Werkstatt fährt mein Opel Signum zu Schrott

Opel Vectra C

Hallo Leute,

ich bin gerade echt traurig und wütend. Ich hatte meinen Opel zur Nachbesserung wegen einiger Mängel zum Händler (Hinterhof) gegeben. Warum? Der Händler hat zweimal das Recht zur Nachbesserung.
Der Händler hatte ihn schon seit zwei Wochen und eben Ruft er mich an das er bei einer Probefahrt, den Wagen zum Totalschaden gemacht hat.
Mein lieber Opel Signum 2.0 Turbo Sport ist kaputt und ich bin echt traurig, der Wagen sah aus wie neu. Er hatte alles was ich brauchte (Gasanlage, Standheizung und Edelstahl Auspuffanlage).
Ich platze gleich vor Wut…
Der ist Hobby Rennfahrer und fährt den Wagen bei einer Probefahrt zu Schrott? Das stinkt doch zum Himmel.
Weiß einer wie es jetzt weiter? Mein Anwalt ist noch im Urlaub

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme



Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Such dir mal einen anderen RA, der sich mit Vertrags- Kaufrecht auskennt, weil das Bullshit ist.

Bist du Anwalt das du es weißt? Denn die Aussage kommt von einem Anwalt 😮 Wurde mir also nun vom Anwalt was falsches gesagt? 😠

Kannst aber auch gerne mal im BGB nachschauen. Um es dir einfacher zu machen, dabei bewegt es sich um den § 435 - 445. Darin steht jedoch nur, dass der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung hat. Jedoch nichts über die Anzahl der Versuche. Gebe ich ihm also die Möglichkeit zum Nachbesser und der Fehler tritt wieder auf, kann er die Ware gerne zurück habe. Anders sieht es mWn aus, wenn der nächste Fehler ein anderer ist.

Gruß Benny

Ich bin selbst Jurist und versuche mal das Dunkel zu lichten. Mit AGB hat eine Nachbesserung schonmal überhaupt nichts zu tun. Weder in Bezug auf Möglichkeiten der Nacherfüllung noch etwaig anderes. Siehe hierzu insbesondere im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs § 475 I BGB. Danach sind solche Vereinbarungen vor Anzeige eines Mangels an den Unternehmer unwirksam, die zu Lasten des Verbrauchers gehen. Dies betrifft auch eine unzulässige Bindung an zwei Nachbesserungen, da dies vom gesetzlichen Leitbild der §§437 ff. BGB abweicht. Dies beurteilt sich ausschließlich nach § 475 I BGB und nicht nach AGB (sofern ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, §§13,14 BGB). Insofern muss auch dann keine zweite Nachbesserung akzeptiert werden. Dies ist anders im Rahmen eines reinen Unternehmer-Unternehmer-Kaufs (-Verkaufs). Dort entfalten AGB sehr wohl Wirkung.

Die Diskussion um zwei Nachbesserungen resultiert aus § 440 BGB. "In der Regel" gilt eine Nachbesserung erst nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen und damit als unzumutbar hinsichtlich eines weiteren Vertragsbestehens. Dies betrifft aber NUR die Entbehrlichkeit einer erfolglosen Fristsetzung im Rahmen des Rücktritts. Das bedeutet, dass Du erst dann nach §§ 437 Nr. 2, 323 I, 346 I BGB zurücktreten kannst, wenn Du überhaupt keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast und die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist. In extremen Fällen kann aber auch ein Fehlschlagen einer einmaligen Nachbesserung bei Hinzutreten weiterer Umstände dazu führen, dass eine Vertragsfortführung schon dann als unzumutbar gilt (hinsichtlich einer benötigten und erfolglosen Fristsetzung zur Nacherfüllung und dem danach erfolgten Rücktritt). Sprich: Auch dann ist ein Rücktritt ohne erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich. Dies ist aber die absolute Ausnahme und eher schwer in der Beweisfrage. Die Regel lautet also, dass eine Nacherfüllung nach § 439 BGB Dich gemäß § 440 BGB erst bei zweimaligem Fehlschlagen zum Rücktritt berechtigt, wenn keine erfolglose Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.
Setzt Du eine Frist zur ersten Nacherfüllung und diese verstreicht erfolglos, dann kannst Du tatsächlich auch schon dann zurücktreten.

Das Recht zur zweiten Andienung im Sinne des § 439 BGB besteht seitens des Verkäufers. Grundsätzlich sind Verträge nämlich einzuhalten und der Verkäufer soll die Chance haben, eine nicht vertragsgemäße Leistung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. Womit wir wieder bei einer Fristsetzung wären, die einen Rücktritt möglich macht, sofern die Fristsetzung nicht entbehrlich ist, siehe § 440 BGB. Ein Recht zur dritten Andienung besteht dagegen nicht.

Letztlich also ist Deine letzte Aussage nicht ganz richtig. Gibst Du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung OHNE eine Frist zu setzen, ist in aller Regel mangels Unzumutbarkeit keine Rückabwicklung im Sinne eines Rücktritts möglich, wenn die erste Nachbesserung fehlschlägt. Denn genau diesen Fall behandelt § 440 BGB, der erst bei zweimaligem Fehlschlagen die für den Rücktritt (siehe §§ 437 Nr. 2, 323 I, 440, 346 I BGB) zwingend nötige Frist als entbehrlich ansieht. Daher immer auch schon bei erster Nacherfüllung eine Frist setzen, um sich bei deren Fehlschlagen den Rücktritt offen zu halten. Liegen andere Gründe im Sinne des § 323 II BGB vor, die eine Entbehrlichkeit der Frist ermöglichen, ist ein sofortiger Rücktritt auch ohne eine Fristsetzung möglich. Dies ist aber wie gesagt eher die Ausnahme. § 440 BGB trifft hierzu eigene Wertungen hinsichtlich der Unzumutbarkeit.

Beste Grüße,
Rico

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Ich blick hier grad net durch.... 😕

Was heisst "fährt zu Schrott"... Was ist passiert?
Er wird den Karren ja net um nen Baum gewickelt haben, oder?

Au weia. Absicht...denkst Du wirklich? Um evtl. Unfähigkeit in Sachen Nachbesserung zu kaschieren. Mhm.
Es müsste ja einen Polizeibericht geben. Bei einem Totalschaden muß ja doch etwas mehr los gewesen sein. Was an sonsten auch nicht das Dümmste ist:
Bei der zuständigen Handwerkskammer davon berichten. Ich hatte vor etlichen Jahren mal Ärger mit einem Tuner, es ging um Rückabwicklung (Kostenerstattung) da es nicht funzte. Die sagten mir zwar, sie können da nicht direkt agieren, jedoch wurde dem Tuner offensichtlich gut zu geredet, denn zwei Tage später bekam ich die Kostenzusage und bald darauf auch das Geld zurück, so war der lange Rechtsweg nicht nötig. Auch Deine eigene Versicherung kann Dir uU helfen. Eine gute Versicherung gibt auch beratende Tipps.
Bei allen Vereinbarungen, die Du ggfs. direkt mit dem verhinderten Rennfahrer triffst, solltest Du auf jeden Fall einen Zeugen dabei haben und ich würde Dir dazu raten auch Gesprächsnotizen zu machen, nicht das später Dir das Wort im Mund rum gedreht wird.

Alles Gute und ich wünsche Dir mit Deinem nxt Wagen viel Glück und Zufriedenheit.

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Das einzige was hier richtig wäre, ist ein neues Fahrzeug mit gleicher Ausstattung und Zustand. Wenn der Händler dafür 5000€ mehr hinlegen muss ist es nicht dein Problem.

Ich denke, darauf besteht rechtlich definitiv kein Anspruch.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Das einzige was hier richtig wäre, ist ein neues Fahrzeug mit gleicher Ausstattung und Zustand. Wenn der Händler dafür 5000€ mehr hinlegen muss ist es nicht dein Problem.
Ich denke, darauf besteht rechtlich definitiv kein Anspruch.

Gruß
Achim

leider richtig.

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Zitat:

Original geschrieben von monza3cdti


Bei allen Vereinbarungen, die Du ggfs. direkt mit dem verhinderten Rennfahrer triffst, solltest Du auf jeden Fall einen Zeugen dabei haben und ich würde Dir dazu raten auch Gesprächsnotizen zu machen, nicht das später Dir das Wort im Mund rum gedreht wird.

Jeden Kontakt ausschließlich über den Anwalt oder in beisein des Anwalts.

Leider ist es rechtlich ein Problem. Von einem guten Autohändler aber eigentlich pflicht. Aber ein Gutachter würde so oder so die Kosten für die Sachen aufführen. Und wenn da eine Edelstahlauspuffanlage für 1000€ drunter war, dann taucht diese auch im Gutachten auf. Genauso wie auch die Gasanalge mit 1000€.

In meinem letzten Gutachten stand nen Fahrzeugwert, da habe ich nur mit den Ohren geschlackert (knappe 15.000€ trotz 135.000km) . Es war nur ein kleiner Schaden, aber der Fahrzeugwert stand trotzdem im Gutachten. Leider gibt mir kein Käufer das Geld 😁 (außer der Versicherung) wenn es ein Totalschaden wäre.

Oh ja, ein Reperaturauftrag oder sonstiger Nachweis ist hier wichtig. Ich hoffe sowas hast DU und liegt nicht bei dem Händler (jetzt im Schredder).

Gruß Benny

Ich würde erstmal die Kosten niedrig halten. Soll heißen erstmal ne Erstberatung beim Anwalt ohne Mandat und vor allem kein Gutachter.
Wenn es so ist wie der TE vermutet, wird von dem Jungen kein € zu holen sein - die werden das vorher schon zu ihrem Gunsten geregelt haben.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Ich würde erstmal die Kosten niedrig halten. Soll heißen erstmal ne Erstberatung beim Anwalt ohne Mandat und vor allem kein Gutachter.
Wenn es so ist wie der TE vermutet, wird von dem Jungen kein € zu holen sein - die werden das vorher schon zu ihrem Gunsten geregelt haben.

Gute Idee...Im normal fall haftet da die Versicherung der Werkstatt....Aber Hinterhof ? Nun wird sich raus stellen wie sehr Hinterhof...Ist er denn schuld gewesen ? wie war dein Fahrzeug versichert ? Bei Vollkasko hättest du die chance das deine versicherung in vorkasse tritt und sich dann "versucht" sich das geld von dem Voll Pfosten zu holen...

melden muss du es deiner versicherung, aber ich würde nur sagen was passiert ist ...kein wort ..die sollen nicht zahlen und hast du nicht gesehen ...dann besteht dir die privat klage des unfall gegners bevor...falls es einen gibt ....

Ich drück dir die daumen, hoffentlich geht es gut für dich aus....

Warum war dein Auto überhaupt 2 wochen inner hinterhof bude ? weil was das absichtlich kaputt fahren angeht.....das wir er nicht für ne lichtmaschine getan haben ...wenn überhaupt....

Der Wagen ist auch nur Teilkasko versichert. Fotos habe ich noch keine muss ich erst mal hinfahren sind 80 km. Es ist no name Händler!

Der muss doch dagegen Versichert sein, man kann doch nicht einfach eine Werkstatt ohne Versicherung betreiben...

Es ist auch Sauerei das man nicht den Wert bekommt den man Bräuche um sich den Wagen mit der Ausstattung wieder zu kaufen.

Auch der Reperaturauftrag lief schon über mein Anwalt

Zitat:

Original geschrieben von s45chBO


Ich blick hier grad net durch.... 😕

Was heisst "fährt zu Schrott"... Was ist passiert?
Er wird den Karren ja net um nen Baum gewickelt haben, oder?

#

Das hat sich so angehört. Er meinte Polizei und Feuerwehr und irgendwas kaputt von EON.

Wie kann man denn bei einer normalen Probefahrt ein Auto kaputt fahren.... und dann noch Bergrennenfahrer

ich denke er wollte seine Kosten niedrig halten oder Reparatur Pfusch vertuschen

Also wenn ich es richtig verstanden habe, hat dein Händler schuld an dem Unfall - oder gibt es noch einen Beteiligten.

Deine Vollkasko oder Teilkasko brauchst du nicht zu bemühen. Bei einer Probefahrt muss der Händler die Probefahrtkennzeichen montieren und somit ist dein Auto über die Versicherung des Händlers versichert.
Wenn er dies unterlassen hat - wieder ein Angriffspunkt mehr!

Weiters würde ich an deiner Stelle mal mit der Polizei telefonieren - was da genau passiert ist. Dann kann man sich ein genaueres Bild machen.

Huhu,
schade um das Auto. Aber es ist nur ein Wagen, hoffentlich ist keinem (Fahrer, Beteiligte) etwas passiert.
Grundsätzlich ist das aber ein böser Vorwurf. Unfälle passieren nun mal leider. Ich glaube nicht das jemand um vielleicht ein paar hunderter zu sparen einen Unfall verursacht und so seine eigene Gesundheit riskiert.
Grad in einem Hinterhofbetrieb ist vielleicht diese Person die einzige die "Schraubt". Fällt nun dieser aus, belaufen sich die Einnahmen auf null....

Eine Werkstatt muss eine Haftpflichtversicherung haben, die sollte alles regulieren. Einen Gutachter darfst Du auf seine Kosten (bzw. auf Kosten der Versicherung) beauftragen.

So etwas passiert nun leider.
Mir ist mal ähnliches passiert, wenn auch nicht so kostenaufwenig. Auto zur Inspektion gebracht - der Meister fuhr beim rückwärts Fahren irgendwo kräftig gegen. Überall rote verschämte Köpfe und 100 Entschuldigungen. Schaden wurde gerichtet und alles ist gut.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von general1977


Ich denke, diese wertsteigernden Maßnahmen müssten Dir auch vergütet werden, kenne mich im Detail aber nicht aus.

Gruß
Achim

Da wäre ich mir nicht so sicher. Schonmal versucht, ein Auto mit all den wertsteigernden Maßnahmen zu verkaufen? Erzielt in der Regel nicht viel mehr als ohne diese Maßnahmen. Ich vermute, die gegnerische Versicherung incl. dem Gutachter sehen das ähnlich.

Zitat:

Das hat sich so angehört. Er meinte Polizei und Feuerwehr und irgendwas kaputt von EON.

Wie kann man denn bei einer normalen Probefahrt ein Auto kaputt fahren.... und dann noch Bergrennenfahrer

ich denke er wollte seine Kosten niedrig halten oder Reparatur Pfusch vertuschen

Was ist eine "normale" Probefahrt? Der braucht nur beim Rausfahren die Vorfahrt nicht beachtet zu haben und es rauscht ihm einer in die Seite. Da ist ein Totalschaden schnell passiert. Und sowas passiert auch (oder grade?) einem Bergrennenfahrer.

Mit den Anschuldigungen zum Vertuschen solltest Du vorsichtig sein und sie nicht öffentlich äußern.

Mein Beileid, ich wäre genauso wütend und traurig zugleich wie du!

Wut ablassen ist ok, aber würde hier keine Vermutungen oder Beschuldigungen öffentlich posten.
Das sollen die Anwälte klären, die dafür ihr Jura Studium absolviert haben.

Also Blick nach Vorne, warten was die Versicherung bringt und einen schönen 2.8 V6 suchen 😉

Also ich denke ich kann meine Gedanken hier ruhig öffentlich schreiben, so lange ich die Werkstatt oder die Person nicht mit Namen nenne.
Natürlich kann ein Unfall entstehen aber es ist schon komisch das es genau bei meinem Auto passiert.
Bei der ersten Reparatur wurde mehr kaputt gemacht wie Heile. Außerdem wurde ich von Händler auch schon belogen. Man sagte mir bei der letzten Reparatur dass ein defektes Teil nicht vorhanden wäre. Jetzt mit dem Rechtsanwalt im Rücken ist das Teil auf einmal doch da.
Und da dem Händler hier wohl hohe Kosten entstehen, ist das natürlich die zweit beste Variante.
Die beste wäre wenn der Wagen gestohlen wäre, so könnte man auch noch die Teile verkaufen.
Außerdem hat er mir schon gedroht von wegen, wenn ihm einer dumm kommt…
Also ich denke das sind dinge die genau ins Schema passen

Warum fährst Du Dein Auto zu einem 0815 Händler,da würde ich mal ein paar €€€ mehr zahlen und zu einem vernünpftigen Händler fahren,auch wenn der weiter weg sein sollte.

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