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Werkstattplus - Werkstattbindung im Schadenfall oder nicht??!!
Moin!
ich hab mal ein kleines Problem. Meine Freundin hat an ihrem relativ neuem Auto nen geringen Schaden am Radlauf (nur Garage touchiert und jetzt ne Schramme). Ließe sich locker mit Smart Repair beheben.
Sie hat aber diese WerkstattPlus-VErsicherung, d.h. geringe Versicherungsprämie - dafür darf sie im "Kasko-Schadensfall" nur in ausgewählte, bzw vorgeschriebene Werkstätten (laut Versicherungsbestimmungen..).
Jetzt die Frage: Da sie ja 300 Euro SB hat - der Schaden aber mit Smart Repair in einer freien Werkstatt viel günstiger zu reparieren ist (denke mal unter 200 Euro) - ist es in diesem Fall möglich in eine selbst ausgesuchte WErkstatt zu gehen?? (Ford will nämlich unverschämte 350 Euro für haben)
Ich hoffe ihr versteht die Frage ;-)
Also ich bin der Meinung, dass die Werkstattbindung nur in dem Fall greift, wenn es ein Versicherungsschaden ist, d.h. die Versicherungs zahlt! So lege ich jedenfalls "Kasko-Schadensfall" aus........
Daaaaanke =)
(Vielleicht habt ihr ja auch irgendwo nen Gesetz oder ne Regelung parat, wo sowas nachzulesen ist..., damit man das schriftlich hat)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tommaz001
Also ich bin der Meinung, dass die Werkstattbindung nur in dem Fall greift, wenn es ein Versicherungsschaden ist, d.h. die Versicherungs zahlt! So lege ich jedenfalls "Kasko-Schadensfall" aus........
Genau so ist es.
Die Werkstattbindung gilt natürlich nur dann, wenn es sich um einen von der Versicherung zu regulierenden Schaden handelt.
Ansonsten, also für alle anderen anfallenden Reparaturen und/oder Wartungen (die nicht die Versicherung betreffen) kann sich deine Freundin natürlich die Werkstatt selbst aussuchen.
Also: Kaskoschaden, welchen die Versicherung zu regulieren hat: Werkstattbindung - mit Versicherung in Verbindung setzen.
Schaden, welcher nicht der Versicherung gemeldet wird oder diese nicht betrifft: Freie Auswahl der Werkstatt.
Gesetzestexte gibt es hierzu nicht - das ist vertraglich zwischen der Versicherung und deiner Freundin so geregelt und auch in den Vertragsbedingungen sinngemäss so nachzulesen.
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25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ja, genau.
Und Frau Rechtsanwältin Braun, die da ihre Dienste anbietet, macht das nur aus Nächstenliebe und nicht, weil sie Umsatz generieren will.![]()
Heute kommt´s hier aber wirklich wieder knüppeldicke...
Hafi
Natürlich möchte Frau Braun Umsätze generieren, indem Sie für Ihre Mandanten Forderungen geltend macht...
Und Ihr, als Versicherer, möchtet Geld verdienen, indem Ihr den Routingpartnern beibringt, - auch bei KH Schäden - mit Kostenvoranschlägen zu arbeiten (Gutachter außen vorlassen), den Anwalt außen vorzulassen und wenn's gut läuft, auch noch die Wertminderung zu vergessen, die ja im KV nicht auftaucht.
Also: Haben doch alle das gleiche Interesse - Kohle, Kohle, Kohle..... und wenn's mal nicht um Kohle, dann geht's - RICHTIG - um MEHR KOHLE

Gruß vom Sause, der keinem einen Vorwurf daraus macht, wenn er versucht, seine Schärflein ins trockene zu bringen
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Ich kenne jetzt vom ersten großen Händler sogar die Arbeitsanweisung an die Verkäufer, dass Sie Ihre Kunden darauf hinweisen müssen, dass die Leasingrücknahme verweigert wird, wenn diese im Schadenfall nicht in einer Herstellerwerkstatt reparieren lassen (ob das dann rechtlich funktioniert, sei mal dahingestellt).
Mit Sicherheit nicht, wenn es nicht ausdrücklich bereits im L-Vertrag steht. Und dann würde das Fahrzeug auch nicht mit Werkstattbindung versichert werden.
Zitat:
Wenn man dann aber sieht, dass freie Werkstätten teilweise für AW-Sätze unter 5,- Euro (eine Stunde = 12 AW) unterschrieben haben, kann man sich schon fragen, ob dann noch die neueste Technik, etc. angeschafft werden kann, um Reparaturen qualitativ genauso hochwertig anzubieten, wie die Markenwerkstätten.
1. Jeder Werkstattbesitzer wird Gründe haben, warum er eine Kooperation eingeht und zu welchen Konditionen. Sie werden es tun, weil sie sich Geschäft versprechen. zusätzliches Geschäft, das sie ohne einen Kooperationsvertrag nicht hätten. Abgesehen davon halte ich einen Stundensatz von 60 EUR bei Vollauslastung für nicht so schlimm, wenn man sonst für 90 EUR den Leerlauf in der Werkstatt mitbezahlt. Der hohe Stundensatz ist doch kein Garant für bessere Qualität der Leistung (vielleicht für besseren Kaffee in der Lounge...).
2. Die Partnerwerkstätten, die ich persönlich kenne -und das sind ein paar- sind rennomierte Betriebe. Die hätten es nicht nötig, zu solchen Konditionen zu unterschreiben.
3. Steckt in der Überlegung ein Denkfehler: Wenn die Werkstätten alle so unqualifiziert und schlecht ausgestattet wären, dürften sie auch ohne die Beteiligung eines Versicherers kein Auto mehr anfassen, weil ihnen keiner einen Auftrag geben würde.
Da es sie aber offensichtlich am Markt gibt (und auch schon früher gab), bekommen sie Aufträge. Wie geht das?
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
..... 3. Steckt in der Überlegung ein Denkfehler: Wenn die Werkstätten alle so unqualifiziert und schlecht ausgestattet wären, dürften sie auch ohne die Beteiligung eines Versicherers kein Auto mehr anfassen, weil ihnen keiner einen Auftrag geben würde.
Da es sie aber offensichtlich am Markt gibt (und auch schon früher gab), bekommen sie Aufträge. Wie geht das?
Gruß
Hafi
Es ist so wie wir hier schon in vielen Thread's geschrieben und gelesen haben.
Es gibt die Guten und es gibt die schwarzen Schafe.
Gruß
Frank, weder schwarz noch Schaf.

Um mal ein wenig schärfe rauszunehmen (und später wieder reinzubringen ) erstmal folgendes:
Ich bin absolut nicht der Ansicht, dass in freien Werkstätten schlechte Arbeit gemacht wird, zumindest nicht mehr und auch nicht weniger wie in Markenwerkstätten.
Jetzt muss man aber mal sagen, dass die Werkstätten, die Kooperationsvereinbarungen mit der Versicherungswirtschaft gemacht haben, auch nicht immer ahnen, was da auf Sie zukommt. Ich weiss ja nicht, wo du bist, aber wenn's nicht grade ein Zauberversicherer ist, werdet auch Ihr feststellen, dass Partner Ihre Verträge teilweise wieder kündigen.
Das zweite ist, dass die Werkstätten immer mehr in eine Abhängigkeit reinsteuern. Hier erfolgt so eine krasse Konzentration des Marktes, dass aufgrund des gerouteten Volumens die Versicherer oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Innovation Group) immer höhere Forderungen an den Handel stellen können, z.B. noch weiter reduzierte AW Sätze oder auch Zwangseinkauf über eine Teileplatform.
Drittens ist die Aussage, dass bei Leasing keine Routingverträge verkauft werden, ganz einfach nicht richtig - das passiert zuhauf. Oft wissen die Kunden auch garnicht, dass Sie Routingverträge haben. Geh' mal in eine Markenwerkstatt (du kannst jede x-beliebige nehmen) und frag' den Unfallannehmer. Die werden dir bestätigen, dass das in schönster Regelmäßigkeit vorkommt.
Zuguterletzt noch einmal: Ich habe nicht behauptet, dass die freien Werkstätten alle unqualifiziert und schlecht wären.
Schönen Gruß vom Sause, der absolut kein Routingfreund ist...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und dann würde das Fahrzeug auch nicht mit Werkstattbindung versichert werden.
Ersetze "würde" durch "sollte". Um Verzeihung. Das war unrichtig.
Aber das sollte beim Abschluss des Vertrags zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geklärt worden sein.
Dem Versicherer darf es egal sein: der kennnt die Vorgaben des Leasingvertrags gar nicht, wenn er eine eVb ausstellt.
Gruß
Hafi
Und dazu passt der Bericht bei Autohaus online:
Autohaus online Partnerwerkstätten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und dann würde das Fahrzeug auch nicht mit Werkstattbindung versichert werden.
Ersetze "würde" durch "sollte". Um Verzeihung. Das war unrichtig.
Aber das sollte beim Abschluss des Vertrags zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geklärt worden sein.
Dem Versicherer darf es egal sein: der kennnt die Vorgaben des Leasingvertrags gar nicht, wenn er eine eVb ausstellt.
Gruß
Hafi
Vollkommen verziehen - bin ja kein Korintenka....

Ich bin allerdings der Ansicht, dass der VR, egal ob bei online-Abschlüssen oder über den persönlichen Berater ausdrücklich darauf hinweisen sollte, dass es bei der Kombination Leasing- und Routingvertrag durchaus zu Problemen kommen kann.
Die Autoverkäufer werden ja auch in diese Richtung trainiert - am Ende ist doch für alle (also für Auto- und Versicherungsverkäufer) wichtig, dass der Kunde während der Vertragslaufzeit zufrieden bleibt.
Gruß vom Sause, der Verkäufer darauf trainiert, leichenblass zu werden, wenn Sie das Wort "select" hören...

Hier noch ein Auszug von Seite -2- des Bericht´s den besonders Delle interessieren wird. da hier die Grün- und Blaukittel mit den unabhängigen SVs in einem Satz benannt werden:
Autohaus online Seite 2 (unten am Ende)Zitat:
Etliche Unternehmer haben sich erkennbar recht intensiv mit ihrem Partner Innovation Group auseinandergesetzt und dabei auch analysiert, dass in eigenen IG-Internetaussagen sowie Verlautbarungen von IG-Verantwortlichen in Fachmedien davon die Rede ist, dass "der Haftpflichtschaden künftig wie ein Kasko-Fall reguliert werden" müsse. In Zusammenhang mit einer weiteren der Innovation Group, wonach der Versicherer im Kasko- und KH-Schaden im Zuge des Reparaturservice-Direkt einen "durch uns überprüften Kostenvoranschlag anstatt eines Gutachtens" erhalte, wundern sich nicht wenige, dass es hierzu zu keinem "Aufschrei von Dekra bis TÜV und den freien Sachverständigen" komme.
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
.......wundern sich nicht wenige, dass es hierzu zu keinem "Aufschrei von Dekra bis TÜV und den freien Sachverständigen" komme.
Ich schreie doch schon wie ein Irrer.........
Nur auf mich hört ja keiner........
Gruß
Delle
Liebe SV, der Papa fühlt doch mit Euch mit....
ich fühl ja auch mit dir mit, delle, aber das wird immer mehr kommen.
Die Versicherungen versuchen auch im Haftpflichtfall den Gegner in ihre Partnerwerkstatt zu lenken (haben sie auch bei mir schon versucht. Denen hab ich aber was gehustet... )
Allerdings mischen inzwischen auch die Hersteller mit!
Allianz Fairplay Konzept z. B. mit BMW, Mercedes, Ford, Opel...
Einfach mal google gucken.
Und was die Allianz mit Opel jetzt im Glasschadenfall ausheckt ist auch sehr interessant. Geht ganz klar gegen diese Firma mit der Werbung "und es hat knack gemacht".
Es sind keineswegs nur freie Werkstätten die Partnerwerkstätten sind. Durchaus auch VW, Opel, Ford... Vertragshändler.
Und im Allianz Fall auch mal Mercedes oder BMW!
Aus der Praxis:
Die Konditionen sind nicht so schlecht wie immer dargestellt, der Teileaufschlag ist vielleicht etwas geringer oder manchmal nicht vorhanden, die AW Preise sind etwas niedriger - in einem Fall allerdings sogar 0,10 € teurer.
Der kostenlose Mietwagen.
nunja, nehmen wir an man müßte den irgendwo extern "einkaufen" und für 0 an den Kunden geben, das stell ich mir schon schwierig vor.
Aber wenn du nen Vertragshändler bist mit Herstellervermietungsberechtigung, kannst du dir das leisten.
(Sind deine Fahrzeuge, du bekommst ne Prämie für die Zulassung, du verkaufst die nach der Mindesthaltedauer mit manchmal unter 10.000 km als "eigene Mietwagen von denen man weiß wo die gelaufen sind" und vermietest die auch noch an andere als die Vertragskunden)