Werkstatt montiert Reifen mit zu niedrigem Geschw.-Index - wer haftet

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Hallo allerseits!
ich habe folgendes Problem - vielleicht kennt sich hierzu jemand aus.

Von meiner KFZ-Werkstatt wurde mir empfohlen, dort die Reifenbestellung incl. Montage vorzunehmen, damit ich im Garantiefall eine höhere Sicherheit habe, als bei Privaterwerb und Werkstatt-Montage.
Ich bestelle daraufhin telefonisch bei dieser Werkstatt den Erwerb und die Montage von 4 Sommerreifen
der Größe 205/60 R15 (lt. Daten in der Fz-Zulassung).
Da der KFZ-Meister meine alten Sommerräder eingelagert hat (V-Reifen!), korrigierte er meine Größe auf 205/55 R16 (wg. Montage auf vorhandener Felge R16). Er "faselte" dann etwas vom Geschwindigkeitsklasse "H" (bis 210 Km/h), wohingegen ich ihn auf GK "V" (bis 240 km/h, lt. Zulassung) korrigierte. Ergebnis: ich bezahlte nach 3 Tagen die Reifen incl. Montage auf der Felge (noch nicht auf dem PKW) und bemerkte nach 3 Tagen, dass doch "H"-Reifen montiert waren und bat um Korrektur - leider ohne Einlenken des KFZ-Meisters. Er behauptete, ich hätte ausdrücklich "H"-Reifen bestellt.

Frage: ist nicht die Werkstatt gesetzlich verpflichtet, auf die Korrektheit aller Angaben/Merkmale z. B. mittels Fz-Zulassung (liegt der Werkstatt vor, da schon mal Reparaturen vorgenommen wurden) zu achten und entsprechend ?

besten Dank und fröhliche Ostern!

Beste Antwort im Thema

@ Fritz

die Ausführungen des GTÜ sind veraltet und nicht mehr relevant. 

Hier noch einmal die gültige Version, in einer verständlicheren Ausführung, in welcher auch die wenigen Ausnahmen (Einzelbetriebserlaubnis) berücksichtigt sind:

http://www.reifenpresse.de/.../alle-news.html

Den Wahrheitsgehalt meiner Aussage, kannst Du ganz einfach prüfen, indem Du den BRV kontaktierst. Tel. 02 28-289 94 70 Hr. Drechsler. 

@touaresch

Wenn Dir der original Schriftsatz vom BRV, in Deinem Archiv noch fehlt, lasse ich Dir diesen gerne zukommen.  

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Ich bin davon ausgegangen, dass nicht eine Felge die in der Hinterhofgarage geschmiedet wird eingebaut werden soll sondern es sich um ein Ident- bzw. Nachbaurad gem. 54. Ausnahmeverordnung zur StVZO handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Sehe ich vollkommen anders. Eine Stahlfelge ist eben nicht immer zulässig, wenn Dimension und Anschlussmaße identisch sind! Letztlich sind alle Stahlfelgen typengebunden und Bestandteil der Fahrzeug-ABE. Von dem Nachweis ausreichender Tragfähigkeit und Bremsenkühlung will ich gar nicht erst reden. 

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


...viel schlimmer finde ich, dass viele Mitarbeiter der Prüforganisationen, diese Kenntnisse nicht mitbringen und Kunden mit vermeintlich "falscher Bereifung" abweisen. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40


Wenn dein Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat sind die Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "H" zulässig. Der Sicherheitsaufschlag (6,5 km/h + 0,01*V-max) gilt nur für Fahrzeuge mit einer nationalen ABE. Das sage ich verbindlich als TÜV Sachverständiger.

also: auf dem Typenschild meines Passat´s steht tatsächlich

e1*2001/116*0157

, demnach dürfte ich also gemäß EG-Typgenehmigung auch H-Reifen fahren.

wie es aussieht liegt hier ein Akzeptanz-/Durchsetzungsproblem zw. EU-Bürokraten u. nationalen Institutionen einschließlich Werkstätten, ggf. Polizei usw. - und der normale Autofahrer steht dazwischen und kann es sich nun aussuchen, ob er sich evtl. Ärger aufhalsen möchte (Durchsetzung, Argumentation der EG-Regelung) oder auf "Nummer Sicher" gehen will und besser die alten Regeln a´la ADAC usw. einhält - na echt toll! Wollen wir hoffen, dass bald alles einheitlich und verständlich wird.

Das scheint mir die Quintessenz zu sein - an dieser Stelle nochmal vielen Dank an alle!

Jetzt könnten wir noch über die Zulassung und den Verwendungsbereich von typengebundenen Stahlfelgen spekulieren 😁😉   

Zitat:

Original geschrieben von cleanmaster69



Zitat:

Original geschrieben von Hermy66


Wobei ich heute bei zwei Online Reifen - Händlern = keinen bzw. nur minimalen Preisunterschied beim Dunlop - Blu Response zwischen H & V Index feststellen konnte ...

In so einem Fall wie hier , würde ich freiwillig auch immer den höheren Speed - Index bei SR wählen .

Gruß
Hermy

...interessanter Weise habe ich V-Reifen günstiger als H-Reifen bekommen, da diese bei der Fertigung ein größeres Volumen hatten.....

Hallole ...

Sorry , daß ich deswegen nicht den ganzen Reifen - Markt abgeklappert habe ... und auch keine Links zu den zwei Online - Reifenquellen hinterlegt habe . Denn heute können die Preise ja auch schon wieder ganz anders sein 😉

Mancher Reifenhändler wird den V - Reifen gerne teuerer an den Mann bringen , einfach weil man diesen verkaufstechnisch höherwertiger ansieht als ein nur in H .
... der kann ja etwas mehr aushalten / vertragen . 🙄

Vom Produktions - Volumen schätze ich den V - Reifen in 205 / 55 - 16 natürlich auch viel höher ein als den H .
Einfach wohl auch deswegen , weil dieser auf vielen Neufahrzeugen bei vielen verschiedenen Marken der +/- 200 km/h Klasse in Erstausrüstung zu finden ist .

... hab noch selber Orig. - Erstausrüstung SR Räder - 205er mit V - Index im Keller griffbereit .
Der Satz bekommt dann demnächst nur noch seine Restvernichtung verpaßt .
Und dann kommen wieder die 225 / 45 - 17 mit " Y " drauf 😁

Gruß
Hermy

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Zitat:

Original geschrieben von Wibo40


Ich bin davon ausgegangen, dass nicht eine Felge die in der Hinterhofgarage geschmiedet wird eingebaut werden soll sondern es sich um ein Ident- bzw. Nachbaurad gem. 54. Ausnahmeverordnung zur StVZO handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Wibo40



Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker


Sehe ich vollkommen anders. Eine Stahlfelge ist eben nicht immer zulässig, wenn Dimension und Anschlussmaße identisch sind! Letztlich sind alle Stahlfelgen typengebunden und Bestandteil der Fahrzeug-ABE. Von dem Nachweis ausreichender Tragfähigkeit und Bremsenkühlung will ich gar nicht erst reden. 

Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Auch bei Nachbauten erstreckt sich die Räder-ABE auf einen präzise definierten Verwendungsbereich. 

Die Ident- bzw. Nachbauräder sind ja definiert. Sonst würden sie nicht Iden- oder Nachbaurad heißen.

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker



Zitat:

Original geschrieben von Wibo40


Ich bin davon ausgegangen, dass nicht eine Felge die in der Hinterhofgarage geschmiedet wird eingebaut werden soll sondern es sich um ein Ident- bzw. Nachbaurad gem. 54. Ausnahmeverordnung zur StVZO handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker



Zitat:

Original geschrieben von Wibo40

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