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wertgutachten

Themenstarteram 29. April 2005 um 7:40

Hallo zusammen

ich habe jetzt eine Anzeige gesehen in der Wertgutachten für Oldies ( Autos )angeboten werden, Ich weiß nicht ob ein Link hier geduldet wird, deswegen bei Interesse posten oder PN

Gruß Jürgen

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19 Antworten

Wie gesagt: D E H N bar.

"Der voraussichtlich zu erzielende Verkaufspreis vergleichbarer Fahrzeuge ähnlichen Zustands beim Geschäft von privat an privat" ist eine mgöliche Def.

 

"Wiederbeschaffungswert": Der dem tatsächlichen Fahrzeugzustand entsprechende Wert, der mindestens für ein vergleichbares Fahrzeug bezahlt werden muß (im Zweifel bei einem Händler).

Präzision gibt es da nicht, alles Glückssache.

Markus

Hallo, ich habe es geahnt und deshalb jetzt für alle die richtigen Definitionen.

Marktwert:

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.

 

 

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

 

Wiederherstellungswert:

Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

 

 

Es gibt keine Verkehrswerte und Begrifflichkeiten mit denen kein Richter etwas anfangen kann.

Grüße

Die Def. sind voll o.k.

WIEVIEL darauf bei jedem einzelnen unserer Schätzchen anfallen werden, muß leider dem Sachvertsand eines Richters/öff. best. u. verid. SV überlassen werden - und da wird's dann "bunt".

Hier in HD wurde ein und derselbe TR 3 von ein- und demselben SV sowohl auf 2- (24 kEUR) wie auf 4+ (14 kEUR) taxiert ...

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Outatime12

liest du auch mal bitte das was ich geschrieben habe?! es geht um preise/werte für fahrzeuge in zustandsnote 1 - nicht mehr, nicht weniger.

Hallo, ich habe für dich interessante Neuigkeiten.

In Palm Springs, beim Auktionshaus Palm Springs Auction wurde Anfang des Jahres ein DMC-12 (FIN: SCEDT26T9BD006239) Bj. 81 im Zustand "1" versteigert. Das Auto hatte 000989 mls. auf der Uhr, Lederausstattung und definitiv keine Standschäden. Das Auto hat 21.000 $ inklusive Aufschlag gekostet. Wie erklärst Du mir bitte jetzt, ich würde mit meiner Wertschätzung von max. 25.000 Euro im Zustand 1 falsch liegen. Bedenke bitte auch, ein DMC-12 hat in den USA immer einen höheren Stellenwert als z.B. in Europa.

Es ist einfach so!!!

Ich glaube nicht, dass die Herren von Classic-Data dein Auto falsch bewertet haben.

Grüße

am 11. Mai 2005 um 12:22

hallo christoph,

was sollen das für neuigkeiten sein? da ist ne tote trailerqueen verkauft worden, ja und? wie kommst du darauf das das auto keine standschäden hat? in der auktion steht es jedenfalls nicht....

ich brauche dir doch eigentlich nicht die zustandsnoten erklären. zustand 1 heisst neuwertig oder besser als neu. und ein auto welches 24 jahre alt ist, und an dem nichts gemacht ist, ist weder neuwertig und erst recht nicht besser als neu.

bei "reconditioning history" steht ausdrücklich "not needed". das heisst übersetzt, es wurde nie etwas gemacht. das heisst wiederum das mindestens sämtliche dichtungen und lager tot und/oder porös sind (ich habe bei DMC in texas selbst mal solche türdichtungen zerbröselt, bei einem auto was dort zum recondontitioning stand...), die reifen sind 25 jahre alt (oder ist das neu????), sämtliche DeLorean spezifischen (stand)probleme wie zb in der benzinversorgung/tank sind bei diesem auto vorhanden bzw. werden in kürze auftreten wenn es mal gefahren wird, und, und.

 

nochmal - es geht/ging mir ausschliesslich um die bewertung für ein auto im zustand 1.

gruss

O.

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