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Werkstattbindung rechtens wenn die Werkstatt woanders reparieren lässt?

Hallo,

habe eine kurze Frage da mich gerade eine andere Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat.
Ich habe einen Verdeckschaden den die Versicherung schon längst freigegeben hat zur Reparatur bei ihrer Werkstatt,da Werkstattbindung.Diese Werkstatt kann aber ein Verdeck nicht reparieren/erneuern und fährt es zu einem x beliebigem Sattler lässt es dort richten und fährt das Auto wieder zurück und ich hole es ab.Wo ist denn da die Werkstattbindung?Das kann ich doch selber machen?Den Sattler auswählen.
Meine andere Werkstatt sagt das die Versicherung die Werkstatt gar nicht aussuchen darf wenn diese nicht in der Lage dazu ist den Schaden zu reparieren.
Was sagt ihr?

74 Antworten

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 13. Januar 2025 um 21:42:13 Uhr:


Ach, so wird ein Schuh daraus. Du möchtest deinen Vollkaskoschaden reparieren lassen und noch ein paar Scheinchen zusätzlich von der Versicherung kassieren?

Das ist ein interessantes Geschäftsmodell.

Jedes Geschäftsmodell was legal ist,ist intressant.Und das worüber du dich hier wunderst ist seit ca 80 jahren gängige Praxis,sonst würden Versicherungen keine Werkstattbindungen anbieten.Nicht dein ernst oder,diese Ironie?🙄

Zitat:

@beachi schrieb am 13. Januar 2025 um 21:45:12 Uhr:



Zitat:

@wonni2000 schrieb am 13. Januar 2025 um 21:27:29 Uhr:


Aber wenn ich das ok meiner Versicherung einhole für die günstigere Reparatur,was passiert mit dem restbetrag?Kriege ich den dann?
Weil ich sehe es nicht ein der Versicherung geld zu schenken.

Nun, bei der Differenz kannst du ggf. auch über eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten der Partnerwerkstatt nachdenken. Was du dann mit dem Geld der Versicherung machst, obliegt ja dir. Je nach Fahrzeugtyp und -alter kann aber ggf. auch eine Totalschadenabrechnung in Frage kommen. Besprich es einfach mit deiner Versicherung. Bei der fiktiven Abrechnung landet dein Kfz in der HIS-Datei. Wenn du es günstiger reparieren lassen kannst und deine Versicherung dem zustimmt, bist du auf jeden Fall sicher. Sieh es von der Seite, die günstigeren Reparaturkosten wirken sich positiv auf deine Schadenquote aus und eine Kündigung sollte nicht unmittelbar drohen.

es handelt sich um einen Teilkaskoschaden 😉
Totalschaden fällt raus,dafür ist das fahrzeug zu wertig.
Steht aber auch im Gutachten so drin.
Wie gesagt,ich nehme so was zum ersten mal in Anspruch,und die Versicherung hatte bereits gefragt ob ich lieber das geld möchte,was ich abgelehnt habe.
Aber nach 3 Monaten Wartezeit wo sich nichts tut,denke ich das ich lieber zum geld greife.Ich meine der Wagen war abgemeldet,habe ihn nach 1 Monat wieder angemeldet um ihn in die Werkstatt zu fahren,wo ich dann am späten Nachmittag wieder das fahrzeug mitnehmen musste weil teile doch fehlen,und jetzt warte ich seit 2 Monaten mit einem angemeldeten Cabrio in der Garage das nicht bewegt wird.
jeden Monat 100 Euro Versicherung und dann noch 30 Euro Steuern pro Monat.Und ich denke das ist moralisch auch vertretbar was ich jetzt vorhabe.Ich greife ja schliesslich anstatt zu originalteilen,zu einem Zubehörverdeck,dann lass ich mir die Wertminderung die ein verbautes Zubehörverdeck mit sich bringt dann eben mit dem geld auszahlen.So sehe ich das.

Bei einer Reparatur wird dir die Versicherung nicht aus dankbarkeit über die Einsparung die Differenz überweisen, sondern sie hat einfach weniger Geld dafür ausgegeben.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 14. Januar 2025 um 10:35:29 Uhr:


Bei einer Reparatur wird dir die Versicherung nicht aus dankbarkeit über die Einsparung die Differenz überweisen, sondern sie hat einfach weniger Geld dafür ausgegeben.

genau aus diesem grunde möchte ich ja auch das geld ausgezahlt bekommen so wie es mir laut Vertrag zusteht.Abzüglich 15% wenn es denn sein muss.

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Wer oder was hindert dich denn dran, so zu verfahren ?

Das kannst doch nur du mit der Versicherung regeln. Möglich und zulässig ist das allemahl, solange die Reparatur noch nicht begonnen wurde und wie irgendwelche Moralbeauftragen das einschätzen kann dir eagel sein.

Ob du dir damit selbst einen Gefallen tust ist eine andere Frage.

Du wirst dich wundern was bei einer fiktiven Abrechnung noch alles abgezogen wird.
Laß dich überraschen, aber entferne dich schon mal gedanklich von 6.000€ minus 15%.

Den effektiven Auszahlungsbetrag kann man ja erfragen, dann abwägen und eventuell preiswerter und schneller und besser in der Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen, anschliessend die Löschung in HIS veranlassen. Ich täte es so machen.

habe eben mit der Werkstatt telefoniert und die werden das mit der Versicherung klären.Die werden einfach damit punkten das das ein Verdeck ist wo sich nicht jeder rantraut und das man auf der sicheren Seite wäre bei einem Sattler zu reparieren wo auch der Vertragshändler die Fahrzeug zu denen schickt.
Was die Schadenssumme angeht,die werden das ganz normal laut Gutachten mit der Versicherung abrechnen.Weil der Versicherung kann es egal sein für welchen Betrag ich es reparieren lasse.Da haben die nix mit zu tun.Und dann werde ich bei Abschluss eine abzüglich-Originalteile-Gutschrift vom Sattler erhalten die mir überwiesen wird.Ales völlig legal und unbedenklich.Gleichzeitig lasse ich mir auch eine Prophylaxe gegen Gestängebruch bei denen gönnen.Pasiert gerne bei dem Fahrzeug und kostet 18000€ wenn es mal so sein sollte beim Vertragshändler.Das ist mir die 700€ wert.

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 14. Januar 2025 um 11:30:12 Uhr:


Weil der Versicherung kann es egal sein für welchen Betrag ich es reparieren lasse.Da haben die nix mit zu tun.Und dann werde ich bei Abschluss eine abzüglich-Originalteile-Gutschrift vom Sattler erhalten die mir überwiesen wird.Ales völlig legal und unbedenklich.

Alles völlig legal und unbedenklich?
Wirklich faszinierend.

Immer wieder lustig hier. Die einen bekommen schlechte Laune, wenn die Versicherung kürzt, die anderen wenn sie von der Versicherung nicht noch was rausschlagen können...

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 14. Januar 2025 um 11:30:12 Uhr:


Und dann werde ich bei Abschluss eine abzüglich-Originalteile-Gutschrift vom Sattler erhalten die mir überwiesen wird.Ales völlig legal und unbedenklich.

Ob das wirklich alles "völlig legal und unbedenklich" ist? Ich würde das so nicht unterschreiben. Ob das ggf. wettbewerbswidrig sein könnte, müsste ein Jurist bewerten.

So etwas ist zumindest nicht unüblich.
Unsere Karosseriebaufirma hier stellt während der Reparaturdauer auch bei Vollkaskoschäden kostenlos einen Ersatzwagen. Ist das legal?
Wer auf den Ersatzwagen verzichtet weil er ihn nicht braucht muss die Selbstbeteiligung bei der VK je nach Schadenhöhe nur teilweise oder gar nicht bezahlen.
Ist das legal?

mir wurde das so gesagt und die haben anscheinend genug Abwicklungen über die Kasko.habe da keine bedenken.Und selbst wenn,mehr als ins Gefängnis schmeissen,können sie mich nicht...
😉

Ich würde das auch entspannt sehen.
Die Werkstätten wissen schon was geht und was nicht.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 14. Januar 2025 um 17:54:39 Uhr:


Unsere Karosseriebaufirma hier stellt während der Reparaturdauer auch bei Vollkaskoschäden kostenlos einen Ersatzwagen. Ist das legal?

Ja!

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 14. Januar 2025 um 17:54:39 Uhr:


Wer auf den Ersatzwagen verzichtet weil er ihn nicht braucht muss die Selbstbeteiligung bei der VK je nach Schadenhöhe nur teilweise oder gar nicht bezahlen.
Ist das legal?

Nein! Das erfüllt sogar unter Umständen den Tatbestand des Betruges.

https://www.versicherungsmagazin.de/.../...-die-werkstatt-2491567.html

https://autofahrerseite.eu/.../...rboten-rabatt-selbstbeteiligung.html

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