Werkstatt möchte trotz VW Gewährleistung Geld

Hallo.

Ich lese seit langem still mit, aber heute brauche ich mal Hilfe.
Es geht um einen Golf 7 der noch in der Gewährleistung ist.
Im Mai wurde vom Werkstatt A der Kupplungszylinder gewechselt. Nach etwa 2 Monaten und 3000 gefahren Kilometern konnten die Gänge nur schwer eingelegt werden. Da ein Fahren so nicht möglich war, würde Werkstatt B, die gleich um die Ecke war, beauftragt. Werkstatt B hat Einstellungsarbeiten und Entlüftung des Systems durchgeführt. Nach 4 Wochen wurde der Auftrag mit VW abgerechnet. VW lehnt die Zahlung ab, da Werkstatt A nicht richtig gearbeitet haben soll. Dem Widerspricht die Werkstatt. Natürlich beharrt die 2. Werkstatt auf die Zahlung. VW verweist auf die Eigenständigkeit seiner Vertragspartner und möchte nicht helfen. Welche Möglichkeit gibt es die Rechnung nicht begleichen zu müssen. Zu keinem Zeitpunkt hat Werkstatt B mitgeteilt das irgendwelche Kosten, für mich entstehen könnten.
Vielen Dank für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Moin,

Es ist nicht ganz quatsch, aber hier werden zwei getrennte Vorgänge zu einem Verwurschtelt, was eben nicht richtig ist.

Das der Kunde Laie war ist nicht ganz korrekt. Er wusste dass an seiner Schaltung eine Reparatur durchgeführt wurde und er wusste wohl auch, dass wieder ein Defekt an der Schaltung vorliegt. Es wäre auch dem Laien zumutbar hier einen Zusammenhang zumindest als möglich zu erkennen. Welches Teil genau, ist dabei nicht wesentlich. Hier wäre eine Mithilfe in Form einer Bemerkung also grundsätzlich möglich gewesen. Das greift also beim besten Willen nicht. Denn ich hoffe inständig, dass der Kunde keine derartig niedrige Erinnerungsfähigkeit hat.

Es kann aber greifen, dass der Kunde in einer Notlage war oder eine Nachbesserung durch Werkstatt A im akuten Fall unzumutbar oder nicht leistbar war. Das können wir hier aber nicht entscheiden oder bewerten. Der Umstand hat aber keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Werkstatt B. Wenn die Garantie ausfällt, wendet sich Werkstatt B völlig korrekt an den Auftraggeber also dem Kunden. Da sie von Werkstatt A nix wissen muss und vom Kunden wohl nicht über Werkstatt A informiert wurde kann man Werkstatt B keinen Vorwurf machen. Die hat hoffentlich ihren Job ordentlich erledigt also hat sie auch Anspruch auf Entlohnung gegenüber ihrem Auftraggeber dem Kunden. Sie kann Werkstatt A nicht heranziehen, mit der hat sie ja kein Vertragsverhältnis.

Wenn der Kunde nun nachweisen kann, dass er eine Notlage hatte, die Nachbesserung unzumutbar oder nicht erfüllbar war, eine Information/Rücksprache nicht durchführbar usw. dann kann da ein Anspruch gegen Werkstatt A bestehen. Das wäre aber unabhängig vom Vertrag zwischen Kunde und Werkstatt B. Wie gesagt - kann ich nicht bewerten - aber mir ist durchaus bekannt, dass an diesen Nachweis hohe Anforderungen gestellt werden v.a. heutzutage mit Mobiltelefonie usw. Aber wie gesagt - anderer, von der Bezahlung der Werkstatt B unabhängiger Vorgang.

LG Kester

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. August 2019 um 14:29:36 Uhr:



Zitat:

@paelzerbu schrieb am 29. August 2019 um 13:52:52 Uhr:


War es überhaupt ein Fehler von Werkstatt A, da der Fehler ja erst nach 3000 km auftrat?

Eben, das kann eigentlich nicht sein...

Weshalb sollte das _nicht_ sein können? Einfach nur mal so ein Beispiel aus der Praxis: Kunde läßt Steuerkette erneuern, dazu natürlich umfangreiche Demontagearbeiten am Motor notwendig. Bei der Wiedermontage wird die Federbandschelle eines Unterdruckschlauches nicht richtig platziert, der Schlauch selber aber korrekt aufgesteckt. Durch Lastwechselreaktionen löst sich dieser Schlauch und der Motor geht anschließend in den Notlauf. Zeitraum bis zum Fehler waren ca. 6 Monate und die grundsätzlich vorbildlich arbeitende Werkstatt hat die "Reparatur" nicht berechnet.

Fehler passieren und manchmal kann es auch dauern, bis diese offensichtlich werden...nur...warum sollte jemand für Fehler anderer geradestehen?

Ob der Threadersteller den Sachverhalt vollumfänglich und neutral dargestellt hat, darf ebenso hinterfragt werden. Möglicherweise fehlt da noch das eine oder andere Detail....ich denke mal rein spekulativ...der Threadersteller war mit der Arbeit von A unzufrieden und ist deshalb zu B gewechselt. Der Entschluß nach B zu wechseln hat halt 3000km lang gedauert. Aber wie bereits geschrieben: REIN SPEKULATIV!

Im Eingangsbeitrag berichtet der Te, dass VW die Bezahlung der Arbeiten der Werkstatt B ablehnt, weil "Werkstatt A nicht richtig gearbeitet hat".

Es stellt sich die Frage, woher weiss VW, dass A nicht richtig gearbeitet hat. Vw hat sicherlich nicht die Ausführung der Arbeiten überprüft.

Bleibt nur Werkstatt B als Informant von VW.
Oder Garantieübernahme wurde aus anderen, hier nicht genannten Gründen abgelehnt.

Der Te als Garatienehmer soll B bitten, ihm die Begründung von VW für die Ablehnung der Kostenübernahme zu geben. Nur mit genauer Kenntnis dieser Begründung ist es ihm möglich, Widerspruch gegen die Vw- Entscheidung einzulegen.

Ein Anwalt würde auch nicht anders vorgehen.

O.

Zitat:

@Opelundsonsznichts schrieb am 30. August 2019 um 07:37:30 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. August 2019 um 14:29:36 Uhr:



Eben, das kann eigentlich nicht sein...

Weshalb sollte das _nicht_ sein können? Einfach nur mal so ein Beispiel aus der Praxis: Kunde läßt Steuerkette erneuern, ...

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Die Kupplung hat funktioniert, also kann erst mal keine Luft drin gewesen sein. Jetzt funktioniert sie nicht mehr und entlüften löst das Problem? Dann muß irgendwo Bremsflüssigkeit gegen Luft getauscht worden sein (es muß also etwas undicht sein).

Zitat:

Lustig, diese Hobbyjuristerei. Fast jeder behauptet was anderes, ohne die jeweilige Auffassung zu begründen.

Vom Juristischen Standpunkt mal ganz abgesehen sage ich mal daß ich, wenn ich für 40k€ einen Neuwagen gekauft habe, mich nicht wegen einer 200,-€ Rechnung für einen Garantiefall rumärgern will.

Zitat:

Es stellt sich die Frage, woher weiss VW, dass A nicht richtig gearbeitet hat. Vw hat sicherlich nicht die Ausführung der Arbeiten überprüft.

Weil es billiger ist. 😉 Wie schon erwähnt ist das unterm Strich das gleiche wie "Stand der Technik" und das wird denen mit der Muttermilch eingetrichtert. Den Spruch hat kürzlich ein Verkäufer im Audi-Autohaus gebracht als ich mir dort eine E-Klasse besichtigt hab (da musste ich schon lauthals lachen 😁).

Gruß Metalhead

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