Werkstattpfusch Tragegelenk Calibra

Opel Speedster A

Hallo,
ich mußte zum Tüv und der bemängelte dann vorne rechts das Traggelenk. Also fuhr ich in eine Freie Werkstatt und geb denen den Auftrag das Gelenk zu wechseln. Die machten das auch. Nur auf welche Weise! Das alte Gelenk war mit Nieten am Querlenleker befestigt, so das die Werkst. die Nieten erst aufbohren mußte. Dann nahm der Schlosser einen Hammer und Meisel und entfernte damit die angebohrten Nieten.
Nur schlug er richtung Achsschenkel an dem das Traggelenk noch befestigt war. Als der wagen fertig war ( nach 30Minuten!!), wollte ich nach Hause fahren und merkte, das es ganz fürchterlich schlug beim beschleunigen.Und die Spur ist auch total verstellt. Also fuhr ich zurück in die Werkst. und die meinten das könne nicht sein, sie hätten alles richtig gemacht.Und die Spur müsse man nicht einstellen, da sie ja daran nichts gemacht hätten! Wenn ich in eine Linksurve fahre oder die Kupplung trete, ist das schlagen weg und der Cali läuft ganz ruhig. Ich fuhr dann zum Foh, und die sagten mir dann, das man bei der demontage des Gelenks wohl die Antriebswelle beschädigt oder etwas aus dem Getriebe gezogen hat beim Nieten entfernen mit dem Hammer. Er hätte müssen die Antriebswelle etwas , oder das Traggelenk erst vom Achsschenkel lösen. Und das Spur einstellen wäre ein Muß , da ja am Fahrwerk etwas geändert wurde.Und zumal mein Cali ja noch tiefer liegt hätte er das Traggelenk unter Vorspannung einbauen müssen!
Also fuhr ich nochmals zu dieser Pfu...-Werkstatt und wollte das klären. Aber keine Chance. Noch nicht mal Probefaht machten die um sich selbst davon zu überzeugen das da was schlägt.
Nun schaltet ich nach einem riesen Streit einen Anwalt ein. Es wurde ein Gutachter beauftragt sich die Sache anzusehen!
Die Werkstatt schrieb jetzt meinen Anwalt an, der Wagen hätte eh noch mehr Mängel. Die Bremsleitungen wären etwas am rosten und er wolle mir durch den Gutachter das Auto still legen lassen.
Er könne nicht verstehn wie ich den über den Tüv bekommen habe.
Nun meine frage:
Kann dieser Gutachter mir den Wagen still legen??

Beste Antwort im Thema

Und dein 'Anwalt' kann diese Frage nicht beantworten?

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Zitat:

Original geschrieben von wdeRedfox


Wenn alles sonst ok ist, dann gibt´s doch garkeinen Grund für solche Angst vor einem (egal wie gearteten!) Gutachten...oder!? 😉
Falls da aber eben doch so ´ne Panik davor besteht, dann ist das meißtens auch nicht ganz unbegründet...

Nein, Magirus haut gerne so Einzeiler raus, die mehr an Gehässigkeit oder Angstmacherei erinnern. Ich bin auch nicht dafür, alles in Watte zu packen und die Welt besteht auch nicht aus Zuckerwatte.

Aber bei unsicheren Threaderstellern, die vielleicht nicht jeden Tag mit Kfz-/Kundenrechten zu tun haben, kann man meiner Meinung nach auch anders antworten.
Ich weiß auch beileibe nicht alles, und dann muss man nicht den Teufel an die Wand malen.
Und nein, ich brauche keine kunterbunten Antworten, die gut klingen, das ist klar.

Ich gehe davon aus, dass das Auto ordentlich dasteht und der TE sich jetzt wegen des Einbaupfuschs informieren wollte, weil ihn die Werkstatt jetzt einschüchtern will. Und da ist er mit einem Anwalt wohl besser bedient.
Ich bin mir über den technischen Zustand meiner Fahrzeuge auch sehr bewusst und die stehen tipptopp da. Aber bei solchem Säbelrasseln wäre ich auch unsicherer, wenn ich zehn Jahre jünger wäre und mit weniger Schneid/Erfahrung bei sowas.

Klar gibt's Deppen, die was zu verbergen haben und auch mal mit Defekten herumfahren, wo man mal nachbohren sollte. Aber gleich mit möglicher Untersagung der Weiterfahrt, bis die Polizei eintrifft, zu antworten... sorry, das ist wohl keine Hilfe. Auch wenn Magirus bei manchen Fällen damit Recht hätte (er schreibt halt oft überspitzt, um die Leute zum Nachdenken zu bewegen), so muss das ja nicht gleich auf den TE zutreffend sein.

Alles gut 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Ich hab da nix falsch verstanden.

Na ganz offensichtlich doch...

Zitat:

Ganz abgesehen davon geht es bei dem Streit nur und ausschließlich um die verpfuschte Reparatur. Der Gesamtzustand eines Fahrzeug ist bei dieser Begutachtung völlig unerheblich.

Alle anderen sicherheitsrelevanten Teile sind doch bereits vor Kurzem vom TÜV geprüft worden (richtig nachgeschaut, wie du sagst), dabei ist nur das Traggelenk bemängelt worden. Warum sollte sich bei der Nachprüfung plötzlich herausstellen, dass alles Mögliche im Argen und das Leben des Fahrers gefährdet ist?

Für den TE geht es um die `verpfuschte´ Reparatur...ja...

Für die Werkstatt geht es aber nicht darum, sondern (so wie es der TE beschrieb...) darum, daß die Werkstatt die Befähigung des TÜV-Prüfers in Frage stellt...und deshalb einen Gutachter hinzuziehen will...

Es geht (der Werkstatt) offensichtlich nicht darum, daß der Gutachter die Korrektheit der ausgeführten Reparatur bestätigt, sondern wohl eher darum, daß der Gutachter überprüft, ob der TÜV-Prüfer seine Arbeit richtig gemacht hat...

Jetzt klar? 😉

EDIT:
Aber vllt. lassen wir den TE doch erstmal mit seinem Anwalt reden...und warten eine Antwort ab, was denn jetzt dabei herausgekommen ist ^^

Rrrrrrichtig! 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von wdeRedfox


… Für die Werkstatt geht es aber nicht darum, sondern (so wie es der TE beschrieb...) darum, daß die Werkstatt die Befähigung des TÜV-Prüfers in Frage stellt...und deshalb einen Gutachter hinzuziehen will...

Es geht (der Werkstatt) offensichtlich nicht darum, daß der Gutachter die Korrektheit der ausgeführten Reparatur bestätigt, sondern wohl eher darum, daß der Gutachter überprüft, ob der TÜV-Prüfer seine Arbeit richtig gemacht hat ... Jetzt klar? 😉

Um was es der Werkstatt geht, ist aber völlig nebensächlich. Der TE bemängelt eine nicht korrekte Reparatur, dann muss er nachweisen, dass sie nicht korrekt ist. Dazu muss er einen Gutachter beauftragen oder zur Schlichtungsstelle. Alles andere interessiert niemanden. Und wenn die Werkstatt 10 Gutachter schicken möchte, um den TÜV in Frage zu stellen, interessiert es immer noch niemanden – die dürfen sich das Auto gar nicht anschauen, wenn der TE das nicht möchte. Einzig und allein ist die streitgegenständliche Reparatur begutachtungsfähig. Jetzt klar? ;-)

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Eben. Und keine mögliche Zwangsstillegung oder sonstige Ammenmärchen.

cheerio

Also, ich schrieb ja schon, das er über den TÜV ist nachdem, das Traggelenk eingebaut war.
Nur wollte diese Pfu...werkstatt durch den Sachverständigen/ Gutachter mein Auto stilllegen lassen, da der TÜV scheinbar die kleinen Roststellen hinten an den Bremsleitungen nicht bemängelt hatte bei der nachuntersuchung.
Übrigens der Gutachter wurde ja durch das Gericht seitens meines Anwaltes beordert.
Nun schrieb der Anwalt der Werkstatt, sein Mandant wolle den Gutachter ablehnen,da dieser zu keinem anderen ergebniss käme wie die werkstatt selbst und es wäre unütz Geldverschwendung!
So wie mir das vorkommt hat diese Sch..Hinterhofwerkstatt schiss vor der Wahrheit!!

@där kapitän
ja an meinem Auto ist bis auf zwei kleine Roststellen an den Bremsleitungen und dem verpfuschten Traggelenkseinbau sonst alles I.O!
Ich wollte nur wissen, ob so ein Sachverständiger das recht hat einfach den Tüvstempel abzukratzen!Oder die Polizei damit zu beauftragen. Denn er ging Ohne mängel über den TÜV!
Der Prüfer kontrollierte nur ob das neue Traggelenk eingebaut ist!

Zitat:

Original geschrieben von Opelman09


Nun schrieb der Anwalt der Werkstatt, sein Mandant wolle den Gutachter ablehnen,da dieser zu keinem anderen ergebniss käme wie die werkstatt selbst und es wäre unütz Geldverschwendung!

Ein Ergebnis hat die Werkstatt ja gar nicht bezüglich der Ursache des Schadens. Also wieder nur lachhafte Schutzbehauptungen. Hoffe der unverschämte Pfuscher bekommt sein verdientes Paket.

Zwangsstillegen dürfen nur die amtlichen Sachverständigen mit 'hoheitlichen' Aufgaben, im Rahmen der HU o.ä. und nicht irgendein Privatmann, aber sowas sollte der Anwalt schon genau wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Opelman09


… Ich wollte nur wissen, ob so ein Sachverständiger das recht hat einfach den Tüvstempel abzukratzen!Oder die Polizei damit zu beauftragen. Denn er ging Ohne mängel über den TÜV! …

Nein, das Recht hat nur ein damit beauftragter und vereidigter Sachverständiger. Die Polizei darf das sowieso nur mit richterlicher Anordnung. Kein Panik, das ist nur versuchte Angstmache durch die Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von Opelman09


Ich wollte nur wissen, ob so ein Sachverständiger das recht hat einfach den Tüvstempel abzukratzen!

Nein.

Zitat:

Oder die Polizei damit zu beauftragen.

Ja. Sogar die Pflicht wenn er feststellt dass ein Fahrzeug verkehrsunsicher ist und nicht sichergestellt ist dass es bis zur Mängelbeseitigung in der Werkstatt bleibt.

Für den Rest müsste man das Auto genauer untersuchen um sich ein Urteil über die Werkstatt, den Prüfer, Gutachter usw. zu bilden. Rein aufgrund von ein paar Sätzen in einem Forum reicht das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Opelman09


Nun schrieb der Anwalt der Werkstatt, sein Mandant wolle den Gutachter ablehnen,da dieser zu keinem anderen ergebniss käme wie die werkstatt selbst und es wäre unütz Geldverschwendung!

Der war echt gut!

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Opelman09


Ich wollte nur wissen, ob so ein Sachverständiger das recht hat einfach den Tüvstempel abzukratzen!Oder die Polizei damit zu beauftragen. Denn er ging Ohne mängel über den TÜV!
Der Prüfer kontrollierte nur ob das neue Traggelenk eingebaut ist!

Also grundsätzlich muss jeder Autofahrer mit Kontrollen im Straßenverkehr rechnen. Und natürlich kann prinzipiell die Polizei bei Verdacht mal nachschauen und bei einer defekten Bremsleitung natürlich bis zur Reparatur die (Weiter)-Fahrt desselben untersagen.

Nur: So eine Bremsleitung fällt ja nicht in Sekundenbruchteilen auseinander, die sieht ja schon ein paar Wochen/Monate vorher spanisch aus. Allerdings gehe ich davon aus, dass man das "auf dem Zettel" hat und das zeitnah vorher macht.

Wenn die Bremsleitung ein wenig angerostet ist, muss man sie sicherlich in der nächsten Zeit mal machen. Aber darauf kann sich die Begutachtung ja nicht beziehen, sondern nur auf die Beseitigung des Mangels.

Wir hatten auch einen gerissenen Zylinderkopf am Hyundai, als das Auto dazu begutachtet wurde. Da ging es auch nicht um den Rost an der Hinterachse oder auf der Heckklappe... sondern um den Riss. Und fertig. Tüv war einen Monat vorher ohne große Matenten neu gemacht.

cheerio

Ich habe mal eine ganz blöde Frage am Rande: Hast du die Achse nach der Erneuerung mal vermessen lassen???
Ich weiß, das passt jetzt nicht in diesen Krieg mit Werkstatt und Anwalt rein, wo man gleich alle auf den Scheiterhaufen schmeißen müsste.
Aber von einer neuen Achsvermessung habe ich bisher noch nix gelesen.

mfg

Da ich grade in der Ausbildung zum Prüfing. bin hier mal ein paar Infos:
Nur weil kleine Rostellen sind, ist das kein Mangel.
Früher gab es viele Möglichkeiten geringe Mängel aufzuschrieben, diese wurden eigentlich alle herrausgenommen.
Grob ist es inzwischen so: wenn die Funktion nicht gefährdet ist, ist es kein Mangel.
Wenn doch: Erheblicher Mangel.
Dabei kann natürlich das Urteil des Prüfers angezweifelt werden, aber üblicherweise muss dieser nur seine Entscheidungen begründen können, bei etwas Rost problemlos möglich, bei einer fehlenden Bremsscheibe nicht.
Bis ein Fahrzeug wirklich als Verkehrsunsicher eingestuft wird, muss schon viel im Argen sein.

Auch ist es nicht nachvollziehbar wie genau das Fahrzeug bei der Begutachtung aussah.
Es kann immer zu mehr Rostbildung seit der Begutachtung und der Erteilung der Plakette kommen.
Der Prüfer bescheinigt nur das dein Fahrzeug am Tag der Untersuchung ohne Mängel war.
Extrembespiel wäre Reifenprofil, hier gibt es nur: kein Mangel oder erheblicher Mangel.
Wenn du also am Tag der Untersuchung genau mindesprofiltiefe hast, kann das schon eine Woche später anders sein!

@ Go}][{esZorN

Doch ich erwähnte das die Spur total verstellt ist in meinem ersten Thread:

"Und die Spur ist auch total verstellt. Also fuhr ich zurück in die Werkst. und die meinten das könne nicht sein, sie hätten alles richtig gemacht.Und die Spur müsse man nicht einstellen, da sie ja daran nichts gemacht hätten! Wenn ich in eine Linksurve fahre oder die Kupplung trete, ist das schlagen weg und der Cali läuft ganz ruhig. Ich fuhr dann zum Foh, und die sagten mir dann, das man bei der demontage des Gelenks wohl die Antriebswelle beschädigt oder etwas aus dem Getriebe gezogen hat beim Nieten entfernen mit dem Hammer. Er hätte müssen die Antriebswelle etwas , oder das Traggelenk erst vom Achsschenkel lösen. Und das Spur einstellen wäre ein Muß , da ja am Fahrwerk etwas geändert wurde.Und zumal mein Cali ja noch tiefer liegt hätte er das Traggelenk unter Vorspannung einbauen müssen!"

Mein Anwalt sagte zu mir, ich solle im Moment nichts am Fahrzeug ändern, auch keine Spur einstellen lassen. Denn sonst könnte es ja sein, das die Werkstatt behauptet, es sei, weil ich die Spur einstellen ließ! Und dann wären die fein raus!

Nun der Gutachter wird sich wohl die Tage bei mir melden wegen anberaumung eines Termins.
Und dann werde ich hier wieder näheres berichten.

Danke für eure Tips

lg. Opelman09

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