Werkstattaufenthalt - rechtliche Frage
Hallo zusammen,
mein Auto steht nun seit 3,5 Wochen in der Werkstatt. Eine größere Kette mir vielen Autohäusern und Marken, also keine "Bude" von nebenan. Ich habe ein knacken mit spürbaren Vibrationen in der Lenkung. Klarer Fall, Garantie. Habe einen kleinen Polo als Ersatzwagen bekommen. Fehlerbehebung sollte einen Tag lang dauern. Nach einer Woche und diversen Austauschteilen (Domlager, Stoßdämpfer, Lenkgetriebe,...) sollte der Fehler behoben sein, doch dann gab es Probleme mit dem Gerät zur Spureinstellung "für Fahrzeuge ab 17 Zoll" die die Fertigstellung verzögerte. Heute, nach 14 Tagen, konnte nun endlich die Spur eingestellt werden. Klingt ja perfekt... ABER: bei der Probefahrt heute ist der Fehler wieder aufgetreten! Also nochmal Teile tauschen. O-Ton des Werkstattleiters: "...vielleicht hat die Dämpfer-Serie einen Fehler..."
Also neuen Dämpfer bestellen und warten. Nebenbei wurde dann - zum Glück - eine seit 2,5 Jahren fällige Reparatur durchgeführt: die Entfernung der fehlerhaften Einstiegsleisten inkl Lackierarbeiten, aber das ist eine andere Geschichte.
Jetzt, nach 3,5 Wochen ist eigentlich alles geritzt, so sagte man mir gestern am Telefon: Lackierarbeiten abgeschlossen, Dämpfer geliefert. Heute solle der Dämpfer verbaut werden und ich könne das Fahrzeug dann nach der Arbeit abholen.
Gerade kam der Anruf: Leider war in der Werkstatt so viel los, dass mein Auto noch nicht dran gekommen sei. Vielleicht klappt es morgen. O-Ton: "Die Werkstatt brennt, alles voll".
Hallo?! Klar, ich warte gern noch ein paar Tage, hab mich ja daran gewöhnt... och, dann werden halt erst die anderen, lukrativeren Fälle bearbeitet... Sorry, aber meine Gedund ist am Ende. Jetzt sieht man, was denen ein "einfacher" Kunde Wert ist.
Habe ich da irgendwie Möglichkeiten? Kann man da auf Schadensersatz oder Ähnliches pochen? Habe bereits ein Protokoll angefordert, was mir auch zugesichert wurde. Habt Ihr Tipps oder schon ähnliche Situationen erlebt?
Danke fürs Lesen, geteiltes Leid ist halbes Leid ;-)
Danke Autohaus R*sier in Menden! Das Protokoll wird bestimmt witzig zu lesen sein...
Beste Antwort im Thema
Dein Auto ist in der Werkstatt und wird auf Garantie repariert. Du bekommst einen Leihwagen als Ersatzfahrzeug, kostenfrei. Was willst du denn noch?
43 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2015 um 22:52:32 Uhr:
Er hat doch aber einen Ersatzwagen.
Ja und, damit ist dann auch alles abgegolten?
Zitat:
Soll heissen, ausser dem Kinderwagen steht hier nix weiter an, was es zu verbessern gäbe.
Weil Du seine gesamte Situation kennst, oder weil Du das so bestimmst?
Zitat:
Liest sich irgendwie so, als hättest seinen Ersatzwagen ausgeklammert.
Lies mal weiter 😉
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. September 2015 um 22:56:35 Uhr:
Ansonsten gehe ich mal nicht davon aus, dass der TE einen verbindlichen Abhol/Reparaturtermin vereinbart hat...
Dann wird es aber allmählich Zeit 😉
Zitat:
@Dramaking schrieb am 3. September 2015 um 22:47:08 Uhr:
Schon, warum habe ich wohl geschrieben, dass man den Ersatzwagen bei einer Berechnung berücksichtigen muss 😕Zitat:
@Jupp78 schrieb am 3. September 2015 um 19:51:23 Uhr:
Du hast aber schon mitbekommen, dass der TE einen Ersatzwagen bekommen hat, für den er nichts zahlen braucht?
Zitat:
@Dramaking schrieb am 3. September 2015 um 22:47:08 Uhr:
Und wieso nicht 😕Zitat:
Ohne Ersatzfahrzeug sind wir vermutlich alle bei dir, nur ist das hier nicht der Fall.
Das Eine schließt doch das Andere nicht aus. Gibt es einen Fehlbetrag, hat man Ersatzansprüche (wenn man nicht vertraglich einen Ausschluss weiterer Ersatzansprüche vereinbart hat).Ist Dir doch sogar selbst aufgefallen:
Zitat:
@Dramaking schrieb am 3. September 2015 um 22:47:08 Uhr:
Zitat:
Davon abgesehen, das Argument mit dem Kinderwagen ist eines
Mietwagen und Nutzungsausfall schließen sich ja gegenseitig aus. Bei einem Unfall erhält man als Mietwagen einen Mietwagen, der der Klasse des eigenen entspricht. Ansonsten gibt es noch eine Kostenpauschale, Verdienstausfall, Ummeldekosten.. , aber eben keinen Nutzungsausfall.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 4. September 2015 um 00:51:59 Uhr:
Mietwagen und Nutzungsausfall schließen sich ja gegenseitig aus.
😕
Wenn man den Mietwagen nimmt, erlischt doch nicht der Schadensersatzanspruch. Du schreibst doch selbst, dass der Schadensersatzanspruch mehr umfasst, als der pauschalisierte Nutzungsausfall.
Zitat:
Bei einem Unfall erhält man als Mietwagen einen Mietwagen, der der Klasse des eigenen entspricht.
Dann gibt es einen Abzug wegen Eigenersparnis, nimmt man eine Klasse kleiner, dann werden die Mietwagenkosten vollständig übernommen (BGH, VI ZR 245/11). Hat man zusätzlichen Aufwand mit entsprechenden Kosten, sind diese Kosten schadensersatzpflichtig.
ZB. wegen den Platzverhältnissen und Teile des Urlaubsgepäck muss mit der Bahn geschickt werden; weil der Wagen dann nicht mehr Repräsentationsaufgaben erfüllt, aber ein entsprechendes Fahrzeug für einen Tag benötigt wird; weil für Winterreifen Zuschläge verlangt werden, die in den Grundkosten nicht mit drin sind; ...
Ein Ersatzwagen zu haben, schließt doch nicht aus, dass weitere Kosten auftreten und dann auch ersatzpflichtig sind. Gerade weil der Wagen eine Klasse kleiner ist.
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Ja freilich - und er seelische Schaden weil die Nachbarn lachen und überhaupt..... Faszinierend, mit welcher Phanatasie Szenarien entworfen werden, die Lichtjaher entfernt von der Realität liegen, um doch noch der große McPeil zu sein.
Machen wir es mal aus der praktischen Sicht - und dieses Sicht soll ja auch in den Justizpalästen Deutschlands gelegetlich zu beobachten sein.
Ist dem TE ein materieller Schaden entstanden? - Dem Vernehmen nach nein.
Ist ein schadenersatzbegründender Verzug schuldhaft! durch die Werkstatt entstanden? Dem Vernehmen nach nein, keine Frist gesetzt.
Repräsentationsaufgaben?Golf? 😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁:
Alle anderen Theoretisirereien sind allein akademische Selbstbefruchtungen und dem TE wenig dienlich.
Zitat:
@twindance schrieb am 4. September 2015 um 06:48:41 Uhr:
Machen wir es mal aus der praktischen Sicht - und dieses Sicht soll ja auch in den Justizpalästen Deutschlands gelegetlich zu beobachten sein.
Warum denn auch nicht?
Zitat:
Ist dem TE ein materieller Schaden entstanden? - Dem Vernehmen nach nein.
Bist Du Richter, dass Du dies ohne Kenntnis der Gesamtsituation entscheiden könntest?
Insbesondere auch das Nachdenken über Möglichkeiten eines materiellen Schadens über den Versuch alles lächerlich zu machen, unterdrückst.
Zitat:
Ist ein schadenersatzbegründender Verzug schuldhaft! durch die Werkstatt entstanden? Dem Vernehmen nach nein, keine Frist gesetzt.
Wie wäre es denn mal eine Art Anleitung zu erstellen, was das richtige Verhalten gegenüber einer Werkstatt darstellt?
Bei der Auftragserteilung eine verbindliche, mindestens unverbindliche Befristung zu setzen, damit eine Inverzugsetzung von allein, spätestens nach einem weiteren Schreiben kurzfristig einsetzt.
Zitat:
Repräsentationsaufgaben?Golf? 😁😁😁😁😁😁😁 ...
Aber 3,5 Wochen Reparaturzeit ohne absehbarer Fertigstellung bei einem Golf sind nicht lächerlich. Wie will eine Werkstatt den Vorwurf der Schuldhaftigkeit abweisen können, wenn es sich um einen Golf, einem VW-Golf! handelt.
Gerade das Fehlen von sämtlichen repräsentativen Fähigkeiten aufgrund einer völligen Abwesenheit jeglicher Exotik oder besonderer Probleme in der Fehlersuche wegen Unerfahrenheit der Mechaniker mit den High-Tech Innovationen und Komponenten an so einem Golf machen die Situation weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
Zitat:
Alle anderen Theoretisirereien sind allein akademische Selbstbefruchtungen und dem TE wenig dienlich.
Was Dein Beitrag natürlich nicht ist. 🙄
Wie wäre es denn mit Vorschlägen, die dem TE und anderen Leuten in gleicher Situation dienlich sind, ein derartiges Trauerspiel durch einen Wechsel auf die aktive Seite auch irgendwann kontrollieren und beenden zu können?
Oder Lesern, die über diesen Thread stolpern, etwas sinnhaftes zu geben, wie sie bereits im Vorfeld agieren könnten, um mögliche Grundlagen für irgendwelche Spielchen nicht schon freiwillig dem Gegenüber auf dem Tablett zu servieren.
Immer nur passiv zu bleiben mag ja äußerst bequem sein, und aus dieser gewählten Position ausschließlich wirkungslos reagieren zu können, mag einem ja bei genügend Selbstsuggestion auch irgendwann als äußerst schlau vorkommen. Dann sollte man aber auch dazu stehen und nicht vortäuschen, dass man ein anderes Ziel hätte.
Dramaking, du machst deinem Nick alle Ehre. Du konstruierst hier ein Szenario, was in keiner Weise zutrifft. Uns wirfst du vor, ob wir bei unseren Äusserungen dabei gewesen wären. Warst du denn dabei ?
Du hast weiter vorne ziemlichen Blödsinn beschrieben, willst es aber nicht mehr wahrhaben.
Den Postings des TE nach zu urteilen ist der Polo eben nur zu klein und zu schwachbrüstig. Wenn er zwingend ein grösseres Fahrzeug benötigt, muss er die Werkstatt ansprechen. Ich bin ziemlich sicher, dass die mit sich reden lassen .
Wir wissen ja nichtmal, ob ihm der Ersatzwagen so überhaupt zusteht.
Am Ende kann er froh sein, überhaupt für die ganze Zeit einen Polo zur Verfügung gehabt zu haben.
Aber ehe ich mich hier weiter irgendwelchen Theorien widme, warte ich erstmal ab, ob der TE zu den Bedingungen noch was schreibt oder ob er die Sache auf sich beruhen lässt.
Für gewöhnlich geben TE unter gewissen Umständen das Mitlesen einfach auf ....
Grüße
Nur ganz kurz, da ich arbeiten bin:
Ich hätte den Mietwagen gegen entsprechenden Aufpreis upgraden können. Laut dem 🙂 muss mir lediglich ein KFZ, welches zwei Klassen unterhalb meines Fahrzeugs ist, zur verfügung gestellt werden. Keine ahnung wie und wo die Klassen definiert sind. Einen vergleich nach Modell wird eh schwer... einen Polo gibt es für 12t€, einen Golf für 40t€... wie viele Klassen liegen jetzt da zwischen? Naja, ist ja auch egal.
3 1/2 Wochen?
Spätestens nach einer Woche hätte die Werkstatt einen Brief von meinem RA bekommen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 4. September 2015 um 08:56:19 Uhr:
Dramaking, du machst deinem Nick alle Ehre. Du konstruierst hier ein Szenario, was in keiner Weise zutrifft.
Zum Einen warst Du es, der hier nachgefragt hat, unter welchen Bedingungen ein Schadensersatz überhaupt möglich wäre;
Zitat:
Uns wirfst du vor, ob wir bei unseren Äusserungen dabei gewesen wären. Warst du denn dabei ?
zum Anderen seit Ihr es doch, die offensichtlich dabei sind, weil Sie alle Möglichkeiten, selbst die nicht Genannten pauschal ausschließen
Zitat:
Wenn er zwingend ein grösseres Fahrzeug benötigt, muss er die Werkstatt ansprechen. Ich bin ziemlich sicher, dass die mit sich reden lassen .
Bist Du aber auch erst, seit dem Dir ein Sinneswandel gekommen ist, denn Dein erstes Posting war, dass keinerlei Schaden existiert, weil er den Wagen irgendwann einmal wieder bekommt.
Zitat:
Am Ende kann er froh sein, überhaupt für die ganze Zeit einen Polo zur Verfügung gehabt zu haben.
Richtig, am Ende sollen die Leute auch noch froh sein, wenn sie mit einem minderwertigeren Ersatz vorlieb nehmen müssen, bei Mängeln und Verzögerungen, die andere zu verantworten haben.
Und die, die auf gewisse Umstände hinweisen, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen, sollen die Sache gefälligst auf sich beruhen lassen.
Wie erklärst Du Deine Einstellung, unbedingt alles zu unterdrücken, was einem Werkstattkunden in eine bessere Position mit dann auch zu durchsetzbaren Schadensersatzansprüchen verhilft?
So sehr scheint es Euch nicht zu tangieren, dass der Wagen des TE nun seit über 3,5 Wochen in der Werkstatt steht und von Seiten der Werkstatt auch offensichtlich keinerlei sonderliches Interesse besteht, diesen Zustand zu ändern.
Was würdest Du denn in derartiger Situation machen und hier als Lösung vorschlagen: nach 6 Wochen Tee und Kekse bringen und mitteilen, dass Du diesen Service auch gerne die nächsten Monate wiederholen wirst und tief im Herzen dankbar bist, einen alten Polo zu fahren?
Oder selbst das nicht, weil es dem auf sich beruhen lassen widerspricht?
Gerade habe ich einen Anruf bekommen. Kann mein Auto abholen, aber der Fehler ist nicht behoben. Da der Mietwagen der Werkstatt einiges an Geld kostet, hat man mich eben gebeten das Auto erst einmal trotz Defekt wieder mit zu nehmen. Es wird dann wohl noch mal ein VW-Techniker (angeblich einer direkt aus WOB) hinzugezogen. Es war wohl schon zwei mal jemand von VW vor Ort, da der Fehler "ungewöhnlich" ist.
Naja, ich darf gleich mein Auto wieder abholen und dann schauen wir mal. Ein Sicherheitsrisiko besteht nicht, das knattern im Lenkrad und das Geräusch sind zwar unschön, aber was soll's?!
Den Werkstattbericht bekomme ich, ich werde ihn - falls Interesse besteht - mal hier im Forum posten ;-)
Ich möchte mich für Eure Meinungen und Beiträge bedanken, auch wenn ich mit einigen Posts nichts anfangen konnte. Ein bisschen neidisch bin ich ja schon auf die Auffassungsgabe und hellseherischen Fähigkeiten einiger Wenigen hier. Und ich möchte mich bei denen entschuldigen, die sich durch mein sinngemäßen "nur einen Polo" angegriffen gefühlt haben. Besonders witzig ist, dass ich auf diesen Thread sogar eine privat Nachrichten erhalten habe, wo sogar der Kapitalismus Thema wurde... ;-)
Danke und viele Grüße,
Namasté
Der TE
Ich bin immer wieder Überrascht, wie viele User auf MT einen eigenen Anwalt haben. Ich könnte nicht mit meinem Anwalt drohen, weil ich mangels Bedarf noch keinen habe.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 4. September 2015 um 14:22:31 Uhr:
Wenn er zwingend ein grösseres Fahrzeug benötigt, muss er die Werkstatt ansprechen. Ich bin ziemlich sicher, dass die mit sich reden lassen .Bist Du aber auch erst, seit dem Dir ein Sinneswandel gekommen ist, denn Dein erstes Posting war, dass keinerlei Schaden existiert, weil er den Wagen irgendwann einmal wieder bekommt.
Weil bis dahin der TE noch mit keinem Wort erwähnt hatte, dass der Kinderwagen nicht reinpasst. Dieser Einwand kam erst später.
Am Ende kann er froh sein, überhaupt für die ganze Zeit einen Polo zur Verfügung gehabt zu haben.
Das hast offenbar falsch verstanden. Damit meinte ich, ob im Vertrag in irgendeiner Weise überhaupt drin steht, dass ihm ein Leihwagen gestellt wird . Ich hatte auch schon eine Werkstatt, die mir eine Leihfirma aufschwatzen wollte. Eine Fahrkarte für die ÖPNV hätten sie mir freiwillig gegeben.