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Schadenfall - 15.10.2020

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 21:36

Hallo Community,

Ich bin neu hier und bräuchte mal eure Hilfe.

Am 15.10.20 hatte ich ein kleinen Autounfall. Ein Transporter von der Firma SIXT hat mir den Weg versperrt. Als ich den Fahrer von dem Transporter gesehen habe bin ich aus dem Auto ausgestiegen und habe dabei die Handbremse nicht richtig angezogen. Mein Auto (Touran Cross) ist dann langsam in den Transporter reingerollt und dabei wurde meine Stoßstange leicht eingedrückt. An dem Transporter war nichts zu sehen was auch der Fahrer bestätigt hat. Trotzdem hat er 2 Fotos gemacht von meinem Kennzeichen und meinem Personalausweis. Von seinem Kennzeichen bzw. von der Unfallstelle hat er keine Bilder gemacht. Für mich war die Sache in dem Moment eigentlich erledigt.

Die Firma SIXT hat den Unfall später gemeldet was ich erst Anfang 2021 mitbekommen habe. Nach einem Telefonat mit der Versicherung (HDI) wurde mir gesagt das ein Gutachter am 14.01 sich den Transporter angeschaut hat.

Ich hätte sofort einen Betrag von 515,96€ überweisen müssen oder meine Schadenfreiheitsklasse würde runtergestuft was mich am Ende 1.664.90€ kosten würde.

Den ersten Brief den ich von der Versicherung erhalten habe war am 10.02.21. Da sollte ich beschreiben wie es zu dem Unfall gekommen ist.

Am 08.03.21 kam der nächste Brief mit Fotos vom geschädigten Fahrzeug. Auf den Fotos war der Transporter hinten stark zerkratzt und sah völlig anders aus als das Fahrzeug das an der Unfallstelle gewesen ist. Mein erster Gedanke war die haben sich einen Transporter im schlechtesten Zustand ausgesucht und diesen beim Gutachter abgegeben. Der Fahrer hat ja vom Kennzeichen keine Fotos gemacht. Wer soll es also nachweisen? Auf dem SIXT Gelände stehen ja mehrere solcher Transporter und außerdem wurden die Fotos vom Gutachter erst ca. 3 Monate nach dem Unfall gemacht. Die Transporter fahren täglich viele Kilometer und in der Zeit kann ja viel passieren. Und soviel ich weiß muss man einen Schaden spätestens nach 2 Wochen melden. Deswegen war ich sehr überrascht über diesen ganzen Vorfall.

Hier ein Schreiben vom 07.04.21:

Wir haben Ihren Schadenfall vom 15.10.2020 reguliert. Im Ergebnis erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag und wird der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Alternativ dazu können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung die geleisteten Schadenaufwendungen an uns zurückzahlen. Dadurch können Sie Ihren aktuellen Versicherungsbeitrag erhalten. Für Sie wirtschaftlich wäre dieses Alternative bis zu einem Betrag von 1.664,90€. Unsere Entschädigungsaufwendungen betragen 515,96€. Dem entspricht der Rückzahlungsbetrag, falls Sie sich für die Rückzahlung entscheiden. Die darüberhinausgehenden Regulierungskosten, wie Kosten für Sachverständige und Rechtsanwälte oder Prozesskosten übernehmen wir. Sie fließen nicht in den Rückkaufsbetrag ein. Wenn Sie von der Rückzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, dann überweisen Sie den Rückzahlungsbetrag von 515,96€ bitte auf eines unserer nachstehenden Konten.

Am 03.07.21 habe ich ein Brief erhalten über den Mehrbeitrag durch Schadenrückstufung:

Gerne senden wir Ihnen eine Aufstellung der zu erwartenden Mehrbeiträge durch die Belastung mit einem Schaden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung auf dem aktuellen Beitrag Ihres Vertrags beruht und künftige Beitragsentwicklungen werden können.

Sie können den Schaden innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung zurückkaufen. Den Schadenrückkaufbetrag teilen wir Ihnen gerne nach Abschluss der Schadenregulierung mit. Was müssen Sie tun, wenn Sie sich für ein Rückkauf entscheiden? Überweisen Sie uns einfach den Schadenrückkaufbetrag innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung an folgendes Konto.

Am 29.10.21 habe ich meine Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit 01.01.2022 erhalten. Dort wurde die Schadenfreiheitsklasse von SF5 (45%) auf SF1 (60%) runtergestuft.

Am 17.12.21 habe ich dann diese Mitteilung von HDI erhalten:

Das uns von der Gegenseite vorgelegte Originalgutachten einschl. Fotos wurde unserem Haus Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Das vorgelegte Gutachten entspricht nach Meinung unseres Sachverständigen dem geschilderten Sachverhalt und ist somit nicht zu beanstanden. Den Feststellungen des Fremdgutachters kann aus unserer Sicht somit auch nicht widersprochen werden. Wir sind daher in die Regulierungen eingetreten.

Und hier noch der letzte Brief vom 18.05.22:

Anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Stellungnahme vom 17.12.2021.

Eine Mithaftung des Unfallgegners sehen wir hier nicht. Der Schadenfall wurde ausreichend geprüft und wir sind daher in die Regulierung eingetreten.

Bezugnehmend Ihrer Rückstufung wenden Sie sich bitte an die Vertragsabteilung.

Für mich ist das ganze Unbegreiflich deswegen wollte ich mich zu diesem Fall an euch wenden. Ich weiß ich hätte schon viel früher darauf reagieren müssen. Jetzt ist viel Zeit vergangen und ich weiß nicht wie es da mit den Fristen aussieht und welche Möglichkeiten ich jetzt noch habe darauf zu reagieren. Es war immer sehr anstrengend sich zu diesem Fall zu äußern. In meinen Augen war ich 100% im Recht was den Fall angeht aber, wenn ich die Versicherung telefonisch kontaktiert habe dann konnte man mir nicht weiterhelfen. Solche Fälle sind bekannt und man kann da nichts machen wurde mir immer gesagt. Auf E-Mails musste ich teilweise 2 Monate oder länger warten bis ich eine Antwort erhalten habe. Ein persönliches Gespräch in der HDI Filiale war auch nicht möglich, weil angeblich in meinem Vertrag so festgelegt wurde das ich die Versicherung nur Online kontaktieren darf bzw. Telefonisch.

Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun? Ich möchte bloß diese Angelegenheit aus der Welt schaffen. Wahrscheinlich bleibt Mir nicht viel übrig als den Schaden zu bezahlen auch wenn es in meinen Augen eine riesen Schweinerei ist. Ich habe gehofft hier auf paar Experten zu treffen die sich mit solchen Fällen auskennen. Würde mich über jede Hilfe freuen und sage schon mal Danke und Gute Nacht :)

 

Gruß,

marcus_locos

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11 Antworten

Anwalt!

Und nächstes mal direkt Polizei mit dabei,gerade bei solchen "Firmen ".

Zitat:

@marcus_locos schrieb am 26. Juli 2022 um 23:36:32 Uhr:

Hallo Community,

....An dem Transporter war nichts zu sehen was auch der Fahrer bestätigt hat. Trotzdem hat er 2 Fotos gemacht von meinem Kennzeichen und meinem Personalausweis. Von seinem Kennzeichen bzw. von der Unfallstelle hat er keine Bilder gemacht. Für mich war die Sache in dem Moment eigentlich erledigt.

.....

Es ist völlig egal, ob was zu sehen ist und was der Fahrer bestätigt, schlimmstenfalls sogar nur mündlich. Wieso läßt Du Deinen Ausweis und Dein Kennzeichen fotografieren, wenn er sagte, daß nichts war?

Man macht _immer_ Komplettdokumentation, geht vor allem nicht auseinander, ohne daß man den Ausweis des anderen gesehen und Daten notiert/ fotografiert und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges und die Trefferstelle fotografiert hat.

Sieh die 500 Euro als Lehrgeld, falls Du die noch zahlen kannst.

 

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 27. Juli 2022 um 05:15:34 Uhr:

Anwalt!

Und nächstes mal direkt Polizei mit dabei,gerade bei solchen "Firmen ".

Da rettet kein Anwalt was.

am 27. Juli 2022 um 4:44

Zahl die 500 Euro Lehrgeld, ärgere Dich nochmal eine Runde und schließ damit ab. Klingt doof aber viel bleibt Dir nicht. Ich gehe zumindest davon aus, dass Du keine Rechtschutzversicherung hast, sonst hättest Du sie bestimmt schon in Anspruch genommen.

Jupp ohne Rechtsschutz würde Ich das ganze auch unter Lehrgeld abstempeln...Vorallem 2 Jahre später und dazu muss man auch sagen du bist ihm reingerollt du hast Schuld fertig aus.

Und vielleicht mal drüber nachdenken ob Onlineversicherungen so die beste Wahl sind.

Ich bezweifle, dass ein Gutachten 2 Monate später rechtens ist. Und 514€ brutto ist ein minimaler Lackschaden, der in der Zwischenzeit überall herkommen kann.

Ich habe vor Jahren mal ein Auto als Privatmieter zu Sixt zurückgebracht. Stunden später kontaktierte man mich per Mail, dass ich zwei Kratzer verursacht hätte.

Ich hatte dann gesagt, dass bei der Rückgabe niemand da war und bestätigen konnte, dass alles in Ordnung war und dass sie sich sicher sein können, dass sie damit nicht durchkommen und ich in meiner Fa., die in ganz Deutschland Fahrzeuge mietet, Bescheid sagen würde, was das für ein Puff ist und wir unsere Autos dann woanders mieten. Dann haben sie abgelassen.

Du schreibst nicht welchen Schaden Sixt geltend machen will. Wenn es ein Schaden ist, der offensichtlich nicht nach dem Rempler da war (was insbesondere bei einem Lackschaden AUGENSCHEINLICH feststellbar ist), würde ich zum Anwalt gehen. Wir sind doch hier nicht in ner Scheißbananenrepublik.

"Scheissbananenrepublik"....Oh doch das sind wir ;-)

Lehrgeld ja, aber wenn die Fotos vom Gutachter wirklich erst 2 Monate nach dem Schaden entstanden sind ist es schon fraglich ob das ok ist. Wenn Du die 500€ noch zahlen kannst und Deine alte SFK zurückbekommst dann tu es!

Die ganzen Rennereien mit Anwalt etc. sind es bei dem Betrag nicht Wert.

Richtig… wie die meisten hier schon sagten…

Sieh die 500€ als Lehrgeld für deine Gutgläubigkeit und Leichtsinn… beim nächsten Mal bist du schlauer… alles andere ist der Aufwand nicht wert, außer natürlich du hast eine Rechtsschutzversicherung! Dann aber trotzdem erstmal die 500€ an die Versicherung zahlen, damit deine SFK erhalten bleibt!

Einem vernünftigen Anwalt rufst du einmal an und sendest Ihm Scans vom Schriftverkehr. Da hast du keine Rennerei.

Ob der Unfallgegner ein Foto von deinem Perso und dem Kennzeichen gemacht hat tut überhaupt nichts zur Sache. Ich kann ja auch nicht den Perso eines Kollegen fotografieren und das Kennzeichen und dann zu seiner Versicherung gehen nachdem ich zwei Monate später mir bei einem Gutachter einen Schaden habe feststellen lassen.

Du hättest ja schildern können was passiert ist und dass der festgestellte Schaden nicht von dem Unfall kommen kann. Im Zweifel klärt man das vor Gericht. Ein Richter würde sich das ganz genau anhören und im Zweifel für den Angeklagten. Dann kann man außerdem sachverständig feststellen, ob dein Schaden an der Stoßstange überhaupt zu dem am Transporter passt und zwar mit einiger Sicherheit. Der unabhängige Sachverständige ist dann ein sogenanntes Beweismittel (das Gutachten und die Aussage eines Sachverständigen sind Beweismittel, sofern das Gericht den Sachverständigen bestellt hat.)

Und auf dieser Grundlage wird der Richter entscheiden. Unabhängig vom Sachverständigen kann er auch erkennen, dass ein Kratzer in einer längeren Zeitspanne von sonst wo kommen kann.

Und die Anwaltskosten zahlt dann deine Versicherung, die deinen Schaden unrechtmäßig beglichen hat.

"Den ersten Brief den ich von der Versicherung erhalten habe war am 10.02.21. Da sollte ich beschreiben wie es zu dem Unfall gekommen ist.

Am 08.03.21 kam der nächste Brief mit Fotos vom geschädigten Fahrzeug. Auf den Fotos war der Transporter hinten stark zerkratzt und sah völlig anders aus als das Fahrzeug das an der Unfallstelle gewesen ist. "

Klar kann man auch sagen "Lehrgeld", bloß wofür? Das Gleiche kann einem genau so noch einmal passieren. Egal, ob mit Fotos oder ohne, die an der Sache ja nichts ändern.

Ich würde das aus Prinzip nicht hinnehmen, zumal das eine Masche von Sixt ist, sich Geld für Kratzer von Kunden oder egal wem (in diesem Fall von dir) vergolden zu lassen. Das gehört mit zum betriebswirtschaftlichen Modell.

Vieleicht sollte da jetzt einfach mal der Threadstarter was zusagen

Das Thema ist doppelt vorhanden ...

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