Werkstatt fährt mein Opel Signum zu Schrott

Opel Vectra C

Hallo Leute,

ich bin gerade echt traurig und wütend. Ich hatte meinen Opel zur Nachbesserung wegen einiger Mängel zum Händler (Hinterhof) gegeben. Warum? Der Händler hat zweimal das Recht zur Nachbesserung.
Der Händler hatte ihn schon seit zwei Wochen und eben Ruft er mich an das er bei einer Probefahrt, den Wagen zum Totalschaden gemacht hat.
Mein lieber Opel Signum 2.0 Turbo Sport ist kaputt und ich bin echt traurig, der Wagen sah aus wie neu. Er hatte alles was ich brauchte (Gasanlage, Standheizung und Edelstahl Auspuffanlage).
Ich platze gleich vor Wut…
Der ist Hobby Rennfahrer und fährt den Wagen bei einer Probefahrt zu Schrott? Das stinkt doch zum Himmel.
Weiß einer wie es jetzt weiter? Mein Anwalt ist noch im Urlaub

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme



Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Such dir mal einen anderen RA, der sich mit Vertrags- Kaufrecht auskennt, weil das Bullshit ist.

Bist du Anwalt das du es weißt? Denn die Aussage kommt von einem Anwalt 😮 Wurde mir also nun vom Anwalt was falsches gesagt? 😠

Kannst aber auch gerne mal im BGB nachschauen. Um es dir einfacher zu machen, dabei bewegt es sich um den § 435 - 445. Darin steht jedoch nur, dass der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung hat. Jedoch nichts über die Anzahl der Versuche. Gebe ich ihm also die Möglichkeit zum Nachbesser und der Fehler tritt wieder auf, kann er die Ware gerne zurück habe. Anders sieht es mWn aus, wenn der nächste Fehler ein anderer ist.

Gruß Benny

Ich bin selbst Jurist und versuche mal das Dunkel zu lichten. Mit AGB hat eine Nachbesserung schonmal überhaupt nichts zu tun. Weder in Bezug auf Möglichkeiten der Nacherfüllung noch etwaig anderes. Siehe hierzu insbesondere im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs § 475 I BGB. Danach sind solche Vereinbarungen vor Anzeige eines Mangels an den Unternehmer unwirksam, die zu Lasten des Verbrauchers gehen. Dies betrifft auch eine unzulässige Bindung an zwei Nachbesserungen, da dies vom gesetzlichen Leitbild der §§437 ff. BGB abweicht. Dies beurteilt sich ausschließlich nach § 475 I BGB und nicht nach AGB (sofern ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, §§13,14 BGB). Insofern muss auch dann keine zweite Nachbesserung akzeptiert werden. Dies ist anders im Rahmen eines reinen Unternehmer-Unternehmer-Kaufs (-Verkaufs). Dort entfalten AGB sehr wohl Wirkung.

Die Diskussion um zwei Nachbesserungen resultiert aus § 440 BGB. "In der Regel" gilt eine Nachbesserung erst nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen und damit als unzumutbar hinsichtlich eines weiteren Vertragsbestehens. Dies betrifft aber NUR die Entbehrlichkeit einer erfolglosen Fristsetzung im Rahmen des Rücktritts. Das bedeutet, dass Du erst dann nach §§ 437 Nr. 2, 323 I, 346 I BGB zurücktreten kannst, wenn Du überhaupt keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast und die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist. In extremen Fällen kann aber auch ein Fehlschlagen einer einmaligen Nachbesserung bei Hinzutreten weiterer Umstände dazu führen, dass eine Vertragsfortführung schon dann als unzumutbar gilt (hinsichtlich einer benötigten und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung und dem danach erfolgten Rücktritt). Sprich: Auch dann ist ein Rücktritt ohne erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich. Dies ist aber die absolute Ausnahme und eher schwer in der Beweisfrage. Die Regel lautet also, dass eine Nacherfüllung nach § 439 BGB Dich gemäß § 440 BGB erst bei zweimaligem Fehlschlagen zum Rücktritt berechtigt, wenn keine erfolglose Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.
Setzt Du eine Frist zur ersten Nacherfüllung und diese verstreicht erfolglos, dann kannst Du tatsächlich auch schon dann zurücktreten.

Das Recht zur zweiten Andienung im Sinne des § 439 BGB besteht seitens des Verkäufers. Grundsätzlich sind Verträge nämlich einzuhalten und der Verkäufer soll die Chance haben, eine nicht vertragsgemäße Leistung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Womit wir wieder bei einer Fristsetzung wären, die einen Rücktritt möglich macht, sofern die Fristsetzung nicht entbehrlich ist, siehe § 440 BGB. Ein Recht zur dritten Andienung besteht dagegen nicht.

Letztlich also ist Deine letzte Aussage nicht ganz richtig. Gibst Du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung OHNE eine Frist zu setzen, ist in aller Regel mangels Unzumutbarkeit keine Rückabwicklung im Sinne eines Rücktritts möglich, wenn die erste Nachbesserung fehlschlägt. Denn genau diesen Fall behandelt § 440 BGB, der erst bei zweimaligem Fehlschlagen die für den Rücktritt (siehe §§ 437 Nr. 2, 323 I, 440, 346 I BGB) zwingend nötige Frist als entbehrlich ansieht. Daher immer auch schon bei erster Nacherfüllung eine Frist setzen, um sich bei deren Fehlschlagen den Rücktritt offen zu halten. Liegen andere Gründe im Sinne des § 323 II BGB vor, die eine Entbehrlichkeit der Frist ermöglichen, ist ein sofortiger Rücktritt auch ohne eine Fristsetzung möglich. Dies ist aber wie gesagt eher die Ausnahme. § 440 BGB trifft hierzu eigene Wertungen hinsichtlich der Unzumutbarkeit.

Beste Grüße,
Rico

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Also sorry, ich kann nicht verstehen das Du da nicht sofort hin bist. So viel Zeit die Du hier im Forum verbracht hast....da wäre ich die 45 min doch locker hin und wenns mitten in der Nacht ist.
Und wenn ich höre wie soll ich denn da hinkommen? Hast Du keine Freunde, Familie, Nachbarn oder Gehirn? Taxi, Nahverkehr, Züge, Autovermietung,

Also irgentwas stimmt an der geschichte nicht. Das ist doch keine normale Reaktion zuerst ins Forum zu gehen und Fragen zu stellen, bevor Du überhaupt was weißt bzw was gesehen hast.

Und warte doch erstmal ab.....bei allen Unfällen die ich mal hatte bin ich mit einem Dicken Plus nach Hause gegangen.

Zitat:

Original geschrieben von Moskito-man


Und wenn ich höre wie soll ich denn da hinkommen? Hast Du keine Freunde, Familie, Nachbarn oder Gehirn? Taxi, Nahverkehr, Züge, Autovermietung,

Leihfahrzeug und der Werkstatt in Rechnung stellen (natürlich keine S-Klasse).

Ich hätte auch direkt nach dem Unfall mehrere Gutachter in der Nähe angerufen und mich innerhalb der nächsten Stunde mit einem der Zeit hat vor Ort getroffen. Und so wie es sich hier alles ließt ist auch heute nicht wirklich was passiert.

Aber darum geht es ja alles nicht. Aber nun mal schleunigst was in die Wege leiten.

Gruß Benny

natürlich hat er die freie wahl eines gutachters. wir hatten aber mal den fall, dass erst ein gutachter vom gegner da war und dann kein anderes gutachten mehr erstellt werden konnte. es hätte erstmal das andere angefochten werden müssen, damit ein zweites erstellt werden kann. später habe ich das bei einem anderen unfall (wieder unverschuldet) genauso bestätigt bekommen.

Was müssen das für Mängel gewesen sein, die einen gestandenen Bergrennfahrer und Händler dazu bewegen, genau diesen Opel zu Schrott zu fahren?

😕

Mal ganz unter uns, wenn es hier um ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen gehen würde, dann könnte ich die Aufregung im Ansatz verstehen.
Wenn es wirklich ein Totalschaden ist und die Geschichte stimmt, dann wird das jetzt sowieso einen Weg nehmen, auf den der TE nur noch sehr begrenzt Einfluss nehmen kann.
Einen Anwalt hat er ja schon, jetzt muss man sich halt mit dem zusammensetzen und schauen, was noch machbar ist.

Auf jeden Fall ist es hier egal wieviele Gutachter zur Besichtigung antanzen oder welcher Gutachter zuerst eine Besichtigung durchgeführt hat.

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Du kannst ein Gutachten erstellen lassen, auch wenn schon ein anderer Gutachter da war. Wenn dieses Gutachten vom ersten Gutachten abweicht, kannst du über das zweite Gutachten dann das erste anzweifeln. Entweder sagt die Versicherung nun sie akzeptieren das zweite Gutachten welches du erstellen lassen hast. Oder sie akzeptieren dieses nicht. Im letzten Fall wird dann ein dritter unabhängiger Gutachter mit dem Bewerten der beiden Gutachten beauftragt. Gibt er dem ersten Gutachten recht, hast du alle Kosten zu tragen!!!!!! Sollte dieser Gutachter dir rechtgeben, entstehen dir natürlich keine Kosten.

Hoffe habe es verständlich ausdrücken können 🙄

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von signum_freud


Mal ganz unter uns, wenn es hier um ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen gehen würde, dann könnte ich die Aufregung im Ansatz verstehen.

Das kann ich nicht verstehen, sorry! In einem "modernen" Fahrzeug kann genausoviel Herzblut stecken wie in einem Oldtimer.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von Opelforce



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Das ist aber keine Garantie für eine fach- und sachgerechte Behandlung des Fahrzeugs.

Der FOH hier in der Gegend ist die letzte Pfeife, während meine Stammwerkstatt (freie Werkstatt) bisher alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat. Woher weißt Du VORHER, ob es ein 0815 Händler ist oder nicht?

Ich zitiere mal den TS und schlisse daraus das er den Siggi da gekauft hat!?

Zitat:

Original geschrieben von Opelforce



Zitat:

Ich hatte meinen Opel zur Nachbesserung wegen einiger Mängel zum Händler (Hinterhof) gegeben. Warum? Der Händler hat zweimal das Recht zur Nachbesserung.

Ja und?

Was spricht dagegen, einen Gebrauchtwagen bei einem freien Händler zu kaufen?

Die beschriebenen Vorfälle können Dir bei jedem Autohaus passieren, egal ob Hochglanz-Ausstellungsräume oder Hinterhof-Garage. (Auch wenn bei letzterem das Risiko etwas höher ist)

Irgendwie seid Ihr hier auf der falschen Spur. Das ist keine Abwicklung eines Haftpflichtschadens sondern die Durchsetzung der Ansprüche gegen den Händler. Das ist nichts anderes, als wenn man sein Auto an einen Bekannten verleiht und von diesem Fahrzeugwert und Ersatz der Versicherunghochstufung fordert. Deshalb wäre ich mit Gutachter und Leihwagen vorsichtig. Wenn es dem Richter und gegnerischem Anwalt nicht paßt, beauftragt er ein neues Gutachten und dann kann der TE zweimal zahlen.

Wenn ich in deiner Haut stecken würde, würde ich mir sofort nen Trailer besorgen und abholen.

Jetzt erzähl mir aber nicht,dass du keine Möglichkeiten dafür hast.....es gibt immer einen Weg.

Irgendwas versucht der Händler zu verschleiern........komischer Vogel.

Bin auf das Ergebnis gepannt.

Grüße Mark

Verstehe das och nich so ganz. Ich würde meinen Arsch in Bewegung setzen, (selbst wenn es 200km wären) dabei gleich nen Gutachter anrufen, dass der in die Gänge kommt, und dann dem Typen die Bude einrennen.

Natürlich würd ich nen Leihwagen nehmen, du hast schließlich Ausfälle durch den fehlenden Wagen(Arbeitsweg und so).
Die Kosten werden natürlich dem Gegner in Rechnung gesetzt.

Wo stehrt denn irgendetwas davon, dass der TS den Wagen dort gekauft hat? Es war die Rede von ner Reparatur, die schon 2x nachgebessert wurde!!!

Nimm nen eigenen Gutachter, die gegnerische Versicherung hat natürlich Ihre eigenen, damit die Kosten möglichst gering gehalten werden.

Lass Dir nicht auf der Nase rumtanzen.

MfG

Jetzt würde mich natürlich interessieren , ob er nur den Wagen geschrottet hat oder auch noch jemanden anderes.........

Also nicht falsch verstehen , aber vielleicht kommt da noch mehr auf dich zu , wenn jemand noch deine Haftpflicht belangt!😉

Gibt es da schon genaueres?

Auf jeden Fall den Wagen erst mal stilllegen lassen und unbedingt die Versicherung informieren! DAs ist ganz wichtig , somit kommst du deinen Verpflichtungen nach und die Versicherung kann dann nicht behaupten , dass sie es zu spät erfahren haben!!!!!!!!!😉

Zitat:

Original geschrieben von REDFOX0815


(...) Also nicht falsch verstehen , aber vielleicht kommt da noch mehr auf dich zu , wenn jemand noch deine Haftpflicht belangt!😉

Gibt es da schon genaueres?

(...)

Mich wundert der ganze Sachverhalt etwas. Weiß einer von Euch, wie alt der Wagen ist? Wieviel gekostet? Wo gekauft? Bei dem Händler, der den Wagen kaputt gefahren hat? Was hat er den kaputt gefahren? Mit Beteiligung eines 3.?!? Keine Ahnung. Anstatt sich zu bewegen, den Wagen sicherzustellen, lese ich nur diverse Aussagen des Beitragserstellers, sehe aber weder Bilder und wundere mich nur über die angeblich schwierig zu bewältigenden 80 KM; also ich hätte da schon lange meinen A.. äh, ich meine Hintern bewegt.+

Weitere Kommentare und Ratschläge gebe ich nicht, das wurde alles schon mühevoll von anderen erwähnt (und kommt mir hier irgendwie sinnlos vor), darum ist mir auch meine Zeit zu schade, solange nicht endlich mal die Fakten auf den "Tisch" kommen.

Zitat:

Original geschrieben von SignumFan



Zitat:

Original geschrieben von REDFOX0815


(...) Also nicht falsch verstehen , aber vielleicht kommt da noch mehr auf dich zu , wenn jemand noch deine Haftpflicht belangt!😉

Gibt es da schon genaueres?

(...)

Mich wundert der ganze Sachverhalt etwas. Weiß einer von Euch, wie alt der Wagen ist? Wieviel gekostet? Wo gekauft? Bei dem Händler, der den Wagen kaputt gefahren hat? Was hat er den kaputt gefahren? Mit Beteiligung eines 3.?!? Keine Ahnung. Anstatt sich zu bewegen, den Wagen sicherzustellen, lese ich nur diverse Aussagen des Beitragserstellers, sehe aber weder Bilder und wundere mich nur über die angeblich schwierig zu bewältigenden 80 KM; also ich hätte da schon lange meinen A.. äh, ich meine Hintern bewegt.+

Weitere Kommentare und Ratschläge gebe ich nicht, das wurde alles schon mühevoll von anderen erwähnt (und kommt mir hier irgendwie sinnlos vor), darum ist mir auch meine Zeit zu schade, solange nicht endlich mal die Fakten auf den "Tisch" kommen.

Richtig

Nebulöser Poster, keine sachlichen Infos, irgendwie kindisch

Lohnt sich nicht drauf einzulassen ohne mal ernste Fakten

Was ist an dem Poster "nebulös"? Sprichst Du nur von seinem Anmeldedatum und seiner Beitragszahl?

Dann könnte man Dich nämlich genauso "nebulös" bewerten 😉

Naja, wie hier weiter oben schon geschrieben, jammert er lieber rum und pflanzt seinen Ar*** vor den PC, statt mal beim Händler vorbei zu fahren. Würde mein GTS geschrottet beim FOH stehen, dann könnte der sich schon mal warm anziehen, spätestens 10 Min. nach dem Anruf wäre ich dort und würde den mal zur Sau machen, dass er am Ende seinen Laden unter der Tür verlassen könnte, ohne diese zu öffnen. Als nächstes würde ein Gutachter auf der Matte stehen, sich das Auto ansehen und danach der ADAC/ Kumpel mit nem Hänger und die Kiste zu mir nach Hause holen...
Wenn ich die anderen Threads des TE so lese, dann hat er ja nur Probleme mit dem Händler und faselt was, von wegen: "Man muss ihm ja eine Chance zur Nachbesserung geben!" Würde ich auch, wenn ich Mängel am Auto finde, hinfahren und sagen: Hör ma Meister, das und das ist Sache, ich nehm mir jetzt hier nen Kaffee und mein Auto steht dann in ner Stunde draußen repariert, gewaschen und gesaugt!" 10 Mal nachbessern und der Händler baut nur Mist? Sorry, wer bitte lässt sich sowas gefallen?

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