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Haftungsfrage Auto Gewerblich Verkauft

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 9:17

Guten Tag ,

ich weiss nicht ob ich hier richtig bin,aber ich habe mal eine Frage zwecks Haftung .

Ich habe als Gewerblicher Autoverkäufer ein Auto Verkauft und jetzt hat uns der Kunde angerufen und teilte uns mit das er ein Problem mit seinem Auto hat .

Es waren Felgenschlösser an dem Fahrzeug und er konnte wegen einer Panne seinen Reifen nicht wechseln ,jetzt kamen kosten von 200€ auf ihn dadurch .

Es waren im Fahrzeug auch keine Felgenschlösser zu finden teile er uns mit.

Sind wir dafür Haftbar zu machen oder eher nicht ?

Wer muss achten ob ein Schloss vorhanden ist ?

 

Ich bin für jede hilfreiche Antwort Dankbar .

 

MfG

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13 Antworten

Ich kann hier keine juristische Aussage treffen oder irgendwelche Urteile aufführen... aber Bauchaussage wäre von mir mal NEIN.

Du kannst nichts für die Panne, jeder muss sein Fahrzeug selbst "in Schuss halten", und wer sagt dir, dass ihm das Felgenschloss nicht beim Versuch den Reifen zu wechseln in den Gully gefallen ist...

Aber wie gesagt, alles nur Bauchaussagen, schnell aus der Hüfte geschossen.

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 9:51

Danke schonmal dafür :D

am 9. Januar 2014 um 10:18

Wäre da nicht zu optimistisch.

Ich als Kunde wäre hier auch angepisst.

Er hat wohl das Fahrzeug abschleppen lassen müssen, weil er die Felgen nicht abmachen konnte.

Das ist zeitlich ein erheblicher Mehraufwand und kostet eben halt auch.

Kann mir schon auch gut vorstellen, dass es auch in der Verantwortung vom Händler liegt, dass der passende Adapter mit dabei liegen muss.

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 10:34

Ich danke auch dir für deine meinung :D

Hallo,

dieser Mangel hätte IMO bei der Übergabe des Fahrzeugs reklamiert werden müssen, da es sich um einen erkennbaren Mangel handelte.

Was wäre z. B. wenn Reserverad, Wagenheber, Abschleppöse oder Werkzeug fehlen würden.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 12:54

Hallo Herbert ,

das klingt Logisch .

Danke dir ...

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

dieser Mangel hätte IMO bei der Übergabe des Fahrzeugs reklamiert werden müssen, da es sich um einen erkennbaren Mangel handelte.

Ich hab mir gerade mal die Felgenschlösser an unserem Volvo angeschaut. Mir würde auf den ersten Blick (und auf den zweiten auch nicht) auffallen, dass die Schrauben anders aussehen als die restlichen...

Hallo,

ärgerlich ist die Angelegenheit sicherlich für beide Seiten und daher sollte man vielleicht einen Kompromiss anstreben.

Der Käufer hätte sich IMO in jedem Fall mit dem Fahrzeug vertraut machen müssen, bevor er es benutzt.

Die Bedienungsableitung sollte man lesen; reinsetzen und losfahren tun zwar die meisten, ist aber nicht richtig.

Folgeschäden würde ich an Stelle des TE zwar nicht erstatten, allerdings eventuell den fehlenden Adapter, ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, beschaffen und aushändigen.

Es kommt sicherlich auch auf die Umstände des Einzelfalles an; bei einem hochwertigen Fahrzeug mit entsprechender Marge und einem angenehmen Kunden, ist vielleicht Kulanz angebracht.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

ärgerlich ist die Angelegenheit sicherlich für beide Seiten und daher sollte man vielleicht einen Kompromiss anstreben.

Der Käufer hätte sich IMO in jedem Fall mit dem Fahrzeug vertraut machen müssen, bevor er es benutzt.

Die Bedienungsableitung sollte man lesen; reinsetzen und losfahren tun zwar die meisten, ist aber nicht richtig.

in der bedienungsanleitung wird nicht viel zu dem thema stehen, zumindest bei sehr vielen modellen nicht da die meisten felgen ohne felgenschloss ausgeliefert werden. selbst bei meinem auto, mit original felge mit abschleißbaren felgendeckeln (da sieht man wenigstens ein schloss) findet man nix in der anleitung. da kann sich der käufer schlecht vertraut machen es sei denn er schaut sich vorher alle radschrauben/radbolzen an und das macht wohl keiner beim autokauf und ich denke du auch nicht. ebenso hätte sich auch der verkäufer vertraut machen können oder es hätte ihm auffallen können/müssen wenn er das auto nochmals vor dem verkauf checkt. als profi sogar eher als einem käufer der ein laie ist.

Hallo,

mir ist nicht bekannt, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und ob es sich um Serienfelgen mit Serienverschraubung handelt.

Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit LM-Rädern ausgestattet sind und einen Radbolzen mit Sicherung haben, findet sich ein entsprechender Hinweis in der Bedienungsanleitung und das entsprechende Paßstück ist beim Bordwerkzeug untergebracht.

Hier geht es aber um die rechtliche Würdigung und da halte ich Folgeschäden für kaum durchsetzbar.

Abgesehen davon frage ich mich, wie der Käufer beweisen will, daß er das Teil nicht verbummelt hat.

Vieles hängt aber von den Umständen des Einzelfalles ab und da kann man derzeit nur Vermutungen anstellen.

Ein Rechtsstreit dürfte sich IMO hier aber auf keinen Fall lohnen.

Daher meine Empfehlung, einen Kompromiss anzustreben.

Liebe Grüße

Herbert

am 9. Januar 2014 um 21:17

Kompromiss ist immer gut - in so einem Fall.

Der eine kann argumentieren, es war nicht ohne weiteres erkennbar, dass da Felgenschlösser benötigt werden. Der andere kann argumentieren, Käufer hätte selbst nachsehen müssen.

Aber was schief gelaufen ist: Der Käufer darf nicht, wenn er einen Mangel entdeckt, jemanden anderes rep. lassen ohne den VK vorher die Chance zu geben, den Mangel zu beheben.

Heißt: Der K hätte zuerst den VK anrufen müssen und reklamieren. Denn der hätte ja vieleicht eine günstigere Lösung parat gehabt. Sagt dann der VK, kann ich auch nichts machen, hätte der K selbst einen Abschleppdienstdienst rufen können. So unzumutbar wäre der Mehraufwand sicher nicht gewesen, für den K. Dann hätte der K auch die Kosten komplett weiterreichen können. So kann er es in der Regel nicht.

Aber man weiß auch nicht, in welcher Situation der Platten war. (BAB z.B.) Also Kompromiss suchen, mit dem beide leben können und gut ist. Die Kosten sind ja überschaubar.

@Herbert,

ist mir schon klar auf was du hinaus möchtest aber deine aussage nach dem motto: niemand ließt bedienungsanleitung, käufer muss sich damit auseinander setzen etc., konnte ich halt so nicht stehen lassen, da sehr oft auch, auch wenn die schlösser serienmäßig sind, nicht in bedienungsanleitungen dokumentiert wurden/werden

am 10. Januar 2014 um 20:21

Anderes Argument:

Der Käufer hat das Ding verloren oder verlegt und will jetzt vom VK kostenlos Ersatz.

Der Führer eines Fahrzeuges hat sich grundsätzlich vor dem Inverkehrsetzen des Selbigen damit vertraut zu machen sagt das Gesetz. Das hat er in diesem Fall schuldhaft unterlassen. So würde es vor Gericht klingen. Einer meiner WoMo Mieter hat auch so ein Urteil kassiert wegen Warndreieck und Verbandskasten. (Waren am in der Anleitung beschriebenen Platz, er hat sie nicht gefunden bei einer Kontrolle, Bussgeld kassiert und Einspruch eingelegt).

Lebensgefährlich wird es wenn man nachts auf der BAB das versteckte Warndreieck nicht findet und im dunklen den ganzen Kofferaum ausräumt obwohl das Teil unter dem Beifahrersitz wäre, z.b.

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