Werkstatt hat es geschafft, dass mein Auto nicht mehr anspringt
Hallo zusammen,
habe gestern mein Polo (BJ 2002) in die Werkstatt gegeben... eigentlich brauchte ich nur einen neuen Motor für die Höheneinstellung des Scheinwerfers... tja.. der Mechaniker hat dann die Alarmanlage ausgelöst und nun springt der Wagen nicht mehr an!!! Wie sieht es rechtlich aus? Er will die Kosten auf mich abwälzen, weil ich genau so die Alarmanlage hätte auslösen können...
Vielen Dank!!!
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Was passiert wenn ihr den Schlüssel auf Zündung Stufe 2 dreht? Piept das Kombiinstrument und blinkt das Wegfahrsperrensymbol?Zitat:
Original geschrieben von brummi55
Ich verstehe das auch nicht. Das Problem mit dem Zweitschlüssel ist, dass ich den nicht hier habe.. und vier stunden zugfahrt um den abzuholen sehe ich eigentlich auch nicht ein... Er meinte vorhin noch zu mir, dass mein Wagen den Schlüssel erkennt... oh man... an wen bin ich da nur geraten?!? Was mach ich denn wenn er mir das anrechnet? ;-(
Das weiß ich leider nicht... ich war heut abend nur nochmal kurz dort um mich von dem elend überzeugen zu lassen ;-) wir hatten da dann den Schlüssel 2 mal in Schließrichtung gedreht... es hat einiges geleuchtet.. aber genau hab ich leider nicht hinbgeschaut. was wäre denn dann?
Wenn es piept und das Wegfahrsperrensymbol blinkt gibt es mit selbiger ein Problem, und ich tippe dann darauf das der Transponder vom Schlüssel nicht richtig ausgelesen wird.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Die nachweispflicht liegt bei der werkstatt.
Du bist hingefahren also fährst Du auch zurück, mit dem Auto. mach dir keine sorgen wird schon klappen. Heißer Tip Schiedstelle für den Kraftfahrzeugverkehr der Handwerksinnung.
Lass dir die Schadteile aushändigen die eventuell angeblich getauscht wurden.( Dein eigentum)
dann schaust du weiter. Jol.
Oder warst / Bist du bei ATU???
Wenn ich deine Worte richtig deute müste die Werkstatt auch bei einem Auto mit über 150t Kilometer nach der Reperatur der Achsmanchette o.ä. und nem Motorplatzer auf der Probefahrt nachweisen, dass sie den Schaden nicht verursacht haben und dies zahlen?😕
Hallo,
also hier ist ein Urteil, das interessant sein könnte:
Zitat:
Bonn (DAV). Wenn bei einer Reparatur in einer Werkstatt das Auto beschädigt wird, muss nicht der Kunde nachweisen, dass der Schaden bei der Reparatur entstanden ist. Vielmehr muss die Werkstatt den Gegenbeweis erbringen, dass sie den Schaden nicht verursacht habe. Es kommt also zu einer „Umkehr der Beweislast“, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutscher Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 19. Oktober 2005 (Az.: 5 S 154/05).
In dem Fall brachte ein Kunde sein Auto für eine Inspektion in eine Werkstatt, die keine Fachwerkstatt war. Die Glühkerzen sollten ausgetauscht werden. Eine der Kerzen brach beim Austauschversuch ab. Für die Beseitigung des Schadens war eine Reparatur in einer Fachwerkstatt für 2.000,- Euro notwendig. Die Werkstatt wollte dies nicht bezahlen und „mauerte“ vor Gericht. Sie behauptete lediglich, alle Sorgfaltspflichten beachtet zu haben.
Das reichte den Richtern nicht. Zwar müsse grundsätzlich der Gläubiger seinen Anspruch nachweisen, doch komme es in diesem Fall zu einer „Umkehr der Beweislast“. Da der Geschädigte keinerlei Informationen und Kenntnisse über den Abriss der Glühkerze haben könne, müsse die Werkstatt ihre Unschuld nachweisen. Sie habe Kenntnis über alle maßgeblichen Tatsachen. Da sie zum Hergang aber nichts vorgetragen hatte, musste sie zahlen.
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im DAV
Wie weit man das Urteil auf diesen Fall anwenden kann, möchte ich hier aber nicht beurteilen, da im o.g. Fall der Schaden ja direkt mit der Reparatur zutun hatte.
In deinem Fall ist ja ein völlig anderes Teil betroffen.
Mfg Zille
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Hallole
Mein erster Tipp schein also wenig erfolgversprechend, Dann versuch doch mal etwas konkreter zu werden Anlasser dreht? dann solltest Du mal prüfen ob ein Zündfunke an den Kerzen ankommt.
Sollte das nicht der fall sein so würde ich prüfen ob die Zündspule strom bekommt , wenn ja ist mal wieder ein Klassiker defekte Spuhle , wenn nein prüfen ob das Zündschloss den Zündstrom durchschaltet.Elektroteile sind öfter durchgebranntund nicht zu teuer. Mehr fällt mir so aus dem Stehgreif nicht ein. Hoffe geholfen zu haben.Jol.
Zitat:
Original geschrieben von brummi55
Laut seiner Aussage hat er nur am Türgriff gezogen, als das Auto abgeschlossen war. Dann ging die Alarmanlage los und er hat es über den Funkschlüssel wieder ausgestellt. Nun springt der Wagen nicht mehr an u er weiß nicht weiter. Daher bringt er meinen Wagen morgen zur VW-Werkstatt... naja.. das sollte ich dann zahlen bzw. er hat gesagt, dass wir uns die Kosten dann teilen... wie hoch die werden kann er auch nicht sagen.
verdammt!! das erste mal, dass ich nicht zu ner vertragswerkstatt bin u alles geht schief :-(
vielleicht lernst du für die Zukunft, das man bei Autos, die viel Technik und Spielerei haben nicht zu jeder kleinen Werkstatt sollte.. den dort wird evtl. mit deinem Auto geübt und man kommt nicht immer billiger aus der ganzen Sache.. davon könnt ich dir paar Geschichten erzählen.
genau, dann lieber in der Markenwerkstatt ein Haufen Geld lassen. Und wie viel Ahnung die dort haben?? Konnten bei vielen Sachen nicht mitsprechen, die hier im Forum fast jeder kennt.
Und, zur Zeit habe ich ein Problem mit meiner Marke, da kann mir noch nicht einmal mein Hersteller, sowie mein Partner sagen wie vorgegangen wird.
Habe andere Hersteller mit ähnlichen Systemen gefragt, aber auch dort war man überfragt.
Und für eine Durchsicht 740€? Geht ja mal gar nicht. Hatte gerade die große Inspektion weg. 🙄🙄
Ein Schlosser bei Opel hat sich sogar mal fast in die Hosen gemacht und einen Kollegen drangelassen, als der das Gasrail und den Verdampfer im Motorraum meines Vectra gesehen hat 😁
Von daher ...
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ein Schlosser bei Opel hat sich sogar mal fast in die Hosen gemacht und einen Kollegen drangelassen, als der das Gasrail und den Verdampfer im Motorraum meines Vectra gesehen hat 😁Von daher ...
cheerio
Glück gehabt, oder Anlage "schlampig" verbaut?
Nein, sorry - war ein Scherz.
Ganz so dumm war der "Schlosser" jedenfalls nicht. Zumindest schlau genug, die Anlage zu erkennen und das jemandem zu überlassen, der damit bereits Erfahrungen hat.
Mein Sohn hat in einem Umrüstbetrieb gearbeitet, bis die in die Insolvenz gingen.
Er hat im Motorraum jedes umgerüsteten Fahrzeugs einen gut sichtbaren Warnhinweis auf die vorhandene Anlage angebracht.
Zumal sie auch Fahrzeuge zur Zufriedenheit ihrer Kunden umgerüstet haben, die angeblich nicht umgerüstet werden können.
Wie soll ein "Schlosser" dann ahnen, das er es mit solch einer Ausnahme zu tun hat?
Viele "Schlosser" merken das nämlich erst, wenn es schon zu spät ist - eine gut verbaute Anlage erkennt man im Motorraum erst bei genauem hinsehen, bzw. wenn man genau weis, wie der Motorraum normal auszusehen hat.
Da machst du im Zuge der Inspektion nach Herstellervorgabe (des Autos) was ab, und schon hast du was beschädigt, was vom Umrüster dahinter/darunter spritzwassergeschützt "versteckt" wurde, damit der Fahrzeug-eigentümer nicht daran rumspielt, weil er denkt, er könne die Einstellung noch "optimieren". Ohne Lappy mit entsprechender Soft = keine Chance! Nicht umsonst kommen bei "Einstellungsfahrten, besonders im Hochgeschwindigkeitsbereich", schnell mehr als 100 km zusammen, wenn die Anlage zuverlässig funktionieren soll.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wenn ich deine Worte richtig deute müste die Werkstatt auch bei einem Auto mit über 150t Kilometer nach der Reperatur der Achsmanchette o.ä. und nem Motorplatzer auf der Probefahrt nachweisen, dass sie den Schaden nicht verursacht haben und dies zahlen?😕Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Die nachweispflicht liegt bei der werkstatt.
Du bist hingefahren also fährst Du auch zurück, mit dem Auto. mach dir keine sorgen wird schon klappen. Heißer Tip Schiedstelle für den Kraftfahrzeugverkehr der Handwerksinnung.
Lass dir die Schadteile aushändigen die eventuell angeblich getauscht wurden.( Dein eigentum)
dann schaust du weiter. Jol.
Oder warst / Bist du bei ATU???
hollole
Für die nächsten tage auf alle fälle, bei mängeln der instandsetzung , also wenn deine Achsmanschette innerhalb der Zeit den geist / die funktion aufgibt ja 6 Monate gem BGB!
Wenn die Schäden NACHWEISLICH VOR DEM WERKSTATTBESUCH NOCH NICHT vorhanden
waren ertmal die Werkstatt, dies ist aber nachweispflichtig, in dieses fällt auch die verpflichtung
das der Fahrzeughalter / Auftraggeber die Möglichkeiterhält nachzubessern ( werkvertrag )gibt bzw das fahrzeug bereitstellt. .
Weist die werkstatt nach das sie nach technischem verständniss nicht verantwortlich ist
so hat der Kunde die Kosten sowohl der Fehlersuche als auch der Instandsetzung zu tragen.
Jol.
@ jloethe:
Ich glaube wir reden aneinander vorbei!
Ich gebe dir ja Recht mit deiner Auffassung, dass die Werkstatt einen selbst verursachten Schaden der im Zusammenhang mit der Rep. steht zahlen muss!
Aber:
Ich meine, wenn etwas während des Werkstattaufenthaltes kaputt geht, an dem die Werkstatt nicht rumbastelt (z.B. Klimaanlage bei Scheibentausch; Motor bei Stoßdämpferwechsel ...) ist es unmöglich zu erwarten, dass die Werkstatt dafür aufkommen muss!
Und das scheint mir in deisem Fall denkbar! Es hat einfach während der Rep. die Wegfahrsperre ohne Zutun der Werkstatt den Geist aufgegeben!
Fazit... Zahnriemen verrutscht... Nocken- und Kurbelwelle laufen nicht mehr synchron...super.. und das unter 100.000 km... unglücklicher Zufall mit der Alarmanlage... und wahrscheinlich mein Glück, dass es im langsamen Tempo auf dem Werkstattgelände passiert ist.. naja.. aber der Spaß geht nun auf meine Kosten ;-(
War bei der letzten Inspektion in einer VW Werkstatt, kann ich "Unterstützung" einfordern? Hab Folgendes im Netz gefunden:"Unterlässt eine Werkstatt bei der 100.000-Kilometer-Inspektion den Hinweis auf ein Nachspannen oder die Erneuerung des Zahnriemens und führt das zum Motorschaden, ist sie zum Schadenersatz verpflichtet (LG München, Az. 31 S 14827/96)."
Zitat:
Original geschrieben von brummi55
Fazit... Zahnriemen verrutscht... Nocken- und Kurbelwelle laufen nicht mehr synchron...super.. und das unter 100.000 km... unglücklicher Zufall mit der Alarmanlage... und wahrscheinlich mein Glück, dass es im langsamen Tempo auf dem Werkstattgelände passiert ist.. naja.. aber der Spaß geht nun auf meine Kosten ;-(
War bei der letzten Inspektion in einer VW Werkstatt, kann ich "Unterstützung" einfordern? Hab Folgendes im Netz gefunden:"Unterlässt eine Werkstatt bei der 100.000-Kilometer-Inspektion den Hinweis auf ein Nachspannen oder die Erneuerung des Zahnriemens und führt das zum Motorschaden, ist sie zum Schadenersatz verpflichtet (LG München, Az. 31 S 14827/96)."
Fordere den letzen Inspektionsbericht an. Wenn es bei der Inspektion, die du in Auftrag gegeben hast, vorgeschrieben ist, den Zahnriemen zu wechseln oder zu kontrollieren, hast du gute Chancen, das die VW-Werkstatt sich beteiligen darf, wenn ihr ein Versäumniss nachgewiesen werden kann.
MFG Thomas