Wer trägt die Schuld - Unfall beim Ausparken

Guten Tag zusammen,

gerne würde ich nach Eurer Meinung zu folgendem Sachverhalt fragen:

Ich fuhr auf einer Hauptstraße entlang, vor mir ein Trike, das mitten auf der rechten Spur hielt - rechts von uns waren Parkplätze. Ich überholte das Trike und wollte mich wieder rechts einordnen, als ein aus dem Parkplatz anfahrendes Auto anfuhr und es zum Zusammenstoß kam. Das Trike wollte das Auto auf der stark befahrenen Straße aus dem Parkplatz ausparken lassen.

Die Polizei kam und gab dem ausparkenden Fahrzeug die Schuld.

Nun rief mich letztens meine Versicherung an und teilte mir mit, dass der Unfallgegner einen Anspruch gegen meine Versicherung gestellt hat, was mich stark verwundert hat.

Für mich war die Ausgangslage ursrpünglich klar, da ich im fließenden Verkehr war, nun gehen mir die Gedanken durch den Kopf, ob es auch andersweitig ausgehen könnte und ich etwas übersehen habe?

Gerne würde ich diesbezüglich Euch nach eurer Meinung fragen oder ob es ähnliche Situation bei Euch gegeben hat und wie diese ausgegangen sind.

Ich würde mich über jeden Ratschlag freuen.

Besten Dank im voraus!

58 Antworten

Zitat:

@manvo schrieb am 2. August 2023 um 13:42:52 Uhr:


Natürlich war die Verkehrslage unklar, sonst hättest du wohl nicht überholt?
Deine Fehleinschätzung beweist es.
Hat da überhaupt einer geblinkt?
Nur mal so, was für Schäden sind wo entstanden?

Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich sehe hier auch keine unklare Verkehrslage. Meine rechte Seite (Reifen, Kotflügel, rechte Tür geht nicht mehr auf etc.) So sehr kenne ich mich mit Autoteilen nicht aus, um dir alles nennen zu können, jedenfalls die rechte Seite um meinen Reifen herum, auch meine Motorhaube ging *von hinten* auf. Beim Gegner nur der Scheinwerfer, da er wie gesagt aus der Parklücke angefahren ist und mit der linken Seite gegen mich kam.

Danke für deine Antwort.
Geblinkt hat wohl keiner, du vor und hinterher z.B., - hätte vielleicht die Aktionen deutlicher gemacht.

Zitat:

@manvo schrieb am 2. August 2023 um 14:30:53 Uhr:


Danke für deine Antwort.
Geblinkt hat wohl keiner, du vor und hinterher z.B., - hätte vielleicht die Aktionen deutlicher gemacht.

Habe ich tatsächlich 🙂. Die Straße ist so stark befahren, wenn du da nicht blinkst, kann es ganz schnell ins Auge gehen...

Edit

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Stell doch einfach mal ein Foto zum Stand der Fahrzeuge nach der Berührung, mindestens aber von deinem Schaden ein.

Was würde das am Sachverhalt ändern?

Ich habe jetzt ein unverbindliches Restwertangebot der gegnerischen Versicherung erhalten.

Meine Versicherung prüft den Fall nach wie vor. Wie einige hier bereits gesagt haben, wird geprüft, ob ich eine Mitschuld trage oder nicht.

Heißt es, dass die gegnerische Versicherung den Fall bereits geprüft hat oder wie kann ich mir das Angebot vorstellen?

Ob hier und da geblinkt wurde oder nicht, spielt ohne Zeugen/Dashcam eh keine Rolle.
Vorfahrt hat man bei Kreuzungen z.B. immer auf alle Spuren, ja sogar auf der gegenseitigen Spur, wenn man zb ein Hindernis umfährt. Wenn das bei Kreuzungen mit eigener Vorfahrt gilt, warum sollte das anders sein beim Ausparken, der unweigerlich keine Vorfahrt haben kann.

Hatte einen Unfall mit fast gleicher Konstellation, nur gab es zwei Fahrspuren je Richtung. Der Ausparkende wollte, da der Rechtsfahrende dort einparken wollte und anhielt, gleich die volle Kehrtwende fahren und erwischte den Benz auf der linken Spur vorne rechts. Er bekam die Alleinschuld. 🙂

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 2. August 2023 um 22:32:43 Uhr:


Hatte einen Unfall mit fast gleicher Konstellation, nur gab es zwei Fahrspuren je Richtung. Der Ausparkende wollte, da der Rechtsfahrende dort einparken wollte und anhielt, gleich die volle Kehrtwende fahren und erwischte den Benz auf der linken Spur vorne rechts. Er bekam die Alleinschuld. 🙂

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Dein Fall war natürlich nochmal extremer und der andere Fahrer nicht sehr schlau 😁. Freut mich, dass es, zurecht, für dich ausgegangen ist!

Ich musste die Kosten (14 k€) vorstrecken und es hat ein 3/4 Jahr gedauert. 🙁

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 2. August 2023 um 22:40:42 Uhr:


Ich musste die Kosten (14 k€) vorstrecken und es hat ein 3/4 Jahr gedauert. 🙁

Selbes Spiel befürchte ich bei mir auch, mal davon abgesehen, dass im Raum noch eine Teilschuld steht. Habe heute wie gesagt ein verbindliches Restwertangebot bekommen. Wenn ich dieses nicht annehme, so habe ich verstanden, kriege ich nur einen Teil ausbezahlt, muss das Auto reparieren, fahre dann ein halbes Jahr und muss nachweisen, dass ich es nach wie vor besitze um den anderen Teil zu bekommen. Es bleibt in den nächsten Wochen auf jeden Fall spannend für mich..

@Mercedesdybala

Könntest du bitte direkt nach einem Beitrag lediglich antworten, ohne den vorherigen Beitrag zu zitieren?
Der Thread ist jetzt schon doppelt so lang wie er sein müßte und der Lesefluss leidet.
Danke.

Zimpalazumpala , MT-Moderator

@Mercedesdybala

Wenn dein Auto ein Totalschaden ist, bekommst du (im Falle, dass der andere 100% der Haftung trägt) den Wiederbeschaffungswert minus des Restwertes ausgezahlt, wobei die Versicherung hier den Betrag ihres Restwertangebotes heranzieht (bzw. möchte).

Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, kommt noch 10 bis 14 Tage Nutzungsausfall (für die Suche und Kauf eines vergleichbaren Fahrzeuges) hinzu oder du kannst dir für diese Zeit einen Leihwagen nehmen. Wenn du ein Leihwagen nimmst, ist zu empfehlen, dass du dir Vergleichsangebote einholst und das günstigste annimmst. Ansonsten wirft dir die Versicherung eventuell vor, dass du bei einer privaten Leihe so vorgegangen wärst und aufgrund der Schadenminderungspflicht aus so vorzugehen hast, wenn die Versicherung den Leihwagen zahlt.

Außerdem empfiehlt sich, dass du im Falle, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, der Versicherung mitteilst, dass du nicht vorfinanzierungsfähig bist, sprich, ohne die Auszahlung der Versicherung keinen ausreichenden Spielraum hast, dir ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Somit zahlt die Versicherung eventuell für einen längeren Zeitraum als die 10-14 Tage Nutzungsausfall.

Alles ist natürlich unabhängig davon, ob du nun dein Auto tatsächlich verkaufst und dir ein neues kaufst oder dein Auto behältst und es reparierst.

Achtung, nimmst du das Restwertangebot der Versicherung nicht an und verkaufst dein Auto später dann dennoch aber für einen geringeren Preis, geht die Versicherung trotzdem von dem Kaufpreis im Restwertangebot aus. Solange du der Versicherung nicht mitgeteilt hast, dass das Fahrzeug verkauft ist, kann es sein, dass die Versicherung mit einem für sie besseres (somit für dich schlechteres) Restwertanbot ankommt.

Wenn der Unfallgegner nicht zu 100% haftet, änderst sich das Ganze natürlich entsprechend der Haftungsverteilung.

Gruß

Uwe

PS
Mehr als der Versicherungsfall beschäftigt mich, wie ich als Ausparker und aus als Vorbeifahrer verhindern kann, dass mir so etwas auch passiert. 🙁

Wow, vielen, vielen Dank für die ausführliche Ausführung und deine Zeit! @Uwe

Das Gutachten fiel höher aus, als deine besagte Rechnung. Den Wiederbeschaffungswert habe ich im Schreiben nicht finden können. Unabhängig davon, muss man dieses Schreiben annehmen oder kann man weiterhin eine fiktive Abrechnung nach dem Gutachten verlangen - Da ich das Auto gerne reparieren und behalten würde, es mit dieser Differenz aber bei Mercedes schwer werden dürfte.

Vielen Dank an jeden einzelnen, der sich die Zeit nimmt und eine Einschätzung abgibt, das weiß ich sehr zu schätzen!

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