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Werkstatt arbeitet schlampig, Rechnung kürzen?

Themenstarteram 13. März 2013 um 14:53

Hallo Forunsmitglieder,

Letzte woche musste ich bei meinem 2.wagen einem Golf 4 Variant das hintere seitenteil spachteln und lackieren lassen. Mit dem Ergebnis bin ich auch recht zufrieden nur beim Einbau des Radkastens wurde ein wenig geschlampt. Ich weiß es ist nur eine Bagatelle aber ich wohne nicht gerade in der nähe der lackiererei (40 km) und es geht doch auch ums Prinzip :D

Als ich das Auto geholt habe und Zuhause in der Garage alles nochmal angeschaut habe ist mit aufgefallen dass 2 schrauben fehlen und in EINEM Loch 2 schrauben reingedreht wurden. Das Gewinde ist an der stelle natürlich fürs Gesäß^^

Kann man da die Rechnung um ein paar Eus kürzen oder ist das zu unbedeutend?

Beste Antwort im Thema

Hier geht es nicht um den Geldbetrag sondern um Prinzipien.

Wenn dir 20€ egal sind, kannst du gerne meine Kontonummer haben..

 

Man wird heute an jeder Ecke belogen und betrogen. Jeder versucht einem das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Da ist es nicht falsch, einmal genauer hin zu schauen. Wenn man für saubere Arbeit bezahlt, darf man diese auch erwarten!

 

Ob es nun um eine Unterlagscheibe für paar Cent oder um was größeres geht, spielt keine Rolle.

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am 4. Mai 2013 um 4:39

Auch empfinde es nicht als fair oder normal.

Hier hat die Werkstatt oderer deren Lakierer definitiv geschlampt,

denn es kann nicht sein das binnen kurzer Zeit die Rostblasen wieder durchschlagen.

Egal ob nur ein Kotflügel oder ein Tragendes Teil ist.

So sollte es doch auch hier eine Garantie auf Werkstatleistungen wie Lackierungen geben.

Das bei Reperaturen nicht die Garantie des Herrstellers gegen durchrostung greift ist auch mir dabei klar.

Aber hier seh ich es genauso wie Du das für einen Zeitraum vom 2 Jahren so etwas nicht passieren dürfte bei Anständig erbrachter Leistung.

Frage mal bei einer anderen Werkstatt wie die es sieht, ggf. mal beim ADAC fragen ob die hierzu was genaues sagen können.

am 4. Mai 2013 um 6:19

Da darf nach so kurzer Zeit nix durchkommen. Hier will sich der Meister vor Kosten druecken. Am besten wird es wohl sein sich Anwaltlich mit dem Meister zu einigen ;)

Sehe ich genauso . Apropos Hausverbot : Darf eine Werkstatt "nach Lust und Laune" ein Hausverbot erteilen , z.B. nur deshalb ,( wie hier auf Seite 2 beschrieben ) weil ein Kunde , offensichtlich berechtigterweise , eine mangelhaft ausgeführte Arbeit moniert und Schadensersatz verlangt ? Darf ich einem Kunden , der mir unsympathisch ist , ein Hausverbot erteilen ?

am 4. Mai 2013 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von ric1

Sehe ich genauso . Apropos Hausverbot : Darf eine Werkstatt "nach Lust und Laune" ein Hausverbot erteilen , z.B. nur deshalb ,( wie hier auf Seite 2 beschrieben ) weil ein Kunde , offensichtlich berechtigterweise , eine mangelhaft ausgeführte Arbeit moniert und Schadensersatz verlangt ? Darf ich einem Kunden , der mir unsympathisch ist , ein Hausverbot erteilen ?

Das darfst du jeder Zeit. Kannst es auch durch die Polizei umsetzen lassen. Nur duerfte sich nach bekannt werden eines solchen Vorfalls dein Kundenstamm gewaltig reduzieren; )

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 18:22

Danke für die Tipps, werde mir Montag mal die Meinung einer anderen Werkstatt dazu anhören und ggf nochmals dem Meister die Möglichkeit geben es nochmal "richtig" zu machen auch wenn ich ehrlichgesagt schon ziemlich genervt vom ihm bin.

Wenn alles nichts hilft muss ich mir Wohl unter Übel mal rechtlichen Rat einholen.

am 4. Mai 2013 um 18:40

Hallo,

@ric1: Der Wekstatteigentümer hat Hausrecht, er kann jedem jederzeit ein Hausverbot erteilen. Da braucht er noch nicht mal die Scheriffs für. Er kann auch dem Kunden verbieten, den Arbeitsbereich (Werkstatt) zu betreten, da dort eine umfangreiche UVV gilt, welche ein Kunde nicht erfüllen kann (Sicherheitskleidung, persönliche Schutzkleidung). Ich kenn aber keine Werkstatt, die ein solches Recht in Anspruch nimmt (denke mal, dass der Kunde sonst weg ist, deshalb wird so etwas nicht verboten).

Lediglich gilt: Betreten auf eigenes Risiko.

 

Eine Rechnung zu kürzen ist nicht zulässig, der Kunde muss bezahlen. Ist etwas nicht in Ordnung, ist die Rechnung anfechtbar,d.h., man kann gegen die Rechnung Einspruch einlegen.

am 4. Mai 2013 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von fireball112

Eine Rechnung zu kürzen ist nicht zulässig, der Kunde muss bezahlen. Ist etwas nicht in Ordnung, ist die Rechnung anfechtbar,d.h., man kann gegen die Rechnung Einspruch einlegen.

Das ist so nicht richtig. Man hat nach § 641 III BGB ein Zurückbehaltungsrecht, wenn ein Mangel vorliegt. Das habe ich aber schon mal geschrieben.

am 4. Mai 2013 um 22:02

Oh, glaube da hab ich was übersehen. Werd das dann mal lesen

Das Hausverbot geht soweit, das ein 'nerviger' Kunde, der sich zum 3.Male ärgerlich nach dem Verbleib des vereinbarten Ersatzteiles, das beim Kauf des Gebrauchtwagens als nachgeliefert zugesichert wurde, mit den Worten wütend vom Platz gewiesen wurde:" Sollst du hier sein? Habe ich dir nicht verboten...Wenn du noch mal kommst, kriegste das hier( holt aus der Tasche eine 9mm Patrone raus und zeigt sie ihm) !!":rolleyes:

 

Die Sache wurde gerichtlich verfolgt. Den Ausgang weiß ich nicht, der betroffene Kollege ist ins Ausland umgezogen.

 

 

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