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Werkstatt verursacht Schaden am Fahrzeug, Versicherung will DEKRA Gutachten kürzen

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 8:45

Hallo zusammen,

mein mittlerweile verkauftes Fahrzeug (Audi S3 Limousine) wurde in einer Audi Vertragswerkstatt beschädigt.

Beim Anheben auf der Hebebühne wurden alle vier (!!) Untersetzer, die unter das Fahrzeug kommen um es anheben zu können, falsch angesetzt. Konkret wurden alle vier zu weit außen angesetzt, wobei der komplette Unterboden sowie die Schweller eingedrückt wurden.

Schaden lt. DEKRA Gutachten:

Schaden instandsetzen netto: 6.800 Euro

Wertminderung: 800 Euro

Kosten für das Gutachten: 550 Euro

Die DEKRA setzte bei der Wertermittlung für die Instandsetzung den Stundensatz der Vertragswerkstatt, bei der das Auto beschädigt wurde, an. Dieser beträgt 149 Euro netto. Die Versicherung möchte diesen nun auf 105 Euro kürzen, da der Schaden in einer freien Werkstatt lt. Versicherung "genau so" repariert werden kann, wie ind er Vertragswerkstatt.

Mein Fahrzeug war zum Schadenzeitpunkt 3 Jahre alt, hatte noch AUDI Anschlussgarantie und wurde auch immer bei der genannten Vertragswerkstatt gewartet. Meiner Ansicht nach habe ich ein Anrecht auf den Std.Satz der Vertragswerkstatt.

Nun zu meiner Frage:

Muss die Versicherung des Autohauses bzw. der Audi Partner selbst für meine Anwaltskosten aufkommen in so einem Fall? Oder ich selbst? Ich bin leider nicht Rechtsschutzversichert.

Viele Grüße,

Hossi

Beste Antwort im Thema

@Paul

dieses Thema ist ein Hobby von O. Das haben wir hier schon bis zum Erbrechen durch.

Leider ist er zumindest bei diesem Thema Beratungsresistent und glaubt fest an den Käse, den er hier schreibt...:(

Was will man da machen....:rolleyes:

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Du hast Anrecht auf die Vertragswerkstattlöhne. Die Versicherung will hier einfach Kasse machen. Anwalt muss auch die Versicherung des Autohauses zahlen, die haben den Schaden verursacht.

Ich würde dies alles einem Anwalt übergeben und er soll sich um Dein recht kümmern.

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 8:58

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 6. Juli 2017 um 10:52:42 Uhr:

Du hast Anrecht auf die Vertragswerkstattlöhne. Die Versicherung will hier einfach Kasse machen. Anwalt muss auch die Versicherung des Autohauses zahlen, die haben den Schaden verursacht.

Ich würde dies alles einem Anwalt übergeben und er soll sich um Dein recht kümmern.

Danke für deine Antwort.

Grundsätzlich sehe ich das auch so - habe aber auch schon gegenteiliges gehört. Deswegen frage ich hier mal in die Runde. Vielleicht gibt ja Personen mit Erfahrungswerten.

VG

Hossi

....die Kollegen haben "Recht"....schalte einen Rechtsanwalt ein..

Grüße

Zitat:

Mein Fahrzeug war zum Schadenzeitpunkt 3 Jahre alt, hatte noch AUDI Anschlussgarantie und wurde auch immer bei der genannten Vertragswerkstatt gewartet. Meiner Ansicht nach habe ich ein Anrecht auf den Std.Satz der Vertragswerkstatt.

Das sehe ich genauso

 

Zitat:

Muss die Versicherung des Autohauses bzw. der Audi Partner selbst für meine Anwaltskosten aufkommen in so einem Fall?

Ja, jedoch mit Ausnahmen wenn du vor Gericht verlieren solltest - womit aber nicht zu rechnen ist.

 

Bitte achte jedoch drauf einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten!! Alles andere ist manchmal leider sehr negativ.

Zuerst muss geklärt werden, aus welchem Grund das Fahrzeug in der Werkstatt war.

Hatte die Werkstatt einen Auftrag, kommt Vertragsrecht zur Anwendung.

Der Werkstatt muss zunächst Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu beseitigen.

Anspruch auf Auszahlung der Schadenssumme hat man so ohne weiteres nicht.

O.

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 11:57

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Juli 2017 um 13:50:37 Uhr:

Zuerst muss geklärt werden, aus welchem Grund das Fahrzeug in der Werkstatt war.

Hatte die Werkstatt einen Auftrag, kommt Vertragsrecht zur Anwendung.

Der Werkstatt muss zunächst Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu beseitigen.

Anspruch auf Auszahlung der Schadenssumme hat man so ohne weiteres nicht.

O.

Warum sollte ich denn einen Schaden, den die Werkstatt verursacht hat, dort reparieren lassen müssen?

Sehe ich nicht so.

Zitat:

@hossi86 schrieb am 6. Juli 2017 um 13:57:38 Uhr:

 

Warum sollte ich denn einen Schaden, den die Werkstatt verursacht hat, dort reparieren lassen müssen?

Sehe ich nicht so.

Schreibe doch mal erst, aus welchem Grund das Fahrzeug in der Werkstatt war.

O.

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 12:50

Zum TÜV (HU/AU) und zur Mängelbeseitigung (ABS Steuergerät wurde getauscht).

Zitat:

@hossi86 schrieb am 6. Juli 2017 um 14:50:41 Uhr:

Zum TÜV (HU/AU) und zur Mängelbeseitigung (ABS Steuergerät wurde getauscht).

Also gilt Werkvertragsrecht.

O.

Aber nicht für die Beschädigung selbst. Es geht nicht um Gewährleistung. Das ist hier ein normales Schadenersatzthema und offensichtlich wurde der Wagen im beschädigten Zustand verkauft.

@ TE

Du kannst ganz normal fiktiv abrechnen und durch eine Ersatzanschaffung bis max. zur Höhe des Bruttoschadens liquidieren. Der Stundenlohn im Gutachten geht i.O..

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2017 um 15:31:40 Uhr:

 

@ TE

Du kannst ganz normal fiktiv abrechnen und durch eine Ersatzanschaffung bis max. zur Höhe des Bruttoschadens liquidieren. Der Stundenlohn im Gutachten geht i.O..

Bei wem liquidieren?

Mängel durch Verletzung einer Nebenpflicht, Z.B. sorgfältiger Umgang mit dem Fahrzeug, sind im Werkvertragsrecht Mängeln gleichgestellt, die durch nicht sorgfältige Ausführung des Auftrages entstehen.

Wenn das Fahrzeug mit dem Schaden weiterverkauft wurde, muss doch schon irgendeine Vereinbarung hinsichtlich des Schadens getroffen worden sein. Oder wurde Schaden erst nach Verkauf festgestellt?

Irgendein Sachverhalt wurde hier unterschlagen.

O.

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 14:28

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Juli 2017 um 15:54:44 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2017 um 15:31:40 Uhr:

 

@ TE

Du kannst ganz normal fiktiv abrechnen und durch eine Ersatzanschaffung bis max. zur Höhe des Bruttoschadens liquidieren. Der Stundenlohn im Gutachten geht i.O..

Bei wem liquidieren?

Mängel durch Verletzung einer Nebenpflicht, Z.B. sorgfältiger Umgang mit dem Fahrzeug, sind im Werkvertragsrecht Mängeln gleichgestellt, die durch nicht sorgfältige Ausführung des Auftrages entstehen.

Wenn das Fahrzeug mit dem Schaden weiterverkauft wurde, muss doch schon irgendeine Vereinbarung hinsichtlich des Schadens getroffen worden sein. Oder wurde Schaden erst nach Verkauf festgestellt?

Irgendein Sachverhalt wurde hier unterschlagen.

O.

Bei fiktiver Abrechnung kann mit dem Fahrzeug passieren was will.

- nicht reparieren

- Schaden reparieren

-- Schaden in Vertragswerkstatt reparieren lassen / Freie Werkstatt / selbst reparieren

- Fahrzeug verkaufen

Was tut das zur Sache?

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 6. Juli 2017 um 15:16:07 Uhr:

Also gilt Werkvertragsrecht.

O.

Unsinn, hier geht es ausschließlich um Schadensersatzrecht.

@ TE :

Lasse die Regulierung über einen Fachanwalt erledigen.

Die Ansprüche müssen an den Schädiger (also die Werkstatt) direkt gestellt werden.

Mit der Versicherung hast Du nichts zu tun. Einen Direktanspruch gibt es hier nicht.

Soll sich doch der Schädiger mit seiner rechtswidrig kürzenden Versicherung herumärgern.

Zitat:

@hossi86 schrieb am 6. Juli 2017 um 16:28:40 Uhr:

 

Bei fiktiver Abrechnung kann mit dem Fahrzeug passieren was will.

- nicht reparieren

- Schaden reparieren

-- Schaden in Vertragswerkstatt reparieren lassen / Freie Werkstatt / selbst reparieren

- Fahrzeug verkaufen

Ja, aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (§637)

O.

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