Werkstattpfusch Tragegelenk Calibra

Opel Speedster A

Hallo,
ich mußte zum Tüv und der bemängelte dann vorne rechts das Traggelenk. Also fuhr ich in eine Freie Werkstatt und geb denen den Auftrag das Gelenk zu wechseln. Die machten das auch. Nur auf welche Weise! Das alte Gelenk war mit Nieten am Querlenleker befestigt, so das die Werkst. die Nieten erst aufbohren mußte. Dann nahm der Schlosser einen Hammer und Meisel und entfernte damit die angebohrten Nieten.
Nur schlug er richtung Achsschenkel an dem das Traggelenk noch befestigt war. Als der wagen fertig war ( nach 30Minuten!!), wollte ich nach Hause fahren und merkte, das es ganz fürchterlich schlug beim beschleunigen.Und die Spur ist auch total verstellt. Also fuhr ich zurück in die Werkst. und die meinten das könne nicht sein, sie hätten alles richtig gemacht.Und die Spur müsse man nicht einstellen, da sie ja daran nichts gemacht hätten! Wenn ich in eine Linksurve fahre oder die Kupplung trete, ist das schlagen weg und der Cali läuft ganz ruhig. Ich fuhr dann zum Foh, und die sagten mir dann, das man bei der demontage des Gelenks wohl die Antriebswelle beschädigt oder etwas aus dem Getriebe gezogen hat beim Nieten entfernen mit dem Hammer. Er hätte müssen die Antriebswelle etwas , oder das Traggelenk erst vom Achsschenkel lösen. Und das Spur einstellen wäre ein Muß , da ja am Fahrwerk etwas geändert wurde.Und zumal mein Cali ja noch tiefer liegt hätte er das Traggelenk unter Vorspannung einbauen müssen!
Also fuhr ich nochmals zu dieser Pfu...-Werkstatt und wollte das klären. Aber keine Chance. Noch nicht mal Probefaht machten die um sich selbst davon zu überzeugen das da was schlägt.
Nun schaltet ich nach einem riesen Streit einen Anwalt ein. Es wurde ein Gutachter beauftragt sich die Sache anzusehen!
Die Werkstatt schrieb jetzt meinen Anwalt an, der Wagen hätte eh noch mehr Mängel. Die Bremsleitungen wären etwas am rosten und er wolle mir durch den Gutachter das Auto still legen lassen.
Er könne nicht verstehn wie ich den über den Tüv bekommen habe.
Nun meine frage:
Kann dieser Gutachter mir den Wagen still legen??

Beste Antwort im Thema

Und dein 'Anwalt' kann diese Frage nicht beantworten?

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Und dein 'Anwalt' kann diese Frage nicht beantworten?

Zitat:

Original geschrieben von Opelman09


Die Werkstatt schrieb jetzt meinen Anwalt an, der Wagen hätte eh noch mehr Mängel. Die Bremsleitungen wären etwas am rosten und er wolle mir durch den Gutachter das Auto still legen lassen.
Er könne nicht verstehn wie ich den über den Tüv bekommen habe.

Das fällt wohl in die Kategorie `Ermessensspielraum´ des prüfenden TÜV-Menschen...von daher muß die Werkstatt(?) das nicht verstehen...

Kann Dir also egal sein!

Zitat:

Kann dieser Gutachter mir den Wagen still legen??

Wie schon angedeutet wurde, sollte Dir diese Frage eigentlich Dein Anwalt(?) auf´s Genaueste beantworten können.

Warum Du aber solche Angst vor dem Gutachter hast, verstehe ich nicht...ist er doch dazu da, Dir den `Pfusch´ der Werkstatt zu bescheinigen...
...oder gibt´s da vllt. noch was am Wagen, von dem Du weißt, daß es zur Stilllegung führen könnte...und das der Gutachter dann finden könnte!? 😉
Wenn sonst alles `mit rechten Dingen´ zuging und sich der TÜV-Prüfer nichts zu Schulden hat kommen lassen, dann habt ihr doch nichts von dem Gutachter zu befürchten...
Falls doch, wird sich dieser Gutachter mit ziemlicher Sicherheit mal mit dem Prüfer unterhalten wollen...das dann aber auch vollkommen zu Recht, oder meinst Du nicht auch!?

Es ist doch sicherlich mit Deinem Wagen alles Sonstige ok...oder!??
Woher also diese Angst?

Die Werkstatt will dir nur Angst einjagen. Ein Gutachter kann kein Auto stilllegen, das kann nur ein amtlich bestellter, also von einer beauftragten Prüforganisation. Wenn du der Werkstatt Pfusch nachweisen willst, dann kümmer du dich um den Gutachter. Der schaut sich das Auto an und gut isses. Die Werkstatt ist da weder involviert noch bekommt sie den Gutachter zu Gesicht. Der TÜV hat ja nur das Traggelenk bemängelt und auch nur das soll begutachtet werden.

Der TÜV wird auch nur das Teil nachprüfen, sonst nichts. Der Rest wurde ja schon als mägelfrei bescheinigt.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Der TÜV hat ja nur das Traggelenk bemängelt und auch nur das soll begutachtet werden.

Da hast Du was falsch verstanden:

Die Werkstatt hat seinem Anwalt mitgeteilt, daß

sie

einen Gutachter bestellen will...wohl weil sie nicht versteht, wie der Wagen durch die TÜV-Prüfung gekommen sein soll...die wollen also nicht nur das Traggelenk `begutachtet´ haben...daher meine Fragen zum restlichen Zustand des Wagens 😉

Ich habe (wie viele andere hier sicher auch...) schon eine Menge Fahrzeuge gesehen...mit frischem TÜV...bei denen selbst ich mich gefragt habe, wie die das denn geschafft haben!
Von umprogrammierten MSG über gebrochene Federn, fehlende Radmuttern, löchrige AgAn zu Scheibenbremsen, in denen kein! Belag mehr auf den Trägerplatten war...
...und dennoch prangte ein nagelneuer Aufkleber auf´m Kennzeichen!

Und glaub mir, ein Gutachter guckt sich nicht nur das an, was da `beanstandet´ wurde!
Der wird sich das ganze Auto ansehen...nur ob er dem Halter auch gleich mitteilt, was ihm so alles `aufgefallen´ ist, das steht auf ´nem anderen Blatt!
Sollte sich bei der Begutachtung herausstellen, daß da wirklich noch mehr `im Argen´ ist, dann bin ich der Meinung, daß es völlig ok ist, wenn dann der TÜV-Prüfer mal genauer `unter die Lupe genommen´ wird...
Gerade dann, wenn es um sicherheitsrelevante Dinge wie Bremsen, Radmuttern und solche Sachen geht...denn diese Art `Mängel´ gefährden ALLE!
Vom Leben des Fahrers mal ganz zu schweigen...also ist es doch in seinem Sinn, wenn da mal richtig nachgeschaut wird!

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Wenn Dein Wagen (wie die Werkstatt schrieb) noch mehr Mängel häte - warum haben sie nicht ihre Sorgfaltspflicht erfüllt und dich darüber in Kenntnis gesetzt?
Haha, Angstmacherei!

Im Zweifelsfalle erklärst Du von Eidesstatt, dass das vorher nicht war.
Und die Werkstatt soll erklären wie man ausgebohrte Nieten ordnungsgemäß löst und wie das mit der Vermessung ist.

Bin mal gespannt was da raus kommt.

Gruß
Hyperbel

Anwalt ist immer so eine "Haubitze" und unnötig teuer.

Du hättest dich kostenlos an die Schlichtungsstelle der KFZ Innung wenden können, sofern dein Schrauber in dieser Innung ist (was nahezu alle "legalen" sind). In diesem Fall hätte sich ein Sachverständiger der Innung die Arbeit deines Schraubers angesehen. Nun zwei Möglichkeiten:
(a) Er schüttelt den Kopf und stellt Pfusch fest, so muss die Werkstatt das beheben. Ein dir gefallender Schiedsspruch ist für die Werkstatt bindend.
(b) Er stellt fest, dass die Werkstatt nicht gepfuscht hat. Egal ob er recht hat oder der beste Saufkumpan deines Schraubers ist. Bei einem dir nicht genehmen Schiedsspruch kannst du immer noch zum Anwalt gehen und den normalen Rechtsweg bestreiten.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Ein Gutachter kann kein Auto stilllegen,

...er kann das fahrzeug aber sehrwohl an der weiterfahrt hindern, bis die polizei eintrifft und diese bis zum eintreffen des "amtlich bestellten" gutachters die weiterfahrt untersagt!

Zitat:

Der TÜV wird auch nur das Teil nachprüfen, sonst nichts. Der Rest wurde ja schon als mägelfrei bescheinigt.

es ist keine vorschrift, das der tüv sich nur das bemängelte teil ansieht - es können bei der nachprüfung durchaus weitere mängel zu tage kommen!

Ich hab da nix falsch verstanden.

Wenn die Werkstatt einen Gutachter bestellen will, kann sie das tun. Der wird sich genau die Dinge anschauen, für die er beauftragt wurde und für die er Geld bekommt. Wenn also ein Gutachten über den Wechsel des Traggelenks bezahlt wird, interessiert sich kein Gutachter für irgendein anderes Teil. Auch wenn jemand behauptet, dass das Fahrzeug viele Mängel hat. Es nicht Aufgabe eines freien Gutachters, die TÜV-Prüfung durchzuführen.

Ganz abgesehen davon geht es bei dem Streit nur und ausschließlich um die verpfuschte Reparatur. Der Gesamtzustand eines Fahrzeug ist bei dieser Begutachtung völlig unerheblich.

Alle anderen sicherheitsrelevanten Teile sind doch bereits vor Kurzem vom TÜV geprüft worden (richtig nachgeschaut, wie du sagst), dabei ist nur das Traggelenk bemängelt worden. Warum sollte sich bei der Nachprüfung plötzlich herausstellen, dass alles Mögliche im Argen und das Leben des Fahrers gefährdet ist?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Ein Gutachter kann kein Auto stilllegen,
...er kann das fahrzeug aber sehrwohl an der weiterfahrt hindern, bis die polizei eintrifft und diese bis zum eintreffen des "amtlich bestellten" gutachters die weiterfahrt untersagt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Der TÜV wird auch nur das Teil nachprüfen, sonst nichts. Der Rest wurde ja schon als mägelfrei bescheinigt.

es ist keine vorschrift, das der tüv sich nur das bemängelte teil ansieht - es können bei der nachprüfung durchaus weitere mängel zu tage kommen!

Ich versteh eure Aufregung grad nicht … die Karre war beim TÜV, dabei ist 1 Mangel aufgetreten. Warum sollte die Karre plötzlich total verkehrsunsicher sein?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Ich versteh eure Aufregung grad nicht … die Karre war beim TÜV, dabei ist 1 Mangel aufgetreten. Warum sollte die Karre plötzlich total verkehrsunsicher sein?

Wenn Du meinen 2. Beitrag richtig gelesen hast...ist die Frage wohl überflüssig 😉

Hi,

was ist das eigentlich für ein Quatsch mit dem Gutachter der Werkstatt?
Das einzige was für die Werkstatt Sinn macht ist ein Gutachten über die Reparatur, die belegt, daß richtig gearbeitet wurde.

Der begutachtet dein Auto und will es stilllegen lassen??? Die könnten ja auch einen Gutachter bestellen, der dein Haus begutachtet und das als einsturzgefährdet deklariet. Oder einen Psychiater, der dich in die Klapsmühle steckt.
Ist doch unterm Strich alles das gleiche wie "eeh, brauchst du Probleme?"
Frag doch mal einfach den Anwalt wie ein Richter sowas wahrscheinlich sehen wird (evtl. Nötigung oder Ähnliches).

Gruß Metalhead

Das müsste doch Dein Anwalt wissen.
Wenn Du hier fragst, kriegst Du mit länger andauerndem Thread eh nur wieder sinnlose Antworten, inklusive meiner welchen.

Ein bis auf diesen Pfusch mängelfreies Auto wird im Nachhinein als generellen Begutachtungsfall eingestuft und hier gibt es auch noch User, die das aus Schadenfreude so kommunizieren.
Daher bleibe ich dabei, große Antworten... die erste Antwort mit dem Anwalt war schon die beste. Eine Begutachtung kann sich doch nur auf die Reparatur beziehen, sinngemäß.

Ich hatte auch mal das Problem einer unwissenden Werkstatt, die mir Dämpfer (Serie) eingebaut hat und mit der Ausrede kam, da wäre nichts einzustellen, obwohl das Auto fuhr wie sonstwas, Lenkrad schief usw. ... meine Stammwerkstatt hat übrigens 20 Minuten auf dem Prüfstand nachgestellt und siehe da, alles schick... wenn die auf die Idee gekommen wären, aus dem Auto einen generellen Bedenkensgegenstand zu machen nur wegen ihrer unvollständigen Arbeit... da wäre ich glaube ich zum Tasmanischen Teufel mutiert.
Irgendwann hört es auch mal auf.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Ein bis auf diesen Pfusch mängelfreies Auto wird im Nachhinein als generellen Begutachtungsfall eingestuft und hier gibt es auch noch User, die das aus Schadenfreude so kommunizieren.

Falls Du mich damit meinen solltest, so kann ich Dir versichern, daß das überhaupt nichts mit Schadenfreude zu tun hat...

Mir drängt sich bei solchen Fragen nur immer das ungute Gefühl auf, daß da jemand genau weiß, daß sein Fzg. eigentlich nicht sicher ist (bzw. erhebliche Mängel aufweist...), und daß er deshalb solche Angst vor ´nem Gutachter hat.

Die Gründe dafür hatte ich bereits genannt.

Dabei geht´s nicht um Schadenfreude...aber ich möchte auch nicht in Unfälle verwickelt werden, die dann im Nachhinein auf die `Gleichgültigkeit´ (oder `kumpelhaftes

das´s schon ok so...Hauptsache die Karre fährt...und kostet Dich nix

...) eines evtl. befreundeten TÜV-Prüfers zurück zu führen ist.

Wie ich schon bemerkt hatte:
Wenn alles sonst ok ist, dann gibt´s doch garkeinen Grund für solche Angst vor einem (egal wie gearteten!) Gutachten...oder!? 😉
Falls da aber eben doch so ´ne Panik davor besteht, dann ist das meißtens auch nicht ganz unbegründet...

Zitat:

Original geschrieben von wdeRedfox



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Ich versteh eure Aufregung grad nicht … die Karre war beim TÜV, dabei ist 1 Mangel aufgetreten. Warum sollte die Karre plötzlich total verkehrsunsicher sein?
Wenn Du meinen 2. Beitrag richtig gelesen hast...ist die Frage wohl überflüssig 😉

Ich hab deinen Beitrag richtig gelesen – aber nachdem dein Beitrag inhaltlich nichts mit der Realität zu tun hat, ist die Frage nicht überflüssig ;-)

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