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Werkstattunfall

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 20:44

Hallo Gemeinde,

bitte lest euch folgenden Sachverhalt durch und sagt mir was Ihr machen würdet.

 

Ein Auto ist in der Vertragswerkstatt zum Kundendienst. Die Werkstatt passt nicht auf und baut damit einen Unfall. Sie stellt einen Leihwagen und repariert den Unfallschaden und denkt das damit die Sache erledigt ist.

Meines Wissen hängt da aber noch mehr dran denn der Wagen ist nun ein Unfallwagen und verliert an Wert. Der müsste doch geltend gemacht werden können. Die Werkstatt vertritt die Meinung das der Wagen ja an Wert gewinnt da er Neuteile erhält.

Es handelt sich hierbei um einen Opel Astra G mit gutem Zustand ( vor dem Unfall )

Was würdet ihr machen?

Beste Antwort im Thema

Die Begründung ist hier ganz einfach:

 

Die Unfallreparatur war nicht Bestandteil des Werkvertrag.

 

Bestandteil des Werkvertrag war der Kundendienst.

 

Und wenn der Mechaniker da etwas falsch gemacht hätte, dann hätte die Werkstatt ein Nachbesserungsrecht.

 

Das hier ist ein Schaden der in der Obhut der Werkstatt passiert ist.

 

Das ist somit etwas völlig anderes. Und auch der Wertverlust ist kein anderes Thema sondern ganz einfach ein Schadensersatzanspruch.

 

Und wenn du schon den § 249 des BGB hier zitierst dann aber auch richtig und vollständig und nicht das was du glaubst was richtig ist.

 

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

 

Der TE hätte sich hier auf überhaupt rein gar nichts einlassen müssen.

 

So ist das und nicht anders.

107 weitere Antworten
107 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Leider auch nur alles heiße Luft, da Thema verfehlt.

Alles zutreffend, aber das ist hier nicht die Frage

 

Frage ist:

Wenn ein Fahrzeug während einer Reparatur beschädigt wird, hat dann der Kunde Anspruch aif Geld oder muss der Kunde erst der Werkstatt Gelegenheit geben, den Schaden zu beseitigen.

 

O.

Du hast im vorliegenden Fall schlicht unrecht, das kann man doch mal akzeptieren.

 

Das hat dir jemand in einen anderem Thema schon mal höflich erklärt.

 

Es ist ja nicht schlimm ein falsche Meinung zu haben, schlimm ist es ein falsche Meinung zu behalten. 

 

Ich bin da jetzt ein bisschen direkter,  evtl begreifst du es ja dann, obwohl ich da nicht viel Hoffnung habe.

 

Du hast einfach keine Ahnung vom Thema aber davon eine ganze Menge

 

Deine hastigen Rechtfertigungsversuche und Mediamarkt- Vergleiche sind schlicht und ergreifend für die Tonne. 

 

Selbstverständlich hat der durch die Werkstatt Geschädigte das Recht zu wählen, ob er die Reparatur oder eine Entschädigungsleistung favorisiert.

 

Das ergibt sich bereits allein aus dem von dir selber (halb) zitierten §249 des BGB.

 

Hier gibt es auch keinen "Nachbesserungsanspruch", wie du das hier gerne suggerieren möchtest.

 

Die Fakten hierzu wurden bereits geschrieben. Andere werden es verstehen, du willst es nicht verstehen........

 

Höhre jetzt bitte auf, mit deinem ergoogelten "Fachwissen" hier einen auf dicke Hose zu machen und die User, welche einen fachkundigen Rat benötigen hier weiter zu verunsichern.

 

Langsam wird`s peinlich go-4-golf  

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Leider auch nur alles heiße Luft, da Thema verfehlt.

Alles zutreffend, aber das ist hier nicht die Frage

 

Frage ist:

Wenn ein Fahrzeug während einer Reparatur beschädigt wird, hat dann der Kunde Anspruch aif Geld oder muss der Kunde erst der Werkstatt Gelegenheit geben, den Schaden zu beseitigen.

Wenn ich mir mal die Fragestellung des TE anschauen, so meine ich daraus lesen zu können, ob an seinem Fahrzeug durch die von seiner Werkstatt vorgenomme Reparatur eine Wertminderung entstanden ist. 

 

Von wem der Sack Reis, der in China umgefallen ist, aufgehoben werden muss, interessiert hier den TE derzeit herzlich wenig.

Mein erster Beitrag bezog sich auf diesen Beitrag:

 

"Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hast du einen Auftrag für die Rep. gegeben?

Auch wenn es in meiner Stammwerkstatt passiert, würde ich woanders reparieren lassen. Die Versuchung des "Sparens" wäre mir zu hoch".

 

 

Und dann wurden von anderen Usern Nebenschauplätze aufgemacht.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Und dann wurden von anderen Usern Nebenschauplätze aufgemacht.

 

O.

das schreibt hier gerade der richtige............

 

Du solltest dich echt mal etwas schämen du Trommler.......:mad:

 

Unglaublich

am 8. Juli 2010 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Mein erster Beitrag bezog sich auf diesen Beitrag:

 

"Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hast du einen Auftrag für die Rep. gegeben?

Auch wenn es in meiner Stammwerkstatt passiert, würde ich woanders reparieren lassen. Die Versuchung des "Sparens" wäre mir zu hoch".

 

 

Und dann wurden von anderen Usern Nebenschauplätze aufgemacht.

..... ja, uns zwar von dir :mad:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Mein erster Beitrag bezog sich auf diesen Beitrag:

 

"Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hast du einen Auftrag für die Rep. gegeben?

Auch wenn es in meiner Stammwerkstatt passiert, würde ich woanders reparieren lassen. Die Versuchung des "Sparens" wäre mir zu hoch".

 

 

Und dann wurden von anderen Usern Nebenschauplätze aufgemacht.

..... ja, uns zwar von dir :mad:

So, so

Ich habe versucht, einen Beitrag zu kommentieren und das wird schon als Eröffnung eines Nebenbenschauplatzes ausgelegt. Tolle Auffassung von dem Zweck eines Forums.

 

Eine Einschätzung von Joschi`s Kommentar ist bis jetzt immer noch nicht erfolgt.  

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

So, so

Ich habe versucht, einen Beitrag zu kommentieren und das wird schon als Eröffnung eines Nebenbenschauplatzes ausgelegt. Tolle Auffassung von dem Zweck eines Forums.

Eine Einschätzung von Joschi`s Kommentar ist bis jetzt immer noch nicht erfolgt.  

O.

Ist auch nicht nötig. :D

Als Geschädigter bei einem Unfall (und dies war es ja wohl) bin ich Chef im Ring. Siehe FAQ Versicherung.

Und ob ich Reparieren lasse, oder das Geld nehme und mit dem Schaden weiter fahre, oder ob ich mir was neues hole und den Unfallwagen zum Restwert verticker, bleibt meine Entscheidung.

Sollte die WE ohne Auftrag des TE repariert haben, könnte der Wertverlust das geringste Übel für die Werkstatt werden.

am 8. Juli 2010 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

..... ja, uns zwar von dir :mad:

So, so

Ich habe versucht, einen Beitrag zu kommentieren und das wird schon als Eröffnung eines Nebenbenschauplatzes ausgelegt. Tolle Auffassung von dem Zweck eines Forums.

Der Zweck eines Forums besteht nach meiner Meinung nach in der Beantwortung einer Frage des TE, aber hier wirst du sicherlich auch noch eine (un)passende Antwort finden.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

So, so

Ich habe versucht, einen Beitrag zu kommentieren und das wird schon als Eröffnung eines Nebenbenschauplatzes ausgelegt. Tolle Auffassung von dem Zweck eines Forums.

Der Zweck eines Forum -dieses Forum, dem Versicherungsforum ist es, Usern, die hier Fragen stellen mit fachkundigen Ratschlägen zu helfen.

 

Natürlich kann und soll jeder hier seine Meinung kundtun. 

 

Es besteht kein Anspruch, woanders reparieren zu lassen. Es besteht nur der Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparartur und dieser Anspruch muss bei der Werkstatt geltend gemacht werden. Wie sie diesen Anspruch erfüllt ist deren Sache.

 

Das war dein voller Inbrunst geschriebener erster Kommentar, bei dem jeder unbedarfte User denkt, boa...der hat aber Ahnung, wird schon stimmen was der da so schreibt.....:eek:

 

 

Wenn dann aber User, deren Beruf rund um das Thema "Versicherung" angesiedelt ist, etwas richtig stellen, sollte man spätestens dann einsehen, dass man ab und an daneben liegt und einfach mal die Klappe halten, anstatt hier zu versuchen mit billigen Ausreden vom eigentlichen Thema abzulenken.....

 

Das wäre mal ein Zeichen von Größe, aber nicht das was du hier gerade so abziehst..............

 

am 8. Juli 2010 um 17:47

koennten wir nun bitte BTT, sofern das ueberhaupt noch notwendig ist...

DANKE

am 8. Juli 2010 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

koennten wir nun bitte BTT, sofern das ueberhaupt noch notwendig ist...

DANKE

Nein bitte nicht BTT :(

Endlich mal eine Abwechslung zum sonst so trockenen Versicherungsstoff. Los weitermachen...Ich glaube go-4-golf ist an der Reihe. :D

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

Als Geschädigter bei einem Unfall (und dies war es ja wohl) bin ich Chef im Ring. Siehe FAQ Versicherung.

Und ob ich Reparieren lasse, oder das Geld nehme und mit dem Schaden weiter fahre, oder ob ich mir was neues hole und den Unfallwagen zum Restwert verticker, bleibt meine Entscheidung.

Sollte die WE ohne Auftrag des TE repariert haben, könnte der Wertverlust das geringste Übel für die Werkstatt werden.

Das ist zutreffend, wenn Du einen Verkehrsunfall hattest. Dann hast du einen Anspruch gegen die gegenerische Versicherung.

 

Wenn die Werkstatt im Zusammenhang mit der Durchführung einer Inspektion den Wagen beschädigt, hast Du keinen Ansprich gegen die Versicherung der Werkstatt, sondern nur gegen die Firma. 

Von dieser Auffassung gehe ich nicht ab und damit auch nicht von den sich daraus ergebenden Konsequenzen.

 

Lasse mich gerne belehren, wenn anderslautende Fundstellen genannt werden.

 

O.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Das ist zutreffend, wenn Du einen Verkehrsunfall hattest. Dann hast du einen Anspruch gegen die gegenerische Versicherung.

Wenn die Werkstatt im Zusammenhang mit der Durchführung einer Inspektion den Wagen beschädigt, hast Du keinen Ansprich gegen die Versicherung der Werkstatt, sondern nur gegen die Firma. 

Von dieser Auffassung gehe ich nicht ab und damit auch nicht von den sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Lasse mich gerne belehren, wenn anderslautende Fundstellen genannt werden.

O.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :D

Lese bitte noch einmal den Eingangsfred.

Da steht explizit:

"Die Werkstatt passt nicht auf und baut damit einen Unfall."

Edit: Ob ich einen Anspruch gegen die Versicherung oder die Werkstatt habe ist sekundär. In beiden Fällen bestimme ich was wann wo gemacht wird.

P.S

Besonders spannend wird es, wenn durch den Unfall mein SF belastet wird.

@zonenbub

 

Lass dir hier keinen Dünnpfiff einreden.

 

Ob der User go-4-golf sich hier eines besseren belehren lässt oder der Hund bellt den Mond an. 

 

So wichtig ist das nicht, ob er das verstehen oder nicht verstehen will..........

 

Mittlerweile benimmt sich dieser User, wie ein trotziges 5- Jähriges Kind, dem man seinen Fussball weggenommen hat.

 

Aber, wie gesagt, egal und auch absolut unwichtig

 

Du hättest einen Anspruch gegen:

 

-die Werkstatt

-den Verursacher

(Fahrer des PKW zum Unfallzeitpunkt)

 

Du könntest es dir also aussuchen, von wem du den Schadenersatz forderst.

 

In welcher Art und Weise wurde hier bereits Profund ausgeführt.

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

Kann mir nochmal irgendwer erklären, warum das kein Erfüllungsschaden ist? :D:D

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Kann mir nochmal irgendwer erklären, warum das kein Erfüllungsschaden ist? :D:D

Frag den doch mal : O.

 

Der weis alles, ich kann dir leider nur sagen, wie spät es ist...:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

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