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wer zahlt wenn Auto falsch beschrieben die Anreise bei Autokauf?

Themenstarteram 24. März 2011 um 14:09

Erst kürzlich in der Familie passiert und schon ein Streittheme:

Du sucht Dir ein Auto im Internet heraus, rufst an. Die Beschreibung und die mündlichen Infos des Verkäufers passen und du sagt dass Du den Wagen haben willst. Jetzt gehst Du auf die Abholreise 500km quer durch Deutschland und erlebst Dein blaues Wunder! Der Wagen ist eine Grotte, der Verkäufer ein Idiot und meint dass ein Wagen mit Vollausstattung gerade mal ein Radio haben muss. Er meint der Wagen sei unfallfrei und die Lacknasen tropfen nur so vom Blech und der Kilometerstand ist auch nicht schlüssig. Kurzum, das Auto entspricht überhaupt nicht der Beschreibung.

Nun müsst doch der Verkäufer für die umsonst angetretene Anreise blechen, unter dem Motto wer die Musik bestellt bezahlt? Oder?

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wie lässt sich diese durchsetzten?

Danke für die aufschlussreichen Infos

Beste Antwort im Thema

Na das wird dann wohl eher nichts.

Da er nicht selbst zahlen will, mußt du die Kosten einklagen. D.h. du gehst in Vorleistung/-kasse.

Doch worauf willst du in deiner Klage hinaus?

Betrug? Er hat dich nicht betrogen. Er hatte keinerlei Vorteile.

Eine arglistige Täuschung § 123 BGB? Das erfordert zumindest Vorsatz. Kannst du den nachweisen?

Das war Lehrgeld. IMHO.

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am 25. März 2011 um 12:19

Der TE kann  ja auch versuchen vor Gericht seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, der Gerichtstand ist dann in der Regel der Kaufort, und dann heisst es nochmals 500 km zum Gericht zu fahren, wobei man als Kläger auch keine KM Entschädigung von der Gerichtskasse erhält.

Hi

Hatte vor einigen Jahren das selbe Problem.

Bei Mobile einen BMW gefunden der fast 1800€ günstiger war als bei uns im Raum.

Habe mit dem Händler am Tel gesprochen und der schickte mir ca. 17 Bilder per Mail.

Ab jetzt lief alles über Mails.

Auf Nachfragen wegen Kratzer Dellen unfallfrei und anderen Mängeln gab es die Auskunft das der Wagen sich in einem Top Zustand ohne Dellen Kratzer und sonstigen Mängeln befinde.Auch das er unfallfrei wäre.

Die Bilder waren toll und man konnte wirklich nichts an Beschädigungen erkennen.

Etliche Mails gingen hin und her bis wir uns dann entschieden nach Hamburg zu fahren und den Wagen zu kaufen.

Kauf per Mail bestätigt wenn der Wagen so da steht wie beschrieben.

Bei dem Händler angekommen gab es große Augen.

Man sah sofort das der Wagen auf der linken Seite lackiert wurde aber wie :eek:

Ich kochte schon obwohl ich dem Händler noch nichtmal guten Tag gesagt hatte.

Auf meine Frage was da war meinte er das der Vorbesitzer beim ausparken hängengeblieben wäre und dies dann in einer Werkstatt hat machen lassen.

Desweiteren war der Bmw mit lauter leichten Dellen was aus einem Hagelschaden herführte überseht.(die Bilder die mir der Händler zugemailt hatte waren so gekonnt gemacht worden das man wirklich keinen Schaden sehen konnte)

Auf meine Frage ob dies ein witz sei meinte der händler ich bräuchte den ja nicht zu kaufen er hätte ja noch ein paar andere Autos dastehen die vieleicht in Frage kommen.

Hä gehts noch!!

Ich hatte die Nase gestrichen voll und fragte ihn wer mir jetzt die Anfahrt bezahlt. Darauf meinte er das dies mein Risiko wäre drehte sich um und lies mich stehen.

Ich sagte ihm das er von meinem Rechtsanwalt hören würde was ihn aber nicht weiter beeindruckte.

Ach ja es war kein BMW Vertragshändler.

Ich könnte hier noch einige Seiten weiter schreiben aber das lassen wir lieber.

Mein Rechtsanwalt hatte dann den Händler angeschrieben und forderte die Fahrtkosten usw. ein.

Es gingen einige Briefe hin und her.

Aber das gute darann war das ich die Beschreibungen von dem BMW die mir der Händler gegeben hatte alles schriftlich habe !!!!!! somit konnte er sich nicht rausreden.

Es gab eine ausergerichtliche Einigung

Ich hatte 310€ bekommen

Also wenn man schon soviele Km fährt sollte man die Zusagen eines Verkäufers schon schriftlich haben sonst kann man garnichts machen wenn man Verars....t wird.

Haben uns dann in der Nähe von Münschen einen BMW geholt (auch ca. 500 KM entfernt)und es war alles Top.

Mfg.

 

Käufer kann Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen erhalten, wenn er sie nur deshalb vorgenommen hat, weil er auf die ordnungsgemäße Erfüllung des abgeschlossenen Kaufvertrages vertraut hat.

 

Ordnungsgemäße Erfüllung liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug nicht den Aussagen des Verkäufers entspricht. Dies ist jedoch von dem den Schadenersatz verlangenden Käufer zu beweisen.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von agemo-27

Aber das gute darann war das ich die Beschreibungen von dem BMW die mir der Händler gegeben hatte alles schriftlich habe !!!!!! somit konnte er sich nicht rausreden.

Dachte bis jetzt immer, emails seien als Beweismittel nicht zulässig.

Zitat:

Es gab eine ausergerichtliche Einigung

Ich hatte 310€ bekommen

Das schließt das oben genannte ja nicht aus ;)

Naja, es ging auch nicht vor Gericht ;)

Nu wissen wir jedoch, warum unsere Rechtschutzpolicen immer und immer teurer werden :rolleyes:

Zitat:

Dachte bis jetzt immer, emails seien als Beweismittel nicht zulässig.

Das ist ein modernes Märchen. Es liegt einzig und allein in der Entscheidung des Richters, was als Beweismittel akzeptiert wird und was nicht. Das können auch selbst erstellte Gedächtnisprotokolle, Aussagen von Verwandten, die auch noch Beifahrer waren, selbstverständlich e-mails usw usf sein. Man muss nicht dreifach offiziell beglaubigte Urkunden vorlegen um etwas zu beweisen.

am 28. März 2011 um 7:49

Vielleicht damit man zu seinem Recht kommt? In diesem Fall, zu seinen Fahrtkosten?

Themenstarteram 11. April 2011 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von agemo-27

 

Also wenn man schon soviele Km fährt sollte man die Zusagen eines Verkäufers schon schriftlich haben sonst kann man garnichts machen wenn man Verars....t wird.

Also doch eine Möglichkeit. Und es geht mir nicht darum eine Klarflut auszulösen. Aber es muss doch möglich sein, einem Trickser die rote Karte zu zeigen!

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