Werkstattservice von Versicherungen
Hallo zusammen,
da nun mein neues Auto am 06.10. kommt, hat mir mein "Versicherungsmensch" den Werkstattservice der Versicherung empfohlen. Ist wohl Full-Service (Abholung, Leihwagen, Übergabe des reparierten Fahrzeugs am Wohnort, usw.). Das reduziert sogar noch die Jahresprämie.
Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht? Nutzen die irgendeine kleiner Werkstatt im Hinterhof??
Danke für eure Beiträge....
Gruß
Stage85
Beste Antwort im Thema
Hallo Hafi545,
ich bin nicht derjenige der unrichtige Informationen vebreitet.
Auch wenn Du es nicht glaubst oder glauben willst als Mitarbeiter einer Versicherung - im Mainz-Wiesbadener Raum werden diese Löhne von Partnerwerkstätten für gesteuerte Versicherungsaufträge verrechnet.
Und dafür sollen Partnerwerkstätten dann auch noch qualifizierte Arbeiten verrichten, Nebenleistungen und Garantieleistungen für 3 Jahre oder mehr erbringen. Und schließlich müssen sie auch noch etwas verdienen.
Die Praxis zeigt, dass eine Partnerwerkstatt gegen die andere ausgespielt wird, immer hin zu niedrigeren Stundenlöhnen.
Der Konkurs ist dabei fast unausweislich, denn verlorene Kunden zurück zu gewinnen ist sehr schwer.
36 Antworten
Hallo zusammen,
ich habe mir das jetzt noch mal durch den Kopf gehen lassen. Ich glaub man muss hier etwas differenzieren. Wenn ich einen Garantieschaden haben (Bsp. Lack blättert ab, weil falsch lackiert worden ist (vom Werk aus)), dann ist es ja im Prinzip kein Kasko schaden und somit greift doch hierbei der Werkstattservice nicht.
Aus meiner Perspektive greift doch der Werkstattservice nur bei Kaskoschäden (bspw. Selbstverschuldeter Unfall) und dann geht man in die von der Versicherung bestimmten Werkstatt. Und die geben dann wieder Garantie drauf.
Oder sehe ich da was falsch?
Gruß
Das siehst du schon richtig, aber:
Wenn du z.B. im nach 15 Monaten einen Unfall hast, und dein Fahrzeug wird in der Versicherungs-Werkstatt xyz repariert, zahlt das dann die Versicherung.
Wie der Teufel es will fällt 1 Monat später ein Steuergerät im Fahrzeug aus, oder die Klimaanlage tuts nicht oder sonstwas.
Du könntest jetzt dein Gewährleistungsrecht gegenüber dem Händler in Anspruch nehmen. Das Problem dabei ist, dass du nach Ablauf von 6 Monaten nachzuweisen hast, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Für dich eigentlich unmöglich zu bewerkstelligen.
Alternativ würdest du in dem Fall die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen. Dieser wird dann sagen "Oh oh. Da haben aber die Jungs von xyz dran rumgeschraubt und nicht unsere Fachwerkstatt. Garantie ist in dem Fall nicht." Also bleibt dir nichts anderes übrig als das aus eigener Tasche zu bezahlen.
Genauso wird sich kein Händler für einen Kulanzantrag stark machen, wenn das Auto nicht Stammgast in seiner Werkstatt war.
Wie hoch die Warscheinlichkeit ist, das so ein Fall eintritt, muss nun jeder für sich abschätzen.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
...fällt 1 Monat später ein Steuergerät im Fahrzeug aus, oder die Klimaanlage tuts nicht oder sonstwas...
Richtig!
...statistisch hat die Fahrzeugelektronik, und insbesondere hierbei die sogenannte "Komfortelektronik", die Rostproblematik bei den "Langzeitschäden nach Unfällen" abgelöst!
Ungefähr 50% aller Kabelbaumprobleme (Quetschungen, durchgescheuert), Steckverbinderprobleme und Feuchtigkeitsprobleme (Steuergeräte nicht richtig abgedichtet / nicht korrekt verbaut, etc)...
...der Autos über 6 Jahre, gehen auf das Konto von unsachgemäßen Reparaturen. (auch Reparaturen nach Unfällen)
Gruß!
Zitat:
Original geschrieben von Stage85
Also die wäre mit 3 Jahren dabei (also 3 Jahre Garantie auf alle erledigten Arbeiten)....
Bitte spreche mal vor Ort mit deinem Versicherungsmenschen,... Neuwertentschädigung bezieht sich auf Vollkakso oder Teilkasko und hat mit der Hersteller-Garantie nichts zu tun !!
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Zitat:
Alternativ würdest du in dem Fall die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen. Dieser wird dann sagen "Oh oh. Da haben aber die Jungs von xyz dran rumgeschraubt und nicht unsere Fachwerkstatt. Garantie ist in dem Fall nicht." Also bleibt dir nichts anderes übrig als das aus eigener Tasche zu bezahlen.
Genauso wird sich kein Händler für einen Kulanzantrag stark machen, wenn das Auto nicht Stammgast in seiner Werkstatt war.
Aber dann muss wirklich ein möglicher Zusammenhang bestehen, sprich wenn die Tür nach einem Unfallschaden von so einem Betrieb repariert wird und dann das Motorsteuergerät kaputt geht kann die Garantie schlecht abgelehnt werden und wenn doch hat man fast hunderprozentige Siegchancen vor Gericht weil einfach der Zusammenhang fehlt. Da gabs schon genügend Urteile dazu. Auf die Lackierungen der Tür etc. hat man dann natürlich keine Garantie mehr, hier geben aber meist die Versicherungen umfangreiche Garantien auf die Reparatur. Kulanz ist natürlich ein anderes Thema da das absolut freiwillig ist.
Wir sprechen hier über die freiwillige Herstellergarantie und nicht über die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn in den Garantiebedingungen steht "Keine fremde Werkstatt" dann kannst du klagen wie du lustig bist.
Auch in einer Tür steckt heute schon viel Elektronik und ein Kurzschluss ist schnell gemacht. Dabei muss das Steuergerät wohl kaputt gegangen sein.
Mfg Zille
Ich werde hier für den Fall des TE weder für noch gegen die Werkstattbindung Partei ergreifen.
Aber ich kann zu dem Thema beitragen, dass die vielen Diskussionen um die verlorenen Garantieansprüche sehr theoretischer Natur sind und in der Versicherungspraxis keine Rolle spielen.
Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Hersteller sich einem unserer Kunden gegenüber auf den Standpunkt gestellt hätte, dass aufgrund einer Unfallreparatur eine Garantieleistung -warum auch immer- nicht erbracht wird. Und ich bin recht sicher, dass ich es aufgrund meiner Tätigkeit erfahren hätte.
Das mag es geben. Aber es ist sicher die absolute Ausnahme im Verhältnis zu den vielen tausend abgewickelten Fällen jedes Jahr.
Dass ein Hersteller aufgrund der eigenen Garantiebedingungen seine Eintrittspflicht ablehnt, ist dagegen wesentlich wahrscheinlicher. Wenn ich mir z.B. die Bedingungen meines Garantievertrags mit dem Hersteller anschaue, frage ich mich manchmal, was da eigentlich nicht an irgendwelche Fallstricke geknüpft ist.
Zweiter Punkt: Es dürfte praktisch kein Gebiet im Versicherungsbereich geben, bei dem man mehr Chance auf kulantes und entgegenkommendes Verhalten einer Versicherung haben kann, als bei einem vermittelten Werkstattbesuch in einer Partnerwerkstatt.
Das liegt doch auf der Hand: Die Versicherer möchten doch, dass die Kunden in diesem Bereich ganz besonders das Gefühl haben, dass alles super gelaufen ist und man keinerlei Ärger hat.
Und dieses Ziel erreicht man nur, wenn es eben auch keinen Ärger gibt.
Also ist man als Versicherer gut beraten, wenn man hier versucht, das unmögliche möglich zu machen.
Im Gegenteil: man wäre ziemlich blöd, wenn man den Kunden in einem solchen Fall im Regen stehen ließe...
Aber natürlich muss das Für und Wider jeder für sich selbst entscheiden.
Es gibt gute Gründe gegen eine Werkstattbindung, z.B. langjährige Kundenbindung zur eigenen Werkstatt, persönliche Bekanntschaft usw. usw.
Aber die Garantiethemen gehören meiner Meinung nach nicht dazu.
Gruß
Hafi
Mich würde interessieren, ob Versicherungen grundsätzlich nur Freie Werkstätten als Partnerwerkstätten aussuchen oder ob auch Markenwerkstätten der Hersteller gewählt werden?
Wenn letzteres der Fall ist, braucht man sich ja nun garkeine Sorgen mehr zu machen (zwecks Garantiefrage).
Hab gerade mal gegooglelt, ob man irgendwo eine Liste der Partnerwerkstätten findet.
Dabei bin ich dann über die folgende Seite gestolpert, die das ganze Konzept mal von einer anderen Seite beleuchtet:
HUK-Coburg verschärft Preiskampf
Mfg Zille
Es ist auch immer interessant warum gewisse Werkstätten derlei Verbindungen eingehen bzw. eingegangen sind.
Markenhersteller, Niederlassungen etc. verfahren etwas anders, gehen aber nicht diese Art der Werkstattbindung ein, sondern bieten in Zusammenarbeit mit Versicherern Komplettpakete an. Beispielsweise gibt es bei Finanzierungen oder Leasing Pakete, bei denen in der monatlichen Rate Haftpflcht und Kasko enthalten sind, wobei natürlich die Bindung an den Hersteller eindeutig geregelt ist. Hier gibt es diverse Modelle, die man sich vorab genau angucken sollte.
Letztendlich muss jeder selbst wissen, welcher Vertag passend ist. Das Modell mit der Vertagsbindung durch den Versicherer würde ich persönlich nicht wählen.
Hallo TE,
warum bieten Versicherungen wohl diese Verträge mit Werkstattbindung an? Bieten Versicherungen diese Verträge Versicherungsnehmern an, weil diese dadurch "erhebliche Prämien" sparen können?
Nein und nochmals nein.
SIE TUN ES AUSSCHLIESSLICH UM KOSTEN EINSPAREN ZU KÖNNEN!!!
Die sogenannten "Partnerwerkstätten" werden mit Dumpingstundenlöhen zwischen 50 und 65 EUR abgespeist. Zusätzlich stellen sie noch einen für die Versicherungen kostenlosen Hol- und Bringservice und eine kostenlose Fahrzeug Innen- und Außenreigung.
Diese freien Werkstätten sollen alle Fahrzeugtypen nach Herstellervorgaben reparieren. Hierzu müssten die Mitarbeiter dieser Werkstätten sämtliche Fachlehrgänge bei den jeweiligen Herstellern besuchen und sämtliche Spezialwerkzeuge verwenden.
Bitte schön, wer soll das alles bezahlen. Und das, bei diesen mikrigen Stundenlöhnen.
Die Partnerwerkstätten sind oftmals keine Vertragswerkstätten. Du gefärdest durch eine Unfallreparatur in einer nicht markengebundenen Herstellerwerkstatt Deine Garantie- und oftmals Deine Kulanzmöglichkeiten.
Für den Fall, dass Du doch in Deine Werkstatt des Vertrauens die Unfallreparatur ausführen lassen möchtest, kannst Du mit einem Eigenanteil von ca. 15 bis 20 % der Reparaturkosten, zusätzlich der Selbstbeteiligung in der Vollkasko oder Teilkasko rechnen.
Möchest Du jedoch fiktiv den Kaskoschaden abrechnen, wird Dir die Versicherung nur die Reparaturkosten der preiswerten Partnerwerkstatt zahlen.
Und das alles, um vielleicht 20 oder 50 EUR im Jahr an Versicherungsprämien zu sparen.
Die Wahl eines Vertrages mit Werkstattbindung ist daher aus meiner Sicht mit erheblichen Nachteilen behaftet.
Hallo Miteinander,
ganz genau kenne ich nur die Verträge zwischen HDI und Mercedes. Da ist es so, dass jeder Mercedes zu einer MB Niederlassung oder einem MB Vertragspartner geroutet wird, dieser macht dann kleine Abstriche bei den AW und den Teilezuschlägen und bietet noch Hol- und Bringdienst. Leihwagen geht zu Lasten des Versicherers.
Bei HUK und Fairplay sieht das schon wieder anders aus.
Ergebnis: Pauschalisieren kann man eine Aussage zum Routing nicht - da kommt es immer noch drauf an, welches Fabrikat ich habe und welchen Versicherer ich wählen möchte. Grundsätzlich würde ich aber bei einem geleasten Neuwagen niemals einen Routingvertrag abschliessen.
Schönen Gruß vom Sause
Die ganze Diskussion kann zu keinem Ergebnis führen.
Es gibt die verschiedene Betreiber von Werkstattnetzen, Werkstätten mit vertraglichen Vereinbarungen, einfache Kooperation, Umsatzgarantien etc.
Hinzu kommen verschiedene Zertifizierungen, Vorgaben die eine Werkstatt erfüllen muss, Controlling etc.
Alles über einen kam zu scheren ist nicht möglich. Zudem fehlt den meisten das Hintergrundwissen.
Nur mal 2 freie Werkstätten als Beispiel. Über die markengebundenen Werkstätten braucht man sich nicht unterhalten.
http://www.autounfall-weissenfels.de
http://www.gerardy-polch.de
Die sehen nicht nach den kleinen bösen Hinterhofklitschen aus, die immer in vielen Postings beschrien werden?
Zudem bieten die meisten Werkstattnetze bzw. Versicherer einen Eintritt in die Herstellergarantie sofern diese durch die Instandsetzungsarbeiten erlöschen sollte.
Für Leute die im Schadenfall Geld fiktiv abrechnen und das Auto billig zusammenflicken oder nicht reparieren wollen, ist eine Werkstattbindung keine Alternative.
Aber für diejenigen, die ihr Fahrzeug im Schadenfall instandsetzen wollen ist es eine Option.
Auch für die Werkstatt ist eine Kooperation kaum uninteressant. Würden sonst viele Werkstätten bei den Versicherern anfragen, ob sie in das Werkstattnetz aufgenommen werden?
Die Werkstatt kann mit einem festen Umsatz rechnen, hat ggf. Zugang zu einer günstigen Einkaufplattform, kann durch Controlling Abläufe im Betrieb effizienter gestalten etc.
All das kommt ihr auch im "Normalgeschäft" zu Gute.