werkstattschaden?

Audi A3 8P

hi leute,
ich hab mir heute eine navihalterung einbauen lassen. das auto habe ich um 4 abgeholt obwohl die werkstätte um halb5 zugemacht hat. beim nachhause fahren ist mir aufgefallen das die mechaniker gepfuscht haben, sie haben mir bei den streben vorne beim radio ein tiefen schürfer hinein gemacht. (siehe bilder) dieser kratzer bestand sicher noch nicht bevor ich das auto abgegeben hatte, sieht aus als hätte da jemand die bohrmaschine drauf fallen lassen.

jetzt meine fragen:
würdet ihr das reklamieren?
was kann man machen, dass wenn ich morgen hinfahre es noch glaubwürdig erscheint das der kratzer nicht von heute auf morgen entstanden ist? (foto?)
was kann man bei so einem kratzer eigentlich machen?

mfg

15 Antworten

bild 2.
ich find das ehrlich gesagt ne schweinerei

zu 90% wird da nichts ersetzt. Die anderen 10% sind für einen kulanten Händler. Hab da auch leichte Streifen drin, lass ich nach der 90000er Inspektion ersetzen 😉

Grüße
Domi

Zitat:

was kann man bei so einem kratzer eigentlich machen?

Entweder neues Originalteil oder mit Leder überziehen lassen (haben hier einige schon gemacht).

Aber es war ne freie werkstätte...
kein audi händler!

ich habe noch so ein Kniedreieck hier liegen.. bei Bedarf PN an mich- Den Einbau kann man auch selbst machen!

Sry für OT, aber

@ audifreak1991:

Was für ne Navihalterung hast du denn da einbauen lassen?

die von navifit mit aktiver brodit-halterung!

hm mal eine frage,
kann man sich die kniedreiecke nicht selber mit leder beziehen?
bzw was kostet das so?

mfg

bitteschön http://www.motor-talk.de/.../...it-leder-ueberziehen-t1446783.html?...

hi leute,
der werkstattleiter hat mir gesagt ich soll das auto nochmal 2 stunden stehen lassen und er bessert mir den schaden aus.
wie kann man sowas ausbessern?
soll ich ihn überhaupt nochmal ran lassen ans auto?

lg

Also das ist doch eine Eigentumsbeschädigung bei Werksvertragserfüllung. Da fällt mir spontan vertragliche bzw. deliktische Haftung ein. Ist doch eigentlich ein klassiker für die Berufshaftplichtversicherung.

Ich würde ihm sagen das du verärgert bist darüber, er seine Haftpflicht kontaktieren möchte, dir die Versicherung nennt und dann würd ich das auf dem Wege machen. Ihn daran lassen is sone Sache, die Beschädigung ist ja kein Mangel an dem Werk das er herstellen sollte von daher scheidet eine dem Schadensersatz vorrangige Nacherfüllung aus.

Sag ihm er soll ne neue Beinablage besorgen und dir die einbauen, das Nachbessern is glaub ich nicht so erfolgsversprechend.

Dokumentier auf jeden Fall alles fotografisch. Die Beweislast das die Macke durch ihn oder einen Mitarbeiter verursacht wurde trägst natürlich du.

Grüsse

hallo,
ich glaube aber ich lasse es ihn versuchen es auszubessern, wenn es schrecklich aussieht, sollte er es auch selber einsehen.

lg

He he....also das heisst Betriebshaftpflichtvers. 😉 .... und zunächst mal hat die schadenverursachende Werksatt das Recht auf Nachbesserung..und das wenn mich nicht alles täuscht sogar 3 mal, sofern es dem Geschädigten zumutbar ist. Erst nach dem dritten misslungenen Versuch kann der Geschädigte eine andere Werkstatt mit der Instandsetzung beauftragen und dann gegebenenfalls mit der Betriebshaftpflichtversicherung des Verursachers abrechnen.

Aber ACHTUNG !!! Eine Haftpflichtversicherung ersetz immer nur auf Zeitwertbasis. Werden also alte gegen neue Teile ausgetauscht gilt mit unter das Neu-für-Alt-Abzugsverfahren und man muss dann einen Teil der Kosten selbst tragen.

Daher nach Möglichkeit immer erstmal das Gespräch und somit eine gütliche Einigung suchen. Hilft meist am besten.

Gruß

Natter

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


He he....also das heisst Betriebshaftpflichtvers. 😉 .... und zunächst mal hat die schadenverursachende Werksatt das Recht auf Nachbesserung..und das wenn mich nicht alles täuscht sogar 3 mal, sofern es dem Geschädigten zumutbar ist. Erst nach dem dritten misslungenen Versuch kann der Geschädigte eine andere Werkstatt mit der Instandsetzung beauftragen und dann gegebenenfalls mit der Betriebshaftpflichtversicherung des Verursachers abrechnen.

Aber ACHTUNG !!! Eine Haftpflichtversicherung ersetz immer nur auf Zeitwertbasis. Werden also alte gegen neue Teile ausgetauscht gilt mit unter das Neu-für-Alt-Abzugsverfahren und man muss dann einen Teil der Kosten selbst tragen.

Daher nach Möglichkeit immer erstmal das Gespräch und somit eine gütliche Einigung suchen. Hilft meist am besten.

Gruß

Natter

Da muss ich dir widersprechen, die schadensverursachende Werkstatt hat kein Nachbesserungsrecht, weil der Mangel nicht an dem Werk eingetreten ist sondern am sonstigen Eigentum des Auftraggebers. An diesem Teil des Eigentums besteht aber kein Recht der ersten Andienung, sprich der Nachbesserung, folglich ist eine solche hier nicht denkbar.

Vertragliche Schadensersatzansprüche Ansprüche bestehen gem. §§ 280 Abs. 1, 282, 631 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Nebenleistungspflicht, nämlich Beschädigung des sonstigen Eigentums des Bestellers (§ 241 Abs. 2 BGB).

Und daneben die deliktischen Ansprüche wegen Eigentumsbeschädigung § 823 I bzw. § 831 wenn ein Verrichtungsgehilfe gehandelt hat - hier aber Exculpationsmöglichkeit der Werkstatt.

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