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Verwendungszweck 'privat' oder 'gewerblich': Police-Angaben = Zulassung?

Themenstarteram 8. Dezember 2022 um 15:20

Wenn ein Versicherungsnehmer gegen den Verwendungszweck (privat oder gewerblich), die in der Zulassungsbescheinigung stehen, verletzt er seine Obliegenheit.

Meine Frage: wenn die Angabe in der Police derjenigen der Zulassungsbehörde widerspricht - muss ich die fehlerhafte Angabe bei der Versicherung melden?

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19 Antworten

Kannst Du mal diese Zulassungsbescheinigung Teil I oder II ohne persönliche Daten hier einstellen

Zitat:

@stgroene schrieb am 8. Dezember 2022 um 16:20:49 Uhr:

Wenn ein Versicherungsnehmer gegen den Verwendungszweck (privat oder gewerblich), die in der Zulassungsbescheinigung stehen, verletzt er seine Obliegenheit.

Meine Frage: wenn die Angabe in der Police derjenigen der Zulassungsbehörde widerspricht - muss ich die fehlerhafte Angabe bei der Versicherung melden?

Welchen Verwendungszweck meinst Du?

Mietwagen, Taxi, Selbstfahrer Vermiet.fz ?

Privat oder gewerblich steht in der ZB1 nicht drin.

Als Einzelunternehmer stehst Du lediglich als natürliche Person in der Zulassungsstelle. Eine evtl gewerbliche Tätigkeit,wird im Anwenderprogramm erfasst, aber in der ZB nicht wiedergegeben

Bei uns kann im Vertrag privat/ gewerblich/ freiberuflich ausgewählt werden. Hat zur Zeit keine Auswirkungen auf Beitrag oder Versicherungsschutz.

In der Zulassungsbescheinigung kenne ich den Punkt nicht, wäre mir völlig neu.

Unter welchen Punkt sollte es stehen?

Meinst du die Halterdaten/ Adresse?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2022 um 17:41:49 Uhr:

 

Welchen Verwendungszweck meinst Du?

Mietwagen, Taxi, Selbstfahrer Vermiet.fz ?

Privat oder gewerblich steht in der ZB1 nicht drin.

Als Einzelunternehmer stehst Du lediglich als natürliche Person in der Zulassungsstelle. Eine evtl gewerbliche Tätigkeit,wird im Anwenderprogramm erfasst, aber in der ZB nicht wiedergegeben

Und wieder einmal ist es "bei dir" anders als man es hier kennt.

 

Wenn als Halter "Sanitär Meier GmbH" drinsteht, ist der gewerbliche Zweck sowieso klar.

Heißt die Firma Hans Meier, so steht in der ZB1 "Meier Hans"

Ist es ein Privatmann, dann steht da "Hans Meier"

 

Und wenn es sich z.B. um ein Selbstfahrer-Vermitfahrzeug handelt, ist das selbstverständlich auch in der ZB1 vermerkt

Ich gehe jetzt mal aus es geht um den Halter.

Dann kann es bei der Police nicht unterschiedlich sein, schließlich werden mit der EvB die Halterdaten übermittelt.

Wenn als Halter "Sanitär Meier GmbH" drinsteht ist das für mich geschäftliche Nutzung, da ich davon ausgehe das er seine eigenen Waren transportiert und nicht gegen Bezahlung die Waren von einem anderen Sanitätshaus ausfährt

Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 9:15

Welchen Verwendungszweck meinst Du?

Mietwagen, Taxi, Selbstfahrer Vermiet.fz ?

Privat oder gewerblich steht in der ZB1 nicht drin.

Als Einzelunternehmer stehst Du lediglich als natürliche Person in der Zulassungsstelle. Eine evtl gewerbliche Tätigkeit,wird im Anwenderprogramm erfasst, aber in der ZB nicht wiedergegeben

Du hast Recht: ich habe falsch gedacht: Verwendungszweck ist der falsche Begriff für 'Privat' oder 'gewerblich'. Er taucht in der Police gar nicht auf.

Verwendungszweck laut Bundesverkehrsamt ist Saison, Kurzzeit, Oldtimer etc.: sorry - mein Fehler https://www.bundesverkehrsamt.online/.../?...

Das wiederum ist auch falsch, wahrscheinlich den Text nicht verstanden.

Das Saisonkennzeichen ist eine Kennzeichenart

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:33:56 Uhr:

Wenn als Halter "Sanitär Meier GmbH" drinsteht ist das für mich geschäftliche Nutzung, da ich davon ausgehe das er seine eigenen Waren transportiert und nicht gegen Bezahlung die Waren von einem anderen Sanitätshaus ausfährt

Warum sollte eine Sanitärfirma Waren eines Sanitätshauses befördern, das sind ja doch Recht unterschiedliche Gewerbe :-)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2022 um 09:33:56 Uhr:

Wenn als Halter "Sanitär Meier GmbH" drinsteht ist das für mich geschäftliche Nutzung, da ich davon ausgehe das er seine eigenen Waren transportiert und nicht gegen Bezahlung die Waren von einem anderen Sanitätshaus ausfährt

Nichts anderes sagte ich.

Aber es ging um die Unterscheidung "Hans Meier" und "Meier Hans"

Gerne vor dem Posten sorgfältig (!) lesen.

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Dezember 2022 um 07:23:38 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2022 um 17:41:49 Uhr:

 

Welchen Verwendungszweck meinst Du?

Mietwagen, Taxi, Selbstfahrer Vermiet.fz ?

Privat oder gewerblich steht in der ZB1 nicht drin.

Als Einzelunternehmer stehst Du lediglich als natürliche Person in der Zulassungsstelle. Eine evtl gewerbliche Tätigkeit,wird im Anwenderprogramm erfasst, aber in der ZB nicht wiedergegeben

Und wieder einmal ist es "bei dir" anders als man es hier kennt.

 

Wenn als Halter "Sanitär Meier GmbH" drinsteht, ist der gewerbliche Zweck sowieso klar.

Heißt die Firma Hans Meier, so steht in der ZB1 "Meier Hans"

Ist es ein Privatmann, dann steht da "Hans Meier"

 

Und wenn es sich z.B. um ein Selbstfahrer-Vermitfahrzeug handelt, ist das selbstverständlich auch in der ZB1 vermerkt

Zum Fett markierten bitte mal die Ausfüllhilfe für die Zulassungsbescheingung lesen.

Natürliche Person bleibt bleibt natürliche Person und wird genauso in der ZB eingetragen, unabhängig davon ob sie eine Gewerbeanmeldung hat oder nicht. Ein evtl Firmenname "Gas,Wasser, . ." Kann mit in die ZB erfasst werden,wird aber lediglich als Zusatz in die ZB1 gedruckt.

Wo hat der TE von einer juristischen Person geschrieben Herr Schlauberger?

Bei der Zulassung auf eine juristische Person ist der Eintrag eines Gewerbeschlüssel verpflichtend.

Eine Hans Meier GmbH hat nichts mit einer natürlichen Person Hans Meier zu tun.

Und sollte die natürliche Person Hans Meier ein Gewerbe ausüben(Trockenbau zB) dann steht in der ZB 1 auch nur Hans Meier.

Hoffentlich machst Du Deine Arbeit besser als den Humbug, den Du hier manchmal schreibst

Zitat:

@stgroene schrieb am 9. Dezember 2022 um 10:15:17 Uhr:

 

Welchen Verwendungszweck meinst Du?

Mietwagen, Taxi, Selbstfahrer Vermiet.fz ?

Privat oder gewerblich steht in der ZB1 nicht drin.

Als Einzelunternehmer stehst Du lediglich als natürliche Person in der Zulassungsstelle. Eine evtl gewerbliche Tätigkeit,wird im Anwenderprogramm erfasst, aber in der ZB nicht wiedergegeben

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Du hast Recht: ich habe falsch gedacht: Verwendungszweck ist der falsche Begriff für 'Privat' oder 'gewerblich'. Er taucht in der Police gar nicht auf.

Verwendungszweck laut Bundesverkehrsamt ist Saison, Kurzzeit, Oldtimer etc.: sorry - mein Fehler https://www.bundesverkehrsamt.online/.../?...

Und worum dreht sich nun Deine Frage?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Dezember 2022 um 12:51:09 Uhr:

 

 

Zum Fett markierten bitte mal die Ausfüllhilfe für die Zulassungsbescheingung lesen.

Natürliche Person bleibt bleibt natürliche Person und wird genauso in der ZB eingetragen, unabhängig davon ob sie eine Gewerbeanmeldung hat oder nicht. Ein evtl Firmenname "Gas,Wasser, . ." Kann mit in die ZB erfasst werden,wird aber lediglich als Zusatz in die ZB1 gedruckt.

Wo hat der TE von einer juristischen Person geschrieben Herr Schlauberger?

Bei der Zulassung auf eine juristische Person ist der Eintrag eines Gewerbeschlüssel verpflichtend.

Eine Hans Meier GmbH hat nichts mit einer natürlichen Person Hans Meier zu tun.

Und sollte die natürliche Person Hans Meier ein Gewerbe ausüben(Trockenbau zB) dann steht in der ZB 1 auch nur Hans Meier.

Hoffentlich machst Du Deine Arbeit besser als den Humbug, den Du hier manchmal schreibst

Mit diesem Tonfall hast du dich erneut für jede weitere Diskussion disqualifiziert.

Zu dem war Du schreibst, gibt's ja auch nichts zu diskutieren.

Es ist falsch!

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