Werbebanner von Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB zur VW-Abgasaffäre
Hallo zusammen,
vor Kurzem war hie rauf MT ein entsprechender Werbebanner geschaltet.
Wer von Euch hat ggfs. schon darauf reagiert und den zugesandten Anhang ausgefüllt und an die Kanzlei übergeben?
Welche Erfahrungen habt ihr damit ggfs. gemacht?
Gruß
habi99
Beste Antwort im Thema
Sowieso ist die Wahl eines Diesel-Fahrzeugs unter Umweltschutzgründen ziemlich kontraproduktiv. Wie Du schon schreibst eines Tiguans, also eines SUV sowieso...
Und, seien wir mal ehrlich, keiner kennt die angegebenen CO2-Werte seines Fahrzeugs, keinen hat das je interessiert. Die NOx-Werte genauso wenig.
Alles verlogen, nur in der Hoffnung, dass sich der Geldhahn in seine Richtung öffnet. 🙁
Wer wirklich bereit ist, für die Umwelt sein Verhalten zu ändern, läuft mehr, fährt (innerstädtisch) nur noch Fahrrad und bei weiteren Strecke Öffies und Bahn
Btw. Auch für ältere Fahrzeuge (>=2 Jahre) ist doch VW in der Pflicht, die Autos umzurüsten, also was soll das...
Vielleicht ist das Werbebanner auch weg, weil die Kanzlei damit kein einfaches Geld generieren konnte und diese Geldvernichtung somit beendet hat. Denn wenn damit Geld generiert werden kann, warum bitte sollte eine dem Geldverdienen dienende Kanzlei diesen Dukatenesel abschalten? Immerhin ist eine RA-Kanzlei nicht die Caritas sondern ein kapitalistisches Konstrukt 😉
Für mich sind diese Leute, die hinter den Anzeigen stehen, nichts weiter, als Trittbrettfahrer, die sich an Dir bereichern wollen
19 Antworten
Wo zu ? Geld in den Rachen eines Anwaltes werfen ? VW ist zur kostenlosen Reperatur bereit und entzieht damit meiner Meinung einen Rechtsanspruch auf Wandlung. Erst nach 3 vergeblichen Reperaturen besteht Anrecht auf Wandlung.
Im übrigen nerven diese ganzen Thrad`s über "Abgasskandal" gewaltig.
Möchte gern mal einen ehrlichen Käufer eines Tiguans kennenlernen,welcher aus Umweltschutzgründen dieses Fahrzeug ausgewählt hat. Das war dann leider eine falsche Wahl.
das eine schließt das andere ja nicht aus - zum Thema Ehrlichkeit. Und hierbei geht es ja auch um Fahrzeuge, die schon älter als 2 Jahre sind. Der Banner ist ja wieder weg; entweder von MT gecancelled oder es sind genügend Anfragen /Aufträge eingegangen
Gruß
habi99
Sowieso ist die Wahl eines Diesel-Fahrzeugs unter Umweltschutzgründen ziemlich kontraproduktiv. Wie Du schon schreibst eines Tiguans, also eines SUV sowieso...
Und, seien wir mal ehrlich, keiner kennt die angegebenen CO2-Werte seines Fahrzeugs, keinen hat das je interessiert. Die NOx-Werte genauso wenig.
Alles verlogen, nur in der Hoffnung, dass sich der Geldhahn in seine Richtung öffnet. 🙁
Wer wirklich bereit ist, für die Umwelt sein Verhalten zu ändern, läuft mehr, fährt (innerstädtisch) nur noch Fahrrad und bei weiteren Strecke Öffies und Bahn
Btw. Auch für ältere Fahrzeuge (>=2 Jahre) ist doch VW in der Pflicht, die Autos umzurüsten, also was soll das...
Vielleicht ist das Werbebanner auch weg, weil die Kanzlei damit kein einfaches Geld generieren konnte und diese Geldvernichtung somit beendet hat. Denn wenn damit Geld generiert werden kann, warum bitte sollte eine dem Geldverdienen dienende Kanzlei diesen Dukatenesel abschalten? Immerhin ist eine RA-Kanzlei nicht die Caritas sondern ein kapitalistisches Konstrukt 😉
Für mich sind diese Leute, die hinter den Anzeigen stehen, nichts weiter, als Trittbrettfahrer, die sich an Dir bereichern wollen
Zitat:
Und, seien wir mal ehrlich, keiner kennt die angegebenen CO2-Werte seines Fahrzeugs, keinen hat das je interessiert. Die NOx-Werte genauso wenig.
Mich haben die Werte schon interessiert und diese waren auch ein Grund, warum es kein Hyundai Santa Fe geworden ist. Pauschal zu unterstellen niemand interessiert sich für diese Daten beim Kauf ist wohl etwas daneben.
Für mich gehört es genauso dazu wie Steuer, Verbrauch und Versicherung!
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Sorry, so war das nicht gemeint und so wollte ich es auch nicht verstanden wissen.
Klar war das eine überspitzte Darstellung der gesamten Besitzer diverser Autos.
Ich wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass der Käufer speziell eines SUV eher Lifestyle-Argumente für den Kauf vorweist, als Umweltgründe.
Z.B. der Touran ist aus praktischen und Umweltgründen dem Tiger allemal vorzuziehen:
Cw-Wert, Verbrauch, Platzangebot usw sind besser. Die Sitzpostion ist auch schön hoch usw. Aber er ist halt kein Lifestyle-Produkt sondern ein pragmatischer Pampers-Bomber. Wieviele Personen bewegen diesen denn wirklich Offroad, wo die Vorzüge des 4M-SUV zum Tragen kommen? Und das ist es, worauf ich eigentlich hinaus wollte. 😉
Den Wagen kaufen wegen Lifestyle aber dann heulen, wenn hier keine amerikanischen Rechtsverhältnisse herrschen (zum Glück, denn diese Medaille hat auch seine Kehrseite!) ist nicht ehrlich. Auf die vermeintlichen amerikanischen Verhältnisse zielte dieses Werbebanner dieser Kanzlei ja ab: Auf anderer Leute kosten möglichst einfach Geld generieren.
Seien wir mal ehrlich, es gibt bei diesen Rechtsstreitereien genau einen Gewinner, der jetzt schon fest steht, das ist die RA-Kanzlei. Als eventueller Gewinner kann man vermutlich VW nennen, da die in Zusammenarbeit mit dem KBA eine Lösung anbieten (werden), die dann wohl auch von den Gerichten abgenickt werden wird und damit bleibt nur noch die Frage nach dem Verlierer...
Also noch einmal:
Sorry, ich wollte Dich nicht diffamieren, ich wollte damit nur ein grundsätzliches Problem ansprechen. Und das tat ich halt mit Hilfe des Stilmittels Übertreibung. 🙂
Ein Erfolg wurde bereits verbucht: http://www.lto.de/.../
In einem gebe ich dir recht, viele bräuchten keinen SUV. Ich brauchte einen Zugwagen für 2t+ und dieser sollte dennoch für den Rest nicht überdimensioniert sein. Ich hätte auch einen noch größeren nehmen können, aber da war bei mir für die Kosten kein Wille diese zu erbringen.
Dennoch halte ich alles was VW bisher für uns Kunden in dieser Sache erbracht hat als beschämend und unmöglich.
Alle Aussagen und Veröffentlichungen sind eine große nichts sagende Seifenblase und großes Blabla.
Juristisch fein dosiert und ohne jegliche Angriffsfläche!
Alles so Aussagen wie, Wir haben die Absicht oder das Ziel ist usw.
Keine Daten oder Fakten zu den Befürchtungen vieler Kunden, alles nur ein rum eiern um die Werte zu den Testkriterien. Keinerlei Aussagen was genau nun geändert wurde und was auch über die Testkriterien heraus an Motor und Anbauteile zu erwarten ist.
Dies ist nicht der propagierte offene Umgang, es ist das übliche Konzerngehabe. Einfach aussitzen und blocken!
Es gibt mit Sicherheit noch mehr Tiguan Besitzer wie mich die sehr genau aufzeichnen was das Triebwerk verbraucht.
Gehen die Änderungen der Software zu lasten des Verbrauches bin ich schon gespannt wie die Rechtslage dann aussieht. Als Einzelkläger ist das sicherlich erfolglos.... Aber wie sieht es aus wenn viele den Beweis vorlegen können und Regress fordern.......
Ich zeichne auch jede Tankfüllung inkl gefahren Kilometern auf. Siehe hier
http://www.motor-talk.de/.../sprit-i208482215.html
Ich maße mir da aber nicht an, einen belastbaren Mehrverbrauch basierend auf der Softwareänderung zu belegen. Dafür schwanken die Verbrauchswerte an sich schon zu sehr...
Mein Jahresdurchschnitt schwankt gerade mal um 0,3l. Das Liegt bei mir in erster Linie an der Standheizung, da meine Fahrstrecke immer die selbe ist mit dem selben Verkehrsaufkommen. Ich spreche auch nicht von einem Mehrverbrauch im 0,-Bereich pro 100 Km sondern wenn es mehr als 1-2 Liter werden. Der ohne hin sehr niedrig angesetzte Verbrauchswert der ehr unter Labor Bedingungen erstellt wurde ist schon nicht realistisch. Da dann noch 1-2 Liter oben drauf .... im Grunde genommen ist das nicht viel. Gehe ich mal von meiner Jahresfahrleistung von 30000 Km aus bei einem Spritpreis von 1Euro und 2 Liter Mehrverbrauch sind das im Jahr 300 Euro. Dann die Frage was ändert sich mit welchen Folgen. Ich denke da mal an die Probleme mit der Abgasrückführung die häufig zu räuchert und den daraus entstehenden Reparaturkosten. Ich gebe dir aber recht damit das die Beweislage sehr schwierig sein wird vor allem wenn jemand wie ich nie eine Wartung durch eine Werkstatt hat durchführen lassen hat. Warum auch ich bin schließlich Schrauber bei VW.......
Mein kompletter Schnitt von einem zum anderen Jahr schwankt auch nur um ca 0,3 ltr. Aber das wird einem Richter vermutlich recht egal sein, was in irgendwelchen Jahren davor war. Die Schwankung von Tankfüllung zu Tankfüllung hingegen können meiner Einschätzung nach aber niemals so präzise passen.
Mal ist mehr Regen, mal mehr Stau, mal bestes Wetter und man gleitet auf einer freien Straße nur dahin...
Mal tankt man bei Tanke A, dann bei Tanke B (oder auch selbe Tanke, verschiedene Zapfsäulen) und die haben nun mal verschiedene Drücke auf dem Zapfhahn und damit hast Du auch ein unterschiedliches Schaumbild und damit schaltet der Rüssel unterschiedlich früh ab.
Bei mir kommt noch dazu, dass ich weiß, morgen habe ich eine Riesenetappe vor mir und dann tanke ich bis zum Stehkragen voll bei teils vorher restlos leer gefahrenem Tank - so lässt sich dann auch dieser einmalige Ausreißer von 70 ltr erklären. Das alles sind ja nur ein paar Dinge, die diese Streuung der Tankmenge bezogen auf die gefahrenen Kilometer erklären. Sicherlich gibt es noch viele andere...
Das alles glättet sich nach einem Jahr schon wieder zu einem relativ gleichen Verbrauch. Aber auch hier ist meiner im Laufe der Jahre leicht angestiegen - vermutlich ist meine Durchschnittsgeschwindigkeit auch leicht höher geworden oder ich stand länger im Stau, oder von beidem etwas, das wird man nicht heraus finden können.
Bei Dir kommt noch dazu, dass Du halt nicht zu allen Wartungen in einer VW-Werkstatt warst und damit der Motor für den Richter nicht nachweislich in einem typischen von-VW-gewartet-Zustand ist. Das alles ist doch im Zweifelsfall gefundenes Fressen für die Gegenseite und ich habe meine argen Zweifel, dass eine Klage wegen des Mehrverbrauches damit erfolgreich sein wird...
Ich habe aber auch meine Zweifel daran, das hier ein prognostizierter Mehrverbrauch von bis zu 2 ltr zu erwarten ist. Das ist nur Mutmaßerei und Kaffesatz wird auch kein Richter lesen wollen. 😉
Das ist alles "pille-palle". Ich meine, dass der beste Hebel gegen VW die arglistige Täuschung für diesen größten Betrug in der Automobilbranche seit 70 Jahren ist.
Ich habe im Internet gelesen, dass nach einem BGH Urteil aus 2006 dann auch die Nachbesserung unzumutbar ist, da dass Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört ist. Das Urteil in München I hat dass ja auch schon bestätigt. Nur wer jetzt das Update machen lässt, verspielt natürlich alle Chancen auf Rückabwicklung.
Dies mag ja der größte bisher aufgedeckte Betrug in Deinen Augen sein. Ob ein wissentlich 100-Millionenfach eingebautes defektes Zündschloss aber einen größeren oder kleineren Betrug am Kunden darstellt, dem ja jedes mal auch vermittelt wird, wie sicher das alles ist, obwohl nachweislich dadurch viele Menschen umkamen, sei mal dahin gestellt... Andere Beispiele mit defekten Airbags, massiv gefälschten Verbrauchs- und Abgaswerten, mit nach leicht anderen Kriterien abgeschalteten Abgasreinigungsanlagen gibt es auch von jedem Hersteller zu berichten. Daher maß ich mir nicht an, diesen VW-Fall als größten Betrug der gesamten Branche hoch zu stilisieren...
So etwas spielt aber vor Gericht keine Rolle. Da geht es bei normalen Gerichten, wie dem obigen Landgericht immer nur um den Einzelfall.
Und das hatte in diesen Fall nur zu entscheiden, ob der Vertrag mit der 100%igen Tocher des VAG-Konzerns ungültig ist. Das scheint nach Auffassung dieses einzelnen Falles so zu sein und damit besteht erst die Chance auf Aufhebung wegen arglistiger Täuschung.
Die Einschätzung aller anderen Gerichte sehen das aktuell jedoch komplett anders und da geht es auch immer nur um Einzelfälle nämlich um den Kaufvertrag mit einem normalen Autohaus, das keine 100%ige Tochter des VAG-Konzerns ist. Bitte beachte: Die Nutzung des VAG-Logos ist kein Zeichen dafür, dass es sich um eine Tochter des Konzerns handelt sondern es ist nur ein geschütztes Logo, das die Vertragshändler nutzen dürfen. Auch schätzen alle bisherigen anderen Landgerichte unisono den Mangel nicht als erheblich ein, da der sich in <1 Std und ggfl. einem kleinen Materialeinsatz beheben lässt.
So gesehen ist diese eine Entscheidung für manche hier zwar der Strohhalm, an den sie sich klammern wollen, aber nüchtern betrachtet hilft das ihnen nicht weiter...
Des weiteren ist das Urteil nichts weiter, als die Bestätigung eines Versäumnis-Urteils, weil dieser Laden wohl recht überheblich / arrogant oder was auch immer auf die erste Klage reagiert hat und nicht zum Prozess erschien. Das lässt ein Gericht sich natürlich zurecht(!) nicht bieten!
So komme ich zu dem Fazit: Dieses eine Urteil ist ein Sonderfall und hier im allgemeinen Kontext ist es pille-palle. 😉
Erst einmal hatte ich seit 70 Jahren geschrieben und hättest du ein wenig überlegt, wäre damit klar gewesen, dass ich damit Deutschland gemeint hatte.
Den Punkt mit dem Versäumnisurteil habe ich im Text vom Landgericht überhaupt nicht gelesen und das Seat-Autohaus auf die 1. Klage überhaupt nicht reagiert hat. Auch in keinem anderen Beitrag der Medien wurde das erwähnt. Aber ich werde mir das Urteil noch einmal in Ruhe durchlesen.
Zudem gibt es unzählige Käufer die auch bei VW direkt ihre Fahrzeuge kaufen oder bei einem 100% Tochterunternehmen. Zum Beispiel in Hannover gibt es mindestens 3 große VW-Autohäuser, die auch 100% zu VW direkt gehören. Auch dort gekaufte Fahrzeuge haben sehr gute Aussichten auf Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund der Betrugssoftware. Es bleibt auf jeden Fall spannend, wie die nächsten Entscheidungen der Gerichte und Oberlandesgerichte ausfallen. Es ist schon sehr Schade, dass wir nicht die Möglichkeiten wie in Amerika haben, um unsere Rechte relativ einfach durchzusetzen.