Werkstattbindung - Garantieverlust?

Derzeit ist mein Passat B9 (gekauft als Neuwagen, 4.000km bisher gelaufen) bei der HUK Vollkasko versichert und zwar bewusst ohne Werkstattbindung, damit ich den Wagen im Schadenfall auch zum Vertragshändler bringen kann, da ich hier auch alle Services etc. durchführen lasse.
Da die Ersparnis bei Werkstattbindung satte 20% betragen würde, stellt sich mir die Frage, inwieweit dies meine Herstellergarantie beeinflussen würde, wenn ich den Wagen im angenommenen Schadenfall in einer von der HUK genannten Werkstatt reparieren lasse? Ich glaube wohl kaum, dass man hier in einer Vertragswerkstatt mit VW Original Teilen reparieren lassen würde.
Habt ihr hier Erfahrungswerte? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

39 Antworten

Erstaunlicherweise landen die Fahrzeuge, die für Karosseriearbeiten bei den Herstellerwerkstätten abgegeben werden, fast alle bei dem Karosserie-/Lackierbetrieb, der die Partnerwerkstatt der HUK ist. Das zumindest in meiner Stadt.

Das ist wohl regional unterschiedlich, der Partnerbetrieb der HUK in meinem Kreis, würde von mir nicht mal ein Fahrrad zur Reparatur bekommen.

Das ist kein Problem, man hat mir im Umkreis von 40km Betriebe angeboten, zumindest bei fahrfähigem Auto.

@EthanolAAM das ist nicht nur in deiner Stadt so.

Bei mir in der Nähe gibt es einen VW-Servive-Betrieb neben so einer Vertragswerkstatt der Versicherungen. Dort sind sogar die Werkstätten miteinander verbunden und die Chefs sind Brüder.

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Zitat:@remarque4711 schrieb am 8. Juni 2025 um 12:24:26 Uhr:

@Der_Filmfreund die Garantie der Versicherungen ist 6 Jahre auf die Reparatur, da ist nichts mit Kulanz nach zwei Jahren.Ich würde die Werkstattbindung bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug nicht wählen, weil hier der Eigentümer evtl. ein Mitspracherecht hat.

Upps, Mißverständnis ...

... ich meinte die Neuwagengarantie/Kulanz beträgt 2/4-5 Jahre.

Bei Leasingfahrzeugen gebe ich dir Recht - da handelt es sich fast ausschließlich um Neuwagen.

Bei finanzierten Autos - kommt es auf das Verhältnis EK/Kreditbetrag an. Mein EK betrug immer ca 60 bis 70% des Neuwagenpreises.

Bei einem Fahrzeug älter 3 Jahre verzichte ich auf freie Werkstattwahl, da sich die Bindung eh nur auf selbstverschuldete Kaskoschäden bezieht. Lt BMW-App und lt HUK Telematik!App fahre ich 80% sparsamer/sicherer, als der Durchschnitt - von daher also sehe ich ein selbstverschuldetes Unfallrisiko als relativ gering an.

Die Werstattbindung greift aber nicht nur bei selbstverschuldeten Schäden, sondern auch bei TK-Schäden.

Das System der Werkstattbindung wird sich langfristig ändern. Die Komplexität der Fahrzeuge, Fahrzeughersteller die nur der Hersteller selbst reparieren kann, Vorgaben der Fahrzeughersteller, gesetzlich nationale und europäische Vorschriften/Richtlinien. Versucht mal einen Unfallschaden an einem der nicht weiterverbreiteten Chinesen in einer freien Werkstatt zu reparieren. Umsonst schießen die Versicherungsprämien nicht so in die Höhe. Nur der Tausch einer Stoßstange der früher 500,- Euro gekostet hat, kann heute leicht 2000-3000 Euro kosten und die Werkstatt benötigt das Werkzeug um Assistent Systeme zu kalibrieren. Viele Werkstätte müssen bestimmte Reparaturen jetzt schon abgeben, da sie nicht die benötigten Werkzeuge haben. Viele private Nutzer wissen noch nicht was sie sich ins Haus holen, wenn die Fahrzeuge „alt“ werden, wenn keine Garantie/Kulanz, Vollkasko…… mehr.vorhanden ist. Die Hersteller müssen nach Vorgaben der EU die Cybersicherheit erhöhen und verlagern ihre Daten, Software, Informationen……. in Clouds, für die man Berechtigungen benötigt um darauf zuzugreifen. Es ist durchaus jetzt schon Realität das beim Tausch eines einfachen Sensor, eine Original Software verwendet werden muss, um das Ding wieder einzubinden. Freie Werkstätte werden sich auf bestimmte Modelle/Hersteller/Typen konzentrieren um die Vielfalt abdecken zu können. Der erste TÜV nach drei Jahren ist mit Sicherheit noch cool, danach wird es schwieriger und Reparaturen werden immens teurer.

Deswegen immer Leasing. Immer neues Auto und keine Sorgen...

Zitat:
@Der_Filmfreund schrieb am 8. Juni 2025 um 13:42:30 Uhr:
Zitat:@remarque4711 schrieb am 8. Juni 2025 um 12:24:26 Uhr:
Upps, Mißverständnis ...
... ich meinte die Neuwagengarantie/Kulanz beträgt 2/4-5 Jahre.
Bei Leasingfahrzeugen gebe ich dir Recht - da handelt es sich fast ausschließlich um Neuwagen.
Bei finanzierten Autos - kommt es auf das Verhältnis EK/Kreditbetrag an. Mein EK betrug immer ca 60 bis 70% des Neuwagenpreises.
Bei einem Fahrzeug älter 3 Jahre verzichte ich auf freie Werkstattwahl, da sich die Bindung eh nur auf selbstverschuldete Kaskoschäden bezieht. Lt BMW-App und lt HUK Telematik!App fahre ich 80% sparsamer/sicherer, als der Durchschnitt - von daher also sehe ich ein selbstverschuldetes Unfallrisiko als relativ gering an.

Es sei denn, dir fährt einer ins Auto und verschwindet. Nicht deine Schuld, aber je nach Schadenhöhe wirst du deine VK in Anspruch nehmen (müssen). Oder Sachbeschädigung / Diebstahl an deinem Fahrzeug. Bei mir ist vor einigen Jahren das Fahrzeug komplett ausgeräumt worde. Lenkrad Armaturenbrett u.s.w.

Schaden um die 20000 Euro. Auch nicht meine Schuld.

Ob in der Hülle der verbeulten Karre ein Verbrenner oder ein E-Motor steckt ist für die Karosseriearbeiten und die Lackierung doch wurscht, dann wird die Technik halt vom Spezi gemacht. Oder die Versicherungen splitten die Werkstatttarife in möglich und nicht möglich oder schaffen sie ganz ab. Die Beiträge werden sowieso immer weiter steigen, vor Allem, wenn man sich die aktuellen Stundensatz mal ansieht.

Mein freier Schrauber nimmt 130€, in der Katosseriewerkstatt habe ich 190€ gezahlt. Was werden die wohl aufrufen, wenn jemand ruft "hallo, hier verbeultes Auto, einmal schön machen, meine Versicherung zahlt alles"?

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