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Werkstatt wird mit Reparatur nicht fertig - Versicherung will Leihwagen nicht weiter übernehmen...

Themenstarteram 13. August 2008 um 9:23

Werte Gemeinde,

ich habe nach einem Unfall nun seit dem 1. August einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur meines 3er BMWs. Soweit sogut. Den Leihwagen habe ich nun bis 14. August von der Versicherung zugestanden bekommen.

Leider meldet mir heute die Werkstatt, daß ich mein Auto womöglich erst am Samstag abholen kann.

Alles klar, denke ich und ruf wieder bei der Versicherung an, damit die den Leihwagen bei Sixt freigeben.

Weit gefehlt - die Versicherung ist der Meinung, daß das ab morgen nun mein Problem sei, wie ich in die Arbeit komme.

Die Firma Sixt braucht allerdings eine Freigabe durch die Versicherung und überhaupt geben die einen Unfallersatzwagen eh nur 2 Wochen her. Das sei so mit den Versicherungen "vereinbart".

Mein Rechtsanwalt ist der Meinung, daß ich mir da keine grauen Haare wachsen lassen solle. Der Leihwagen steht mir weiterhin kostenlos zu.

Wenn aber die Versicherung sich weigert, den Leihwagen weiterhin zu bezahlen, wie komme ich für die "paar Tage" in die Arbeit, ohne daß ich mir nun selber einen Leihwagen hole und womöglich auf den Kosten sitzen bleibe?

Das Gutachten sieht eine Reparaturdauer von 6-7 Arbeitstagen vor, die die Werkstatt nun aber schon überzogen hat. Die genauen Gründe sind mir momentan noch nicht bekannt, aber ich denke schon, daß das seine Richtigkeit hat und unvermeidbar war...

Muß dann auch die Werkstatt für die restlichen Tage den Leihwagen übernehmen?

An wen muß ich mich nun wenden, wenn ich weiterhin einen Leihwagen brauche?

Vielen Dank schonmal!

Gruß, Jürgen

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2008 um 14:30

So kenne ich das von Volkswagen: Dauert eine Reparatur aufgrund Lieferschwierigkeiten von Originalersatzteilen länger als ...., dann stellt Volkswagen kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Nennt sich Mobilitätsgarantie.

 

Und warum sollte es solch eine Serviceleistung nicht auch bei BWM geben ? Werbung auf der BMW-Homepage:

 

Ersatzwagen Service.

Alternative Mobilität Ihres BMW Service Partners.

Nur weil Ihr BMW mal in die Werkstatt muss, müssen Sie noch lange nicht auf BMW verzichten. Ihr BMW Service Partner bietet Ihnen in der Zeit des Werkstattaufenthalts einen BMW Ersatzwagen. Eine günstige Gelegenheit für Sie, einmal einen anderen BMW zu testen. Oder Sie wählen ein alternatives, spritsparendes und gleichsam sportliches Fortbewegungsmittel und fahren ein BMW Bike aus der aktuellen Kollektion Probe.

 

Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die Versicherung den Leihwagen bis zum Ende bezahlt. Hier muss sich die Werkstatt rechtfertigen, warum die Reparatur erheblich von der vorgegebenen Reparaturdauer des Sachverständigen abweicht. Im Zweifel war ein Monteur krank und das hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer nicht zu vertreten.

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Zitat:

Original geschrieben von SV Stoll

Hallo,

 

Diese Umtriebe gehören, auch im Namen ehrlicher Geschädigter, radikal bekämpft. Und Kollegen, wie von Dellenzähler beschrieben, gehören weg. Bei der Wettbewerbszentrale sind die Anfänge gemacht. Auf der HP kann man sich über das Unterthema Sachverständige informieren.

Mfg.

 

SV Stoll

Danke für den Hinweis, da werde ich doch gleich mal "hinsurfen":D

 

Gruß Delle

am 19. August 2008 um 21:17

Zitat:

ja und gerade deßhalb gehört der Geschädigte hier heraus genommen. Er darf keine Nachteile erleiden.

Die Frage ist nur wem es nun anzulasten ist, das der Geschädigte Nachteile erleidet.

 

Das die gegnerische Versicherung nicht mehr zahlt ist verständlich, wenn die BMW-Werkstatt des TE zugesichert hat den Schaden umgehend reparieren zu können, dann sollten 14 Tage mehr als genug sein.

Hallo,

um es nochmal verständlich darzustellen:

- Wenn der Geschädigte, gemessen an seinem Erkenntnis- und Wissensstand, vernünftig und wirtschaftlich korrekt handelt und sich verhält, kann im nichts angelastet werden. Ist ihm kein Auswahlverschulden nachzuweisen, kann man ihm keinen Strick daraus drehen und die Kosten auf ihn abwälzen.

Der Versicherung steht frei, die Werkstatt hier in Beschlag zu nehmen und die Mehr-Kosten für den Mietwagen von ihr zu fordern.

Es ist und bleibt falsch stetig zu behaupten, dass derGeschädigte für unvorgesehene Entwicklungen verantwortlich zu machen ist.

Nur wenn er es mitverschuldet hat, können ihm entstehende Mehrkosten oder auch allgemein Kosten der Schadensregulierung angelastet werden.

Z.B. wenn er kurz vor dem Urlaub der Werkstatt dort den Wagen abgibt. Oder er seinen Friseur mit der Gutachten-Erstellung beauftragt (Stichwort Unbrauchbarkeit des Gutachtens). Oder er eine vom SV vorgegebene, leichte Notraparatur zur Erlangung der Fahr- und Verkehrssicherheit ablehnt und gleich einen Mietwagen nimmt. Oder wenn er sonst einen Polo fährt und als Mietwagen mal den Lambo mitnimmt :D.

Zusammengefasst nochmals:

Wenn sich der Geschädigte in der Sache "normal" verhält, kann ihm nichts zum Nachteil gereicht werden.

Er braucht keine überobligatorischen Anstrengungen zum Sparen für den Schädiger unternehmen, er darf aber auch nicht jetzt hier unsinnig aus dem vollen schöpfen.

Mfg.

SV Stoll

am 20. August 2008 um 15:47

@SV Stoll

Nach deinen Beiträgen wird der Eindruck erweckt, der Versicherer habe den Leihwagen - egal für welche Dauer - zu finanzieren und könne, sofern die Werkstatt hinsichtlich der Reparaturdauer geschlampt hat, dort Regress nehmen; der Geschädigte habe sich darum nicht zu kümmern.

 

Bricht die Seuche in einem Kfz-Betrieb aus und alle Mitarbeiter sind mal soeben für zwei Wochen krank, die Reparatur verlängert sich deshalb um eben diese zwei Wochen und der Geschädigte fährt unbeirrt seinen Mietwagen weiter, wirst du sicherlich uns allen hier mitteilen können, auf welcher Grundlage der Schädiger bzw. stellvertetend der Versicherer die Mietwagenkosten auch für diese zwei Wochen zu zahlen/finanzieren hat.

Ich habe eben aber nochmal mit der Werkstatt telefoniert und denen unmißverständlich die Sachlage dargestellt, daß ich einen Leihwagen benötige und bestimmt nicht gewillt bin, auch nur einen Cent dafür zu bezahlen.

 

Das ist die Meinung des TE und hier auch völlig verständlich. 

 

Problem ist nur, er ist der Auftaggeber und Empfänger für:

 

-Sachverständigenrechnung

-Reparaturkostenrechnung

-Mietwagenrechnung

 

Da steht nämlich überall sein Name drüber.

 

Und wenn es hier Stress gibt, dann klopfen erst einmal alle bei ihm an und wollen Kohle. Keiner möchte warten, bis die Sache ausgestanden ist.

 

Das die Versicherung hier die Werkstatt in Regress nimmt, so weit sind wir hier noch lange nicht. 

 

Ein Anspruchsteller ist auch kein unmündiges Kind den man vor allem schädlichen auf der Welt unbedingt schützen muss. 

 

Man weis nie, an was für einen Richter man hier im Zivilprozess gelangt und wie der über die Sache denkt.

 

Ja, es gibt sie nämlich, die Urteile wo drin steht, man hat sich so zu verhalten, wie ein wirtschaftlich vernüftig denkender Mensch das in einem solchen Fall auch tun würde. 

 

Auch ich wäre und bin mit solchen Ratschlägen sehr Zurückhaltend, dass kann wirklich böse ins Auge gehen. 

 

Der TE hat das schon richtig gemacht, dass er der Werkstatt hier "Feuer unter dem Frack" gemacht hat. 

 

In solchen Fällen stellt die Werkstatt dann auch tatsächlich einen Leihwagen für die restliche Dauer, weil Sie selber weis, dass das so nicht geht. 

 

Zumindest in meinen Werkstätten und Autohäusern ist das so.......

 

Aber, das Thema dürfte sich mittlerweile eh erledigt haben, mitlerweile ist ja Mittwoch der 20.08.08.

 

 

Gruß

 

Delle

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