Wertgutachten, wirklich sinnlos ?
hi
nun ich habe jetzt eine ganze menge geld in meinen audi gesteckt und ihn jüngst auch
komplett neu lackieren lassen, neue scheibe, neues fahrwerk ... bla bla
kurz gesagt er steht technisch und optisch nach unzähliger arbeit und viel geld da wie (fast) neu.
jetzt wollte ich mir ein wertgutachten machen lassen, kostet irgendwas um die 150-200 euro.
um das geld vom gutachten geht es erst mal nicht sondern darum das ich bei meiner versicherung angerufen hab und auskunft wollte wie sich das damit verhält.
mein gedanke war: ich bekomm im schadensfall (totalschaden) den betrag den der gutachter ermittelt hat, vielleicht abzüglich eines prozentsatzes jeh nach dem wie alt das gutachten ist.
offenbar aber: weit gefehlt.
die versicherung sagt: das bringt ihnen nichts, für die versicherungen ist es im prinzip ein uraltes auto und sie bekommen den wert nach liste. mit anderen worten: fast nix.
es gäbe einzelne die erkennen das vielleicht an, aber 95% nicht.
also muss ich mein auto jetzt 9 jahre in die garage stellen weil ich nix bekomm wenn es mir einer kaputt fährt ? wozu ist dann so ein wertgutachen gut - nur zum weiterverkauf ?
irgendwie trau ich mich jetzt fast gar nicht mehr es zu fahren, am besten baue ich einen zaun außen rum und engagiere einen wachdienst 🙂
irgendwie finde ich das sehr blöd und schade, ich wäre durchaus auch bereit gewesen dafür mehr beitrag zu zahlen. leider bewege ich das auto jetzt wohl auf eigenes risiko und hab jetzt bei jedem kleinen schaden im prinzip "pech" 🙁
mfg
loomi
23 Antworten
Damit gehst du dann mal zu deiner Versicherung und du wirst sehen wie die das Interressiert .
Die sagen dir du sollst Tauben füttern gehen.
Sage mal, liest du eigentlich was hier geschrieben wird, oder pustest du nur sinnfrei heiße Luft in den Ether, denn auf Seite Eins habe ich doch schon was zum Thema Gutachten und Versicherung geschrieben!?!
ich möchte nochmal kurz auf einen vorredner eingehen 🙂
solch ein fahrzeug gibt es so gut wie gar nicht - auf den einschlägigen börsen findet man mit der laufleistung, dem motor, allrad keine 3 fahrzeuge und die werden zwischen 3000 und 5000 gehandelt.
jetzt ist mir natürlich klar - die investiotionen bekomme ich NIE wieder. keine frage.
trotz all dem hebt sich das fahrzeug durch den tadellosen technischen wie optischen zustand nochmal nach oben ab. wieviel sei dahingestellt... dazu kommen noch eine hochwertige lpg anlage, felgen, fahrwerk, stahlflex leitungen bla bla bla.... kurz: es dürfte bestimmt ein ppar euros mehr wert sein als der 1,8t quattro von der stange.
insbesondere weil nix "verbastelt" wurde mit flammenmuster, knöpfen oder bösem blick und so krämpfen...
die änderungen beziehen sich weitestgehend auf technischer ebene.
aber ok zum topic:
meine versicherung versicherte ( wortspiel 🙂 ) mir nochmals das sie keinerlei wertgutachten anerkennen.
setze ich es in den graben bekomme ich 3,50 laut schwacke liste und pech...
soweit zu meiner vericherung.
vielleicht sollte ich doch mal wechseln...
mfg
loomi
hast Du denn überhaupt eine Vollkaskoversicherung? Sonst kündige doch wenigstens die, wenn Du eh keine Leistungen zu erwarten hast.
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Nein bisher nur TK - ich wollte ja auf VK gehen,
aber meine Versicherung macht da nicht mit...
deswegen ja der ganze Circus
Mfg
Loomi
Vollkasko bei solch ich muss es in den Mund nehmen "alten" Autos von der Stange bekommen bei vielen Versicherern keine VK mehr bzw nur zu horrenden Preisen.
Und der B5 ist noch ein Massenprodukt von der "Stange" zumindest in deren Augen.
Und viele Jugendliche fahren damit leider wie Sau was sich dann natürlich irgendwo wieder spiegelt.
Falsch, lehnt der Versicherer ab, einen höheren Wert nach einem Schaden abzurechnen, dann ist mitnichten der Unfallverursacher privat für den Zusatzwert haftbar zu machen. Wo hast du so einen Unsinn denn her? Wäre ja noch schöner, dass Menschen sich für Risiken versichern und dann, wenn das Risiko vom Versicherer zum Teil zur Zahlung abgelehnt wird, der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zahlen muss. So ein Blödsinn...
Den Paragraphen den du zitierst der stimmt, aber genau dieses Risiko wird über die VERSICHERUNG abgedeckt und lehnt die ne höhere Zahlung ab, dann Pech und nix, der Unfallverursacher muss privat zahlen.
Oh maaaaan, über manchen Unsinn kann ich mitunter wirklich nur den Kopf schütteln.
Zitat:
@platypus01 schrieb am 12. Mai 2016 um 07:54:41 Uhr:
Ich sehe es nicht ganz so, wie der Tenor in diesem Thread suggeriert.Hier ist viel (zutreffendes) über die Versicherungsusuancen geschrieben worden. Was und wie die Versicherung rechnet und erstattet, ist jedoch zweitrangig.
Der TE hat ein tadelloses Fahrzeug und würde durch die Schadenersatzregelungen der Versicherer nach seinem (und meinem) Empfinden deutlich schlechter gestellt sein, als vor dem Schadensereignis. - Das ist gesetzeswidrig!
Fakt ist:
§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum (meine Ergänzung: VOLLSTÄNDIGEN) Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Nun ist dies kein juristisches Forum.
Aber der 823 ist eine felsenfeste Anspruchsgrundlage gegen jeden Schädiger.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Schaden größer ist, als das, was Dir der Schädiger (bzw. stellvertretend seine Versicherung) zahlt, dann bleibt der Schädiger in Höhe des noch ausstehenden Betrages weiterhin schadenersatzpflichtig.
Woher er die Mittel dazu nimmt, kann Dir schnuppe sein. Im Zweifelsfall muss er privat dazulegen. Inwieweit (s)ein Haftpflichtversicherungsvertrag ihn von seiner Zahlungspflicht befreit oder entlastet, ist sein Thema, nicht Deines. Er, nicht seine Versicherung, bleibt in voller(!) Höhe schadenersatzpflichtig.
Insoweit sind zielführende Vorkehrungen, die die Höhe eines eventuellen Schadens dokumentieren können, eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme.
Dass dieser Weg nur im Zuge einer (im Unterliegensfall kostenpflichtigen) Zivilprozessklage zum Erfolg führen kann, liegt nahe. - Und vor Gericht und auf hoher See...
Aber je höher die Streitwerte, umso mehr tritt das Prozesskostenrisiko in den Hintergrund.
Zitat:
@Loomi schrieb am 19. Mai 2016 um 21:24:27 Uhr:
vielleicht sollte ich doch mal wechseln...
Ja, ich würde mal bei einer anderen Versicherung anfragen, denn es gibt in dem Bereich Unterschiede.
Schau mal, hier bietet z.B. einer sein RS2 bei Mobile an und dort sind auch mehrere Fotos von einem Wertgutachten, das ja wie gesagt bei so einem Auto enorm wichtig ist.
Zum Thema kasko bei alten Autos gibt es genauso wie bei Wertgutachten zwischen den Versicherungen Unterschiede. Hier ist jemand, der ein Audi 80 Cabrio versichern wollte und Probleme damit hatte, aber einige anderer User berichtet diesbezüglich andere Erfahrungen.
ja vielen dank für die idee nzw den link.
ich lass ihn jetzt erst mal stehen und setz ihn mal ins netz zum verkauf - eile hab ich damit nicht, ist onehin nicht mehr mein alltagsauto 🙂 wenn einer was realistisch/vernünftiges bezahlt trenne ich mich schweren herzens.
mfg
loomi