Wertminderung bei Leasingfahrzeug nach Unfall in Österreich
Hallo zusammen,
ich suche nach Erfahrungen und Ratschlägen zum Thema Wertminderung bei Leasingfahrzeugen nach einem Unfall, speziell im Ausland.
Hintergrund:
Letzte Woche hatte ich einen Auffahrunfall in Österreich. Kurz hinter der Grenze fuhr mir auf einer Ausfahrt, wo es sich gestaut hat, ein Österreicher auf. Ich bin in diesem Fall der Geschädigte.
Ich konnte das Fahrzeug noch zu einem nahegelegenen Autohaus (Mercedes-Benz, ca. 2 km entfernt) fahren. Aufgrund des Schadens war eine Rückfahrt nach Deutschland jedoch nicht mehr möglich, und ich ließ das Fahrzeug dort stehen.
Aktueller Stand der Abwicklung:
Autohaus: Das Autohaus bot an, sich um alles zu kümmern – Reparatur, Leihwagen und die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Ich erhielt bereits einen Reparaturauftrag und eine Abtretungserklärung zum unterschreiben. Das hab ich noch nicht.
Leasinggeber / Versicherung: Ich meldete den Schaden meinem Leasinggeber (Mercedes-Benz Bank) und meiner eigenen Versicherung.
Gegnerischen Versicherung: Am 23. kam bereits der Gutachter der gegnerischen Versicherung und erstellte ein “Werkstattgutachten”. Das Gutachten konnte mir das Autohaus aus Datenschutzgründen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Bisher konnte ich auch bei der Versicherung niemanden erreichen, um dieses dort zu erhalten.
Generell klingt das ja alles gut. Ich hab einen Leihwagen, die Reparatur könnte direkt starten. ABER, wie gehe ich hier mit dem Thema Wertminderung um?
Bei Leasingfahrzeugen wird bei der Rückgabe ja ein Wertverlust durch Unfälle berücksichtigt, und ich muss diesen ausgleichen. Entsprechend muss ich den Betrag für die Wertminderung ja jetzt schon bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Doch ich stehe hier vor den Herausforderungen:
- Kein Gutachten über die Wertminderung: Das Werkstattgutachten der gegnerischen Versicherung soll laut Autohaus keine Angaben zur Wertminderung enthalten. Das Autohaus riet mir, bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, was sie mir als Ausgleich anbieten. Das erscheint mir aber nicht seriös, da ich befürchte, dass der Betrag nicht ausreicht, und ich am Ende auf der Differenz sitzen bleibe.
- Leasinggeber kümmert sich nicht darum: Die Mercedes-Benz Bank hat der gegnerischen Versicherung schriftlich mitgeteilt (eine Kopie habe ich erhalten), dass Entschädigungen für die Wertminderung direkt an sie gezahlt werden müssen. In einem Telefonat wurde mir jedoch erklärt, dass sie selbst die Einforderung des Betrags nicht übernehmen.
Meine Fragen daher:
- Sollte ich einen eigenen Gutachter beauftragen, um die Wertminderung festzustellen? Falls ja: Muss ich die Kosten dafür vorstrecken, und verzögert das die Reparatur erheblich?
- Wäre es sinnvoll, direkt einen Anwalt einzuschalten, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgewickelt wird? Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht? - Ist sowas wirklich notwendig - Ich bin generell jemand der so etwas lieber einfach und direkt klärt. Besteht die Gefahr, dass sich der ganze Prozess dadurch zu lange hinzieht?
- Gibt es andere Ansätze, um sicherzustellen, dass ich am Ende nicht auf Kosten sitzen bleibe?
Vielen Dank vorab für eure Erfahrungen und Tipps! Ich denke, mein Fall ist recht standardisiert, daher hoffe ich auf hilfreiche Hinweise.
48 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. Dezember 2024 um 11:20:56 Uhr:
Diese Frage begreife ich nicht.
Du hast doch selber zuvor geschrieben, dass nur die Wertminderung bis zu einem Fahrzeugalter von 36 Monaten gezahlt wird und Dein Fahrzeug 38 Monate alt ist.Übrigens zu meiner aktiven Zeit habe ich zur Ermittlung einer Wertminderung in aller Regel keinen Gutachter benötigt.
Das habe ich online gelesen. Ob das wirklich so ist - vor allem in meinem Fall - weiß ich aber ja nicht.
Wie wurde die Wertmidnerung dann in diesen Fällen ermittelt?
Es gibt in Ö eine Webseite wo man den Wertverlust ermitteln kann.
https://ooe.arbeiterkammer.at/.../...derung_des_Autos_nach_Unfall.html
Einem Gutachter sollte auch das Werkstattgutachten reichen, dazu kann @Dellenzaehler genaueres schreiben.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 27. Dezember 2024 um 19:23:06 Uhr:
Es gibt in Ö eine Webseite wo man den WV ermitteln kann.
Einem Gutachter sollte auch das Werkstattgutachten reichen, dazu kann @Dellenzaehler genaueres schreiben.
Was meinst du jetzt?
WV, meinst du damit die WM ?
Das Gutachten wird doch vom SV erstellt, was meinst du hier im Bezug auf das Werkstattgutachten?
Ups sorry war etwas missverständlich (WM war gemeint)
Wenn ich mit dem Werkstattgutachen zum "Gutachter um die Ecke" gehe, kann er mit den Daten die Wertminderung ermitteln? Das dadurch Kosten entstehen ist selbstredend.
So wie ich den TE verstanden habe wurde nur ein Werkstattgutachten erstellt.