Werkstatt verursacht TK-Schaden. Und nun?
Hallo Leute, ich bin ganz neu hier und wende mich gleich mit einem kuriosen Problemchen an euch. Ich hoffe, es hat jemand eine Antwort für mich.
Ich habe meinen Corsa D vergangene Woche in einer Opel-Vertragswerkstatt auf Autogas umrüsten lassen. So weit so gut. Gestern wollte ich mein Prachtstück wieder abholen und wunderte mich schon, warum der Werkstattleiter sich ein wenig seltsam benahm. Er fing dann an, von einem kleinen "Mißgeschick" zu sprechen. Natürlich schrillten bei mir gleich sämtliche Alarmglocken. Gott sei dank ging es "nur" darum, daß bei einer Probefahrt die Windschutzscheibe durch Steinschlag beschädigt wurde. Die Scheibe ist inzwischen getauscht, es sind also keine Schäden mehr vorhanden. Trotzdem sollte ich der Werkstatt eine Abtrittserklärung für die Versicherung unterschreiben. Ich war natürlich erst mal reichlich perplex und hab´s natürlich, dumm, wie ich war gemacht. Jetzt rechnet die Werkstatt (die SB wird die Werkstatt übernehmen) diesen Schaden mit meiner Versicherung ab und ich habe angeblich weiter nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun.
Je länger ich jetzt aber drüber nachdenke, desto unsicherer bin ich mir, hier richtig gehandelt zu haben. Ist es wirklich so, daß meine Versicherung zahlen soll, obwohl ich selber den Schaden gar nicht verursacht habe? Und ist die Werkstatt nicht selber gegen solche Fälle versichert? Ich bin jetzt total verwirrt und fühle mich irgendwie als "Schadentilger" missbraucht. Andererseits bin ich in dieser Werkstatt sehr zufrieden und habe das Auto auch dort gekauft. Trotzdem hat´s iwie alles einen bittren Beigeschmack.
Würde mich über jeden Rat freuen!
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SotiriosKyrgiakos
TK zahlt den schaden... und der Versicherungsnehmer wird weder hoch gestuft oder hat sonst welche nachteile...
Und wenn wie bereits gesagt, die Versicherung den Schaden als Anlass nimmt, den Vertrag zu kündigen, sagt der Kunde "danke".
Das kommt zwar selten vor, beim ersten Schaden eigentlich nie. Aber lass in überschaubarer Zeit einen 2. TK-Schaden passieren, ist dies durchaus möglich. Hängt natürlich stark von der Versicherungsgesellschaft ab.
Nach ein paar Minuten googeln habe ich gleich ein paar Fälle gefunden, wo die Versicherung schlicht und einfach nach dem 2. Schaden gekündigt hat. So nach dem Motto, mit dem 2. Schaden zählt man automatisch zur Risikogruppe, von der man sich trennen will. Die schauen dann nicht mehr nach, wie und warum der Schaden passiert ist, sondern zählen schlicht und einfach nur eins-zwei-Ende.
epp4
20 Antworten
Hmm das ist ne gute Frage.
Da es ein TK Schaden ist wird auf jeden Fall deine Versicherungseinstufung nicht drunter leiden.
Ob die Werkstatt gegen einen Steinschlag (der ja immer und überall passieren kann) eine Versicherung hat weiß ich nicht.
Evtl. sollte es da ja eine Haftpflicht von denen geben.
Vielleicht kann sich ja noch jemand dazu äußern. Falls deine Versicherung was dagegen hat wird sie sich schon melden.
Gruß
Karle
..das ist ein "ganz normaler" TK Schaden wenn es denn tatsächlich Steinschlag war, und nicht eine Panne bei der Montage in der Werkstatt. Falls dies irgendeinem anderen fremder Fahrer passiert wäre, würde ja auch Deine Versicherung für den Schaden aufkommen.
Problematisch wird es nur falls der Versicherungsvertrag, wie es ja heute häufig der Fall ist, auf einen festgelegten Benutzerkreis ausgestellt ist.
Zitat:
Original geschrieben von kdmkdm
Problematisch wird es nur falls der Versicherungsvertrag, wie es ja heute häufig der Fall ist, auf einen festgelegten Benutzerkreis ausgestellt ist.
Das sollte auch kein Problem sein denn es handelt sich ja nicht um eine Fahrt aus jux und dollerei sondern um eine Probefahrt die ja nun mal kein anderer außer der Werkstatt machen kann.
Wie schon hier erwähnt ist die Versicherung ja fahrzeuggebunden.
Sie ist für die Begleichung dieses Schadens verantwortlich, zumal ja kein Fehlverhalten oder gar Vorsatz seitens des Fahrers vorliegt sondern lediglich ein aus der normalen Benutzung resultierender Schaden, der Dir genauso hätte passieren können.
Wenn Du einen Mietwagen hast und einen Steinschlag "verursachst" greift ja auch die Versicherung, die auf den Mietwagen läuft, und nicht Deine private Haftpflicht, Deine private KFZ-Versicherung oder sonst was...
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Zitat:
Original geschrieben von kdmkdm
Problematisch wird es nur falls der Versicherungsvertrag, wie es ja heute häufig der Fall ist, auf einen festgelegten Benutzerkreis ausgestellt ist.
Es gibt Verträge, in denen bei Schaden durch einen "nichtgenehmigten" Fahrer nur eine zusätzliche Gebühr (z.B. 500€) anfällt.
Ansonsten MUSS die Versicherung den Schaden sowieso erstmal bezahlen und kann sich das Geld dann wieder zurückholen, was bei der Werkstatt geschieht (Abtretungserklärung).
In jedem Fall bleibt nichts am Kunden hängen.
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Jetzt bin ich auch beruhigt. Scheint ja alles okidoki zu sein. 🙂
Hallo zusammen,
wenn der Betrieb Wert auf seine Kunden legt, dann hat er eine Kaskoversicherung für betriebsfremde Fahrzeuge, die sich in seiner Obhut befinden.
Viele Betriebe leisten sich allerdings nur die Haftpflichtversicherung, die für diesen Schaden nicht aufkommt.
Ich persönlich halte nichts von Betrieben, die dieses Risiko auf Ihre Kunden abwälzen, da sie zu geizig sind, eine solche Versicherung abzuschliessen.
Ich hätte eigentlich schon erwartet, dass jeder seriöse Betrieb versicherungstechnisch entsprechend abgesichert ist!
Es soll ja auch Fahrzeuge geben, die weder eine Voll- noch eine Teilkaskoversicherung haben.
Bei einem Schaden während der Probefahrt hat der Kunde eindeutig außen vor zu sein, wäre ja noch schöner. Lass jetzt beim Kunden bereits den 2. oder gar 3. Teilkaskoschaden innerhalb einer überschaubaren Zeit vorliegen, dann wird er von der Versicherung möglicherweise rausgeworfen. Bei einem Schadenfall kann nämlich immer gekündigt werden und dies von beiden Seiten.
Ich würde die Werkstatt nochmals fragen, ob man den Schaden an die Fahrzeugversicherung durchreichen will, weil man
a) selbst nicht abgesichert ist
oder
b) eine Versicherung zwar besteht, man aber das Pech hatte, in letzter Zeit mehrere Schadensfälle zu haben, was zu einer momentan hohen Schadensquote führte
Bei a) würde ich mir ernsthaft überlegen, die Werkstatt zu wechseln. Wenn das nicht mehr drin ist, wird womöglich an anderer wichtiger Stelle auch noch gespart.
Bei b) könnte man durchaus Entgegenkommen zeigen, wenn man selbst keine Probleme mit der Versicherung erwartet (erster Schaden nach langer Zeit)
epp4
Hm, eigentlich bin ich in der Werkstatt sehr zufrieden. Ich höre auch von vielen anderen Kunden dort nur Gutes und das sind bestimmt keine einfachen Kunden, wenn ich so an diese Personen denke.
Ich werde morgen noch mal nachfragen, warum das nun über meine Versicherung abgewickelt werden soll und ob sie keine eigene Versicherung haben und wenn doch, warum sie diese nicht einbeziehen. Ich muß sowieso noch mal dort vorbei und meinen Fahrzeugbrief wieder abholen. Der war zwecks Autogaseintragung noch dort.
Im Übrigen ist das mit den Fahrzeugen, die tatsächlich nur Haftpflichtversichert sind, ein berechtigter Einwand. Danke für den Tip, werde ich gleich morgen mit einbringen!
Zitat:
Original geschrieben von candy xx
Hm, eigentlich bin ich in der Werkstatt sehr zufrieden. Ich höre auch von vielen anderen Kunden dort nur Gutes und das sind bestimmt keine einfachen Kunden, wenn ich so an diese Personen denke.
Ich werde morgen noch mal nachfragen, warum das nun über meine Versicherung abgewickelt werden soll und ob sie keine eigene Versicherung haben und wenn doch, warum sie diese nicht einbeziehen. Ich muß sowieso noch mal dort vorbei und meinen Fahrzeugbrief wieder abholen. Der war zwecks Autogaseintragung noch dort.
Im Übrigen ist das mit den Fahrzeugen, die tatsächlich nur Haftpflichtversichert sind, ein berechtigter Einwand. Danke für den Tip, werde ich gleich morgen mit einbringen!
Der Schaden ist bei einer Reparatur in der Autowerkstatt entstanden und ist damit über die Haftpflichtversichrung der Autowerkstatt abzurechnen. Jeder Betrieb hat eine Betriebshaftpflihtversicherung. Für mich ist das Versicherungsbetrug.
Was hat die Werkstatt Dir dann angeboten, wenn Du in deren Vorschlag einwilligst.
Bei dem vorgeschlagenen Deal sehe ich nur, dass die Werkstatt einen Vorteil hat und Du die evtl. Nachteile.
Im übrigen bist Du grundsätzlich verpflichtet, einen Schaden Deiner Versicherung zu melden. Manche Versicherer verlangen dies bereits vor beginn der Reparaturarbeiten. Frage Deine Werkstatt, was Du der Versicherung erzählen sollst, wenn Du den Schadenshergang darlegen sollst. Du wirst sehen, dass er Dich zu Aussagen überreden will, die mit der Wahrheit nicht in Einklang zu bringen sind.
Lass uns wissen, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist.
O.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der Schaden ist bei einer Reparatur in der Autowerkstatt entstanden und ist damit über die Haftpflichtversichrung der Autowerkstatt abzurechnen. Jeder Betrieb hat eine Betriebshaftpflihtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung alleine nutzt in diesem Fall nichts, da die Versicherungen dieses Risiko in der Haftpflichtversicherung für Kfz-Betriebe auschliessen.
Zitat:
Zitat Versicherungsbedingungen Betriebshaftpflicht
Kraftfahrzeug-Handwerksbetriebe und Landmaschinen-Fachbetriebe
Ausgeschlossen sind Haftplichtansprüche aus Beschädigung oder Vernichtung von Kraftfahrzeugen oder Landmaschinen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Reparatur oder zu sonstigen Zwecken befinden, sowie deren Zubehör.
Es wird eine zusätzliche Kraftfahrtversicherung benötigt. Diese ist freiwillig und wird von vielen Betrieben aus Kostengründen nicht abgeschlossen.
Also die zitierten Versicherungsbedingungen finde ich schon etwas arg "schief". Dass man die Probefahrtsrisiken im Straßenverkehr ausschließen will und es dafür eine zusätzliche Kraftfahrtversicherung braucht, leuchtet mir ja noch ein.
Aber wenn in der Werkstatthalle ein Hammer auf die Motorhaube fällt, hat das mit Fahrbetrieb nichts mehr zu tun. Für was möchte die Versicherung mit diesen Bedingungen denn in einem KFZ-Handwerksbetrieb überhaupt noch haften?
Für den Unfallschaden nach nicht angezogenen Radmuttern, viel mehr fällt mir da nicht mehr ein.
Mit diesen Bedingungen wären ja Schäden ausgeschlossen, die im privaten Bereich sonst in den ganz normalen Bereich der Privathaftpflicht fallen, weil sie mit der Fahrzeugnutzung rein gar nichts zu tun haben. Wenn dem Nachbarn auf der Leiter stehend der Hammer auskommt und mein Auto trifft, gibt es auch keine Diskussion. Eine Werkstatt, die sich nur allein auf diese Bedingungen verlässt, handelt in meinen Augen grob fahrlässig, weil praktisch alle Beschädigungen, die IN einer Werkstatt vorkommen, ansonsten ja auch keinesfalls (auch nicht mit gutem Willen des Kunden) auf die bestehende Fahrzeugversicherung "umgeleitet" werden können.
Irgendwie kommen mir die Bedingungen wie folgt vor:
Haftpflicht für Zahnärzte:
Ausgeschlossen sind alle Patientenforderungen aufgrund von fehlerhaften Zahnbehandlungen, Beinbrüche im Treppenhaus der Praxis sind dagegen versichert.
epp4
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von epp4
Für was möchte die Versicherung mit diesen Bedingungen denn in einem KFZ-Handwerksbetrieb überhaupt noch haften?
Für den Unfallschaden nach nicht angezogenen Radmuttern, viel mehr fällt mir da nicht mehr ein.
Da gibt es noch viel mehr.
Zum Beispiel für Personenschäden, wenn die Putzfrau den Putzeiner stehen lassen hat und ein Kunde stolpert darüber.
Dass die Schäden am Fahrzeug selbst, bei einem KFZ-Handwerksbetrieb in der reinen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind ist durchaus nachvollziehbar.
Bei diesem "kleinen" jährlichen Versicherungsbeitrag würde manch ein Betrieb sich an den Schäden, die er "versehentlich" verursacht, sanieren.
Wem seine Kunden wichtig sind, der schliesst noch zusätzlich zur Haftpflicht eben diese Zusatzversicherungen ab, um alle Risiken zu decken.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Dass die Schäden am Fahrzeug selbst, bei einem KFZ-Handwerksbetrieb in der reinen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind ist durchaus nachvollziehbar.Bei diesem "kleinen" jährlichen Versicherungsbeitrag würde manch ein Betrieb sich an den Schäden, die er "versehentlich" verursacht, sanieren.
Dann darf die Versicherung aber nicht "Betriebshaftpflicht" heißen, sondern "Haftpflicht für sonstige Schäden!".
Bei der Überschrift "Kraftfahrzeug-Handwerksbetriebe und Landmaschinen-Fachbetriebe" bin ich implizit davon ausgegangen, dass hier die zugehörige Versicherung für einen KFZ-Betrieb vorliegt, natürlich mit den entsprechenden Prämien.
Auf jeden Fall ist es doch ein Witz, wenn gesetzlich nur das "Drumherum" versichert werden muss, die für die Branche des Betriebs wichtigen Dinge aber optional sind. Wie ich schon sagte: einfach schief.
epp4