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Werkstatt macht Teil kaputt und stellt es in Rechnung

Audi RS4 B5/8D

Hallo zusammen,

ich habe vor einer Woche bei meinem Auto die vorderen Lager und einen Querlenker ersetzen lassen (freie Werkstatt). Beim Ausbau hatten die wohl Probleme, einen anderen Querlenker zu entfernen, weil der so festgegammelt war und haben den dabei kaputtgemacht und auch mitausgetauscht. Das haben sie mir auch erzählt. Nun guck ich in meine Rechnung und sehe, dass sie mir den Querlenker, den sie beim Ausbau kaputtgemacht haben, auch in Rechnung gestellt haben. Ist das so in Ordnung? Eigentlich müsste doch die Werkstatt bzw. deren Versicherung für das Teil aufkommen. Es gibt dazu doch bestimmt eine Regelung/Gesetz? Weiß jemand was?

Danke

Beste Antwort im Thema

In deinem Fall kannst du nichts machen und solltest das mit ruhigem Gewissen hinnehmen. Wenn zusammenhängende Bauteile wie in deinem Fall, ich nehme an es geht um die beiden unteren großen Lenker für die Instandsetzung entfernt werden müssen, können beide, wenn festgegammelt bei der Demontage beschädigt werden. Das muß man leider mit einkalkulieren. Die Mistdinger hängen teilweise bombenfest.
Du kannst nicht von einer Werkstatt erwarten das sie für festgegammelte Bauteile die diese nach "Plan" nicht zu entfernen sind oder bei der Demontage zerstört werden müssen verantwortlich machen.

Beispiel:
Du läßt eine 3 Euro Zündkerze in einer Werkstatt erneuern, eigentlich nur ein Spaziergang, ups jetzt reißt die Kerze beim lösen ab und muß ausgebohrt werden, evt muß noch der Kopf runter oder erneuert werden usw.....wahnsinns Kosten. Die Werkstatt hat nichts falsch gemacht und kann auch für diese Folgen nicht haftbar gemacht werden.

Dein angeführtes Beispiel ist nicht vergleichbar mit deinem Fall. Die Wasserleitung mußte ja nicht angebohrt werden, also kein unmittelbarer Zusammenhang, dafür muß auch der Handwerker geradestehen. Hätte er was weiß ich die Wasserleitung für eine bestimmte Arbeit entfernen müßen weil er dahinter arbeiten müßte und sie dabei beschägt wäre es vergleichbar mit deinem Fall.

Das ganze ist auslegungstechnisch daneben gelaufen. Die Werkstatt hätte dir vorher mitteilen müßen das es Probleme mit den demontieren der Lenker geben könnte und dich darauf hinweisen müßen oder vorher empfehlen sollen beide auszutauschen.

Wenn die Werkstatt sich natürlich dösig angestellt hat beim ausbau oder vielleicht sogar erst beim Einbau den alten Lenker beschädigt hat sollte sie dafür geradestehen. Das wiederum kannst du wahrscheinlich nicht beweisen. Gerade die unteren Lenker können alleine nur beim einghängen ruckzuck zerstört werden wenn die mit z.B einem Montiereisen beim reinhebeln rumgefummelt haben und dir dabei eine Manschette kaputt gemacht haben.

Letzlich sei froh, jetzt haste beide neu und erstmal lange Ruhe. Stell dir vor eine Woche später wäre der andere Lenker ausgefallen, dann wärst du sauer auf die Werkstatt weil sie ihn nicht direkt mit ausgetauscht hatte.

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MK81


😁  so wirds sein !
Immer diese Laien die nix können...😠
Ich spar mir das Geld auch in Zukunft,ihr könnt ja gerne weiter zahlen un (Gold)Esel sein.

RICHTIG

Zitat:

@feuermelder1 schrieb am 25. April 2008 um 08:35:42 Uhr:


Hallo zusammen,

ich habe vor einer Woche bei meinem Auto die vorderen Lager und einen Querlenker ersetzen lassen (freie Werkstatt). Beim Ausbau hatten die wohl Probleme, einen anderen Querlenker zu entfernen, weil der so festgegammelt war und haben den dabei kaputtgemacht und auch mitausgetauscht. Das haben sie mir auch erzählt. Nun guck ich in meine Rechnung und sehe, dass sie mir den Querlenker, den sie beim Ausbau kaputtgemacht haben, auch in Rechnung gestellt haben. Ist das so in Ordnung? Eigentlich müsste doch die Werkstatt bzw. deren Versicherung für das Teil aufkommen. Es gibt dazu doch bestimmt eine Regelung/Gesetz? Weiß jemand was?

Danke

Habe einen Ford Mondeo 2,0 16v 2002 soll Getriebe gewechselt in Getriebewerkstatt würde 1 Woche dauern kosten 3000,-nach 2 Wochen ist Auto fertig kosten 3900,- 2800,- hatte ich gezahlt.
10Std.später selbe Problem schaltet nicht , wieder hin zur Werkstatt-dort einstellen.
Abends Auto wieder da soll 600,- zahlen Steuergerät wäre es.
Nächste Tag Auto findet wieder keine Gänge-wieder zur Werkstatt- Chef meinte Steuergerät 800,-

ich weiß langsam nicht mehr weiter....

Für solche Fälle gibt es die Schiedsstellen der KFZ- Innung
Eine Ferndiagnose eines rechtlichen Problems ist nicht möglich.

Muss ja nicht, Lagerbernd, er kann damit doch gerne im Mondeo Forum weiter trollen/nerven, hier isses B5er Forum.

Anja bringt es wieder mal auf den Pott......

Für so einen Schaden kommt der Besitzer auf, die Werkstatt kann für den Zustand des Fahrzeug nichts auch nicht für den Zustand der verbauten Teile und wenn dieser erst ausgebaut werden muss bevor das Tatsächlich Bauteil getauscht werden kann und kaputt geht ist das Risiko.

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