Werkstattbindung rechtens wenn die Werkstatt woanders reparieren lässt?

Hallo,

habe eine kurze Frage da mich gerade eine andere Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat.
Ich habe einen Verdeckschaden den die Versicherung schon längst freigegeben hat zur Reparatur bei ihrer Werkstatt,da Werkstattbindung.Diese Werkstatt kann aber ein Verdeck nicht reparieren/erneuern und fährt es zu einem x beliebigem Sattler lässt es dort richten und fährt das Auto wieder zurück und ich hole es ab.Wo ist denn da die Werkstattbindung?Das kann ich doch selber machen?Den Sattler auswählen.
Meine andere Werkstatt sagt das die Versicherung die Werkstatt gar nicht aussuchen darf wenn diese nicht in der Lage dazu ist den Schaden zu reparieren.
Was sagt ihr?

74 Antworten

Und in Werkstätten wird immer nur die Wahrheit erzählt, dort wird nie gelogen... 😉

ihr seht immer alles viel zu spiesig.Deutsche Mentalität halt.Leute aus anderen Ländern können wegen so Sachen viel besser schlafen und lachen nur müde über diese Diskussion.
Bestes Beispiel der [Herr / edit Olli - MT-Mod.] der mir doch tatsächlich ein paar Beiträge vorher vorgeworfen hat das ich was falsches tue wenn ich den Schaden für günstiger Repariere und den rest einstecke.
Sorry,aber wenn ich für 1 Euro irgendwo jemanden finde der mir den Schaden beseitigt und die restlichen 5999€ einstecken kann,dann lass ich Abends die Korken knallen und zahl dem ganzen Lokal ne Runde.Das müssen manche Leute einfach akzeptieren.
Falls das so abläuft wie der mir das heute erzählt hat,dann steck ich dem am Ende noch 200 Euro zu.mache ich gerne.[edit Olli - MT-Mod.]

@wonni2000 - es ist wohl an der Zeit, hier nochmal die NUB und Beitragsregeln zu studieren.

Auch wenns manchmal hart zugeht, pflegen wir hier bei MT einen anderen Tonfall.

Halte Dich bitte dran.

Zitat:

@olli27721 schrieb am 14. Januar 2025 um 19:32:00 Uhr:


@wonni2000 - es ist wohl an der Zeit, hier nochmal die NUB und Beitragsregeln zu studieren.

Auch wenns manchmal hart zugeht, pflegen wir hier bei MT einen anderen Tonfall.

Halte Dich bitte dran.

sorry,aber ich weiss nicht wovon du redest?😕

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Es geht um Deine Ausdruckweise
Da ist noch Luft nach oben.
Weiteres sonst per PN - Modentscheidungen werden nicht im Thread diskutiert.

Zitat:

@olli27721 schrieb am 14. Januar 2025 um 22:14:57 Uhr:


Es geht um Deine Ausdruckweise
Da ist noch Luft nach oben.
Weiteres sonst per PN - Modentscheidungen werden nicht im Thread diskutiert.

Schade, dass es hierzu kein Dankeklick geben kann.

Grundsätzlich würde ich die Werkstattbindung zukünftig weglassen, wenn dich das stört, dass du dir die Werkstatt nicht selbst aussuchen und noch was dabei verdienen kannst. Legal ist das meiner Meinung nach aber nicht, wenn deine Werkstatt der Versicherung statt 3.000 Euro, 6.000 Euro in Rechnung stellt und dir anschließend eine hohe Gutschrift überweist. Da bleibe ich lieber bei der spießigen deutschen Mentalität "Ehrlich währt am längsten", über die du ja anscheinend lachen kannst.

Bei einem brutto 6k Schaden bekommst du nur ca 4120 von der Versicherung überwiesen. Da werden mwst und die 15% abgezogen.
k Wenn der Sattler aber Summe x abrechnet und dir dann was zurück überweist ohne das auf der Rechnung zu deklarieren wage ich zu bezweifeln das das alles legal ist 😉

P.s bei sowas sollte die Versicherung eigentlich auf die Werkstattbindung verzichten , hat die jedenfalls bei mir gemacht 😉

P.s vielen Dank hab ich korrigiert

Es gibt keine Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung mehr. Man muss sich vorher entscheiden, wie man abrechnen möchte.

Wenn man sich für die fiktive Abrechnung entscheiden hat, gibt es im Nachgang keine Mehrwertsteuer mehr.

Da kann man soviel Rechnungen sammeln und einreichen wie man möchte.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Jan. 2025 um 09:38:37 Uhr:


Bei einem brutto 6k Schaden bekommst du nur ca 4120 von der Versicherung überwiesen. Da werden mwst und die 15% abgezogen.
k Wenn der Sattler aber Summe x abrechnet und dir dann was zurück überweist ohne das auf der Rechnung zu deklarieren wage ich zu bezweifeln das das alles legal ist
......

Woher kommen eigentlich diese 15% Abzug? Das habe ich hier jetzt schon Zwei- oder Dreimal gelesen.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, will er sich die 6.000€ nach Gutachten auszahlen lassen, da werden keine 15% abgezogen, sondern nur die MwSt.

Die 15% kommen nur in Abzug, wenn er trotz Werkstattbindung in einer anderen Werkstatt (bspw. seiner Spezialwerkstatt) reparieren lässt und das dann über die Versicherung abgerechnet wird. Wenn er die 6.000€ - MwSt. = 5.042€ nimmt, dann zu seiner Werkstatt geht und sagt "macht mal", gilt er dort als Selbstzahler.

Wie er das danach allerdings mit dem HIS-Eintrag verwurschteln will, ist dann auch sein Problem.

Das sollte auch bei Werkstattbindubg gelten wenn man sich das auszahlen lässt bin ich der Meinung

Möchtest du deine Meinung noch begründen?

Mit Auszahlung des Betrags ist die Geschichte für die Versicherung erledigt. Ob der TE mit der Kohle sein Auto repariert, sie verfuttert, spendet oder sonstwas damit macht interessiert sie nicht mehr.

so sieht das auf dem papier aus.
habe es jetzt so geklärt da es mir zuerst von der Versicherung angeboten wurde mir das geld auszuzahlen,das ich das dann in meiner Wahlwerkstatt richten lasse.Mit Sicherheit wird die Märchensteuer weggelassen und eventuell noch die 15%,Bleibt aber immer noch geld über und die Märchensteuer hole ich mir wieder nach der Reparatur.Haben wir so abgemacht mit der Werkstatt.Mir gehts nur das endlich gerichtet werden wird und zwar von Profis.Die haben meine Werkstattbindung angerufen und denenin einem 15 Minutengespräch erklärt das man da nicht einfach so dran kann.Die haben dann schon kalte Füsse bekommen.
die haben mir sogar angeboten das Auto früher dort zu lassen,schön in der warmen gesicherten Halle und sobald die anfang Februar anfangen können ist das innerhalb ein paar Werktage erledigt und ich kann kommen wann ich will.Also bei schönenWetter und nicht direkt wenn das Auto fertig ist bei eventuel Nebel und Minusgraden.Auch wird man zum Bahnhof gefahren etc.Also ich finde das schon nett im Gegensatz zur Werkstatt der Versicherung die sich jetzt bereits seit 3 Monaten Zeit lässt.

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Das steht in allen AKB so oder ähnlich drin. Das gilt aber für den Fall vor der Bezahlung der Leistung durch den Versicherer. Wenn du bspw. statt in die Vertragswerkstatt der DEVK in die Werkstatt deiner Wahl gehst, dort reparieren lässt und dann die Rechnung bei der Versicherung einreichst, werden die 15% abgezogen.

Wenn du dir den Betrag auszahlen lässt, ist das eine fiktive Abrechnung des Schadens und das Fahrzeug landet in der HIS-Datei. Das wurde hier auch schon geschrieben.

Du musst bei einem Eintrag dort halt schauen, wie die den Eintrag da wieder raus bekommst. Dazu muss das Fahrzeug fach- und sachgerecht nach dem im Gutachten beschriebenen Weg repariert werden und es muss von einem Gutachter bestätigt werden.

Das sehe ich anders.
Die Bedingungen sagen, dass wenn das Fahrzeug nicht in einer Partnerwerkstatt repariert wird, ein zusätzlicher Abzug in Höhe von 15% erfolgt.
Ob nun in einer Nichtpartnerwerkstatt repariert oder nach Gutachten abgerechnet wird, ändert nichts an dem Abzug. 🙂

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