wer zahlt wenn Auto falsch beschrieben die Anreise bei Autokauf?
Erst kürzlich in der Familie passiert und schon ein Streittheme:
Du sucht Dir ein Auto im Internet heraus, rufst an. Die Beschreibung und die mündlichen Infos des Verkäufers passen und du sagt dass Du den Wagen haben willst. Jetzt gehst Du auf die Abholreise 500km quer durch Deutschland und erlebst Dein blaues Wunder! Der Wagen ist eine Grotte, der Verkäufer ein Idiot und meint dass ein Wagen mit Vollausstattung gerade mal ein Radio haben muss. Er meint der Wagen sei unfallfrei und die Lacknasen tropfen nur so vom Blech und der Kilometerstand ist auch nicht schlüssig. Kurzum, das Auto entspricht überhaupt nicht der Beschreibung.
Nun müsst doch der Verkäufer für die umsonst angetretene Anreise blechen, unter dem Motto wer die Musik bestellt bezahlt? Oder?
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wie lässt sich diese durchsetzten?
Danke für die aufschlussreichen Infos
Beste Antwort im Thema
Na das wird dann wohl eher nichts.
Da er nicht selbst zahlen will, mußt du die Kosten einklagen. D.h. du gehst in Vorleistung/-kasse.
Doch worauf willst du in deiner Klage hinaus?
Betrug? Er hat dich nicht betrogen. Er hatte keinerlei Vorteile.
Eine arglistige Täuschung § 123 BGB? Das erfordert zumindest Vorsatz. Kannst du den nachweisen?
Das war Lehrgeld. IMHO.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DerTouranfahrer
Danke, wozu hat aber der Gesetzgeber das Vertragsrecht eines mündlichen Kaufvertrages erfunden?
Damit du nicht eine 250 Seitige Erklaerung unterschreiben musst, wenn du morgens beim Baecker ein Broetchen kaufst.
Das mit der NACHWEISBARKEIT DER ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN solltest doch inzwischen irgendwie verstanden haben, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Damit du nicht eine 250 Seitige Erklaerung unterschreiben musst, wenn du morgens beim Baecker ein Broetchen kaufst.Zitat:
Original geschrieben von DerTouranfahrer
Danke, wozu hat aber der Gesetzgeber das Vertragsrecht eines mündlichen Kaufvertrages erfunden?Das mit der NACHWEISBARKEIT DER ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN solltest doch inzwischen irgendwie verstanden haben, oder nicht?
Habe ich, nun hier geht es trotzdem nicht um Brötchen weil ich für die bestimmt nicht 500km fahre. Da ist der Hunger dann noch größer.
Aber Spaßle bei Seite, ich gebe Dir recht. Es ist sicht schwer den geschlossenen Vertrag zu beweisen. Aber ich konstruiere mal den Fall weiter.....Du kaufst in einem bekannten Internetauktionshaus ein Auto, genau das was Du willst. Du schließt einen Vertrag mit zugesicherten Eigenschaften und der Bedingung....nur Selbstabholung.
Da bist Du dabei....
Zitat:
Original geschrieben von DerTouranfahrer
Du kaufst in einem bekannten Internetauktionshaus ein Auto, genau das was Du willst. Du schließt einen Vertrag mit zugesicherten Eigenschaften und der Bedingung....nur Selbstabholung.Da bist Du dabei....
Bei Ebay kauft man Displayschutzfolien und Kamera akkus, keine Autos.
Was da an Schindluder getrieben wird passt auf keine Kuhhaut.
Im Prinzip - und selbst das nur unter grossem 'Recht haben und Recht bekommen' vorbehalt - kannst du, wenn der Gegendstand nicht den (schriftlich) zugesicherten Eigenschaften (die cleveren Verkaeufer formulieren die so schwammig, dass das nachzuweisen schon schwierig wird - mein Lieblingssatz 'altersgemaesse Gebrauchsspuren' .. da hab ich schon von 'Fabrikneu' bis 'frisch aus der Muelltonne gefischt' alles gesehen und kauf deshalb genau Displayschutzfolien und Kamera Akkus da ) entspricht vom Kauf zuruecktreten und evtl. Vermoegensnachteile die dir entstanden sind erstattet bekommen.
Wahrscheinlich kostet aber der nachweis der ganzen Geschichte schon mehr, als die Anfahrt (vor allem, wenn's ein bezahlter Tag Urlaub war).
Grundsaetzlich gilt immer: "Caveat emptor" (der Kaeufer moege acht geben) - weil du sitzt auf dem Schrott und den Kosten erstmal rum.
Ähnliche Themen
Ist zwar für den TE sehr ärgerlich.
An seiner Stelle würde ich mal ein RA Fragen.
Ansonsten würde ich die Fahrtkosten, bzw. den Aufwand als Lehrgeld abschreiben.
Kann ja auch ein netter Ausflug gewesen sein.
Wie sagt man auch: Außer Spesen nix gewesen.
Gruß Hope0815🙂
Das ganze läuft wenn unter dem Stichwort "Ersatz vergeblicher Aufwendungen". Nachdem ich mir zwei aussichtsreiche 190er in einiger Entfernung - ca. 100-150 km, weiter wäre ich ohnehin nicht gefahren - angesehen habe und beide Wagen nicht dem entsprachen, was in der Anzeige stand, habe ich es sein gelassen und nur bis max. 50 km geschaut.
Da muss ein Auto schon etwas verdammt besonderes sein, damit ich nochmal so weit fahre. Und ein Auto via eBay kaufen? Warum nicht, aber nur wenn ich es mir vorher ansehen kann.
Das BGB gibt unter dem Stichwort Leistungsstörungen so einiges her, um einen solchen unseriösen Verkäufer für die eigenen Ausgaben haftbar zu machen. Bereits vor der letzten Schuldrechtsreform im Jahr 2001 gab es einige Rechtsmöglichkeiten, die inzwischen ins BGB eingebaut sind ("positive Vertragsverletzung"; culpa in contrahendo; ...)
Vor einer solchen Anreise sollte man sich sicherlich absichern und auch vom Verkäufer bestimmte wichtige Faktoren schriftlich (z.B. per Mail) zusichern lassen. Die Dinge die subjektiv sind , kann man kaum einklagen/ sicher bewerten, aber ob ein Fahrzeug nachlackiert wurde, wieviele Vorbesitzer da sind und auch bestimmte Ausstattungen sollte man verbindlich zusichern lassen können.
Ob man im Nachhinein den unseriösen Verkäufer verklagt hängt sicher von der persönlichen Einstellung und einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung ab - wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben zu wichtigen Punkten gemacht hat (sollte wie oben erwähnt belegbar sein, da sich ein telefonisch zugesagter Punkt nicht nachweisen lässt), dann kann man bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung ohne SB sicher Mal einen Spezialisten (also Anwalt) befragen ob ein Streit Sinn macht.
Ohne Rechtsschutz dürfte der auszugleichende Schaden evtl. unter der Rechnung des Juristen liegen.
Meistens steht der Aufwand zur Eintreibung einer solchen Forderung in keinem Verhältnis zur Forderung selbst. Ich habe mir daher angewöhnt, entweder den Suchradius einzuschränken oder in einigen Fällen das Risiko einer größeren Anreise einfach einzugehen. Konnte bisher immer gut mit dieser Einstellung leben.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Das ganze läuft wenn unter dem Stichwort "Ersatz vergeblicher Aufwendungen". Nachdem ich mir zwei aussichtsreiche 190er in einiger Entfernung - ca. 100-150 km, weiter wäre ich ohnehin nicht gefahren - angesehen habe und beide Wagen nicht dem entsprachen, was in der Anzeige stand, habe ich es sein gelassen und nur bis max. 50 km geschaut.
Da muss ein Auto schon etwas verdammt besonderes sein, damit ich nochmal so weit fahre. Und ein Auto via eBay kaufen? Warum nicht, aber nur wenn ich es mir vorher ansehen kann.
Bei nem 190er sollte es einem klar sein das die Wahrscheinlichkeit ein Top Auto zubekommen sehr gering ist! Da ist der Weg öfter mal "umsonst"!
Bitte nicht böse sein aber warum kauft ihr euren Gebrauchtwagen nicht in der Region? Als es damals noch kein Internet gab musste man auch alle Händler abklappern oder die Tageszeitungen durchforsten.
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Bitte nicht böse sein aber warum kauft ihr euren Gebrauchtwagen nicht in der Region?
Kann ich dir sagen...
Gier frisst Hirn 😉
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Bei nem 190er sollte es einem klar sein das die Wahrscheinlichkeit ein Top Auto zubekommen sehr gering ist!
Und was hat das mit der falschen Beschreibung zu tun? Wenn in der Anzeige steht "sehr gepflegt, kein Rost" und vor Ort heißt es "an dieser und jener Stelle ist Rost normal", dann ist das ganz klar eine falsche Beschreibung, zumal ich nicht nach den 1000-Euro-Gurken mit 6 Vorbesitzern gesucht habe.
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Bitte nicht böse sein aber warum kauft ihr euren Gebrauchtwagen nicht in der Region? Als es damals noch kein Internet gab musste man auch alle Händler abklappern oder die Tageszeitungen durchforsten.
Wie du schon oben bemerkt hast: Weil gute 190er selten sind - was aber kein Grund ist, einen schlechten als gut anzupreisen. Heute gibt es das Internet und warum soll man nicht dessen Vorteile nutzen? Das das Internet so manchem betrügerischen Verkäufer nicht schmeckt, ist nicht mein Problem?
Ich würd sagen das ist eher ein Fall für eine (falsche) Willenserklärung des VK.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschaden
Interessant ist der Teil "der Anspruchsinhaber soll nicht besser gestellt werden, als er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde".
Ob die Kosten auch bei erfolgreichem Kauf angefallen wären, kann sich jeder selbst denken...
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Ich würd sagen das ist eher ein Fall für eine (falsche) Willenserklärung des VK.
Wohl kaum, außer du erklärst, wo hier die falsche Willenserklärung ist. Der Verkäufer will verkaufen, der Interessent will kaufen, falls bestimmte Eigenschaften erfüllt sind. Diese Willenserklärungen nimmt keiner der beiden zurück, nur die des Interessenten wird gegenstandslos. Das beabsichtigte Rechtsgeschäft hat noch gar nicht stattgefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Wohl kaum, außer du erklärst, wo hier die falsche Willenserklärung ist.Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Ich würd sagen das ist eher ein Fall für eine (falsche) Willenserklärung des VK.
Im Angebot des Verkäufers natürlich...
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.htmlIch würde das über einen Anspruch aus vorvertraglichem Schuldverhältnis lösen im Rahmen des Aufwendungsersatzes.
Entsprechende Anspruchsgrundlage wäre dann wohl §§ 284, 280 I,III, 282 BGB.
An die Vorposter:
Mit Willenserklärung oder gar Anfechtung hat das nichts zu tun.