Werkstatt Termin / Gebrauchter Wagen Garantie noch voll da

Hallo zusammen,

habe mir vor kurzen ein POLO GTI 1.8 TSI BJ 2017 mit 44.000 Km gekauft + 2 Jahre GW Multipart Garantie.

bin ein echter Autoneuling.. und nicht wirklich Ahnung davon .. ich weiß selber das alle nur mein Geld wollen deswegen Frage ich um Rat.

Ich habe mein Auto das erste mal durch eine Waschanlage laufen lassen ca. 10 KM nach der Fahrt habe ich den Wagen abgestellt und sofort aus dem Kühlergrill ein wenig Rauch wahrgenommen. Ich und meine Schwester haben ein verbrannten Geruch gerochen aus Motor und Auspuff. Motorhaube auf gemacht, habe aber leider nichts feststellen können , desweiteren habe ich ein rasseln komisches Geräusch am Motor wahrnehmen können. Bei der nachhause fahrt von der Arbeit als auch beim Kaltstart des Motors und da macht man sich halt seine Gedanken ob alles gut ist . War auch einmal kurz bei ATU der Kollege war ziemlich nett und meint die Steuerkette hört sich normal an aber, er hat selbst ein zischen rasseln gehört nachdem er ein wenig Gas gegeben hat, er meint zu mir verdacht auf vielleicht kaputte Ventile.

Oder ich mach mir einfach echt zu viele Gedanken bei jedes klackern... halt mein erstes Auto 😁

Hier mal ein VID https://www.youtube.com/watch?v=AXiicKgMucI&ab_channel=ZongsnBams

Also heute ab zum Vertragshändler wo ich das Fahrzeug gekauft habe, da ich ja noch volle Garantie habe ,vielleicht 1 Monat nun her.

VW hat mir gesagt das sie nichts finden könnten. Fehlerspeicher hat nichts angezeigt und das Fahrzeug soll i.O sein. Morgen früh probieren sie den Motor noch mal kalt zu Starten umzuschauen ob sie da was feststellen können.

Zur eigentlichen Frage darf VW mir nun eine Rechnung stellen läuft sowas nicht über die Garantie ? wie hoch darf die Rechnung sich belaufen, ungefähre Einschätzung die Dame meint zu mir ca. 170€ werden die Stunde berechnet .. aber ich habe den keine Obergrenze gesetzt oder ein Preis vereinbart . Wäre schon der Knaller wenn ich da morgen 300-400 bezahle für nichts, war eigentlich nur eine Vorsorge aber das nächste mal werde ich wahrscheinlich erst hin fahren wenn wirklich was kaputt ist .

Würde mich über eure Antworten freuen

Danke 🙂

23 Antworten

Zitat:

@AEG47 schrieb am 2. Dezember 2020 um 10:27:32 Uhr:


All die ist zwar richtig aber doch nicht in der Gewährleistung ,dass wenn das Fahrzeug mängelbehaftet ist der Kunde für die Diagnose zahlen muss.

Und das Beispiel mit der Kupplung zieht doch nicht,zumindest nicht bei 45 .000 Km und zeitnah nach dem Verkauf.

AEG

überlege doch mal - Du gehst mit Deiner Kaffeemaschine für 29,80 Euro zum MM und sagt, Du glaubst die hört sich ein bisschen komisch an und das Wasser würde Deiner Ansicht nach zu langsam durchlaufen, die sollen das mal prüfen. Du meinst also der Händler wäre im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet diesen Vermutungen durch die Überprüfung durch einen Fachmann kostenfrei nachzukommen - wohl kaum...

In der Regel wirst Du Dir bei (nicht offensichtlichen) Mängeln in der Gewährleistung einen Sachverständigen suchen müssen der den Mangel ggfs. feststellt - und selbst dann ist noch nicht klar ob der Händler das anerkennt (oder ob Du vor Gericht ziehen musst). Bezahlen musst Du den SV auf jeden Fall erst einmal selbst. Falls kein Schaden nachweisbar ist, bleibst Du dann auf den Kosten sitzen.
Wenn Du nun den Händler selbst als Sachverständigen beauftragst das zu prüfen, ist das erst einmal nichts anderes, außer, dass es nicht sehr schlau ist, da der ja gar kein Interesse hat einen Schaden festzustellen.

@S80_Fahrer so einfach ist das nicht. Bei Gewährleistung hast du als Käufer erstmal keine Kosten zu tragen. Das gilt grundsätzlich.

Bei einem Neuwagen ist das Einfach: sämtliche Kosten werden von der Werkstatt direkt an den yhersteller weiter geleitet. Fertig.
Bei Gebrauchtwagen haftet der Verkäufer. Erstmal trägt er die Kosten bei Gewährleistung. Die ersten 6 ymonste ist der Verkäufer in der Beweospflicht. Er muß nachweisen dss fer yfehler nicht von ihm stammt bzw. Es garkein Fehler ist. So ohne weiteres geht das nicht. Wenn also ein Gutachter bestellt werden muß dann vom Verkäufer.

Im Endeffekt wäre es schon ziemlich abwägig wenn der Verkäufer dem TE jetzt eine Rechnung schickt. Der TE könnte dann nämlich sagen: nö ist doch Gewährleistung. Der Verkäufer müßte nachweisen das dem nicht so ist.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. Dezember 2020 um 13:41:02 Uhr:


Bei Gewährleistung hast du als Käufer erstmal keine Kosten zu tragen.
Das gilt grundsätzlich.
Bei Gebrauchtwagen haftet der Verkäufer. Erstmal trägt er die Kosten bei Gewährleistung. Die ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass der Fehler nicht von ihm stammt bzw. es gar kein Fehler ist. So ohne weiteres geht das nicht.

Wenn es denn überhaupt ein Mangel, ein Fehler ist.

Zitat:

@Zongsn schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:00:39 Uhr:


..Ich habe mein Auto das erste mal durch eine Waschanlage laufen lassen ca. 10 KM nach der Fahrt habe ich den Wagen abgestellt und sofort aus dem Kühlergrill ein wenig Rauch wahrgenommen..

Würde ich für Wasserdampf halten.

Zitat:

@Zongsn schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:00:39 Uhr:


..Ich und meine Schwester haben ein verbrannten Geruch gerochen aus Motor und Auspuff..

Da liegt die Vermutung nahe, das es Abgase sind und das es aus dem Motorraum etwas riecht, ist doch völlig normal.

Zitat:

@Zongsn schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:00:39 Uhr:


..des weiteren habe ich ein rasselndes komisches Geräusch am Motor wahrnehmen können..

Das ist nur in seine Ohren komisch, aber, dass ein Motor mit seinen vielen mechanischen Teilen Geräusche macht, ist doch auch völlig normal.

Das alles wäre für mich, als ehemaliger Serviceleiter in einem Autohaus kein Grund, da mehr, als eine Sichtkontrolle und maximal eine Probefahrt zu machen, da überhaupt kein ersichtlicher Mangel/Fehler vorliegt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 2. Dezember 2020 um 13:41:02 Uhr:


@S80_Fahrer so einfach ist das nicht. Bei Gewährleistung hast du als Käufer erstmal keine Kosten zu tragen. Das gilt grundsätzlich.

Doch so einfach ist das und Deine Aussage ist nicht richtig. Schau einfach mal in das Gesetz. Das sollte sowieso jeder kennen. Mit kaum einem Gesetz hat man soviel zu tun, wie mit diesem und trotzdem haben die meisten nur Halbwissen. Ich verlinke mal für die Schnellinformation Wikipedia https://de.wikipedia.org/.../Gew%C3%A4hrleistung?...

Die Gewährleistung regelt, dass der Verkäufer für Mängel aufkommen muss, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Die Beweislast von der Du sprichst, bezieht sich nicht auf die Feststellung eines Mangels, sondern darauf, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, danach der Käufer dass der Mangel zu dem Zeitpunkt bereits vorhanden war. Dementsprechend greift die Gewährleistung grundsätzlich nur, wenn überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Wird das vom Verkäufer bestritten (z.B. mit der Aussage "Das ist Stand der Technik"😉 musst Du das Gegenteil beweisen.

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Zitat:

@S80_Fahrer schrieb am 2. Dezember 2020 um 15:34:05 Uhr:


.......
Dementsprechend greift die Gewährleistung grundsätzlich nur, wenn überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Wird das vom Verkäufer bestritten (z.B. mit der Aussage "Das ist Stand der Technik"😉 musst Du das Gegenteil beweisen.

....oder im Streitfall vor Gericht sieht das Gericht diese Behauptung des Verkäufers aufgrund eigener Sachkunde, z.B aus anderen Gerichtsverfahren oder wenn diese Behauptung des Verkäufers als absurd anzusehen ist, als nicht schlüssig an und dann entfällt die Bürde, den Gegenbeweis zur Entkräftung dieser Behauptung führen zu müssen.

Hallo Leute ein hin und her bin beim ADAC hatte mit ein Anwalt telefoniert und der meinte auch das ich keine Chance habe das die Rechnung übernommen wird da ich aus eigenen Willen das Auto checken lassen habe .. die Dame meint zu mir wir können das leider nicht über die Gewährleistung laufen lassen bzw Garantie weil, kein Defekt oder sowas vorliegt es könnte nichts gefunden werden. Ich soll das weiter beobachten und vielleicht beim nächsten mal vielleicht ein VID/Fotos etc machen damit die was haben . Aber alles gut man lernt drauf 🙂
Danke euch erst mal für die reichlichen Antworten 🙂 🙂

Rechnung belief sich auf 112€ damit kann ich noch echt Leben war vielleicht auch ein Lehrgeld beim nächsten mal erst in der Werkstatt fahren falls wirklich garnichts mehr geht 😁 dann wird wenigstens auch alles übernommen so wie ich das verstanden habe.

Zitat:

@Zongsn schrieb am 2. Dezember 2020 um 18:12:36 Uhr:


...beim nächsten mal erst in der Werkstatt fahren falls wirklich garnichts mehr geht 😁 dann wird wenigstens auch alles übernommen so wie ich das verstanden habe.

das wäre dann das andere Extrem. Da würdest Du vermutlich erneut Lehrgeld zahlen. Nein, dann gehen, wenn klar ist, dass es ein Mangel/Schaden ist. Vorher also mit einem Dritten sprechen - Bekanntschaft etc., oder zu einer anderen Werkstatt gehen und ggfs. einen KVA einholen. kostet zwar auch ein bisschen, aber dann hast Du eine belastbarere Grundlage für Deine Forderungen.

Danke übrigens für die Rückmeldung
Gruss

Danke für den Tipp 🙂 hoffen wir mal aufs beste in naher Zukunft 🙂

Und das ich noch lange was vom mein GTI habe 🙂 ohne groß in Rep. zu investieren

Ich danke euch !

Zitat:

@S80_Fahrer schrieb am 2. Dezember 2020 um 12:31:00 Uhr:



Zitat:

@AEG47 schrieb am 2. Dezember 2020 um 10:27:32 Uhr:


All die ist zwar richtig aber doch nicht in der Gewährleistung ,dass wenn das Fahrzeug mängelbehaftet ist der Kunde für die Diagnose zahlen muss.

Und das Beispiel mit der Kupplung zieht doch nicht,zumindest nicht bei 45 .000 Km und zeitnah nach dem Verkauf.

AEG

überlege doch mal - Du gehst mit Deiner Kaffeemaschine für 29,80 Euro zum MM und sagt, Du glaubst die hört sich ein bisschen komisch an und das Wasser würde Deiner Ansicht nach zu langsam durchlaufen, die sollen das mal prüfen. Du meinst also der Händler wäre im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet diesen Vermutungen durch die Überprüfung durch einen Fachmann kostenfrei nachzukommen - wohl kaum...

In der Regel wirst Du Dir bei (nicht offensichtlichen) Mängeln in der Gewährleistung einen Sachverständigen suchen müssen der den Mangel ggfs. feststellt - und selbst dann ist noch nicht klar ob der Händler das anerkennt (oder ob Du vor Gericht ziehen musst). Bezahlen musst Du den SV auf jeden Fall erst einmal selbst. Falls kein Schaden nachweisbar ist, bleibst Du dann auf den Kosten sitzen.
Wenn Du nun den Händler selbst als Sachverständigen beauftragst das zu prüfen, ist das erst einmal nichts anderes, außer, dass es nicht sehr schlau ist, da der ja gar kein Interesse hat einen Schaden festzustellen.

Im Prinzip gut erklärt, die Sachlage, im Falle eines Neukaufs einer Kaffeemaschine. Nur so eine Kaffeemaschine würde man dann eher wieder zurück bringen, bei der Kulanzstrategie, die nun jeder Wettbewerber fahren muss!

Hier liegt ein "etwas" anderer Sachverhalt vor. Vor einer Reparatur "wegen" eines Mangels, muss dieser ja erst mal zweifelsfrei belegt werden und das geht nur durch eine Diagnose.

Die VW-Mannen hätten ohne lange und aufwändig nach einen Fehler suchen zu müssen, anhand der beschriebenen Symptome, schon dem Kunden klar machen können da ist nichts zu befürchten, sind sich aber dessen wohl selbst nicht sicher gewesen.

Dann hätte VW hier dem Kunden ganz klar mitteilen müssen, wenn wir da jetzt genauer diagnostizieren geht das auf ihre Rechnung oder die des Kunden. In aller Regel macht das eine Werkstatt ohne dem Kunden die Überprüfung in Rechnung zu stellen, da das Fahrzeug ja dort erstanden wurde. Thema Kulanz, selbst wenn eine Garantiefall nicht vorliegen würde. Sonst hätte mich der Händler zum letzte Mal gesehen!

P.S.: Okay, hier war es der "eigene" Wille des Kunden (nach dem VW ihm wohl schon vor einer ausführlichen Diagnose die Unbedenklichkeit mitteilte) , dabei sieht es natürlich etwas anders aus.

Dann "natürlich" immer auf eigene Kosten ;-)), aber das sollte auch im Vorfeld schon mal abgeklärt sein!

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