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Werkstatt falsche Diagnose - Geld zurück?

Themenstarteram 10. August 2017 um 17:52

Hallo,

es handelt sich um einen Oldtimer, dieser ist zum einen beim Gangwechsel (Automatik von P zu R und von N zu D) oft ausgegangen, noch dazu oft beim Bremsen.

Die Werkstatt meinte es wäre der Drehmomentwandler. Dieser wurde dann getauscht.

Nun sind dieselben Probleme wieder aufgetaucht und eine andere Werkstatt meinte es ist nicht der Wandler.

Gibt es nun die Möglichkeit von der Werkstatt mit der falschen Diagnose und dem Tauschen eines intakten Teils sein Geld zurück zu verlangen?

Vielen Dank.

Grüße

matzel

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15 Antworten

Der Vertrag zwischen Kunden und Werkstatt ist ein sogenannter Werkvertrag - das heißt, dass Geld wird für die ordnungsgemäße Reparatur geschuldet.

Jedoch muss der Werkstatt ein Nachbesserungsrecht eingeräumt werden!

Tritt der Erfolg nicht ein besteht auch keine Zahlungsverpflichtung - das Geld kann zurück gefordert oder eingeklagt werden.

Aber Vorsicht. Der Dienstleistungsvertrag sollte zuvor von einem Fachanwalt (bitte keinen Feld-Wald- und Wiesenanwalt nehmen, denn das geht meist schief) geprüft werden.

Denn: Der Einzige, der an einem Rechtsstreit verdient, ist nun einmal der Anwalt!

Themenstarteram 10. August 2017 um 18:10

Okay Danke. Das mit dem Nachbesserungsrecht habe ich auch schon gehört.

Aber ich will nicht nochmal in die Werkstatt, das Auto stand 3 Wochen da und es kam das Falsche heraus.

Wenn mir eine 2. Werkstatt 100% sagt es sei etwas anderes, das Problem behebt, kann man dann zu der anderen Werkstatt gehen mit dem Nachweis das es nicht der Wandler war und somit zumindest teils sein Geld zurück verlangen?

Oder gar das die 2. Werkstatt die 1. anruft und denen mittteilt ds alles falsch war, quasi als Beweis?!

Nein.

Und nochmal Nein.

TE, es stimmt schon, du musst der ersten Werkstatt die Möglichkeit einräumen, den Auftrag nachzuerfüllen. Auch wenn du auf den Laden jetzt gerade sauer bist.

Es kann immer vorkommen, dass sich jemand in der Fehlerdiagnose irrt. Geh nicht von Böswilligkeit aus. Wenn die Werkstatt zu ihren Fehler steht und die Sache noch mal in Angriff nimmt, sollte das völlig OK sein.

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 10. August 2017 um 20:01:22 Uhr:

Der Vertrag zwischen Kunden und Werkstatt ist ein sogenannter Werkvertrag - das heißt, dass Geld wird für die ordnungsgemäße Reparatur geschuldet.

Aber Vorsicht. Der Dienstleistungsvertrag sollte zuvor von einem Fachanwalt (bitte keinen Feld-Wald- und Wiesenanwalt nehmen, denn das geht meist schief) geprüft werden.

Bei Werkvertrag schuldet der Arbeitnehmer den Erfolg des Werkes. Beim Dienstleistungsvertrag schuldet der Arbeitnehmer nur die Leistung.

O.

Deshalb geht man auch nicht zur Werkstatt und sagt "Mein Getriebe spinnt, das ist der Wandler, wechsel den mal". War's der Wandler dann doch nicht, hat man keine Handhabe gegen die Werktstatt. Denn die war nur verpflichtet, den Wandler ordnungsgemäß zu tauschen.

Sondern man beschreibt die Störung möglichst genau und erteilt den Auftrag, diese zu beseitigen. Übernimmt die Werkstatt den Auftrag, haftet sie für das Ergebnis.

Bei nichttrivialen Störungen mit hohem Risiko, dass man als Werkstatt das Falsche tut oder trotz aller Anstrengung nicht (wirtschaftlich) zum Ziel kommt, kann das natürlich für die Werkstatt sehr unattraktiv sein. Das muss der Dienstleister dann aber vorher abschätzen und ggf. den Auftrag ablehnen.

am 10. August 2017 um 19:15

Es kommt auf den Werkstattauftrag an, den Du erteilt hast. Was genau steht da drin ?

Behebung des Fehlers mit Fehlerbeschreibung oder Tausch des Drehmomentwandlers ?

Das kann Dir nur ein Fachanwalt auseinanderdividieren.

Such Dir einen mit kostenloser oder preiswerter Erstberatung wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

Erst ein Mal solltest Du mit der Werkstatt über eine Nachbesserung reden.

Und geh mal davon aus, das die Werkstatt Dir sagen wird das es zwei Fehler waren und der Drehmomentwandler trotzdem defekt war.

Was sogar wahr sein kann.

Ich bin zwar in einer anderen Branche, aber auch bei uns ist es nicht selten, dass ein Fehler einen zweiten verdeckt. Das ist dann natürlich besonders unangenehm, wenn der erste Fehler eher leicht zu diagnostizieren und zu beheben war und der zweite dann den großen Kostenklops darstellt. In solchen Fällen reden wir mit dem Kunden und erklären ihm die Sache. In den meisten Fällen wird man sich dann auch vernünftig einig.

Und wenn nicht, wird alles auf Anfang zurückgesetzt, der Kunde erhält sein Gerät unrepariert und kostenlos zurück und gut. Ich bin dann so, dass ich lieber (begrenzt) umsonst arbeite, als dass ich mich mit unkooperativen Kunden rumstreite. Die dürfen danach gern meine Wettbewerber mit ihren Vorstellungen erfreuen. :cool:

Bei Problemen mit der Werkstatt habe ich in der Vergangenheit wiederholt die Handwerkskammer mit ins Boot geholt.

Die Kammer tritt als Vermittler zwischen dir und der Werkstatt auf und kostet dich als Kunde in der Regel nichts.

MfG kheinz

Du meinst vermutlich die Schiedsstelle der KFZ-Innung. Es wäre mir neu, dass die Handwerkskammer damit etwas zu tun hätte.

am 10. August 2017 um 21:23

Wer sagt denn dass die andere Werkstatt nun den echten Fehler gefunden hat.

 

 

Es kommt oft vor dass die richtigen Fehler nicht gefunden wurden. Autos sind ja nicht immer eindeutig. Aber die anderen haben ja wegen Nachbesserung EC schon viel geschrieben.

 

Ich würde da aber nicht viel Hintersetzen wenn du keine Nachbesserung verlangst.

 

Klagen bringt nichts, außer sinnlos geld verbraten. Einfach über einen neuen Wandler freuen, und weiter geht's.

am 10. August 2017 um 21:31

Und was ist nun die eigentliche Fehlerursache ?

B 19

Ich tippe auf Bremskraftverstärker bzw. Unterdrucksystem.

Aber zum Thema: Was stand denn nun im Vertrag?

Tausche den Wandler oder

Repariere den Fehler?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. August 2017 um 21:16:44 Uhr:

Was sogar wahr sein kann.

Ich bin zwar in einer anderen Branche, aber auch bei uns ist es nicht selten, dass ein Fehler einen zweiten verdeckt. Das ist dann natürlich besonders unangenehm, wenn der erste Fehler eher leicht zu diagnostizieren und zu beheben war und der zweite dann den großen Kostenklops darstellt. In solchen Fällen reden wir mit dem Kunden und erklären ihm die Sache. In den meisten Fällen wird man sich dann auch vernünftig einig.

Und wenn nicht, wird alles auf Anfang zurückgesetzt, der Kunde erhält sein Gerät unrepariert und kostenlos zurück und gut. Ich bin dann so, dass ich lieber (begrenzt) umsonst arbeite, als dass ich mich mit unkooperativen Kunden rumstreite. Die dürfen danach gern meine Wettbewerber mit ihren Vorstellungen erfreuen. :cool:

Wenn du der Autoschrauber wärst, würdest du also den "alten" Wandler wieder einsetzen und den Kunden mit einer Nullrechnung vom Hof lassen?

Da muss man die alten Teile aber ganz schön lange für aufheben ... :)

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