Werkstatt verursacht TK-Schaden. Und nun?

Opel Corsa D

Hallo Leute, ich bin ganz neu hier und wende mich gleich mit einem kuriosen Problemchen an euch. Ich hoffe, es hat jemand eine Antwort für mich.
Ich habe meinen Corsa D vergangene Woche in einer Opel-Vertragswerkstatt auf Autogas umrüsten lassen. So weit so gut. Gestern wollte ich mein Prachtstück wieder abholen und wunderte mich schon, warum der Werkstattleiter sich ein wenig seltsam benahm. Er fing dann an, von einem kleinen "Mißgeschick" zu sprechen. Natürlich schrillten bei mir gleich sämtliche Alarmglocken. Gott sei dank ging es "nur" darum, daß bei einer Probefahrt die Windschutzscheibe durch Steinschlag beschädigt wurde. Die Scheibe ist inzwischen getauscht, es sind also keine Schäden mehr vorhanden. Trotzdem sollte ich der Werkstatt eine Abtrittserklärung für die Versicherung unterschreiben. Ich war natürlich erst mal reichlich perplex und hab´s natürlich, dumm, wie ich war gemacht. Jetzt rechnet die Werkstatt (die SB wird die Werkstatt übernehmen) diesen Schaden mit meiner Versicherung ab und ich habe angeblich weiter nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun.
Je länger ich jetzt aber drüber nachdenke, desto unsicherer bin ich mir, hier richtig gehandelt zu haben. Ist es wirklich so, daß meine Versicherung zahlen soll, obwohl ich selber den Schaden gar nicht verursacht habe? Und ist die Werkstatt nicht selber gegen solche Fälle versichert? Ich bin jetzt total verwirrt und fühle mich irgendwie als "Schadentilger" missbraucht. Andererseits bin ich in dieser Werkstatt sehr zufrieden und habe das Auto auch dort gekauft. Trotzdem hat´s iwie alles einen bittren Beigeschmack.
Würde mich über jeden Rat freuen!
LG

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Zitat:

Original geschrieben von SotiriosKyrgiakos


TK zahlt den schaden... und der Versicherungsnehmer wird weder hoch gestuft oder hat sonst welche nachteile...

Und wenn wie bereits gesagt, die Versicherung den Schaden als Anlass nimmt, den Vertrag zu kündigen, sagt der Kunde "danke".

Das kommt zwar selten vor, beim ersten Schaden eigentlich nie. Aber lass in überschaubarer Zeit einen 2. TK-Schaden passieren, ist dies durchaus möglich. Hängt natürlich stark von der Versicherungsgesellschaft ab.
Nach ein paar Minuten googeln habe ich gleich ein paar Fälle gefunden, wo die Versicherung schlicht und einfach nach dem 2. Schaden gekündigt hat. So nach dem Motto, mit dem 2. Schaden zählt man automatisch zur Risikogruppe, von der man sich trennen will. Die schauen dann nicht mehr nach, wie und warum der Schaden passiert ist, sondern zählen schlicht und einfach nur eins-zwei-Ende.

epp4

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was gibts denn da so groß zu diskutieren....
is doch völlig irrelevant, wer das auto gefahren hat, danach fragt die versicherung doch gar nicht...

TK zahlt den schaden... und der Versicherungsnehmer wird weder hoch gestuft oder hat sonst welche nachteile...
und wenn die werkstatt die SB übernimmt (falls vorhanden) is doch alles in ordnung.

selbst wenn die werkstatt dadurch jetz nen vorteil hat (verkauft die scheibe ja nich zum einkauf) kanns dir doch völlig egal sein...

man kanns natüürlich auch was weiß ich wo einklagen, dass es über eine betriebshaftpflicht oder weiß der geier was läuft.... kannst halt machen, wenn du zu viel zeit hast und sonst nix besseres zu tun 😉

Zitat:

Original geschrieben von SotiriosKyrgiakos


TK zahlt den schaden... und der Versicherungsnehmer wird weder hoch gestuft oder hat sonst welche nachteile...

Und wenn wie bereits gesagt, die Versicherung den Schaden als Anlass nimmt, den Vertrag zu kündigen, sagt der Kunde "danke".

Das kommt zwar selten vor, beim ersten Schaden eigentlich nie. Aber lass in überschaubarer Zeit einen 2. TK-Schaden passieren, ist dies durchaus möglich. Hängt natürlich stark von der Versicherungsgesellschaft ab.
Nach ein paar Minuten googeln habe ich gleich ein paar Fälle gefunden, wo die Versicherung schlicht und einfach nach dem 2. Schaden gekündigt hat. So nach dem Motto, mit dem 2. Schaden zählt man automatisch zur Risikogruppe, von der man sich trennen will. Die schauen dann nicht mehr nach, wie und warum der Schaden passiert ist, sondern zählen schlicht und einfach nur eins-zwei-Ende.

epp4

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von SotiriosKyrgiakos


TK zahlt den schaden... und der Versicherungsnehmer wird weder hoch gestuft oder hat sonst welche nachteile...

Die Nachteile ergeben sich mit der nächsten Beitragsrechnung.

Da jeder Schaden aus einem Schadenspool bezahlt wird, erhöht sich die ausgegebene Summe.

Anhand dieser Summen berechnen sich die zukünftigen Beiträge, Typklassen und Regionalklassen.

Das heisst auf deutsch, dass jeder Schaden, der eigentlich nicht über die TK abgewickelt werden sollte, die Beiträge ALLER Versicherungsnehmer UNNÖTIG erhöht.

Somit hat nicht nur der VN einen Nachteil, sondern jeder einzelne.

Alle die vorgebrachten Einwände können mich nicht davon abbringen, dem Geschädigten zu raten, die erbetene Unterschrift nicht zu leisten.

- Vorteil der Werkstatt ist nicht das Geschäft mit der Frontscheibe, sondern die Nichtanspruchname der eigenen Versicherung, wobei ich davon ausgehe, dass eine Betriebsversicherung besteht (mehr nachher).  

- Nachteil des Geschädigten ist, dass er Versicherungsbetrug begeht und damit Gefahr läuft, auf die Liste gesetzt zu werden, auf der die Autoversicherer die Namen der Versicherten sammeln, die zu betrügen versuchten. Ich bin sicher, wenn es auffällt und der Geschädigte will sich rechtfertigen, erhält er nicht die Unterstützung der Werkstatt.

Eine Regelung des Schadens durch die Betriebsversicherung ist genauso einfach und schnell wie durch die TK Versicherung des Geschädigten. Kein Zeitaufwand, keine Klage, wenn sich alles so zugetragen hat, wie von der Werkstatt dargelegt.
Aber, und hier kommt m.E. der Knackpunkt, dann kann die sache nicht mehr ohne Einschaltung des Chefs geregelt werden, was ggfs. vermieden werden soll. Wer weiss, ob der Schaden auch tasächlich so entstanden ist wie vom Meister dargelegt.

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass keine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Wo bleibt da der Arbeitnehmerschutz? Bei leicht fahrlässig entstandenem Schaden haftet immer der Betrieb. Gibt es, wie in einem anderen Forumsbeitrag ausgeführt, keinen kompletten Haftungsschutz, dann kann ein größerer Schaden, der aus einfacher Fahrlässigkeit entstanden ist,  den Ruin der Fa. bedeuten. Arbeitnehmer würden auch haften, in dem Fall, wenn durch die Fa. nicht alle Schadensansprüche gedeckt werden könnten. Dies ist für mich in Deutschland unvorstellbar.

Zudem hat die Werkstatt bisher auch nicht vorgebracht, dass sie keine Versicherung habe und deswegen solle die Versicherung des Kunden herangezogen werden.

O.

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von epp4


Aber lass in überschaubarer Zeit einen 2. TK-Schaden passieren, ist dies durchaus möglich. Hängt natürlich stark von der Versicherungsgesellschaft ab.

... dann kommt noch folgendes hinzu:

Manche Versicherungen erfragen, ob man von der bisherigen Versicherung gekündigt wurde, oder ob man selber gekündigt hat.

Meine Meinung nach all den genannten Argumenten:
Das Ansinnen des FOH ist dreist !!

Gruß
Schilling

Auch ich hatte ein solches Problem.Bei meinem Corsa wurde bei einem Werkstattbesuch die hintere Stossstange beschädigt.Am Anfang wollte mir die Werkstätte weismachen,das dieser Schaden schon vorher war.Ich mußte zuerst mit der Polizei drohen, bis der Schaden von der Werkstätte auf ihre Kosten repariert wurde.Ich kann nur jedem Raten hier nicht nachzugeben und auf sein Recht als Kunde zu pochen.

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