Werbebanner von Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB zur VW-Abgasaffäre
Hallo zusammen,
vor Kurzem war hie rauf MT ein entsprechender Werbebanner geschaltet.
Wer von Euch hat ggfs. schon darauf reagiert und den zugesandten Anhang ausgefüllt und an die Kanzlei übergeben?
Welche Erfahrungen habt ihr damit ggfs. gemacht?
Gruß
habi99
Beste Antwort im Thema
Sowieso ist die Wahl eines Diesel-Fahrzeugs unter Umweltschutzgründen ziemlich kontraproduktiv. Wie Du schon schreibst eines Tiguans, also eines SUV sowieso...
Und, seien wir mal ehrlich, keiner kennt die angegebenen CO2-Werte seines Fahrzeugs, keinen hat das je interessiert. Die NOx-Werte genauso wenig.
Alles verlogen, nur in der Hoffnung, dass sich der Geldhahn in seine Richtung öffnet. 🙁
Wer wirklich bereit ist, für die Umwelt sein Verhalten zu ändern, läuft mehr, fährt (innerstädtisch) nur noch Fahrrad und bei weiteren Strecke Öffies und Bahn
Btw. Auch für ältere Fahrzeuge (>=2 Jahre) ist doch VW in der Pflicht, die Autos umzurüsten, also was soll das...
Vielleicht ist das Werbebanner auch weg, weil die Kanzlei damit kein einfaches Geld generieren konnte und diese Geldvernichtung somit beendet hat. Denn wenn damit Geld generiert werden kann, warum bitte sollte eine dem Geldverdienen dienende Kanzlei diesen Dukatenesel abschalten? Immerhin ist eine RA-Kanzlei nicht die Caritas sondern ein kapitalistisches Konstrukt 😉
Für mich sind diese Leute, die hinter den Anzeigen stehen, nichts weiter, als Trittbrettfahrer, die sich an Dir bereichern wollen
19 Antworten
Auszug aus dem Urteil: 23 O 23033/15 http://www.lto.de/.../LG_Muenchen_I_Urteil_23_O_23033-15.pd
Entscheidungsgründe:
Das Versäumnisurteil vom 19.01.2016 war aufrechtzuerhalten. Die Beklagte hat zwar form und fristgerecht mit Schriftsatz vom 02.02.2016 Einspruch eingelegt. Die Klage ist indes zulässig und begründet, weil dem Kläger ein Anspruch auf Rückabwicklung des
Kaufvertrages nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zusteht.
Mit dem Versäumnisurteil hattest du Recht, aber wie oben schon steht:
Die Klage ist indes zulässig und begründet........
Daher denke ich, dass das Versäumnisurteil keine Wirkung auf den Ausgang des Urteils hatte.
Auch das der Mangel angeblich mit 100 € zu beheben sein soll, spielt bei arglistiger Täuschung keine Rolle:
Der Anfechtung steht auch nicht das Ausmaß des Mangels entgegen. Unabhängig
davon, dass der Mangel nicht unerheblich ist, kommt es für die Anfechtung nur auf die
Täuschung und deren Ursächlichkeit bei der Willensbildung an.
Hier auch erklärt, wieviel VW-Händler nur in Berlin doch zu 100% zu VW gehören.
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/35284/VW-Vertrieb---Haendler.html
Meiner Meinung nach werden die anderen Urteile zugunsten von VW, in der Mehrheit, bei der nächsten Instanz keinen Bestand mehr haben.
Das Münchner Urteil muss jetzt vom OLG nur noch bestätigt werden,
dann wären die betrogenen VW-Fahrer einen großen Schritt weiter.
Das Zündschlossbeispiel taugt leider nicht die Bohne, die Zündschlösser versagten weil die Fahrer soviel am Bund hatten, dass diese das Zündschloss beschädigten. Ob ein Zündschloss für große Gewichte ausgelegt sein muss bezweifele ich stark.
Das Versämnisurteil spielt keine Rolle, da nach Einspruch ein ganz normales Urteil vorliegt. Da das VU nun mal in der Welt ist wird es aufrechterhalten. Reine ZPO Verfahrenstechnik .
Ansonsten ist eine Anfechutng auch bei Nicht VW Töchtern denkbar. letzter Satz des $ 123 II hierzu gibt es meines Wisssens aber noch keine Entscheidung.
§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
@Beichtvater: Es scheint noch mehr Händler zu geben, die zu 100% zu VW gehören
Im Jahr 2009 übernahm die Volkswagen AG, 100 % der Anteile an der MAHAG Gruppe und rettete diese vor einer möglichen Insolvenz. MAHAG gehört zu den größten Autohandelsunternehmen in Deutschland und vertreibt alle Pkw Marken des Volkswagen Konzerns.
Volkswagen Automobile (Berlin, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Leipzig, Chemnitz, Rhein-Neckar, Hannover) GmbH
Audi Zentrum (Berlin, Frankfurt, Leipzig, Hannover, Hamburg, Stuttgart, München) GmbH
Held & Ströhle (Ulm)
Die Held & Ströhle GmbH mit Sitz in Ulm vertreibt wie die MAHAG alle Pkw Marken, sowie Nutzfahrzeuge der Volkswagen AG
Auto & Service (München und Oberbayern)
Schwaba (Augsburg)
Ich vermute, dass alle Kunden im VW-Abgasbetrug, die in diesen Autohäusern ihre Fahrzeuge gekauft haben, auch bessere Aussichten auf Rückabwicklung (arglistige Täuschung) haben könnten.
Und diesen großen 100% VW-Autohäuser werden sicherlich auch noch unzählige kleinere Autohäuser angehören.
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Helau ! Soeben habe ich alle Unterlagen an myright bzw. RA Goldenstein geschickt, in der Hoffnung, dass die doch etwas rausholen als "Schmerzensgeld" für diesen unglaublichen Betrug, in dessen update- Folge doch mit Schäden an einigen Teilen des Autos zu rechnen ist. Ganz a bgesehen davon, dass ich 2014 auf Euro 5 bewußt und eher als geplant umgestiegen bin, nach all dem Gegacker über die schlechte Luft in Staugart.
Wäre m.E. gut, wenn entspr. Klagewillige ein extra Thema aufmachten.