reparaturkostenabrechnung berechnnen? Die ist ja streng genommen dann detailierter als ein Gutachten.

Diese Frage begreife ich nicht.

Du hast doch selber zuvor geschrieben, dass nur die Wertminderung bis zu einem Fahrzeugalter von 36 Monaten gezahlt wird und Dein Fahrzeug 38 Monate alt ist.

Übrigens zu meiner aktiven Zeit habe ich zur Ermittlung einer Wertminderung in aller Regel keinen Gutachter benötigt.

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