Werksverkehr oder Gewerblicher Güterverkehr?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Versicherung eines Anhängers.
Das dieser Gewerblich versichert werden muss, ist klar.
Nur die Frage ist, ob Werksverkehr oder Gewerblicher Güterverkehr?
Der Anhänger hat mit KFZ mehr wie 3,5 t zlGG, (genau 4 t)
Die Branche wäre Garten und Landschaftsbau. Es werden eigene Werkzeuge damit transportiert und Schnitt und Grünabfälle?
Mfg
Locke
16 Antworten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 24. November 2018 um 08:36:05 Uhr:
Für mich wäre es geschäftliche Nutzung. "Gewerbliche Verwendung versichern nicht alle Versicherer"Beispiel:
Gewerbliche Verwendung
Eine gewerbliche Verwendung des Fahrzeugs liegt vor, wenn aus der Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden, die steuerrechtlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzusehen sind. Die gewerbliche Verwendung von Fahrzeugen ist eindeutig gegeben, wenn Personen oder Güter gegen Entgelt befördert werden. Hierzu zählen zum Beispiel Kurierdienste, Speditionen und Taxiunternehmen
ok ich werde mal nachfragen, ob es so versichert werden könnte....
Mach es Dir nicht komplizierter, als es ist.
Bei Deinem Verwendungszweck ist es zwar für Dich "gewerblich", versicherungstechnisch ist es aber Werkverkehr.
Zitat:
@TYP89Sport schrieb am 24. November 2018 um 09:14:54 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 24. November 2018 um 08:36:05 Uhr:
Für mich wäre es geschäftliche Nutzung. "Gewerbliche Verwendung versichern nicht alle Versicherer"Beispiel:
Gewerbliche Verwendung
Eine gewerbliche Verwendung des Fahrzeugs liegt vor, wenn aus der Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden, die steuerrechtlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzusehen sind. Die gewerbliche Verwendung von Fahrzeugen ist eindeutig gegeben, wenn Personen oder Güter gegen Entgelt befördert werden. Hierzu zählen zum Beispiel Kurierdienste, Speditionen und Taxiunternehmenok ich werde mal nachfragen, ob es so versichert werden könnte....