Werkstattbindung rechtens wenn die Werkstatt woanders reparieren lässt?
Hallo,
habe eine kurze Frage da mich gerade eine andere Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat.
Ich habe einen Verdeckschaden den die Versicherung schon längst freigegeben hat zur Reparatur bei ihrer Werkstatt,da Werkstattbindung.Diese Werkstatt kann aber ein Verdeck nicht reparieren/erneuern und fährt es zu einem x beliebigem Sattler lässt es dort richten und fährt das Auto wieder zurück und ich hole es ab.Wo ist denn da die Werkstattbindung?Das kann ich doch selber machen?Den Sattler auswählen.
Meine andere Werkstatt sagt das die Versicherung die Werkstatt gar nicht aussuchen darf wenn diese nicht in der Lage dazu ist den Schaden zu reparieren.
Was sagt ihr?
74 Antworten
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 16. Januar 2025 um 09:58:04 Uhr:
@Dellenzaehler - Den HIS-Teil habe ich also korrekt verstanden. Danke.
Aber die MWSt gibt's nicht, oder? Worauf auch? Auf den Gutachter-Wert? Auf den finalen Rechnungswert?
Doch, die Steuer gibt es durch die dann eingereichte Rechnung
Beitrag selbst gelöscht
@Dellenzaehler ist es nicht so, dass bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens die MwSt. einer später erfolgenden Teilreparatur nicht erstattet werden kann?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Januar 2025 um 10:59:35 Uhr:
@Dellenzaehler ist es nicht so, dass bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens die MwSt. einer später erfolgenden Teilreparatur nicht erstattet werden kann?
Es kann sein, dass die eine oder andere Versicherung das noch irgendwie so durchgehen lässt. Aber seit dem BGH Urteil aus 2022 ist eine Vermischung von konkret und fiktiv nicht mehr möglich.
„Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs).“ (BGH, Urteil vom 5. April 2022 – VI ZR 7/21)
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ich stelle das mal so in die FAQ, wir ja des Öfteren nach gefragt hier.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 16. Januar 2025 um 11:04:59 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Januar 2025 um 10:59:35 Uhr:
@Dellenzaehler ist es nicht so, dass bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens die MwSt. einer später erfolgenden Teilreparatur nicht erstattet werden kann?Es kann sein, dass die eine oder andere Versicherung das noch irgendwie so durchgehen lässt. Aber seit dem BGH Urteil aus 2022 ist eine Vermischung von konkret und fiktiv nicht mehr möglich.
„Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs).“ (BGH, Urteil vom 5. April 2022 – VI ZR 7/21)
naja,
wenn ich das verdeck komplett erneuere mit allen anfallenden Arbeiten,so ist doch nicht von einer teilreparatur auszugehen in meinem Fall,oder?
@wonni2000
wenn ich das verdeck komplett erneuere mit allen anfallenden Arbeiten,so ist doch nicht von einer teilreparatur auszugehen in meinem Fall,oder?
Das ist eigentlich nach dem Urteil egal und quasi war das nur der "Aufhänger". Aber wie du ja selber erfahren hast, kann man ja Glück haben und die Regulierung läuft dann doch anders.
Aber Grundsätzlich gilt Fiktiv und Konkret kann man nicht vermischen. Und ohne guten Anwalt ist man hier auf verloren Posten bei der Regulierung.
Ist halt so....
@Dellenzaehler, danke für die nochmalige Bestätigung und das Einstellen in die FAQ.
Ich frage mich allerdings, wer die FAQ überhaupt liest 😕 😁.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Januar 2025 um 11:26:45 Uhr:
@Dellenzaehler, danke für die nochmalige Bestätigung und das Einstellen in die FAQ.Ich frage mich allerdings, wer die FAQ überhaupt liest 😕 😁.
😁😁😁
Ich wusste nicht, dass es ein FAQ gibt. Vielleicht sollte man das als permenten Link einstellen, direkt nach "Bitte beachtet die Regeln für das KFZ-Versicherungsforum ..."
Wenn man über den Desktop ins Versicherungsforum geht, sind die FAQ aber ziemlich groß sofort sichtbar. In der App sind die FAQ ganz oben die erste und zweite Zeile, jedenfalls in Android.
da wurden auch schon viele Themen erörtert, ist schon lesenswert...
Kann man eigentlich so grob sagen welche Versicherungen sehr schlecht abschneiden und welche recht Kulant und Kundenfreundlich sind?Oder ist das wie mit Motoröl,jeder schwört auf was anderes?
Motoröl
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Januar 2025 um 15:22:46 Uhr:
Wenn man über den Desktop ins Versicherungsforum geht, sind die FAQ aber ziemlich groß sofort sichtbar. In der App sind die FAQ ganz oben die erste und zweite Zeile, jedenfalls in Android.
Aaah ... mit Brille geht's. Mea culpa.