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Werkstatt möchte trotz VW Gewährleistung Geld

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:15

Hallo.

Ich lese seit langem still mit, aber heute brauche ich mal Hilfe.

Es geht um einen Golf 7 der noch in der Gewährleistung ist.

Im Mai wurde vom Werkstatt A der Kupplungszylinder gewechselt. Nach etwa 2 Monaten und 3000 gefahren Kilometern konnten die Gänge nur schwer eingelegt werden. Da ein Fahren so nicht möglich war, würde Werkstatt B, die gleich um die Ecke war, beauftragt. Werkstatt B hat Einstellungsarbeiten und Entlüftung des Systems durchgeführt. Nach 4 Wochen wurde der Auftrag mit VW abgerechnet. VW lehnt die Zahlung ab, da Werkstatt A nicht richtig gearbeitet haben soll. Dem Widerspricht die Werkstatt. Natürlich beharrt die 2. Werkstatt auf die Zahlung. VW verweist auf die Eigenständigkeit seiner Vertragspartner und möchte nicht helfen. Welche Möglichkeit gibt es die Rechnung nicht begleichen zu müssen. Zu keinem Zeitpunkt hat Werkstatt B mitgeteilt das irgendwelche Kosten, für mich entstehen könnten.

Vielen Dank für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Moin,

Es ist nicht ganz quatsch, aber hier werden zwei getrennte Vorgänge zu einem Verwurschtelt, was eben nicht richtig ist.

Das der Kunde Laie war ist nicht ganz korrekt. Er wusste dass an seiner Schaltung eine Reparatur durchgeführt wurde und er wusste wohl auch, dass wieder ein Defekt an der Schaltung vorliegt. Es wäre auch dem Laien zumutbar hier einen Zusammenhang zumindest als möglich zu erkennen. Welches Teil genau, ist dabei nicht wesentlich. Hier wäre eine Mithilfe in Form einer Bemerkung also grundsätzlich möglich gewesen. Das greift also beim besten Willen nicht. Denn ich hoffe inständig, dass der Kunde keine derartig niedrige Erinnerungsfähigkeit hat.

Es kann aber greifen, dass der Kunde in einer Notlage war oder eine Nachbesserung durch Werkstatt A im akuten Fall unzumutbar oder nicht leistbar war. Das können wir hier aber nicht entscheiden oder bewerten. Der Umstand hat aber keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Werkstatt B. Wenn die Garantie ausfällt, wendet sich Werkstatt B völlig korrekt an den Auftraggeber also dem Kunden. Da sie von Werkstatt A nix wissen muss und vom Kunden wohl nicht über Werkstatt A informiert wurde kann man Werkstatt B keinen Vorwurf machen. Die hat hoffentlich ihren Job ordentlich erledigt also hat sie auch Anspruch auf Entlohnung gegenüber ihrem Auftraggeber dem Kunden. Sie kann Werkstatt A nicht heranziehen, mit der hat sie ja kein Vertragsverhältnis.

Wenn der Kunde nun nachweisen kann, dass er eine Notlage hatte, die Nachbesserung unzumutbar oder nicht erfüllbar war, eine Information/Rücksprache nicht durchführbar usw. dann kann da ein Anspruch gegen Werkstatt A bestehen. Das wäre aber unabhängig vom Vertrag zwischen Kunde und Werkstatt B. Wie gesagt - kann ich nicht bewerten - aber mir ist durchaus bekannt, dass an diesen Nachweis hohe Anforderungen gestellt werden v.a. heutzutage mit Mobiltelefonie usw. Aber wie gesagt - anderer, von der Bezahlung der Werkstatt B unabhängiger Vorgang.

LG Kester

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Hier gilt es Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden. Gewährleistung gibt’s vom Verkäufer, also dem Händler von dem du den Wagen hast (und nur bei dem) und Garantie gibt’s von VW..

In diesem Fall hätte Werkstatt A die Gelegenheit zu einer Nachbesserung erhalten müssen.

Nur dann hätte die Gewährleistung gegriffen.

Fahrzeug war allerdings nicht mehr fahrbar.

Auf jeden Fall hätte der Besitzer Werkstatt B mitteilen müssen, dass bereits eine Reparatur erfolgte bei A und wie das zu händeln ist. Notfalls hätte das Fahrzeug von A geholt oder dahin gebracht werden müssen.

Behaupten kann jeder viel.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. August 2019 um 13:24:27 Uhr:

In diesem Fall hätte Werkstatt A die Gelegenheit zu einer Nachbesserung erhalten müssen.

Nur dann hätte die Gewährleistung gegriffen.

Themenstarteram 25. August 2019 um 12:09

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 25. August 2019 um 13:34:34 Uhr:

Fahrzeug war allerdings nicht mehr fahrbar.

Auf jeden Fall hätte der Besitzer Werkstatt B mitteilen müssen, dass bereits eine Reparatur erfolgte bei A und wie das zu händeln ist. Notfalls hätte das Fahrzeug von A geholt oder dahin gebracht werden müssen.

Behaupten kann jeder viel.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 25. August 2019 um 13:34:34 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. August 2019 um 13:24:27 Uhr:

In diesem Fall hätte Werkstatt A die Gelegenheit zu einer Nachbesserung erhalten müssen.

Nur dann hätte die Gewährleistung gegriffen.

Themenstarteram 25. August 2019 um 12:13

Danke erstmal für die Antworten. Werkstatt B wusste von erfolgter Reparatur, die auch bei VW hinterlegt ist. Wenn Werkstatt B mir mir mitgeteilt hätte das A einen Fehler gemacht hat, wäre das Fahrzeug abgeholt worden. Zu keiner Zeit hat B sich über eventuelle Kosten geäußert. Erst nach Abrechnungsversuch bei VW.

Zitat:

@Torti12623 schrieb am 25. August 2019 um 13:15:26 Uhr:

Werkstatt B hat Einstellungsarbeiten und Entlüftung des Systems durchgeführt. Nach 4 Wochen wurde der Auftrag mit VW abgerechnet. VW lehnt die Zahlung ab, da Werkstatt A nicht richtig gearbeitet haben soll. Dem Widerspricht die Werkstatt. Natürlich beharrt die 2. Werkstatt auf die Zahlung.

Welche weiteren Schritte hat Werkstatt B bisher unternommen, um ihre Forderung bei Werkstatt A einzutreiben?

Zitat:

@Torti12623 schrieb am 25. August 2019 um 14:13:00 Uhr:

... Werkstatt B wusste von erfolgter Reparatur, die auch bei VW hinterlegt ist. Wenn Werkstatt B mir mir mitgeteilt hätte das A einen Fehler gemacht hat, wäre das Fahrzeug abgeholt worden. Zu keiner Zeit hat B sich über eventuelle Kosten geäußert. Erst nach Abrechnungsversuch bei VW.

HÄTTE Werkstatt B von der Reparatur/dem Reparaturversuch wissen KÖNNEN, WENN sie die Historie abgefragt hätten?

oder lag die Info der Werkstatt sicher vor?

(weil von Dir bei Abgabe des Autos berichtet)

wäre ja auch theoretisch denkbar, dass Du einfach einen Garantiefall reklamiert hast, ohne die letzte Nachbesserung 2 Monate vorher zu erwähnen ...

Themenstarteram 25. August 2019 um 12:39

Werkstatt B möchte nicht mit A reden. Die Werkstatt B möchte das ich mich mit A auseinandersetze. In der Historie des Fahrzeugs ist eindeutig der Wechsel des Zylinders hinterlegt. Aussage von B es hätte ja etwas anders sein können.

Themenstarteram 25. August 2019 um 12:46

Selbst wenn ich die vorherige Reparatur nicht erwähnt hätte kann man nicht erst loslegen und 4 Wochen später eine Rechnung präsentieren. Man hätte vorher einen Kostenvoranschlag vereinbaren müssen. Ich bin technischer Laie und kann nicht erkennen ob A sauber gearbeitet hat oder B versucht bei mir Geld zu machen.

Nö, Du hast ja sicher einen Auftrag erteilt.

 

Zitat:

@Torti12623 schrieb am 25. August 2019 um 14:46:52 Uhr:

Selbst wenn ich die vorherige Reparatur nicht erwähnt hätte kann man nicht erst loslegen und 4 Wochen später eine Rechnung präsentieren. Man hätte vorher einen Kostenvoranschlag vereinbaren müssen. Ich bin technischer Laie und kann nicht erkennen ob A sauber gearbeitet hat oder B versucht bei mir Geld zu machen.

Hat Werkstatt B irgendein Dokument, was einen Reparatur-Auftrag von dir als Fahrzeughalter eindeutig belegt?

Themenstarteram 25. August 2019 um 12:59

Ja, einen Reparatur Auftrag gibt. Dort ist aber Garantie angekreuzt. Das Fahrzeug ist vom Mai 2018.

Themenstarteram 25. August 2019 um 13:01

Werkstatt B redet nicht mit A. Die Werkstatt A hat dies bereits versucht, ist aber gescheitert

Zitat:

@Torti12623 schrieb am 25. August 2019 um 14:59:52 Uhr:

Ja, einen Reparatur Auftrag gibt. Dort ist aber Garantie angekreuzt. Das Fahrzeug ist vom Mai 2018.

Wenn du das noch hast, dann stehen deine Chancen gar nicht so schlecht, da raus zu kommen. Die hätten dich VOR der Reparatur darüber aufklären müssen, dass es für dich kostenpflichtig wird.

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