Werkstattbindung rechtens wenn die Werkstatt woanders reparieren lässt?
Hallo,
habe eine kurze Frage da mich gerade eine andere Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat.
Ich habe einen Verdeckschaden den die Versicherung schon längst freigegeben hat zur Reparatur bei ihrer Werkstatt,da Werkstattbindung.Diese Werkstatt kann aber ein Verdeck nicht reparieren/erneuern und fährt es zu einem x beliebigem Sattler lässt es dort richten und fährt das Auto wieder zurück und ich hole es ab.Wo ist denn da die Werkstattbindung?Das kann ich doch selber machen?Den Sattler auswählen.
Meine andere Werkstatt sagt das die Versicherung die Werkstatt gar nicht aussuchen darf wenn diese nicht in der Lage dazu ist den Schaden zu reparieren.
Was sagt ihr?
74 Antworten
Ich habe noch was nachgetragen.
Woher soll die Versicherung wissen, was er mit der ausgezahlten Kohle gemacht hat? Wenn er alles versäuft, kann er auch nichts nachweisen.
Der richtige Spaß beginnt ja erst nach einem weiteren Schaden. Dann wird die Versicherung natürlich früher oder später erfahren, ob und wie er repariert hat. Ob die sich dann noch das Geld zurückholen können, weiß ich nicht.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 15. Januar 2025 um 17:57:37 Uhr:
Ich habe noch was nachgetragen.
Woher soll die Versicherung wissen, was er mit der ausgezahlten Kohle gemacht hat? Wenn er alles versäuft, kann er auch nichts nachweisen.
Ich glaube das wir einander vorbei reden.
Im Selectfall ist die Versicherung der Auftraggeber.
Sie gibt ja auch die Garantie Leistung und hat mit der Werkstatt einen speziellen Stundensatz vereinbart.
Die Versicherung interessiert nicht, was der VN veranlasst hat. 🙂
Kann ihm ein Fachmann nochmals den Punkt Mwst im Zusammenhang mit fiktiver Abrechnung erklären?
edit ... uhps, falscher thread
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Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 15. Januar 2025 um 18:21:34 Uhr:
Kann ihm ein Fachmann nochmals den Punkt Mwst im Zusammenhang mut fiktiver Abrechnung erklären?
Falls Du mich meinst, es geht hier überhaupt nicht um die Mehrwertsteuer.
Wer soll wem nochmal was zur MwSt. bei fiktiver Abrechnung erklären? Irgendwie passt die Aussage nicht in den Kontext.
Doch doch...
Wenn die günstige Werkstatt eine korrekte Rechnung erstellt, dann sind das dann anscheinend ca. 2380,- € brutto. Die kann man dann inkl. angefallener USt konkret abrechnen. Davon dürfen 15% und der SB abgezogen werden. Macht einen Zahlbetrag von 1.873,- € von der Versicherung und 507,- € aus der eigenen Kasse. Die Ausführung in der Partnerwerkstatt kostet die eigene Kasse hingegen emotional belastete 150,- €, also 357,- € weniger. Eine Rolle Gaffatape kostet ca. 5,-/10,- €. Die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist es also, auf die Forderung gegen die Kasko zu verzichten und das Verdeck mit Gaffatape zu flicken. Hierbei zahlt der TE den geringsten Betrag aus der eigenen Kasse und die Kasko hängt in der Schadenabteilung seine Policeoben in die Rubrik: beste Kunden. Es könnte aber sein, dass die hauseigene Finanzministerin etwas verärgert sein wird ... 😰
@schwarzeBandit ok, soweit zurück bin ich nicht nochmal gegangen 😁
Abschliessende Mail von der Versicherung heute morgen.kompletter Betrag wird überwiesen ohne Mehrwertsteuer & Sellbstbehalt,aber dafür ohne 15% Abzug.
da noch Spannseile dazukamen die der Gutachter vergessen hatte mit aufzuführen(netto 500 Euro),kommen am ende 5100€ aufs Konto.Den Schaden lasse ich für ca 3600€ richten,besser als es die Versicherung bei ihrer Werkstatt je geschafft hätte.
Für 1500€ stehe ich gerne im HIS,das juckt mich kein bisschen.
Und die Mehrwertsteuer hole ich mir zurück da es repariert wird.
Das lies sich doch gut.
Vielleicht bin ich der Nicht-Verstehende, aber mein Verständnis ist, dass man bei Nachweis der erfolgten Reparatur den HIS-Eintrag löschen kann, nicht aber die MWSt ausgezahlt bekommt. Ist mein Verständnis korrekt?
Zitat:
@wonni2000 schrieb am 16. Januar 2025 um 09:19:13 Uhr:
Für 1500€ stehe ich gerne im HIS,das juckt mich kein bisschen.
Und die Mehrwertsteuer hole ich mir zurück da es repariert wird.
Alle, die sich über das Abrechnen nach Gutachten aufregen, sollten dabei bedenken, dass dies nur möglich ist, weil die Versicherungen das auch unterstützen, weil es für die im Endeffekt billiger wird und zu Kostenersparnis führt.
[
quote]
@HHH1961 schrieb am 16. Januar 2025 um 09:34:09 Uhr:
Das lies sich doch gut.
Vielleicht bin ich der Nicht-Verstehende, aber mein Verständnis ist, dass man bei Nachweis der erfolgten Reparatur den HIS-Eintrag löschen kann, nicht aber die MWSt ausgezahlt bekommt. Ist mein Verständnis korrekt?
Wen die Reparatur fach- und sachgerecht nach dem Reparaturweg im Gutachten durchgeführt wurde, dann kann der Austrag beantragt werden und auch von Erfolg gekrönt sein. Aber auch nur dann.
@Dellenzaehler - Den HIS-Teil habe ich also korrekt verstanden. Danke.
Aber die MWSt gibt's nicht, oder? Worauf auch? Auf den Gutachter-Wert? Auf den finalen Rechnungswert?
kann nur bestätigen das wenn ich denen mal Mail wegen irgendwas schicke,ne Woche auf Antwort warte.In diesem Fall ist mein Mailpostfach morgens um 7 Uhr schon voll wenn ich einen tag vorher was schreibe hierzu.Ich denke denen passt das hier schon gewaltig.Der Aufwand ist kleiner.Die Mehrwertsteuer bleibt bei denen(zumindest vorerst).Und Garantie müssen die auch keine geben.
Der nette kerl der jetzigen Werkstatt meinte die rechnen auch viel mit den Versicherungen ab,und wenn da was überweisen werden soll,dann zieht sich das manchmal monatelang hin.Die grossen Versicherungen rufen dann alle 2 Wochen mal wieder an um zu bestätigen das sie doch keinen Zahlendreher bei der Bankverbdingung haben und all so kleinigkeiten.Und das zieht sich dann ewig hin.Und er meinte wahrscheinlich mit dem grund das die wahrscheinlich solange wie möglich das geld haben wollen.Zinsen etc.
inwieweit das so ist,weiss ich nicht.Aber da ist man als kleiner Versicherungsnehmer wie ich,der jetzt nach 25 Jahren mal was braucht,gut weggekommen.Das hätte auch anders enden können.Ich kann die DEVK nur empfehlen.Die Schadensabwicklung war sehr fix.Gutachter war in 3 tagen da,und das Gutachten mitsamt Kostenaufstellung 3 Stunden nach Begutachtung im Postfach zusammen mit dem ok für den Reparaturauftrag.
Die Werkstattbindung war einfach ein kreuz das ich auf die schnelle Online gemacht hatte als ich die HV gebucht hatte.
Das habe ich jetzt nicht mehr.
Auch war es für mich am Anfang eine erleichterung nicht selber nach einem Sattler suchen zu müssen,da ich dort noch nie war.Aber am Ende,hätte ich doch mal nachforschen sollen.So schwer war das dann doch nicht.