Werkstattbindung saurer Apfel Vollkasko?
Hallo,
Habe einen Schaden der durch meine Vollkasko (mit Werkstattbindung) geregelt werden soll.
Ich war dann bei der, von der H*K vorgegebenen, Werkstatt, welche mir einen Kostenvoranschlag zugeschickt hat, welcher erwartungsgemäß sehr sehr niedrig ausfällt.
Ich habe die genaue Kostenaufstellung hier und es wurden z.T. Sachen (absichtlich?) weggelassen, wie z.B. eine Achsvermessung, obwohl diese durchgeführt werden soll. (Laut Mitarbeiteraussage am Tag des KV)
Es wurden vorne Rechts am Fahrzeug Stoßstange, Kotflügel (2 Teilig) und Beifahrertür beschädigt.
Eine normale Werkstatt würde laut mdl. Aussage zwischen 2000-3000 Euro ansetzen, mein Kostenvoranschlag inkl. ausbeulen des Kotflügels, ersetzen der Radhausverkleidung und Lackierung dreier Teile gerademal 1220 Euro.
Kann ich einen Gutachter beauftragen? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung, kann ich diese jetzt noch abschließen, so dass ich, falls meine Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert, den Anwalt in Anspruch nehmen kann?
Ich denke die Masche der Werkstatt die Kosten gering zu halten, soll mich davon abhalten fiktiv abzurechnen. Ich kann mir vorstellen, dass später entdeckte Schäden, wie dass die Stoßstange doch ausgetauscht werden muss, weil die Halterungen gebrochen sind, oder dass doch eine Achsvermessung angebracht wäre, der Versicherung erst nach meiner Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.
Ich möchte fiktiv Abrechnen, was ja laut Gesetz rechtens ist, da ich mein Fahrzeug vor habe in eine andere Farbe zu lackieren.
Beste Antwort im Thema
Im Prinzip auch nicht anders.
Du hättest einen KVA von einer beliebigen Werkstatt machen lassen, bzw. die Versicherung hätte ihren eigenen Gutachter geschickt.
Du hättest aber trotzdem, trotz freier Werkstatt Wahl keine eigenen Gutachter beauftragen dürfen.
Lass doch das Fehrzeug einfach reparieren. Dann wird ja alles bezahlt.
18 Antworten
Wer sagt denn, dass die Punkte sein müssen?
Die Frage, die ja nach wie vor im Raum steht ist:
Woher weißt du, dass Punkte gekürzt wurden, die wirklich nötig sind?
Ansonsten bleibt eben das stehen, was Situ schon geschrieben hat:
Bei fiktiver Abrechnung legt die Versicherung die Kosten ihrer Partnerwerkstätten zugrunde.
Du hast ja keinen Anspruch darauf, es so teuer wie möglich fiktiv abzurechnen. Wenn "deine" Werkstatt teurer ist, dann ist es halt so. Das heißt aber nicht, dass die Versicherung den Mehrpreis (erst recht bei fiktiver Abrechnung) auch akzeptieren muss.
Hallo, hast Du die Möglichkeit, einen fictiven Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt ( Hersteller)
machen zu lassen, wenn ja, kannst Du mit Hilfe Beider Voranschläge, eine nicht Sachgerechte Reparatur
der Versicherungswerkstatt unterstellen und die Werkstatt deshalb ablehnen.
Deine Umlackierung mußt Du schon beim Kostenvoranschlag mit der Werkstatt Deines Vertrauen`s
Verhandeln. Später ist immer schlecht,glaub mir. Hatte mal denselben Wunsch...................
Gruss aus B..............
Also ich war grad bei einem Gutachter, der mir sagte, dass die aufgeführten Punkte in Ordnung sind, dass lediglich drei Sachen zustehen, die nicht aufgeführt sind:
Neuen Reifen, Felge aufbereiten (ist nämlich zerkratzt worden) und eine Achsvermessung.
Die Stundensätzte sind durch die Versicherung vorgegeben (Versicherung: 62 Euro inkl Material, Privat: Lackiererstundensatz ab 150 inkl Material).
Laut Gutachter hätte ich bei fiktiver Abrechnung ohne Werkstattbindung den Stundensatz meiner Vertrauenswerkstatt bekommen!