Werkstatt fährt mein Opel Signum zu Schrott

Opel Vectra C

Hallo Leute,

ich bin gerade echt traurig und wütend. Ich hatte meinen Opel zur Nachbesserung wegen einiger Mängel zum Händler (Hinterhof) gegeben. Warum? Der Händler hat zweimal das Recht zur Nachbesserung.
Der Händler hatte ihn schon seit zwei Wochen und eben Ruft er mich an das er bei einer Probefahrt, den Wagen zum Totalschaden gemacht hat.
Mein lieber Opel Signum 2.0 Turbo Sport ist kaputt und ich bin echt traurig, der Wagen sah aus wie neu. Er hatte alles was ich brauchte (Gasanlage, Standheizung und Edelstahl Auspuffanlage).
Ich platze gleich vor Wut…
Der ist Hobby Rennfahrer und fährt den Wagen bei einer Probefahrt zu Schrott? Das stinkt doch zum Himmel.
Weiß einer wie es jetzt weiter? Mein Anwalt ist noch im Urlaub

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme



Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Such dir mal einen anderen RA, der sich mit Vertrags- Kaufrecht auskennt, weil das Bullshit ist.

Bist du Anwalt das du es weißt? Denn die Aussage kommt von einem Anwalt 😮 Wurde mir also nun vom Anwalt was falsches gesagt? 😠

Kannst aber auch gerne mal im BGB nachschauen. Um es dir einfacher zu machen, dabei bewegt es sich um den § 435 - 445. Darin steht jedoch nur, dass der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung hat. Jedoch nichts über die Anzahl der Versuche. Gebe ich ihm also die Möglichkeit zum Nachbesser und der Fehler tritt wieder auf, kann er die Ware gerne zurück habe. Anders sieht es mWn aus, wenn der nächste Fehler ein anderer ist.

Gruß Benny

Ich bin selbst Jurist und versuche mal das Dunkel zu lichten. Mit AGB hat eine Nachbesserung schonmal überhaupt nichts zu tun. Weder in Bezug auf Möglichkeiten der Nacherfüllung noch etwaig anderes. Siehe hierzu insbesondere im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs § 475 I BGB. Danach sind solche Vereinbarungen vor Anzeige eines Mangels an den Unternehmer unwirksam, die zu Lasten des Verbrauchers gehen. Dies betrifft auch eine unzulässige Bindung an zwei Nachbesserungen, da dies vom gesetzlichen Leitbild der §§437 ff. BGB abweicht. Dies beurteilt sich ausschließlich nach § 475 I BGB und nicht nach AGB (sofern ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, §§13,14 BGB). Insofern muss auch dann keine zweite Nachbesserung akzeptiert werden. Dies ist anders im Rahmen eines reinen Unternehmer-Unternehmer-Kaufs (-Verkaufs). Dort entfalten AGB sehr wohl Wirkung.

Die Diskussion um zwei Nachbesserungen resultiert aus § 440 BGB. "In der Regel" gilt eine Nachbesserung erst nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen und damit als unzumutbar hinsichtlich eines weiteren Vertragsbestehens. Dies betrifft aber NUR die Entbehrlichkeit einer erfolglosen Fristsetzung im Rahmen des Rücktritts. Das bedeutet, dass Du erst dann nach §§ 437 Nr. 2, 323 I, 346 I BGB zurücktreten kannst, wenn Du überhaupt keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast und die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist. In extremen Fällen kann aber auch ein Fehlschlagen einer einmaligen Nachbesserung bei Hinzutreten weiterer Umstände dazu führen, dass eine Vertragsfortführung schon dann als unzumutbar gilt (hinsichtlich einer benötigten und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung und dem danach erfolgten Rücktritt). Sprich: Auch dann ist ein Rücktritt ohne erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich. Dies ist aber die absolute Ausnahme und eher schwer in der Beweisfrage. Die Regel lautet also, dass eine Nacherfüllung nach § 439 BGB Dich gemäß § 440 BGB erst bei zweimaligem Fehlschlagen zum Rücktritt berechtigt, wenn keine erfolglose Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.
Setzt Du eine Frist zur ersten Nacherfüllung und diese verstreicht erfolglos, dann kannst Du tatsächlich auch schon dann zurücktreten.

Das Recht zur zweiten Andienung im Sinne des § 439 BGB besteht seitens des Verkäufers. Grundsätzlich sind Verträge nämlich einzuhalten und der Verkäufer soll die Chance haben, eine nicht vertragsgemäße Leistung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Womit wir wieder bei einer Fristsetzung wären, die einen Rücktritt möglich macht, sofern die Fristsetzung nicht entbehrlich ist, siehe § 440 BGB. Ein Recht zur dritten Andienung besteht dagegen nicht.

Letztlich also ist Deine letzte Aussage nicht ganz richtig. Gibst Du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung OHNE eine Frist zu setzen, ist in aller Regel mangels Unzumutbarkeit keine Rückabwicklung im Sinne eines Rücktritts möglich, wenn die erste Nachbesserung fehlschlägt. Denn genau diesen Fall behandelt § 440 BGB, der erst bei zweimaligem Fehlschlagen die für den Rücktritt (siehe §§ 437 Nr. 2, 323 I, 440, 346 I BGB) zwingend nötige Frist als entbehrlich ansieht. Daher immer auch schon bei erster Nacherfüllung eine Frist setzen, um sich bei deren Fehlschlagen den Rücktritt offen zu halten. Liegen andere Gründe im Sinne des § 323 II BGB vor, die eine Entbehrlichkeit der Frist ermöglichen, ist ein sofortiger Rücktritt auch ohne eine Fristsetzung möglich. Dies ist aber wie gesagt eher die Ausnahme. § 440 BGB trifft hierzu eigene Wertungen hinsichtlich der Unzumutbarkeit.

Beste Grüße,
Rico

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Ich hoffe du kommst gut aus der Sache davon...

Evtl. wäre die V.O.H. (Verkehrsopferhilfe) hilfreich??? Ich weiß nicht, ob Sie dir bei so etwas helfen können. Ich kann natürlich auch völlig falsch liegen damit...

Grüße

Jetzt wäre mal langsam interessant, wie der Wagen zu Schrott gefahren wurde...

Mit deinen Hobbyrennfahrer Aussagen implizierst Du ja schon fast, das er den auf ner Strecke genullt hat... 😉

was hier seeeehr wichtig ist !!!

schick SCHNELLSTENS einen eignene gutachter hin!,
denn wenn die versicherung vom händler einen gutachter schon da hatte, dann muss DEIN gutachter erstmal das andere gutachten anfechten und das ist meistens nicht möglich !
wer als erstes da ist das hat bessere gutachten. wir hatten genau so einen fall mal beim benz von meinem vater. aber da war es zum glück nur die heckstoßstange. trotzdem hat er hier und da ein paar euro abgezogen, weil gebrauchsspuren zu sehen waren. ein eigener gutachter würde ganz anders an die sache rangehen !!!!

v.a. geht es hier ja um ein paar euro mehr !!!! such dir also einen gutachter und schick ihn hin. wenn er gut ist, musst du auch nicht in vorleistung treten, sondern er wird gleich versuchen das geld von der versicherung vom händler zu bekommen.

Rein rechtlich ist es so, daß Aufwertungen am Auto miteingerechnet werden (entsprechend ihrer Abnutzung).
Einen Gutachter muß der Geschädigte nicht akzeptieren, er kann sich seinen eigenen raussuchen. Ob Hinz und Kunz der gegnerischen Versicherung den Wagen schon bewertet hat, ist vollkommen irrelevant.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Rein rechtlich ist es so, daß Aufwertungen am Auto miteingerechnet werden (entsprechend ihrer Abnutzung).
Einen Gutachter muß der Geschädigte nicht akzeptieren, er kann sich seinen eigenen raussuchen. Ob Hinz und Kunz der gegnerischen Versicherung den Wagen schon bewertet hat, ist vollkommen irrelevant.

Das stimmt habe gerade mal bisschen Telefoniert. Welchen Gutachter könnt Ihr empfehlen?

Das Sonderzubehör wird als Umbaukosten mit angerechnet. Also was es kosten würde alles auszubauen und wieder einzubauen.

Dekra, Adac, Tüv?

Guten Tag,

hier seh zu, dass das Auto vom Hof dieser No Name Werkstatt kommt, wer weiß was der da evtl noch am Auto rummacht!!

Vor allem der Satz, dass wenn du ihm dumm kommst wäre für mich ein alarmzeichen.

Rechtsschutz anrufen, Anwalt(einen vom Fachgebiet KFZ) nehmen

Ich kann nur die Dekra empfehlen die haben immer gute Arbeit bei mir geleistet.

Ich wünsch dir alles Gute damit du das Ding über die Bühne bekommst.

Grüße Mark877

Zitat:

Original geschrieben von Mark877


Guten Tag,

hier seh zu, dass das Auto vom Hof dieser No Name Werkstatt kommt, wer weiß was der da evtl noch am Auto rummacht!!

Vor allem der Satz, dass wenn du ihm dumm kommst wäre für mich ein alarmzeichen.

Rechtsschutz anrufen, Anwalt(einen vom Fachgebiet KFZ) nehmen

Ich kann nur die Dekra empfehlen die haben immer gute Arbeit bei mir geleistet.

Ich wünsch dir alles Gute damit du das Ding über die Bühne bekommst.

Grüße Mark877

Die Frage ist nur wie soll ich ihn da weg bekommen. Das ist 80 km von meinem Wohnort :-(

Würde sowas über den ADAC gehen?? Das die den Wagen zu einer Werkstatt in deiner nähe bringen.
Vorausgesetzt du bist im ADAC.

Aber ehrlich gesagt würde ich nen Gutachter schnellstens dahin schicken. Dann weist du durch den was erstmal Phase ist und alles ist festgehalten. Bis das mit Abschleppen klar ist dauert auch. Am besten nen Gutachter aus der Stadt wo der Wagen steht.

mfg

Also ich habe mal die Dekra vor Ort angerufen die melden sich irgendwann...

Ich bin ADAC Plus Mitglied aber die wollen nicht nach Hause schleppen. Die meinen es könnte ein Totalschaden sein und dann schleppen die nicht. Ich glaube in Zukunft rufe ich den ADAC wegen jeder Kleinigkeit an. Da braucht man die einmal in 10 Jahren und dann hört man so was…
Ich müsste dahin (100km) und dann den Pannendienst anrufen und dann würden sie ihn ev. In eine andere Werkstatt schleppen.

Es wäre nicht verkehrt zu wissen wo du herkommst bzw. in welcher Stadt dein Fahrzeug steht.

Im Ruhrgebiet kenne ich nämlich einen sehr guten Gutachter!

Gruß Benny

Geh zum Anwalt. Dieser hat auch i.d.R. einen Gutachter, mit dem er zusammen arbeitet. Schildere ihn das Problem.
Äußere deine Bedenken des Betrugs, bzw. Vorsatz. Dann kann auch das Fahrzeug von dem Ort weggeschafft werden. In krassen Fällen werden Fahrzeuge (auch noch so zerstört) in Hallen weggesperrt.
Außerdem gibts hier auch irgendwo eine Regelung, dass ein Fahrzeug auch repariert und bezahlt wird, selbst wenn die Kosten die Neuanschaffung in einen gewissen Bereich übersteigen.

MfG
W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von HELLDEVIL



Ich bin ADAC Plus Mitglied aber die wollen nicht nach Hause schleppen. Die meinen es könnte ein Totalschaden sein und dann schleppen die nicht. Ich glaube in Zukunft rufe ich den ADAC wegen jeder Kleinigkeit an. Da braucht man die einmal in 10 Jahren und dann hört man so was…
Ich müsste dahin (100km) und dann den Pannendienst anrufen und dann würden sie ihn ev. In eine andere Werkstatt schleppen.

Na dann bin ich froh das ich nicht beim ADAC bin und immer alles selber hin bekommen habe.😉

Ich hoffe für dich das du das alles so schnell wie möglich abgewickelt bekommst.

Hallo,

erst einmal: Kopf hoch! Das wird schon den Umständen entsprechend ordentlich geregelt werden. Wenn es natürlich auch einen identischen Ersatz leider nie geben kann.

Als Jurist kann ich Dir nur folgende Tipps geben:

1) SOFORT einen eigenen Gutachter hinschicken. Die ganze Geschichte riecht angefault. Bevor der Werkstattbesitzer anfängt weitere krumme Dinger zu drehen, sollte das Auto begutachtet worden sein. Und zwar von Dir bzw. Deinem Gutachter.

2) Möglichst schnell einen Anwalt kontaktieren. Dieser soll sämtlichen Schriftwechsel durchführen bzw. übernehmen, insbesondere zur gegnerischen Versicherung. Er wird wissen, was zu tun ist. Am besten einen Anwalt aus dem Bereich "Schadensersatzrecht".

3) Unfall rekonstruieren. Das bedeutet auch bei der Polizei die Unfallaufnahme einsehen (sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat).

4) Freundlich bleiben und Trotzreaktionen des Werkstattmeisters verhindern. Damit erreicht man meist mehr, als wenn direkt die rechtliche Keule niedergeht. Denn "keulen" kannst Du immer noch. Weitere Verkomplizierung muss hier nicht sein.

5) Der Schaden: Du bekommst adäquaten Wertersatz. Natürlich wird alles in und an dem Wagen (was auch darin verbaut wurde) mitberechnet. Leider muss Du Dir einen gewissen Kostenabschlag für Nutzungen, etc. anrechnen lassen, d.h. letztlich kommt weder der ideelle noch der ursprüngliche Preis der jeweiligen Gegenstände in den Kostenansatz. Der aktuelle Wert ist entscheidend.

6) Sämtlichen alten Schriftverkehr zusammensuchen. Alles was an Zeugen und sonstigem Material zu der Gesamtgeschichte vorhanden ist solltest Du zusammensuchen und ordnen (falls dies im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung nicht schon geschehen ist).

7) Deine KFZ-Versicherung über den Schaden informieren (dies ist Deine Obligation aus dem Versicherungsvertrag, auch wenn dies faktisch erst einmal keine Konsequenzen für Dich hat, da ohnehin grds. die Werkstattversicherung aufkommen muss und Du nicht gefahren bist).

Ich wünsche Dir viel Erfolg und gute Nerven. Und vor allem einen neuen schönen Ersatz. Da draussen gibt es noch viele "Freunde", die auf Deine Besichtigung warten und Dir sicherlich eine treue Zeit dienen werden.

Beste Grüße

Rico

- meine Ratschläge sollen nur der Orientierung dienen und haben daher keinen Anspruch auf Verbindlichkeit/Vollständigkeit -

Zitat:

Original geschrieben von Silent81


Warum fährst Du Dein Auto zu einem 0815 Händler,da würde ich mal ein paar €€€ mehr zahlen und zu einem vernünpftigen Händler fahren,auch wenn der weiter weg sein sollte.

Das ist aber keine Garantie für eine fach- und sachgerechte Behandlung des Fahrzeugs.

Der FOH hier in der Gegend ist die letzte Pfeife, während meine Stammwerkstatt (freie Werkstatt) bisher alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat. Woher weißt Du VORHER, ob es ein 0815 Händler ist oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Original geschrieben von Silent81


Warum fährst Du Dein Auto zu einem 0815 Händler,da würde ich mal ein paar €€€ mehr zahlen und zu einem vernünpftigen Händler fahren,auch wenn der weiter weg sein sollte.
Das ist aber keine Garantie für eine fach- und sachgerechte Behandlung des Fahrzeugs.

Der FOH hier in der Gegend ist die letzte Pfeife, während meine Stammwerkstatt (freie Werkstatt) bisher alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat. Woher weißt Du VORHER, ob es ein 0815 Händler ist oder nicht?

Ich zitiere mal den TS und schlisse daraus das er den Siggi da gekauft hat!?

Zitat:

Ich hatte meinen Opel zur Nachbesserung wegen einiger Mängel zum Händler (Hinterhof) gegeben. Warum? Der Händler hat zweimal das Recht zur Nachbesserung.

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